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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Donnerstag, 23. Mai 2024

Überbau-BRD: Verfassungsgericht: Während die Freunde des verbrecherischem Putin-Regime, rechtsaußen, linksaußen, religiöse Extremisten und in den oberen Zehntausenden, der breiten Masse der Bevölkerung an der Basis der Gesellschaft,...

-----------------

...das Recht 

auf foto-, film-

und 

tondokumentarischem 

Festhalten

 von Fakten 

und Tatsachen

 in der 

Öffentlichkeit,

 außerhalb 

der Intims-

 und Privatsphäre,

 des persönlichem 

Lebens- 

und Geheimbereich

eines anderen

Bürgers,

zur Verwirklichung

des Rechts 

auf Wahrheitsfindung, 

 Interessenwahrung 

und freier 

Meinungsäußerung

unterbinden 

und verbieten will,

damit Beamte,

Polizeibeamte,

Kriminalbeamte,

Staatsanwälte,

Richter

und Angestellte des 

öffentlichen Dienstes,

nicht zu 

fürchten haben,

daß ihr Tun 

und Handeln

 Konsequenzen 

nach sich

 ziehen werden 

wird, 

soll die 

breite Masse

 der Bevölkerung

 an der Basis

 der Gesellschaft

 nun hinnehmen,

daß sie in 

ihrer Intims-

und Privatsphäre,

ihrem persönlichem 

Lebens-

und Geheimbereich,

grund- und anlaßlos

durch die 

Staatsraison gefilmt 

werden können? 

Selbst wenn 

man es 

zur Vorschrift

 machen würde,

daß diese

Aufzeichnung 

in einem 

Hausdurchsuchungsbefehl

explizit angeordnet 

werden muß,

müßte die 

unabdingbare 

Notwendigkeit

begründet werden. 

Da sich ja 

die Beamten 

auf der 

anderen Seite nicht

in ihrer Intims- 

und Privatsphäre,

ihrem persönlichem

Lebens- 

und Geheimbereich

befinden, 

hat der Bürger 

ja alles Recht 

der Welt 

auf seiner Seite,

alles was sich 

in seinem 

persönlichem 

Lebens- 

und Geheimbereich

und darüber hinaus

abspielt 

in "Echtzeit" 

per Liveübertragung 

über soziale Medien

wie Instagram, 

Facebook,

Youtube,

usw.,

usw., 

ins Internet 

hoch zu laden,

zu veröffentlichen 

und dauerhaft,

 als Beweismittel

 zu speichern???

Denn die 

Beamten

 werden dadurch

ja nicht

 bei der 

Ausübung 

ihrer Dienst- 

und Amtspflicht 

gehindert,

oder gar 

davon abgehalten,

nur weil 

der Bürger 

die Geschehnisse

aufzeichnet

und in "Echtzeit"

im Internet 

veröffentlicht!!!   

############

Ähnlich der 

Restauration

 im Vormärz,

 findet auch hier 

und heute wieder

ein politischer

Dekonstruktivismus,

zugunsten der 

immer gleichen 

Tatbeteiligten 

und Täter, 

Charaktere 

und Mentalitäten

nicht nur 

in den 

immer gleichen 

Tätergruppierungen,

6-7-8% der

Bevölkerung weltweit

in den

oberen Zehntausenden,

6-7-8% der

Bevölkerung 

weltweit rechtsaußen,

6-7-8% der

Bevölkerung 

weltweit linksaußen

und 6-7-8% 

der Bevölkerung weltweit,

den Extremisten 

in den 

Religionsgemeinschaften,

statt!!! 

Eine systematische 

Entrechtung 

der breiten 

Masse 

der Bevölkerung

 an der Basis

 der Gesellschaft!

Das begangene 

Unrecht

soll keine 

Konsequenzen 

nach sich ziehen,

also wird 

das nächste 

und das nächste 

und das nächste 

Unrecht geschaffen,

bis zum Overkill!!!  

Der immer gleiche 

reaktionäre 

Teufelskreislauf 

auf der 

immer gleichen 

reaktionären Schiene,

die immer gleiche 

reaktionäre Idiotie!!!

-------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist,

was gemacht wird
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
 ------------------------

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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