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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Sonntag, 4. April 2021

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Lebenssituation Regelsatzempfänger ALG2: Quartalsweise Kompensationszahlung für die Teuerung in den letzten drei Vormonaten und Angleich an die inflationsbedingte Teuerungsrate!!!

  Das Verfassungsgericht 

in Karlsruhe

 hat den Bundesgesetzgeber

 in die Pflicht

 zu nehmen,

 mit Hilfe 
 nicht nur 
  auf Grund 
 der Lockdown bedingten,
 temporäer, hohen Inflation,
 die Teuerungsrate
 quartalsweise zu erfassen 
 und daraus resultierend
 die ALG2-Regelsätze 
 auch quartalsweise nachzubessern. 
Dieser selbstregulierende Automatismus,
das"set and forget" Prinzip,
 hat man 
 auch ohne
 die Lockdown bedingten,
 temporärer, hohe Inflation,
 generell an zu wenden,
 damit die 
gewählten Volksvertreter
 nicht alle 
Jahre wieder,
ein mal
 im Jahr 
über die Höhe 
des Regelsatzes
 debattieren müssen,
 sondern die Anpassung
 automatisiert stattfindet.
Nachdem immer am 
01-01-####, 01-04-####, 01-07-####
und 01-10-####
die festgestellte Teuerung 
der letzten 
drei Vormonate
bekannt gegeben hat,
hat man 
jeweils am 
 15-01-####, 15-04-####, 15-07-####
und 15-10-####
eine Kompensationszahlung 
und jeweils am 
01-02-####, 01-05-####, 01-08-####
und 01-11-####
eine Anpassung 
des Regelsatzes 
durch zu führen.
lebstverständlich wäre es
 zu teuer
 jeden 15ten,
alle drei Monate
 für die Regelsatzempfänger
im Bundesgebiet
 eine kleien Kleckersumme
 extra zu überweisen,
sollte die 
inflatioonsbedingte Teuerungsrate
 in den 
drei Vormonaten
 nur sehr
 geringfügig ausfallen.
Da müssen 
sich die
 gewählten Volksvertreter
 auf eine 
Mindestsumme einigen,
die erst zusammengefaßt 
und erreicht 
sein muß
um dann 
die Kompensationszahlung 
durch zu führen.  
Die Regelsatzempfänger 
haben keine 
Schuld daran,
daß es 
auf 10 Arbeitslose 
nur einen 
Arbeitsplatz gibt 
und daß 
die Offiziellen,
 nicht nur
 in diesem Land,
nicht in 
der Lage 
dazu sind 
rational-logisch, sinnig 
und vernünftig
 mit der Tatsache 
der Existenz 
der Virenbelastung
 der Bevölkerung 
um zu gehen!
 

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

undhat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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