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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Montag, 5. Juni 2017

Anschlag Manchester 22-05-2017: Grob fahrlässige Begünstigung, oder gar vorsätzliche Beteiligung, durch den Konzertveranstalter???

https://de.wikipedia.org/wiki/Terroranschlag_in_Manchester_am_22._Mai_2017
Hier hat man
meiner Meinung nach
zum Einen
aus den Strafverfolgungsbehörden heraus,
was die strafrechtliche Konsequenz
dieses Anschlags angeht,
nicht nur
die/den direkten Täter
und das Umfeld,
das in Verbindung gebracht,
eingekreist, identifiziert
und isoliert werden kann,
 an sich
unter die Lupe
zu nehmen,
sondern hier hart man
 meiner Meinung nach
auch die Rolle
des Konzertveranstalters
unter die Lupe zu nehmen!
Im strafrechtlichen Sinne
müßte hier eigentlich
die grobe Fahrlässigkeit,
aus der heraus
der Konzertveranstalter
es versäumt hat,
die Zuschauer ausreichend
zu kontrollieren
und zu durchsuchen,
um die Gewinnspanne,
durch derartige Betriebskosten
nicht zu schmälern
und sich
noch mehr
bereichern zu können,
auf Kosten
der Sicherheit
der Zuschauer,
der Künstler
und der Tour Crew,
zur strafrechtlichen Konsequenz,
auf Grund
der hierdurch
existenten Begünstigung,
durch grobe Fahrlässigkeit kommen.
Auch wenn man nicht
 die Beteiligung,
durch vorsätzliches Handeln
unterstellen,
nachweisen und beweisen kann,
ist diese Begünstigung,
durch diese
grobe Fahrlässigkeit
 hier die Hauptursache dafür,
daß die Tatbeteiligten
und der direkte Täter,
überhaupt den Freiraum,
zur Verwirklichung der Tat,
gefunden haben!
Hier sollten auch
all die gannzen
 geschädigten Zuschauer
und auch
die Produktionsbeteiligten
 der Arianna Grande Tour,
hier durch Strafanzeige
 gegen den Konzertveranstalter
 mit Nachdruck klarstellen,
wo sie hier stehen!    
Es hätte den Konzertveranstalter
nur geringfügig
an  Mehrkosten verursacht,
sich vom Arbeitsamt
ein paar Arbeitslose
für ein paar Stunden
an dem Abend 
zu holen,
die vielleicht auch
froh gewesen wären,
 im Zuge
der Neben-
und Zuverdienstmöglichkeit
sich für ein
paar Stunden, ein paar Euros
 zum Regelsatz dazu verdienen
zu können
und die Gewinnspanne
des Konzertveranstalters
wäre hier nur
geringfügig hierdurch
geschmälert worden
und die Tatbeteiligten
und der direkte Täter,
hätten keinen Freiraum
zum Verüben
dieses Anschlags gefuinden!
Wenn in den Masssenmedien
 die Rede
davon gewesen ist,
daß es nachweisbar ist,
daß dieser Anschlag
 nicht spontan,
verübt wurden ist,
nachdem die Tatbeteiligten
 und der direkte Täter,
direkt und unmittelbar,
an dem Abend
festgestellt hatten,
daß durch
die grobe Fahrlässigkeit
 des Konzertveranstalzters,
 sich für die Täter
 der Freiruam
zum Verüben
eines Anschlags ergibt,
sondern es iust nachweisbar,
daß die Tatbeteiligten
 und der direkte Täter
 diesen Anschlag
auch schon länger
im Vorfeld
explizit auch gezielt
 auf dieses Konzert fixiert
vorbereitet hatten,
stellt sich doch
hier die Frage,
wie die denn
 das haben Wissen können,
daß der Konzertveranstalter
diese grobe Fahrlässigkeit
an den Tag
legen werden wird
und den Tatbeteiligten
und dem direkten Täter,
den Freiraum
zum Verüben
dieses Anschlags,
durch diese
 grobe Fahrlässigkeit
 verschaffen werden würde???
Sie konnten
das im Vorfeld
 doch gar nicht wissen,
ob und wenn,
 wie intensiv,
durch den Konzerttveranstalter
Personenkontrollen betrieben
werden würden!?
Wenn hier also,
durch die Strafverfolgungsbehörden,
 ausgeschlossen werden kann,
das die Tatbeteiligten
und der direkte Täter,
den Tatentschluß 
für diesen Anschlag
erst kurzentschlossen
und spontan,
an diesem Abend,
gefasst hatten,
nachdem sie festgestellt hatten,
daß der Konzertveranstalter,
nicht ausreichend
Personenkontrollen durchfürt,
so hat man aus
den Strafvverfolgungsbehörden heraus,
doch auch gegen
 den Konzertveranstalter
nicht nur wegen Begünstigung,
durch diese grobe Fahrlässigkeit,
sondern auch wegen
 des hierdurch
sich erhärtenden
konkreten Verdachts,
auf vorsätzliche Beteiligung
zu ermitteln
und die Verbindungen
 des Konzertveranstalters
 aus seinem Umfeld heraus
 unter die Lupe
 zu nehmen!
Hier sollten auch
die geschädigten Zuschauer
und auch die Beteiligten
 an der Tourproduktion,
durch Strafanzeige
gegen den Konzertveranstalter
nicht nur klarstellen,
wo sie stehen,
sondern hier auch
 mit Nachdruck
die Strafverfolgungsbehörden
in die Pflicht nehmen
den Konzertveranstalter
und sein Umfeld
unter die Lupe
zu nhemen. 
   Wenn die Strafverfolgungsbehörden
explizit ausschliessen können,
daß die Tatbeteiligten
und der direkte Täter,
diesen Anschlag kurzentschlossen,
begangen haben,
nach dem sie
mitbekommen haben,
das nicht ausreichend
Personenkontrollen stattfinden,
ist hier doch
der Beweis angetreten,
daß der Konzertveranstalter
hier nicht nur
 grob Fahrlässig,
die Personenkontrollen
unterlassen hat!?
Oder???
Nicht zuletz auch
um die Konzertveranstalter
 für alle Zukunft
dazu zu veranlassen,
weder Kosten
noch Mühen
zu scheuen,
alles zu tun
was machbar ist,
damit die Zuschauer,
als auch die Produktionsbeteiligten
 nichts zu  fürchten haben,
sollten hier
sowohl die Produktionsbeteilgten,
aber insbesondere auch
die geschädigten Zuschauer,
bzw. deren Angehörigen,
den Konzertveranstalter
allein schon
aufgrund der
 groben Fahrlässigkeit,
die durch
das Unterlassen
ausreichender Personenkontrollen
erst den Freiraum
zum Verüben der Tat
geschaffen haben,
auf Schmerzensgeldzahlungen
und Schadensersatzforderungen verklagen!
-----------
Kinky Sex Makes the World Go 'Round
Diese Extremisten

werden ganz gezielt

von den immer 

gleichen Charaktäre 

und Mentalitäten,
Tatbeteiligte und Täter,

7-8-9% der Bevölkerung rechtsaußen,
7-8-9% der Bevölkerung linksaußen
und den
elitären Minderheiten,
7-8-9% der Bevölkerung,

in den oberen Zehntausenden, 

angestiftet und angestachelt,

um gegen die

 breite Masse 

der Bevölkerung,

polizeistaatliche Willkür 

durchsetzen zu können!!!
----------- 


"The crime of the  

right-guard-perpetrators,

can not longer  

help you here!!!"

----------------------------------------------------------------------

in their face,

 they can´t grab it"
 ---------------------
"The claim is 

on you,

the sights 

are on me,

so what will 

you do (the censorship!!!),

thats garanty...."
---------------- 
Kein Fußbreit,  
zwischen Nord-
und Südpol,
Victory
360 Grad rings herum,
der nicht Meterdick,
getränkt ist
 von dem Blut,
der Täter
und Tatbeteiligten,
die sich
geschnitten haben!
Strafverfolgungsbehörden,
Justiz
und Massenmedien,
die um Tatsachen
und Fakten
nicht mehr
drum herum kommen!!!
Die immer gleichen
Charaktäre 
und Mentalitäten,
Tatbeteiligte 
und Täter,
pathologische Fälle,
die mit
allen Mitteln,
Wahrheitsfindung
unterbinden wollen,
nicht nur,
in den immer 
gleichen Tätergruppierungen,
7-8-9% der Bevölkerung rechtsaußen,
7-8-9% der Bevölkerung linksaußen
und zu den
elitären Minderheiten,
7-8-9% der Bevölkerung,

  in den oberen Zehntausenden,
mit den Fakten
und Tatsachen,
die sie schaffen,
namentlich 
und als Person,
im Zuge 
des Rechts 
auf freie Meinungsäußerung,
  in Form
von Tatsachenberichte
zur Wahrung
der Interessen,
auf Seiten
im Internet,
durch die Scheiße
 und den Kakao ziehen,
auch billigend 
in Kauf nehmend,
daß sie sich
Dark Ages
für ihr Tun 
und Handeln,
den Fakten 
und den Tatsachen,
die sie geschaffen haben,
ganz getrost 
aufhängen können!!!
 Wahrheitsfindung mußein Bürger-,
Freiheits-
und Menschenrecht sein!
Wahrheitsfindung legitimiert

keinerlei Bürger-,
Freiheits-
und Menschenrechtsverletzungen!


Die freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung
 der Interessen,
seitenweise im Internet,
Namen, 
Personen, 
Fakten 
und Tatsachen,
Makes No Sense At All
von Jedermann,
für Jedermann,
über Jedermann!!!
Damit das eine,
geschaffene Unrecht,
für die Täter
und Tatbeteiligten,
ohne Konsequenzen bleibt,
schaffen sie das nächste
und das nächste
und das nächste
und das nächste Unrecht!!!!!
Der immer gleiche,
reaktionäre Teufelskreislauf,
die immer gleiche
reaktionäre Idiotie,
auf der immer gleichen 
reaktionären Schiene!!!.
 Der Freitod 
und der Tätersuizid,
zu dem
die Tatbeteiligten 
und Täter greifen,
um sich
O Fortuna
der Verantwortung,
ihres Tun 
und Handelns
zu entziehen,
ist, 
im Gegensatz 
zur Todesstrafe,
die weltweit, 
aus dem kollektivem
Bewußtsein heraus,
mit Recht, 
als verwerflich
 angesehen wird,
eine gesellschaftlich
anerkannte Konvention!!!
Viva la libertad!!
No paseran!!!
Nichts wird vergessen!!!
Nehmt eure
Freiheitsrechte wahr,
solange ihr
noch welche habt!!!
Mit allem
was Recht
und Gesetz hergibt!
Alle Rechtsansprüche maximalst
und weitestgehend ausschöpfen!
Nichts scheut
das Ungeziefer
(außer den Beamten!) mehr,
als das Licht
der Öffentlichkeit!!!
Asozial
sind hier definitiv,
einzig
und allein,
Täter,
die anderenden Mund
verbieten wollen!!
Keinen Fußbreit
den Faschisten,
Rassisten
und Linkstotalitaristen!!
All set to go!!!

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Disclaimer:

Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung,
zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen,
gebrauch,daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!!
Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB).
und allen anderen,
insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten,
Einfällen und Ideen,
auf die, die Leute kommen,
die nichts anderes im Sinne haben,
als mir die freie Meinungsäußerung,
in Form dieser Tatsachenberichte,
hier im Internet zu sabotieren!!!
Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft,
handelt nicht in meinem Sinne!
Ich habe hier viel mehr zu fürchten,
daß man mir hier ganz gezielt
und auf diesem Wege,
damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt,
die Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung,

sabotieren,verhindern und unterbinden will




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