Das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
hat die Bundesregierung
in die Pflicht
zu nehmen
sicher zu stellen,
daß die Maskenpflicht
für alle Bürger,
ob geimpft,
oder ungeimft,
um eine Fremdgefährdung
aus schließen
zu können,
gleich ist!!!
Mit der Impfung wird lediglich
die Ausfallsicherheit
der geimpften Person
sicher gestellt,
nicht aber,
daß von der
geimpften Person
keine Fremdgefährdung
mehr ausgeht!
Die geimpfte Person
trägt das Virus
trotz der Impfung
in sich
und verbreitet es
auch weiterhin!
Der einzigste
Unterschied ist,
daß die
geimpfte Person
im Vergleich
zur ungeimpften Person
symptomfrei bleibt
und durch
das Virus
nicht beeinträchtigt wird!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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