Trotz FFP-2-Schutzmaske
geht vom Träger
der FFP-2-Schutzmaske
eine Fremdgefährdung aus.
Ist der Träger
der FFP-2-Schutzmaske
unbewußt mit
dem Virus infiziert,
gelangt das Virus
trotz der FFP-2-Schutzmaske
in die Umgebungsumluft,
auf Handläufe,
oder andere Gegenstände
und Andere
können sich infizieren!
Das dreilage Vlies
der medizinischen Schutzmasken
so wie
sie auch
von den Ärzten
in den Krankenhäusern
getragen werden,
stellt sicher,
daß vom Träger
dieser medizinischen Schutzmaske
keine Fremdgefährdung
für Andere ausgeht,
auch wenn
keine 1,5-2m Sicherheitsabstand
eingehalten wird!
In den Krankenhäusern
brauchen die Ärzte
diesen Sicherheitsabstand
auch nicht einhalten,
weil diese Masken
eine Fremdgefährdung
Anderer ausschließt!
Die Offiziellen
verstecken sich
seit Januar 2020
hinter der
faulen Ausrede,
daß es diese Masken
nicht in
ausreichender Stückzahl
auf dem internationalem
Markt gibt!
Anstat nun dem
verfassungsmäßig garantiertem Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit
Rechnung zu targen,
aus dem heraus
sich auch
die Verpflichtung
zum Bevölkerungsschutz ergibt
und diese Masken
für den nichtkommerziellen Bedarf
in Eigenleistung
selbst an zu fertigen
und 10 pro Bürger
und pro Woche
in den Einzugsgebieten
in denen es
mehr als 30 Infektionen
auf 100000 Einwohner gibt,
an die Bürger zu verteilen,
werden die Bürger
damit abgespeißt,
weil es halt
billiger ist,
als diese Masken
selbst zu produzieren
und unter
den Bürgern
zu verteilen,
daß sie halt
1,5-2m Abstand
zu den Anderen
halten sollen
und sich halt
irgendwelche selbstgebastelten Stoff-,
oder Papiermasken aufsetzen!
Hätte man
diese Masken
wenn es die
auf dem internationalem Markt
nicht in
ausreichender Anzehl gibt,
was auch schon
aus dem Gutachten
aus dem Jahre 2012
aus dem
SARS1-Virus heraus
angekündigt wurden ist
und die Offiziellen
haben im Januar 2020
sehr wohl
schon gewußt,
daß dieses Virus nicht
in China bleiben wird,
selbst produziert
und verteilt
hätte man all
die ganzen Toten
und all den
ganzen Schaden
in den öffentlichen, gewerblichen
und privaten Haushalten
nicht gehabt!!!
Die Produktionsstätten,
eine bundeszentrale
udn 16 landeszentrale Produktionsstätten
für den
nichtkommerziellen Bedarf,
gGmbH´s/gUG´s,
hätte man
auch aufrecht
erhalten können,
wenn es
keine Virenbelastung
der Bevölkerung
mehr gibt,
um dann
in Minimalproduktion
den nichtkommrzielen Bedarf
zu decken.
Sollte es dann
erneut zu einer Virenbelastung
der Bevölkerung kommen
könnte man
die Betriebs-
und Produktionsmittel,
die die gleichen sind
wie sie
anderen Orts
auch zur Deckung
des kommerziellen Bedarfs
genutzt werden(!!!),
dann wieder
aus dem
Stehgreif heraus
auf 24/7 Maximalproduktion betreiben.
Um dann,
bei entsprechenden Fallzahlen
von 30
pro 100000 Einwohner
erneut 10 Stück,
pro Bürger
und Woche
zu verteilen,
damit dank dieses
hermetischen Riegels,
das Virus
keine Chamce hat
mehr Schaden,
was körperliche Unversehrtheit
und Menschenleben angeht,
aber auch wirtschaftlich
anrichten zu können
als unbedingt notwendig!
Es wären
keine Lockdowns notwendig,
da das
normalse Leben
normal weiter
gehen könnte,
nur halt
mit diesen
medizinischen Schutzmasken!
Dieser Rechtsanspruch
der breiten Masse
der Bevölkerung
muß in ein
vorläufiges Bundesepedemie-
und -pandemieschutzgesetz
mit einfließen.
Das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
hat festzustellen,
daß nur
die Fremdgefährdung,
nicht aber
die Selbstgefährdung,
durch die
Rechtslage unterbunden
und sogar
unter Strafe
gestellt wird!
Sie brauchen
zum Beispiel
keinerlei Ausgangssperren
zu verhängen,
wenn sie
in der Bevölkerung
diese Schutzmasken
verteilt haben!
Kann das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
den Bundesgesetzgeber
dazu zwingen
diese Masken
im Zweifelsfall,
da es
nichtkommerzieller Bedarf ist,
selbst zu produzieren,
zum Beispiel
mit Hilfe
von gGmbH´s
und gUG´s
und Planstellen
für die
gemeinnützige Tätigkeit
und 10 pro Bürger
und Woche
bei entsprechenden Fallzahlen,
zum Beispiel
30 pro 100000 Einwohner,
in der Bevölkerung
zu verteilen
und eine Maskenpflicht
zu verhängen,
da jeder
der 80 Mio Bürger
in dieem Land
ein verfassungsmäßig
garantiertes Recht
auf Leben
und körperlicher
Unversehrtheit hat?
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Es ist offensichtlich,
daß sie
einen Kampf
gegen die
eigene Bevölkerung führen
und nicht
gegen das Virus!
Im Zuge
des realexistierendem
antidemokratisch-totalitaristisch-polizeistaatlichem Reivisionismus
den sie betreiben
zugunsten der Charaktäre
und Mentalitäten,
Tatbeteiligten
und Täter
nicht nur
in den
immer gleichen Tätergruppierungen
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit
in den
oberen Zehntausenden,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit rechtsaußen,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit linksaußen
und 6-7-8%
der Bevölkerung weltweit,
den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften
mit der Zielsetzeung
den ganzen Rest
der 75%
der Bevölkerung
systematisch zu entrechten,
da sie sich
die freiheitlich-rechtstaatlich-demokratische Grundordnung
selbst nicht mehr
leisten können,
da sie ansonsten
um die Konsequenzen
ihres Tun
und handelns,
der geschaffenen Fakten
und Tatsachen
nicht mehr
drum herum
kommen würden,
wollen sie nun
die Tatbeteiligten
und Täter
des verbrecherischem Chinesischem Regim
zu ihrem
Zwecke instrumentalisieren
in dem sie
den öffentlichen, gewerblichen
und privaten Haushalten,
wider besseren Wissens
so viel Schaden
wie möglich zufügen,
damit sich
die Chinesen
überall einkaufen können
um so viel
antidemokratischen Einfluß
wie möglich
geltend machen
zu können!
Oder will
man sich hier
den Freiraum verschaffen,
damit man sich
der Anderstdenkenden
nichtnur dadurch
entledigen kann,
in dem man
ihnen keine Wirkstoffe
in die
Krebsmedikamente mischt,
sondern nun
auch noch
mit Hilfe
einer virenbedingten Triage ?
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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Mord durch unterlassen, auf Grund des Weigerungsverhaltens der Offiziellen, medizinische Schutzmasken her zu stellen und in der Bevölkerung zu verteilen
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