Die Erpressung
die Handynummer
preis geben
zu müssen,
wenn man
seinen Account
wieder frei geschaltet
haben will,
ist ein
verfassungswidriger Angriff
auf das
verfassungsmäßig garantierte Recht
auf informelle Selbstbestimmung!
Der Dienstanbieter
hat nicht
das Recht
das Nennen
von personenbezogenne Daten
zu Erpressen,
weil ansonsten
der Account
nicht wieder
frei geschaltet wird
und ansonsten
gelöscht wird!
Wenn jemand
einen zweiten Account
zu irgendeinem
dediziertem Zweck anlegt,
dann heißt das
noch lange nicht
das dadurch
ein Identitätsdiebstahl stattfindet!
Erst wenn
ein Bürger
sich beim
Dienstanbieter meldet,
weil er
festgestellt hat,
das ein Inhalt
rechtswidirig ist,
das ein Inhalt
rechtswidirig ist,
oder daß
unter Mißbrauch
unter Mißbrauch
seiner personenbezogennen Daten,
ein Identitätsdiebstahl stattfindet,
in dem sich
jemand Anderes
als seine
Person ausgiebt
und das dann
dem Dienstanbieter meldet,
dann hat sowohl
die Person,
deren Identität
von jemand Anderem,
mißbraucht wird,
als auch
der Dienstanbieter selbst,
dies zur Strafanzeige
zu bringen!!!
Die Staatsanwaltschaft
schiebt den Fall,
den zur
Anzeige gebrachten
und gesichteten Internetinhalt,
am selben Tag,
oder spätestens,
einen Tag später
auf den FTP-Server
des Amtsgerichts,
das Amtsgericht,
schiebt den Fall,
mit samt
der amtsrichterlichen Verfügung,
am selben Tag,
oder spätestens
einen Tag später,
auf den FTP-Server
der Staatsanwaltschaft zurück
und am
selben Tag,
oder spätestens
einen Tag später
hat der Dienstanbieter
die amtsrichterliche Verfügung,
durch die Staatsanwaltschaft
zugestellt bekommen
und kann
rechtsstaatlich einwandfrei
unter der Berufung
des Aktenzeichens
im Zuge
der strafrechtlichen Ermittlung
der Staatsanwaltschaft
und der Geschäftsnummer
des Amtsgerichts
im Zuge
der amtsrichterlichen Verfgung
den Account sperren!
Nur mit diesem
verkürztem/beschleunigtem Verfahren
ist es garantiert,
Internetinhalte verfassungskonform
und nicht
zu Unrecht
gelöscht werden,
obwohl sie
gegen keinerlei
geltendes Recht verstoßen!
Weder ein Inhalt
noch ein Account,
darf ohne
amtsrichterliche Verfügung gelöscht,
oder uploadgefiltert werden,
da ansonsten
eine Straftat
gegen den
Bürger stattfindet,
der den Account
angelegt hat
und der
den Inhalt hochgeladen
und veröffentlicht hat!!!
Weder ein Inhalt
noch ein Account,
darf ohne
amtsrichterliche Verfügung gelöscht,
oder uploadgefiltert werden,
da ansonsten
eine Straftat
gegen den
Bürger stattfindet,
der den Account
angelegt hat
und der
den Inhalt hochgeladen
und veröffentlicht hat!!!
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