Zensur findet nicht statt!!!
Wenn ein Vermieter
sich einem Mieter
entledigen will,
dann muß er
eine Räumungsklage
gegen den
Mieter durchsetzen
und damit
einen Wahrheitsbeweis
durch ein
Gerichtsurteil erbringen!
Und genauso
hat man
das auch
mit dem Recht
auf freie Meinungsäußerung
im Internet
zu handhaben!
sich einem Mieter
entledigen will,
dann muß er
eine Räumungsklage
gegen den
Mieter durchsetzen
und damit
einen Wahrheitsbeweis
durch ein
Gerichtsurteil erbringen!
Und genauso
hat man
das auch
mit dem Recht
auf freie Meinungsäußerung
im Internet
zu handhaben!
Daraus resultierende Konsequenz:
§-195-STGB:
Existenzgefährdende Beleidigung
durch Zensur
"Wer Internetinhalte Uploadfiltert,
oder löscht, oder Accounts löscht,
ohne Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil,
oder amtsrichterliche Verfügung,
landet für mindestens
drei Jahre im Knast!"
§-195-STGB:
Existenzgefährdende Beleidigung
durch Zensur
"Wer Internetinhalte Uploadfiltert,
oder löscht, oder Accounts löscht,
ohne Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil,
oder amtsrichterliche Verfügung,
landet für mindestens
drei Jahre im Knast!"