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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Mittwoch, 4. November 2020

Wahlkampf USA 2020: Haben nur die Biden-Wähler vom "Earlyvoting" gebrauch gemacht?

Bildunterschrift hinzufügen
Wenn sich 

herausstellen würde, 

daß ausschließlich,

oder zumindest größtenteils,

 die Biden-Wähler 

vom "Earlyvoting"

gebrauch gemacht haben 

und die Trump-Wähler nicht,

 ist dann nicht 

der Wahlbetrug 

zum Nachteil 

der Demokraten

 und zum Vorteil

 der Republikaner bewiesen???

Die Wähler 

an der Basis

 der Bevölkerung

 werden von

 ihren Arbeitgebern

 davon abgehalten 

an einem Werktag 

zur Wahl 

gehen zu können,

insbesondere wenn 

der Arbeitgeber weiß,

 daß es sich

 bei dem Arbeitnehmer

 um einen Wähler 

der Demokraten handelt,

mit dem Verweis 

auf die Briefwahlmöglichkeit 

und nun 

 werden sie 

um ihre Stimmen 

vorsätzlich mutwillig 

und wider 

besseren Wissens betrogen!!! 

Sollte man 

in den USA 

die Wahlen 

nicht lieber,

 um die Glaubwürdigkeit

 nicht ganz

 zu verlieren,

so wei bei 

uns auch  

Sontags abhalten? 

Man hat 

im Vorfeld 

massiv Werbung 

für das 

"Earlyvoting" gemacht

und wenn 

die Republikaner

ihren Anhängern 

hinter vorgehaltener Hand

 davon abgeraten haben,

 weil sie im Vorfeld 

schon ausgemacht hatten, 

daß diese Stimmen 

gerichtlich ohnehin 

als ungültig 

ausgemustert werden,

dann hat doch 

hier zum Nachteil

 der Demokraten 

und zum Vorteil 

der Republikaner 

mutwillig, vorsätzlich 

und wider 

besseren Wissens 

ein Wahlbetrug stattgefunden? 

Oder nicht???    

Also muß es hier 

aus diesem strafrechtlich

 relevantem Zusammenhang heraus

 so, oder so

 zu einem Auszählen

 dieser Stimmen kommen,

nur um 

aus zu schließen,

 daß es

 sich hier 

nicht um einen 

im Vorfeld  

vorbereiteten, gezielten Wahlbetrug 

zum Nachteil 

der Demokraten handelt!?!

Oder???

Denn nur wenn 

zu annähernd 

gleichen Teilen

sowohl Trump-Wähler,

 genauso wie Biden-Wähler 

vom "Earlyvoting" 

gebrauch gemacht haben,

 ist der Verdacht entkräftet 

und ausgeräumt!!!

Oder nicht???

Ist hier

in so einem Fall

das FBI zuständig?

Oder wer???

Die Wähler,

die von 

dieser "Briefwahlmöglichkeit" 

gebrauch gemacht haben,

 haben nichts 

falsch gemacht 

und haben sich

 ans vorgeschriebene 

Wahlprozedere gehalten.

Wenn der Trump 

das Auszählen 

dieser Stimmen 

gerichtlich stoppen läßt

und er würde dadurch 

die Wahl gewinnen, 

 muß man dann,

diesem Präsidenten nicht 

asu der 

internationalen Staatengemeinschaft heraus, 

die demokratische 

Legitimation aberkennen?

Die Demokraten 

haben sicher 

zu stellen, 

sollte der Trump 

das Auszählen wirklich

 gerichtlich stoppen lassen,

 daß die Wahlzettel

 als Beweismittel sichergestellt

 und nicht

 vernichtet werden dürfen!

Das "Kapital"

hat nicht 

darüber zu bestimmen 

was Recht ist 

und was nicht, 

sondern einzig 

und allein 

das kollektive Bewußtsein 

der Wahlberechtigten!

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 In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
https://stephanbauer38259.blogspot.com/p/der-duale-willensbildungsproze.html

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