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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Sonntag, 14. Juni 2020

Covid19: Faule Ausrede hat mind. 8000 Bürgern (Mai 2020) das Leben gekostet und 500 Mrd. € an Staatsverschuldung verursacht!!!

Für die faule Ausrede
hinter der man sich
versteckt hatte
und bis hier
und heute
immer noch versteckt,
 man kann
auf dem internationalem Markt
 nicht ausreichend
medizinische Mundschutzmasken auftreiben,
 in der Qualität
wie sie auch
 die Ärzte i
n den Krankenhäusern tragen,
 damit kein Virus
mit der sich
 eine Person
unbewußt infiziert
haben könnte,
 nach aussen
dringen kann
und andere
infizieren kann,
 hat bisher mindestens
8000 Bürgern (Mai 2020)
 das Leben gekostet
 und 500 Mrd. €
an Staatsverschuldung verursacht!
 Mit einer Massenproduktion
 dieser Masken
 hier vor Ort
 hätte man
dem Gutachten,
Rechnung getragen,
das man 2012
nach dem Sars1
in Auftrag
gegeben hatte,
in dem dieses Szenario
 voraus gesagt
wurden ist
und jeder Bürger
hätte in jeder KW
 über ein Jahr hinweg,
seine 10 Stück
dieser Mundschutzmasken
ausgehändigt bekommen,
 nachdem man
im Januar 2020
gewußt hatte,
 daß dieses Virus
 garantiert nicht
 in China bleiben
werden wird
und eine Massenproduktion
 hier vor Ort
dieser Masken
in Angriff
genommen hätte.
 Diese Massenproduktion
dieser Masken
hier vor Ort
hätte aus
den Überschüssen
45 Mrd €
aus dem Jahr 2019
 gerade mal
10 Mrd. € gekostet
und man hätte
 jetzt (Mai 2020)
 vieleicht höchstens
 ein paar Hundert
 Covid 19 Tote gehabt
 und der Lockdown
wäre nicht,
 bis auf ein paar
 wenige Ausnahmen,
 nötig gewesen
und man hätte jetzt
nicht eine Staatsverschuldung
 von 500 Mrd. €,
da mit diesen Masken
und der damit
einhergehenden Maskenpflicht
 die Ausbreitung
des Virus hermetisch
 unterbunden wurden wäre.
Stattdessen reden sie
von Herdenimmunität
und Durchseuchung
und haben
 damit 8000 Tote
und 500 Mrd, €
an Staatsverschuldung
zu verantworten!
Der Reproduktionsfaktor wäre
mit einer
derartigen Masssenproduktion
 vor Ort
und einer Maskenverordnung,
 niemals jemals
über 0,5 gestiegen!
In den meisten Lebensbereichen
hätte es
diesen Msssiven Lockdown
 und den damit
angerichteten Schaden
 gar nicht
geben brauchen!
Mit diesen Masken
 ist amtlich
 sicher gestellt,
 im Gegensatz
zu den
selbstgebastelten Pseudoschutzmasken,
 daß kein Virus
von innen nach
 außen kann!
 Damit brauch man
 dann aber
auch die 1,5 Meter Abstand
nicht ein zu halten!
 Das brauchen
die Ärzte
 in den Krankenhäusern
 auch nicht!
 Das wäre
doppelt gemoppelter Unsinn!
 Wenn ein Bürger
 unbewußt infiziert ist
 und dieses Virus
 in sich trägt,
ohne es selbst
zu realisiseren,
 dann kann er
auf Grund
dieser Maskenpflicht
und der Tatsache,
daß er diese Maken
 10 Stück pro Woche
ausgehändigt bekommen hat,
niemanden anstecken,
 auch wenn er
 nicht 1,5 m Abstand hält!
8000  Tote,
die es nicht
hätte geben müssen!
 500 Mrd € an Staatsverschuldung,
 die es nicht
 hätte geben müssen!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
ist dieser Mißstand,
im Sinne
des kollektivem Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
bis hier
und heute
immer noch  
nicht abgestellt!
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Samstag, 13. Juni 2020

Damit man die Andersdenkenden in Tötungsabsicht sterben lassen kann, bekommen sie nichtnur, keine Wirkstoffe in die Krebsmedikamente, sondern man spricht auch, zu diesem Zweck, im Zuge der Covid19 Virenbelastung der Bevölkerung von Herdenimmunität und Durchseuchung!





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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
ist dieser Mißstand,
im Sinne
des kollektivem Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
bis hier
und heute
immer noch  
nicht abgestellt!
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Zensur findet nie(!!!) zugunsten von Opfern, sondern immer zugunsten von Tätern statt!!! Zensur im Internet findet weltweit ausschließlich(!!!) zugunsten der Täter und Tatbeteilgten des realexistierendem totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus, statt!!!

https://www.instagram.com/p/CBY-EMKgioo/
Twitteraccounds der Dissidenten 
werden als 
vermeindliche Accounds 
der Täter 
des verbrecherischem 
Chinesischem Regims gelöscht,
 um den weltweiten
 realexistierenden totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus,
 zugunsten dieser Täter
 und Tatbeteiligten 
in diesen Tätergruppierungen 
rechtsaußen, linksaußen, 
in den oberen Zehntausenden 
und in den 
religiös-extremistischen Gruppierungen
 zu unterstützen! 
Was können denn 
diese Täter,
 egal ob rechtsaußen,
 linksaußen, in den oberen Zehntausenden,
 oder den extremistischen 
religiösen Gruppierungen,
mit diesen 
vermeindlichen Täteraccounds,
 an faktischem 
Schaden anrichten, 
der ein
unverzügliches Handeln 
stehenden Fußes 
notwendig machen soll? 
Ist denn
Gefahr für Leib
 und Leben
im Verzug?
  Sodaß auch ohne 
amtsrichterliche Verfügung,
 als quasi Hilfszensoren, 
 gehandelt werden muß???
 Sollten sie strafrechtlich 
relevante Tatsachen schaffen, 
muß man dies 
zur Strafanzeige bringen
 und dann
kann man
 auch strafrechtlich 
gegen den Accountbesitzer 
vorgegangen werden 
 und nur
durch Wahrheitsbeweis
 durch ein Gerichtsurteil
 wird dann
der Accound, 
rechtstaatlich einwandfrei, gesperrt!
 Und diese Strafverfolgung,
 die dann 
nicht mehr 
aussen vor
bleiben kann 
ist viel wirkungsvoller, 
als das 
verfassungswidrige Zensieren
 von allem, 
was zudem
auch nur 
angeblich nicht einwandfrei 
sein soll. 
Hier soll
verfassungswidrige Zensur
 etabliert werden, 
die nicht
gegen die Täter
 sondern zugunsten 
der Täter 
und Tatbeteiligten 
und nicht 
zugunsten der Opfer,
 betrieben wird, 
die durch diese 
Zensur wehrlos 
und mundtod gemacht
 werden sollen,
 damit sie sich 
nichmehr gegen Willfährlichkeit
 und Willkür, 
derer sie
vor Ort 
ausgeliefert sind, 
in Form 
von Tatsachenberichten 
zur Wahrung 
ihrer Interessen, 
zur Wehr 
setzen können!
Das Verfassungsgericht
 in Karlsruhe
 hat festzustellen,
 daß ein Löschen
von Beiträgen,
Accounts,
oder das Unterbinden
des gesamten Internetzugangs,
unter irgendwelchen
 fadenscheinigen Vorwänden,
 ohne einen Wahrheitsbeweis
 durch Gerichtsurteil
 strafrechtlich relevant
und nicht
zu knapp(!!!),
ähnlich wie
beim Entziehen
der Stromversorgung,
abgeurteilt werden muß!!! 
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