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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Montag, 14. Dezember 2020

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid 19: Lizensproduktion in Eigenleistung für den nichtkommerziellen Bedarf

Das Verfassungsgericht 

in Karlsruhe

hat die Bundesregierung 
in die Pflicht 
zu nehmen
10 Masken 
pro Woche
pro Bürger auszuhändigen,
in den Einzugsgebieten
in denen 
es mehr als 
30 Fälle pro 
100000 Einwohner gibt.
Masken die 
sicher stellen,
 daß kein Virus
 von innen
 nach aussen 
gelangen kann.
Sodaß vom Träger
 der Maske
 keine Fremdgefährdung 
für die Anderen,
für den Fall,
daß der Träger
 der Maske
 unbewußt infiziert ist,
ausgehen kann.
Sollte nicht 
genug Material
 auf dem
 internationalem Markt 
erhältlich sein, 
um der Verpflichtung
 zum Bevölkerungsschutz
 Folge leisten
 zu können,
 hat man 
in Lizenezproduktion, 
den nichtkommerziellen Bedarf
 im Zweifelsfall
 auch in Eigenleistung 
zu decken.
Personal- 
und Materialknappheit
 wurde schon 
im SARS1-Gutachten 
aus dem 
Jahre 2012 angekündigt 
und den Verantwortlichen
 ist seit Januar 2020 
bekannt gewesen, 
daß das Virus 
auch nach Europa
 kommen werden wird!
Das Weigerungsverhalten 
der Offiziellen
 im Zeifelsfall auch 
in Eigenleistung 
und in Lizensfertigung
im Zuge 
der Verpflichtung 
zum Bevölkerungsschutz
diese Schutzmasken 
selbst herzustellen 
und in der Bevölkerung 
zu verteilen
hat von den 27000 
Covid19 Toten(12/2020)
mindestenz 20000 
das Leben gekostet,
 die mit 
diesen Schutzmasken
 nicht an dem Virus
 verstorben wären!!!
Die sog. "Lockdowns" 
wären nur 
dann glaubwürdig,
wenn sie 
erst nachdem 
diese  Masken hergestellt 
und in 
der Bevölkerung 
verteilt wurden wären,
zusätzlich in den Einzugsgebieten
 verhängt wurden wären
in denen es 
trozt der Masken
immernoch zu 
hohen Fallzahlen
 gekommen wäre!!!!
Nichtnur die Tatsache, 
daß die öffentlichen, gewerblichen 
und privaten Haushalte
 um ein wesentliches 
weniger durch 
diese Lockdowns 
geschädigt wurden wären,
 die es ja
 mit diesen Masken
 nicht in
 dem Umfang 
hätte geben müssen,
auch die Meisten,
 die bisher 
an dem Virus 
gestorben sind 
wären heute noch 
am Leben!!!
Eine bundeszentrale 
und 16 
landeszentrale Produktionsstätten 
zur Produktion 
nichtkommerziellen Bedarfs,
hätten unter Anderem 
auch die Produktionsmittel 
zur Herstellung 
des dreilagigen 
Vlies betrieben 
und in 
den Bezirksregierungseinzugsgebieten 
hätten ebenfalls
gGmbH´s und gUG´s 
zur Deckung 
nichtkommerziellen Bedarfs 
die 160 Produktionsmittel
für die Endfertigung 
der Masken betrieben!
Das hätte man 
relativ einfach 
im Januar 2020
 als man gewußt hatte,
 daß das Virus 
nicht in China 
bleiben wird 
und man das Gutachten
 aus dem Jahre 2012
 zur Verfügung hatte 
verwirklichen können,
um der Verpflichtung 
zum Bevölkerungsschutz 
nach zu kommen!  
Alternativ zu 
der Lizensfertigung
der schon bekannten 
und weit 
verbreiteten Masken
könnten auch Eigenentwicklungen 
aus den Universitäten,
die Masken mit der
 amtlichen Schutzfunktion
entwickeln könnten,
daß zumindest
 kein Virus
 von innen 
nach aussen kann,
 damit vom Träger
 der Maske 
keine Fremdgefährdung 
für Andere 
ausgehen kann,
  Lizensfrei produziert werden,
die dann vielleicht 
auch noch 
die zusätzliche Schutzfunktion,
daß zusätzlich noch 
kein Virus
 von aussen nach
 innen kann
zur Verfügung stellt,
sodaß vom Maskenträger nichtnur
 keine Fremdgefährdung 
Anderer gegenüber mehr ausgeht,
 sondern dieser sich
 auch selbst noch 
schützen kann!  
Die Angehörigen 
der Covid19 Geschädigter 
und Verstorbener 
sollten sich 
zu einem 
Opferverband zusammenschließen 
und mit Hilfe 
von Anwälten 
prüfen lassen 
in wie weit man 
gegen die heutigen Verantwortlichen
  straf- und zivilrechtlich 
vor gehen kann!
------------------------------------------------------
Es ist nicht ausreichend,
daß der Bürger 
irgendeine Maske trägt, 
sondern er 
hat vielmehr
 eine Maske
 zu tragen
 mit der es
 sicher gestellt ist,
 daß kein Virus
 von innen 
nach aussen kann!
 Nur dann
 ist eine 
Fremdgefährdung 
ausgeschlossen! 

-----------------------------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben!
In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: Trotz Impfung, bleibt das Fremdgefährdungspotential der geimpften Person genauso hoch, wie das der ungeimpften Person!!!

Das Verfassungsgericht 
in Karlsruhe
hat die Bundesregierung 
in die Pflicht 
zu nehmen
sicher zu stellen,
daß die Maskenpflicht
 für alle Bürger,
ob geimpft, 
oder ungeimft,
um eine Fremdgefährdung 
aus schließen 
zu können,
 gleich ist!!!
Mit der Impfung 
wird lediglich 
die Ausfallsicherheit
 der geimpften Person
 sicher gestellt,
 nicht aber,
daß von der
geimpften Person 
keine Fremdgefährdung 
mehr ausgeht!
Die geimpfte Person 
trägt das Virus
 trotz der Impfung
 in sich
 und verbreitet es
 auch weiterhin!
Der einzigste 
Unterschied ist, 
daß die 
geimpfte Person
 im Vergleich 
zur ungeimpften Person 
symptomfrei bleibt
 und durch 
das Virus 
nicht beeinträchtigt wird! 


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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben!
In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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