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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Samstag, 27. April 2024

27. April 2014 - US-MT-Missoula: Wenn der Kriminal-/Polizeidienst seinen Dienst- und Amtspflichten nachgekommen wäre, hätte der Anwohner seine Ruhe gehabt und der Diren wäre noch am Leben!!!


 #.) Diese Tätergruppierung
hat diesen 
Anwohner
unmißverständlich,
über mehrere Wochen 
und Monate hinweg, 
zu verstehen gegeben,
daß diese 
Tätergruppierung 
darauf fixiert ist,
diesen Anwohner
 zu terrorisieren!

#.) In den USA 
gilt ein liberales 
Waffenrecht
 aus dem heraus
man auch damit
 rechnen muß,
 das auch 
jugendliche "Gangs",
nicht unbewaffnet sind!

#.) Der Anwohner war 
mindestens zweimal,
 beim Kriminal-, 
Polizeidienst 
vor Ort,
um diesen Terror 
dieser Tätergruppierung 
zur Strafanzeige 
zu bringen 
und wurde
jedes mal 
abgewimmelt! 

#.) Der Anwohner 
hat diesen 
einzelnen Täter
aus dieser 
Tätergruppierung, 
aus einer
 beweisbaren putativ 
Notwehrsituation heraus,
mittels einer 
Schußwaffe 
unschädlich gemacht! 

#.) Ein putativ 
Notwehrexzess
ist nicht 
nachweisbar!

#.) Auch wenn 
der putativ 
Notwehrexzess 
aus Wut 
beim Frisör 
Verlautbarungen 
zum Besten 
gegeben hatte,
ist damit 
die Tötungsabsicht 
nicht bewiesen,
 putativ 
Notwehrsituation
beweisbar vorhanden,
putativ 
Notwehrexzess 
nicht beweisbar,
sondern vielmehr
 der Beweis
angetreten,
daß dieser Terror 
dieser Tätergruppierung
gegen diesen Anwohner,
über mehrere Wochen 
und Monate hinweg,
kein Spaß
und kein Spiel,
oder gar 
"Garagehopping" war!

#.) Es ist 
auch nicht 
unwahrscheinlich,
daß diese 
Tätergruppierung diesen 
systematischen Terror 
gegen diesen Anwohner
mit der Zielsetzung 
betrieben hatte,
diesen Anwohner 
systematisch 
zur Weißglut
zu bringen, 
um dann 
den Austauschschüler 
ganz gezielt 
ins offene Messer
 rennen zu lassen!

#.) Auch ein sog. 
"Stand your Ground"
Gesetzt ist 
nicht notwendig,
da es sich 
um eine Serie
von Straftaten,
die diese 
Tätergruppierung 
gegen diesen 
Anwohner 
verübt hat,
handelt 
und der Anwohner 
auch insbesondere 
vom Kriminal-, 
Polizeidienst 
vor Ort 
mehrfach abgewimmelt 
wurden ist!  

#.) Es wurde ein 
politisch motiviertes 
Urteil verhängt,
da der 
getötete Täter,
 ein Austauschschüler 
aus Hamburg 
gewesen ist 
und nicht einer
 der Täter 
und Tatbeteiligten, 
die aus der Gegend 
vor Ort stammen!

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Nicht nur das
 dieser Anwohner 
sich diesen Terror
 dieser Tätergruppierung
 über mehrere Wochen
 und Monate hinweg 
bieten lassen mußte,
 weil der Kriminal- 
und Polizeidienst
 vor Ort 
es nicht 
nötig hatte,
seinen Dienst- 
und Amtspflichten
 nach zu kommen  
und diese 
Tätergruppierung 
zur Raison 
zu bringen,
zu allem Überfluß 
muß dieser 
Anwohner
 jetzt auch 
noch mindestens 
20 Jahre lang 
unschuldig im 
Gefängnis sitzen!
Man hat dieses 
Urteil zu revidieren
 und diesen 
Anwohner 
für die Jahre 
die er unschuldig
 im Gefängnis saß, 
zu entschädigen!
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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist

was gemacht wird
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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