Das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
hat den Bundesgesetzgeber
in die Pflicht
zu nehmen
die Rechtslage
dahingehend anzupassen,
daß das Entfernen
eines Internetinhalts
eines Bürgers,
das Uploadfiltern,
oder das Löschen
eines Accounts,
ohne sich
auf einen
Wahrheitsbeweis durch
ein Gerichtsurteil,
oder eine
amtsrichterliche Verfügung
berufen zu können,
berufen zu können,
nicht nur
die strafrechtliche Konsequnez
der Beleidigung
nach sich
zu ziehen hat!
Der Bürger
der auf
dem Weg
wehrlos und mundtod
gemacht wird,
weil er sich
gegen Willfährlichkeit
und Willkür
die er sich
nicht nur
aus den Tätergruppierungen
rechtsaußen,
linksaußen,
den elitären Minderheiten
in den
oberen Zehntausenden
und/oder Ämtern,
Behörden und Dienststellen
gefallen lassen muß,
nicht mehr,
zur Wehr
setzen kann
und seine Interessen
nicht mehr
waren kann,
wird wesentlich
mehr geschädigt,
als das
durch eine
vulgäre Beleidigung,
die durch
die Beleidigungsparagraphen
abgedeckt wird,
der Fall
sein könnte!
Hier hat
der Bundesgesetzgeber
daraus resultierend
also ein Schutzrecht
durch einen §
des Strafgesetzbuches
dem Bürger gegenüber
zu garantieren,
der ein wesentlich
höheres Strafmaß,
bei Schutzrechtsverletzung
nach sich
zu ziehen hat,
als das Strafmaß
der Beleidigungspaargraphen!
Der Bürger
der auf
dem Weg
wehrlos und mundtod
gemacht wird,
weil er sich
gegen Willfährlichkeit
und Willkür
die er sich
nicht nur
aus den Tätergruppierungen
rechtsaußen,
linksaußen,
den elitären Minderheiten
in den
oberen Zehntausenden
und/oder Ämtern,
Behörden und Dienststellen
gefallen lassen muß,
nicht mehr,
zur Wehr
setzen kann
und seine Interessen
nicht mehr
waren kann,
wird wesentlich
mehr geschädigt,
als das
durch eine
vulgäre Beleidigung,
die durch
die Beleidigungsparagraphen
abgedeckt wird,
der Fall
sein könnte!
Hier hat
der Bundesgesetzgeber
daraus resultierend
also ein Schutzrecht
durch einen §
des Strafgesetzbuches
dem Bürger gegenüber
zu garantieren,
der ein wesentlich
höheres Strafmaß,
bei Schutzrechtsverletzung
nach sich
zu ziehen hat,
als das Strafmaß
der Beleidigungspaargraphen!
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