Das es
bei dem
verfassungswidrigem Uploadgesetz
nicht um
Urheberrechte geht
ist schon allein
durch die
Tatsache bewiesen,
daß die
meisten Urheberrechtsverletzungen
gar nicht
über solche Plattformen
wie zum Beispiel
Youtube,usw. stattfinden,
sondern über
die sog.
die sog.
"peer to
peer Börsen"!
Auch allein schon
die Tatsache
der Existenz
dieses Whistleblowergesetz
ist hier schon
Beweis mehr
als genug,
daß es
hier nicht
um Urheberrechtsschutz geht!
Wozu bräuchte man
ansonsten dieses Whistleblowergesetz,
wenn man nicht
mit Hilfe
dieser Uploadfilter
allen Bürgern
das heraufladen
von Schriftstücken,
die der
private Bürger,
der zu keinerlei
Geheimhaltung verpflichtet ist,
aus Ämtern,
Behörden
und Dienststellen
erhalten hat!!!
Der totalitaristische Polizeistaat
und die
totalitaristische polizeistaatliche Willkür
und Willfährlichkeit,
derer der Bürger
damit vor Ort
ausgeliefert ist,
sind damit
mit Hilfe
und unter Mißbrauch
des Überbau
in Brüssel
gegen den
ganzen Rest
der 75%
der Bevölkerung
hier in Europa
verwirklicht wurden!
In einem
demokratischem System,
in dem es
keinen monoistischen
Willensbildungsprozeß gibt,
der sich nur
auf den
Lobbyismus reduzieret,
sondern einen
dualen Willensbildungsprozeß
geben würde,
hätten diese pseudodemokratischen,
feudal-föderalistischen,
elitär-bourgeoisen Minderheiten
keine Chance
derart verfassungswidrige Gesetzeslage
gegen die
breite Massse,
den ganzen Rest
der 75%
der Bevölkerung,
durch zu setzen,
zugunsten der
immer gleichen
Charaktäre und Mentalitäten
den immer
gleichen Tätern
und Tatbeteiligten,
in den
immer gleichen Tätergruppierungen
7-8-9% der Bevölkerung
in den
oberen Zehntausenden,
7-8-9% der
Bevölkerung rechtsaußen
7-8-9% der
Bevölkerung linksaußen
und 2-3-4%
der Bevölkerung,
den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften!!!
denn das sind
die Einzigsten
die sich
darüber freuen,
daß sich
die Restlichen
75% der Bevölkerung
gegen Willkür
und Willfährlichkeit
derer sie
vor Ort
ausgeliefert sind
nicht mehr
zur Wehr
setzen können,
da sie
keine Tatsachenberichte
mehr zur Wahrung
ihrer Interessen
veröffentlichen können,
in denen
sie auf
das aufmerksam
machen können,
was sie
aus den Ämtern,
Behörden und Dienststellen
an Schreiben erhalten
und das
obwohl sie
keinerlei Geheimnisträger sind
und die Schrieben
keinerlei Geheimhaltungsstatus haben!
Ein klarer Angriff
auf ganz rudimentäre
und fundamentale,
verfassungsmäßig garantierte Rechte
und Rechtsansprüche!
es kann
nicht sein,
daß ein vollkommener,
juristischer Laie,
der für
einen Hilfsarbeterlohn,
bei den Dienstanbietern
gesagt bekommt
was er löschen
und abloadfiltern soll
und auf
dem Wege
darüber bestimmt,
ob der Bürger
seinen Inhalt
der durchaus
juristisch und rechtlich
einwandfrei ist,
zur Wahrung
seiner Interessen,
im Zuge
seines Rechts
auf feeie Meinungsäußerung
veröffentlichen kann,
oder nicht!
Das geht weit
über eine
strafrechtliche Beleidigung hinaus,
wenn willkürlich
ein Inhalt
der juristisch
und rechtlich
einwandfrei ist,
im Zuge
eines Uploadfilters
nicht veröffentlicht
werden kann,
oder gelöscht wird,
obwohl er
gegen keinerlei
Recht verstößt
und juristisch
einwnadfrei ist,
oder Accounds
geschlossen werden
unter irgendwelchen
fadenscheinigen Vorwänden,
oder der Bürger
daran gehindert wird
einen Account
an zu legen!
Es wäre genauso
als würde
der Vermieter
eine Wohnung
den Mieter
bevor er
seine gemietete
Wohnung bertritt druchsucht
damit er nichts
angeblich Verbotenes
mit in die
Wohnung nimmt!
Eine anmaßende Arroganz!
Hier unterbindet man
dem Bürger
eine die Möglichkeit
eine Gegendartsellung
veröffentlichen zu können
und macht
den Bürger
auf dem Wege
absolut wehrlos
gegen Willkür
und Willfährlichkeit
derer er
aus dem Klüngelchen
vor Ort
heraus betrieben,
ausgeliefert ist!
Der Schaden
der hier
dem Bürger
zugefügt wird
ist wesentlich kapitaler,
als der,
der durch
die Beleidigungsparagraphen
abgedeckt werden kann!
Wird ein
Account geschlossen,
unter irgendeinem
fadenschinigem Vorwand,
obwohl der Bürger
sich nichts
vor zu
werfen hat,
wird ein
Inhalt gelöscht,
oder uploadgefiltert,
obwohl er
gegen keinerlei
Gesetz verstößt
und juristisch
und rechtlich
einwandfrei ist,
dann geht
der Schaden
der dem Bürger
hierdurch zugefügt wird
weit über eine
strafrechtlich relevante
Beleidigung hinaus
und darum
müssen die Bürger
hier auch
mit einem Schutzrecht
durch einen §
des STGB
ausgestattet werden
dessen Strafmaß,
im mindesten
den Gerichtstand
eines Landgerichts
erforderlich macht!
peer Börsen"!
Auch allein schon
die Tatsache
der Existenz
dieses Whistleblowergesetz
ist hier schon
Beweis mehr
als genug,
daß es
hier nicht
um Urheberrechtsschutz geht!
Wozu bräuchte man
ansonsten dieses Whistleblowergesetz,
wenn man nicht
mit Hilfe
dieser Uploadfilter
allen Bürgern
das heraufladen
von Schriftstücken,
die der
private Bürger,
der zu keinerlei
Geheimhaltung verpflichtet ist,
aus Ämtern,
Behörden
und Dienststellen
erhalten hat!!!
Der totalitaristische Polizeistaat
und die
totalitaristische polizeistaatliche Willkür
und Willfährlichkeit,
derer der Bürger
damit vor Ort
ausgeliefert ist,
sind damit
mit Hilfe
und unter Mißbrauch
des Überbau
in Brüssel
gegen den
ganzen Rest
der 75%
der Bevölkerung
hier in Europa
verwirklicht wurden!
In einem
demokratischem System,
in dem es
keinen monoistischen
Willensbildungsprozeß gibt,
der sich nur
auf den
Lobbyismus reduzieret,
sondern einen
dualen Willensbildungsprozeß
geben würde,
hätten diese pseudodemokratischen,
feudal-föderalistischen,
elitär-bourgeoisen Minderheiten
keine Chance
derart verfassungswidrige Gesetzeslage
gegen die
breite Massse,
den ganzen Rest
der 75%
der Bevölkerung,
durch zu setzen,
zugunsten der
immer gleichen
Charaktäre und Mentalitäten
den immer
gleichen Tätern
und Tatbeteiligten,
in den
immer gleichen Tätergruppierungen
7-8-9% der Bevölkerung
in den
oberen Zehntausenden,
7-8-9% der
Bevölkerung rechtsaußen
7-8-9% der
Bevölkerung linksaußen
und 2-3-4%
der Bevölkerung,
den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften!!!
denn das sind
die Einzigsten
die sich
darüber freuen,
daß sich
die Restlichen
75% der Bevölkerung
gegen Willkür
und Willfährlichkeit
derer sie
vor Ort
ausgeliefert sind
nicht mehr
zur Wehr
setzen können,
da sie
keine Tatsachenberichte
mehr zur Wahrung
ihrer Interessen
veröffentlichen können,
in denen
sie auf
das aufmerksam
machen können,
was sie
aus den Ämtern,
Behörden und Dienststellen
an Schreiben erhalten
und das
obwohl sie
keinerlei Geheimnisträger sind
und die Schrieben
keinerlei Geheimhaltungsstatus haben!
Ein klarer Angriff
auf ganz rudimentäre
und fundamentale,
verfassungsmäßig garantierte Rechte
und Rechtsansprüche!
es kann
nicht sein,
daß ein vollkommener,
juristischer Laie,
der für
einen Hilfsarbeterlohn,
bei den Dienstanbietern
gesagt bekommt
was er löschen
und abloadfiltern soll
und auf
dem Wege
darüber bestimmt,
ob der Bürger
seinen Inhalt
der durchaus
juristisch und rechtlich
einwandfrei ist,
zur Wahrung
seiner Interessen,
im Zuge
seines Rechts
auf feeie Meinungsäußerung
veröffentlichen kann,
oder nicht!
Das geht weit
über eine
strafrechtliche Beleidigung hinaus,
wenn willkürlich
ein Inhalt
der juristisch
und rechtlich
einwandfrei ist,
im Zuge
eines Uploadfilters
nicht veröffentlicht
werden kann,
oder gelöscht wird,
obwohl er
gegen keinerlei
Recht verstößt
und juristisch
einwnadfrei ist,
oder Accounds
geschlossen werden
unter irgendwelchen
fadenscheinigen Vorwänden,
oder der Bürger
daran gehindert wird
einen Account
an zu legen!
Es wäre genauso
als würde
der Vermieter
eine Wohnung
den Mieter
bevor er
seine gemietete
Wohnung bertritt druchsucht
damit er nichts
angeblich Verbotenes
mit in die
Wohnung nimmt!
Eine anmaßende Arroganz!
Hier unterbindet man
dem Bürger
eine die Möglichkeit
eine Gegendartsellung
veröffentlichen zu können
und macht
den Bürger
auf dem Wege
absolut wehrlos
gegen Willkür
und Willfährlichkeit
derer er
aus dem Klüngelchen
vor Ort
heraus betrieben,
ausgeliefert ist!
Der Schaden
der hier
dem Bürger
zugefügt wird
ist wesentlich kapitaler,
als der,
der durch
die Beleidigungsparagraphen
abgedeckt werden kann!
Wird ein
Account geschlossen,
unter irgendeinem
fadenschinigem Vorwand,
obwohl der Bürger
sich nichts
vor zu
werfen hat,
wird ein
Inhalt gelöscht,
oder uploadgefiltert,
obwohl er
gegen keinerlei
Gesetz verstößt
und juristisch
und rechtlich
einwandfrei ist,
dann geht
der Schaden
der dem Bürger
hierdurch zugefügt wird
weit über eine
strafrechtlich relevante
Beleidigung hinaus
und darum
müssen die Bürger
hier auch
mit einem Schutzrecht
durch einen §
des STGB
ausgestattet werden
dessen Strafmaß,
im mindesten
den Gerichtstand
eines Landgerichts
erforderlich macht!
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