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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Mittwoch, 26. Januar 2022

Das Assange-Theater: Die USA haben kein Recht auf Auslieferung des Assange! Selbst wenn der/die Manning belastende Aussagen während der Beugehaft zum Besten gegeben hätte!

 

Im Zuge 

des realexistierendem, reaktionärem,

totalitaristisch-polizeistaatlichem Obrigkeitsstaatsrevisionismus, 

will man hier suggerieren,

daß hier allein 

schon die Tatsache 

der Veröffentlichung 

dieser Informationen,

Fakten und Tatsachen,

an die der Assange,

wie auch immer

 gelangt ist,

 schon eine 

strafbare Handlung wäre!

 Selbst wenn er 

US Amerikanischer Staatsbürger wäre

und sogar 

zu den 

US-Streitkräften 

gehören würde,

würde die Veröffentlichung 

dem höher 

wiegendem öffentlichem Interesse

 daran dienen,

daß es im Militär

 keine Staat 

im Staate-Bildung 

geben kann!  

Man hätte ihm 

Asyl zu gewähren,

da ihm 

in den USA 

kein fairer Prozeß 

 erwarten würde 

und er 

zu Unrecht 

verurteilt werden würde,

 um ein Exempel 

zu statuieren.

Aus dem realexistierendem

Obrigkeitsstaatsrevisionismus heraus 

will man diese Person

 gezielt instrumentalisieren,

 um der 

breiten Masse 

der Bevölkerung

 zu suggerieren,

 daß das Veröffentlichen 

von Fakten 

und Tatsachen 

an sich schon 

kriminell wäre! 

Während der Obama Administration 

wurde dieses irrwitzige Verfahren 

zu Recht

schon eingestellt

und in der Trump-Administration, 

zweckopportunistisch wieder aufgerollt

 und der/die Manning 

in Beugehaft genommen,

weil man sich

 belastende Aussagen

 gegen den Assange

 versprochen hatte.  

Selbst wenn es 

zu diesen 

belastenden Aussagen 

gekommen wäre,

ist der Assange 

kein US-Amerikanischer Staatsbürger,

kein Militärangehöriger 

und er handelt

 mit den Veröffentlichungen

in einem höherem

öffentlichem Interesse!

Das öffentliche Interesse daran

 Willfährlichkeit und Willkür,

kriminelle Machenschaften

 und eine Bildung 

eines "Staat im Staate" 

im Militärdienst

 zu unterbinden,

 wiegt wesentlich höher

 als das Interesse

 des Militärdienst

 an vermeintlich

gerechtfertigter Geheimhaltung!

 Denn hier wurden ja 

keinerlei technische Geheimnisse veröffentlicht

 sondern Fehlverhalten angeprangert

 die es im Militärdienst

 nicht geben darf 

und die 

nicht nur in Zukunft

 unterbunden werden müssen,

 sondern auch Konsequenzen

 nach sich 

zu ziehen haben! 

Wenn der Assange überhaupt 

ausgeliefert werden müßte

 dann nach Australien 

und wenn er überhaupt 

zu irgendetwas verurteilt

 werden müßte, 

dann vor einem

 australischem Gericht

und nicht 

in den USA! 

Man will hier gezielt 

diese Person 

dazu instrumentalisieren,

 um das Recht 

auf Wahrheitsfindung

der breiten Masse

 der Bevölkerung 

an der Basis 

der Gesellschaft schleichend 

und kontinuierlich

 streitig zu machen 

und zu entziehen! 

Zugunsten der 

immer gleichen Täter

 und Tatbeteiligten,

den immer gleichen 

Charakteren und Mentalitäten,

nicht nur 

in den immer

 gleichen Tätergruppierungen, 

6-7-8% der Weltbevölkerung 

obere Zehntausende,

den 6-7-8% 

der Weltbevölkerung rechtsaußen,

den 6-7-8% 

der Weltbevölkerung linksaußen

und den 6-7-8% 

der Weltbevölkerung 

religiöse Extremisten,

sollen die Bürger 

an der Basis

 der Gesellschaft,

 schleichend und kontinuierlich,

 wehrlos und mundtod

 gemacht werden,

 damit sie sich

 nicht mehr

 gegen Willfährlichkeit 

und Willkür,

 derer sie 

vor Ort ausgeliefert sind,

 zur Wehr setzen können

 und Wahrheitsfindung,

 auf die sie,

 parallel und analog,

 zum verfassungsmäßig 

garantiertem Recht

 auf freie Meinungsäußerung,

 ein verfassungsmäßig

 garantiertes Recht 

haben müssen,

soll unterbunden 

und verhindert werden!  

Damit das

 begangene Unrecht

 ohne Konsequenzen bleibt

und nicht bereinigt 

werden muß

wird in alt bekannter, 

reaktionärer Idiotie,

das nächste 

und das nächste

 und das nächste Unrecht,

 zum Nachteil

 der Opfer

 und zum Vorteil

 der Täter geschaffen,

 damit diese 

beim nächsten Mal

 wieder vorne weg

 mit dabei 

sein können!

Zensur findet niemals

 zum Schutz 

von Opfern,

sondern immer nur

 zum Schutz 

der Täter statt!

 ------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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