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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Donnerstag, 18. März 2021

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Feindeslistenverbot: Verfassungswidrige Zensur! Nur wenn die sog. "Feindesliste" mit Volksverhetzung und/oder dem Anstiften zur Straftat einhergeht, ist das Verbot verfassungskonform!

 Dem Bürger 

ein strafrechtlich

relevantes Schutzrecht

zu gewähren,

es unter Strafe 

zu stellen,

wenn ein Bürger 

auf einer Liste 

im Internet 

beim Namen 

genannt wird,

würde sich nur 

unter den Umständen 

legitimieren und rechtfertigen,

wenn sie einhergeht

mit Volksverhetzung

und/oder dem Anstiften 

zur Straftat

und somit 

eine absehbare Gefahr 

für die 

genannte Person,

im Verzug ist!

Das schützenswerte Rechtsgut 

des Nachstellungsparagraphen §238STGB,

ist das Recht 

des Bürgers

auf Schutz

der uneingeschränkten Lebensgestaltungsmöglichkeit!

Durch die

Tatsachenberichte/Personenverzeichnisse

an sich,

die der Bürger 

zur Wahrung 

seiner Interessen

im Internet veröffentlicht,

geht keinerlei Einschränkung 

der Lebensgestaltungsmöglichkeit 

gegenüber den 

Personen aus,

 die relevant sind 

zum Zeitgeschehen

und in 

Folge dessen

 auch namentlich 

und als Person 

genannt werden!!!

Das wäre Grundvoraussetzung,

um eine Schutzrechtsverletzung 

zu unterstellen!     

Keine Fremdgefährdung

keine Schutzrechtsverletzung!!! 

Mit dieser Zensurmasche 

wollen sie einzig

 und allein

 die Täter 

vor den Konsequenzen

ihres Tun 

und Handelns schützen!!!

Sie wollen sich 

den Freiraum verschaffen,

Straftaten verüben

 zu können,

 ohne Konsequenzen

 fürchten zu müssen!

Sie wollen 

den Bürgern 

das Recht 

auf eine 

öffentliche Gegendarstellung

mit allen 

Mitteln unterbinden! 

Darum versuchen 

sie auch 

mit der Spamzensurmasche,

dem Bürgern 

es zu unterbinden

 auf die 

jeweiligen Tatsachenberichte 

aufmerksam machen 

zu können!

Sollte aber 

eine Liste 

von genannten Personen,

nicht eingebettet sein 

in den Tatbestand

der Volksverhetzung, Bedrohung

und/oder dem Anstiften

zur Straftat,

 sondern zur Wahrung

 der berechtigten Interessen

 und dem Rechtsanspruch

auf Wahrheitsfindung dienen,

würde ein Verbot 

einer verfassungswidrigen Zensur 

gleich kommen!!!

Man will hier 

ganz gezielt


mit diesem 

sog. "Feindeslistenverbot"

den Bürgern

 an der Basis

 der Bevölkerung 

die Möglichkeit unterbinden,

sich gegen Willfährlichkeit

 und Willkür,

 derer sie 

vor Ort

 ausgeliefert sind 

zur Wehr setzen

zu können!

 Damit Strafverfolgungsbehörden

 und Justiiz

 ihren Verpflichtngen

 dem Bürger gegenüber

 nicht Folge 

leisten müssen

 und der Bürger

keine Chance hat

zu seinem Recht

 zu kommen!

 Um die Tatbeteiligetn

und Täter 

zu schützen!

Hier geht es

 einzig und allein

 um die

systematishe Entrechtung

 der Basis 

der Bevölkerung! 

Damit die Täter 

und die Tatbeteiligten

 in den 

Tätergruppierungen rechtsaußen,

 linksaußen, religiöse Extremisten 

und den 

obere Zehntausendne

keine Angst davor 

haben müssen, 

daß sie eingekreist,

 identifiziert und isoliet 

werden können 

und die Strafverfolgungsbehörden 

und die Justiz

 ihren Verpflichtungen

dem Bürger gegenüber 

 nachkommen müssen

und damit 

die Täter 

und Tatbeteiligten 

auch in

aller Zukunft

 immer straffrei

 davonkommen werden!!!

Zum Schutz 

und zugunsten der
immer gleichen Tatbeteiligten
und Täter,
Charaktäre und Mentalitäten
nicht nur
in den
immer gleichen Tätergruppierungen,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit
in den
oberen Zehntausenden,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit rechtsaußen,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit linksaußen
und 6-7-8%
der Bevölkerung weltweit,
den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften,

entzieht man 

den Bürgern

 an der Basis 

der Bevölkerung,

schleichend und kontinuierlich,

im Zuge 

des realexistierendem,

antidemokratisch-reaktionärem,

totalitaristisch-polizeistaatlichem 

Obrigkeitsstaatsrevisionismus,

 sämtliche ihrer Bürger-,

 Menschen- und Freiheitsrechte!!!

----------

Zensur findet niemals

zum Schutz 

von Opfern,

sondern immer nur

 zum Schutz 

von Tätern 

und Tatbeteiligten statt!!!  

-------

Weder von 

meiner Person,

noch von 

den Tatsachenberichten,

noch von dem 

Verzeichnis relevanter Personen zum Zeitgeschehen

die ich 

im Internet, 

zur Wahrung 

meiner Interessen veröffentliche, 

geht in 

irgendeiner Form, 

irgendeine Fremdgefährdung 

für irgendjemanden aus!  

Sie stellen 

eine Gefahr 

für sich 

selber dar,

 weil Sie sich 

aufhängen können,

wenn sie 

entsprechende Fakten 

und Tatsachen 

geschaffen haben

für die Sie

 nicht gerade 

stehen können!

Von dem Betreiber

 eines oder 

mehrere Tatsachenberichte

und Personenverzeichnis 

der relevanten Personen 

zum Zeitgeschehen 

im Internet,

geht keinerlei Fremdgefährdung 

für die 

genannten Personen 

die relevant sind 

zuim Zeigeteschehen aus,

 selbst wenn 

sich eine 

oder mehrere 

der genannten Personen 

aufhängen würden,

 weil sie 

mit den geschaffenen Fakten 

und Tatsachen 

nicht leben können!

 Das ist keine Fremdgefährdung,

 die von 

dem Betreiber

 des Tatsachenberichts/Personenverzeichnis

 aus geht,

 sondern die Konsequenz 

ihres Tun 

und Handelns!

Wenn dann 

müßte man Sie

 vor sich selbst schützen

 und nicht 

vor den Betreibern 

der Tatsachenberichte 

im Internet!

Wer sich dadurch 

bedroht fühlt,

daß der Bürger

 das Recht hat

 sich mit Tatsachen

 und Fakten,

 Namen und Personen

 die relevant sind

zum Zeitgeschehen

 an die Öffentlichkeit

 zu wenden,

 zum Beispiel 

auf der Suche

nach Zeugenaussagen

 zum Tatsachenbericht

 an sich,

oder relevanter Personen

 zum Zeitgeschehen,

 legt den 

Offenbarungseid ab,

daß er/sie Angst 

davor haben,

daß die Strafverfolgungsbehörden 

und die Justiz

 ihren Verpflichtungen

 dem Bürger gegenüber 

nachkommen müssen 

und die strafrechtlich

 relevanten Verhaltensweisen,

 die dem Betreiber

 des Tatsachenberichts gegenüber

 an den Tag 

gelegt wurden sind,

 auch strafrechtliche Konsequenzen 

nach sich 

ziehen werden!  

Von Tatsachenberichten 

und Personenverzeichnissen, 

der Personen 

die relevant sind 

zum Zeitgeschehen,

an sich,

kann noch keine 

konkrete Fremdgefährdung 

für irgendjemanden stattfinden!

Erst wenn diese 

mit Bedrohungen, 

Anstiften zu Straftaten,

oder Volksverhetzung 

ein her 

gehen würden, 

wäre eine Schutzrechtserweiterung legitim!   

Sie wollen 

nichts weiter,

als um 

die Konsequenzen

 ihres Tun

und Handelns 

drum herum kommen!

Das begangene Unrecht

 soll keinerlei Konsequenzen 

nach sich ziehen,

also wird 

das nächste 

und das nächste

 und das 

nächste Unrecht geschaffen!

Der immer gleiche 

reaktionäre Teufelskreislauf

auf der reaktionären Schiene,

die immer gleiche 

reaktionäre Idiotie!!!

Wahrheitsfindung und Wahrheitsbeweis 

durch Gerichtsurteil 

soll mit 

allen Mitteln 

unterbunden werden, 

weil Sie genau

 wissen das Sie

 im Unrecht sind!

Und darum 

lassen Sie sich hier

 diese verfassungswidrige 

"Feindeslisten"-Zensurmasche einfallen!

Wenn Sie 

mit den 

 Tatsachen und Fakten

die Sie 

geschaffen haben 

und den Konsequenzen

 Ihres Tun 

und Handelns,

die sich 

daraus resultieren 

nicht leben können,

dann hängen

 Sie sich auf,

dann haben 

Sie es 

hinter sich!!!

Hier frei Haus 

eine Anleitung:

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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