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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Donnerstag, 23. Mai 2019

Zuckerberg unter dem Pantoffel der Chinesen???--Die Facebook`s Fakekonten-Zensur-Masche: Die SMS-Handy-Freischaltmasche ist ein verfassungswidriger Angriff auf das Verfassungsmäßig garantierte Recht auf informelle Selbstbestimmung!

Die Erpressung 
die Handynummer
 preis geben
 zu müssen,
wenn man 
seinen Account 
wieder frei geschaltet
 haben will,
ist ein
 verfassungswidriger Angriff
 auf das 
verfassungsmäßig garantierte Recht
 auf informelle Selbstbestimmung!
Der Dienstanbieter 
hat nicht
 das Recht 
das Nennen 
von personenbezogenne Daten 
zu Erpressen,
weil ansonsten 
der Account 
nicht wieder 
frei geschaltet wird
und ansonsten 
gelöscht wird!
Wenn jemand 
einen zweiten Account 
zu irgendeinem 
dediziertem Zweck anlegt,
 dann heißt das
 noch lange nicht
 das dadurch
 ein Identitätsdiebstahl stattfindet!
Erst wenn 
ein Bürger 
sich beim 
Dienstanbieter meldet,
 weil er 
festgestellt hat,
das ein Inhalt
rechtswidirig ist,
 oder daß
unter Mißbrauch
 seiner personenbezogennen Daten,
ein Identitätsdiebstahl stattfindet,
 in dem sich 
jemand Anderes
 als seine 
Person ausgiebt
 und das dann 
dem Dienstanbieter meldet,
 dann hat sowohl 
die Person, 
deren Identität
 von jemand Anderem,
mißbraucht wird,
 als auch 
der Dienstanbieter selbst,
dies zur Strafanzeige
 zu bringen!!!
Die Staatsanwaltschaft
 schiebt den Fall,
den zur 
Anzeige gebrachten 
und gesichteten Internetinhalt,
am selben Tag,
oder spätestens,
einen Tag später
auf den FTP-Server 
des Amtsgerichts,
das Amtsgericht,
schiebt den Fall,
mit samt 
der amtsrichterlichen Verfügung,
am selben Tag,
oder spätestens
einen Tag später,
auf den FTP-Server
 der Staatsanwaltschaft zurück
und am 
selben Tag,
oder spätestens
einen Tag später
 hat der Dienstanbieter
 die amtsrichterliche Verfügung,
durch die Staatsanwaltschaft
 zugestellt bekommen
und kann 
rechtsstaatlich einwandfrei 
unter der Berufung 
des Aktenzeichens
 im  Zuge
 der strafrechtlichen Ermittlung 
der Staatsanwaltschaft 
und der Geschäftsnummer 
des Amtsgerichts
 im Zuge 
der amtsrichterlichen Verfgung
 den Account sperren!
Nur mit diesem 
verkürztem/beschleunigtem Verfahren
ist es garantiert,
Internetinhalte verfassungskonform
und nicht 
zu Unrecht 
gelöscht werden,
obwohl sie 
gegen keinerlei 
geltendes Recht verstoßen!   
Weder ein Inhalt 
noch ein Account,
darf ohne 
amtsrichterliche Verfügung gelöscht,
oder uploadgefiltert werden,
da ansonsten 
eine Straftat
 gegen den
 Bürger stattfindet,
der den Account 
angelegt hat 
und der 
den Inhalt hochgeladen
 und veröffentlicht hat!!!

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