Die einzigste Chance
die der
arbeitslose Bürger hat
aus dem Teufelskreislauf:
"Keine Qualifikation
= keine Arbeit,
keine Arbeit
= keine Qualifikation!",
aus zu brechen
ist die Qualifikation
und Weiterbildung,
die ihm
durch die
Gesetzeslage unabwendbar
und unabdingbar
zugesichert werden muß!!!
Diese Forderung
des DGB
die der
arbeitslose Bürger hat
aus dem Teufelskreislauf:
"Keine Qualifikation
= keine Arbeit,
keine Arbeit
= keine Qualifikation!",
aus zu brechen
ist die Qualifikation
und Weiterbildung,
die ihm
durch die
Gesetzeslage unabwendbar
und unabdingbar
zugesichert werden muß!!!
Diese Forderung
des DGB
muß verfassungswidrig sein
und muß
vom Verfassungsgericht
in Karlsruhe
unterbunden werden,
da sie gegen
das verfassungsmäßig
garantierte Recht
auf Chancengleichheit verstößt.
Der Arbeitslose
und insbesondere Lanzeitarbeitslose
hat in Ermangelung
keine Chance,
den einen Arbeitsplatz
zu bekommen,
den es
auf zehn
Arbeitslose gibt,
weil er
um das verfassungsmäßig
garanteierte Recht
auf Chancengleichheit
betrogen wird,
in dem
man ihm
beinahe zwanzig
Jahre lang,
die Weiterbuildung
die er beantragt
regelrecht strafrechtrlich
relevant verweigert
und muß
die Möglichkeit
an einer Weiterbildung
teil nehmen
zu können
erst durch Strafanzeige
und Öffentlichkeitsarbeit
in Form
eines Tatasachenberichts
zur Wahrung
seiner Inetressen
im Inetrnet,
nach über
12 Jahren Arbeitslosigkeit,
regelrecht erzwingen,
um sie dann
durch den freiraum
zur Willkür
zur Willkür
und Willfährlichkeit,
der Fallmanagerin
und des Fallmanagements,
dadurch sabotiert
zu bekommen,
in dem man
einen Mehrbedarf
in Höhe
von 300-450€
für eine Mietkaution
für eine
planungssichere Unterkunft
unter dem
Motto verweigert,
"wir wollen
ja gar nicht,
daß Sie
da hin fahren"!!!
Beweisbare
und nachweisbare Tatsache!!!
Nur wenn das
gleiche Quantum
für alle gleich
garantiert ist,
legitmiert sich
die Tastsache,
daß diejenigen,
mit dem
höherem Pensum
aus diesem
gleichem Quantum
mehr heraus
holen können!
Das ist
in der
vorherschenden Rechtslage,
im Status Quo
nicht möäglich,
da vor Ort
die Entscheidungsgewalt
über die Finazierung
einer beantragten Weiterbildung,
in Ermangelung
eines Bildungssubventionsgesetz
beim Fallmanagement
und der/dem
jeweiliogem Fallmanager liegt,
die weder starfrechtlich,
noch zivilrechtlich
und auch
die verantwortlichen
Vorgesetzten disziplinarrechtlicht
nichts und niemanden
zu fürchten haben,
da sie sich
zum Einen
darauf verlassen können,
daß der Arbeitslose
im Zuge
der Kanzleihygiene
kaum eine
Chance hat
einen Anwalt
zu finden
der gegen
das Klüngelchen
vor Ort
vorgehen wird
und sich
mit den
oberen Zehntausenden,
den zahlungskräftigen Klienten
der elitären Arbeitgeberschaft,
den zahlungskräftigen Klienten
der elitären Arbeitgeberschaft,
vor Ort
anlegen will,
und auch
die Täter
und Tatbeteiligten
in den Strafverfolgungsbehörden
und der Justiz
haben nichts
und niemanden
zu fürchten!
Wenn jemand
Arbeit hat,
dann hat
der Arbeitgeber
in diese Arbeitnehmer
hinein zu investieren
und diese Mitarbeiterinvestition
nicht auf
die Steuerzahler
ab zu wälzen!
Ist ein Bürger
in der Lebenssituation,
aus der heraus
er in
Arbeit ist
dann muß,
wenn sich
das überhaupt
legitimieren soll,
sich die Höhe
der zweckgebundenden
finanziellen Zuwendung
für Weiterbildung
für diese Lebensituation
am Gesamjahresnetto
dieses Bürgers
der Arbeit hat,
bemessen
und darf nicht
an der Frage
festgemnacht werden,
ob der Betrieb
in dem
er arbeitet
genug Arbeit hat,
oder Kurzarbeit
angemeldet hat!
Wenn er ohnehin
eine sehr
hohen Stundenlohn
oder Gehalt bekommt,
legitimiert es sich nicht,
daß dieser Bürger
in dieser Lebenssituation
überhaupt noch etwas
aus dem Bundessubventionsgesetz
zugebilligt bekommt!
Wenn er
zum gesetzlichen
Mindestkompensationszahlungssatz arbeitet,
dann sollte er
in einem
festgeschriebenem Umfang
aus diesem Bildungssubvemntionsgesetz
etwas erhalten.
In zwei-drei
Stufen gestaffelt,
sollte sicher
gestellt werden,
daß diejenigen
die ohnhin
gut verdienen
auch nichts
aus diesem Subventionsgesetz
erhalten werden!
Der Bundesgesezgeber
muß durch
das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
in die Pflicht
genommen werden,
in Form
eines Bildungssubventionsgesetz
sicher zu stellen,
daß gleiches Recht
für alle
gleich gilt
und für
jede Lebenssitualtion
in der sich
ein Bürger
befinden kann,
klare Rechtsansprüche
über die Höhe
der Steuermittel
für Weiterbildung
die ihm zustehen
garantiert werden!
Genauso verfassungswidrig
da gegen
den Verfassungsmäßig
garantierten Grundsatz
der Chancengleichheit
muß es sein,
wenn auf
der eineen Seite
die elitäre Arbeitgeberschaft,
Milliardebn von Steuermitteln
als Subvention erhaklten,
in dem man
ihnen die Hälfte
des Stundenlohns
dazu bezahlt,
auf der
anderen Seite
aber die
dringend benötigte
Weiterbildung nicht
bezahlt wird,
mit der
der Arbeitslose
in die Lage
versetzt werden kann,
den einen
Arbeitsplatz zu bekommen,
den es
auf zehn
Arbeitslose gibt,
bei dem er
bis zum Renteneintritt
etwas zum Bruttosozialprodukt
bei tragen kann!
Verfassungsrechtlich betrachtet
muß der
arbeitslose Bürger
das recht haben,
das die Arbeit
die zum Bruttosozialprodukt
bei trägt
als Ziesetzung
anvisiert wird
und nicht
der Aufstockerlohn
und die Hälfte
des Stundenlohns
aus Steuermittel
und damit Milliarden
von Steuergelder
für die
elitäre Arbeitgeberschaft
in die Oberschicht
der Gesellschaft subventioniert,
anstatt diese Milliarden
von Steuermitteln
zu nhemen
und in
die Unterschicht
der Geselllschaft
in Form
eines Bildungssubventionsgesetz
zu investieren,
so daß
auf dem Weg
als positiver Zusatzeffekt
auch noch
millionnen von Arbeitsplätze
bei den Bildungsveranstaltern
geschaffen werden!
Genauso verfassungswidrig
da gegen
den Verfassungsmäßig
garantierten Grundsatz
der Chancengleichheit
muß es sein,
wenn auf
der eineen Seite
die elitäre Arbeitgeberschaft,
Milliardebn von Steuermitteln
als Subvention erhaklten,
in dem man
ihnen die Hälfte
des Stundenlohns
dazu bezahlt,
auf der
anderen Seite
aber die
dringend benötigte
Weiterbildung nicht
bezahlt wird,
mit der
der Arbeitslose
in die Lage
versetzt werden kann,
den einen
Arbeitsplatz zu bekommen,
den es
auf zehn
Arbeitslose gibt,
bei dem er
bis zum Renteneintritt
etwas zum Bruttosozialprodukt
bei tragen kann!
Verfassungsrechtlich betrachtet
muß der
arbeitslose Bürger
das recht haben,
das die Arbeit
die zum Bruttosozialprodukt
bei trägt
als Ziesetzung
anvisiert wird
und nicht
der Aufstockerlohn
und die Hälfte
des Stundenlohns
aus Steuermittel
und damit Milliarden
von Steuergelder
für die
elitäre Arbeitgeberschaft
in die Oberschicht
der Gesellschaft subventioniert,
anstatt diese Milliarden
von Steuermitteln
zu nhemen
und in
die Unterschicht
der Geselllschaft
in Form
eines Bildungssubventionsgesetz
zu investieren,
so daß
auf dem Weg
als positiver Zusatzeffekt
auch noch
millionnen von Arbeitsplätze
bei den Bildungsveranstaltern
geschaffen werden!
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