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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Sonntag, 24. Mai 2015

Sanierung Marktplatz Salzgitter Bad und die 120 Stundenauflage/ kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit

https://www.youtube.com/watch?v=GHll61BsrrA

Man hat den Überbau 
in Brüssel,
dazu zu nutzen,
das zu verwirklichen,
was sich 
aus dem kollektivem Bewußtsein 
der Wahlberechtigten,
im relevantem Einzugsgebiet,
heraus legitimiert
und nicht das,
gegen die Masse 
der Wahlberechtigten 
durchzusetzen,
was im Interesse der Willkür,
der elitären Minderhieten 
in den oberen Zehntausenden,
der antipluralistischen,
(geschichts-)revisionistischen 
und reaktionären Minderheiten,
rechtsaußen
und/oder linksaußen,
ist!!!
Dazu sollte man einen 
dualen Willensbildungsprozess,
durch alle Ebenen hinweg,
etablieren,
aus dem heraus 
die gewählten Volksvertreter,
durch alle Ebenen hinweg,
vom jeweiligen Gemeinderat,
dem jeweiligem Stadtrat,
dem jeweiligem Landkreis
und Kommune,
dem Bezirk,
der Landesregierung,
der Bundesregierung,
bis hin zum bisherigem,
Maximum an Überbau,
in Brüssel,
europaweit,
gezwungen sind,
am Anfang
des Willensbildungsprozesses,
die jeweiligen Wahlberechtigten,
im Einzugsgebiet,
in Form einer Befragung,
in Form eines Favoritisieren,
der angebotenen Problemlösungsvorschlägen,
So hat man auch,
eine kollektiv 
legitime Vereinheitlichung,
der sozialen Sicherungssyteme,
europaweit,
mit Hilfe des Überbaus 
in Brüssel,
zu verwirklichen.
Auf dieser 
damit geschaffenen Basis,
legitimiert sich 
nichtnur die Konsolidierung,
wie zum Beispiel aktuell,
Griechenland,
oder auch andere Länder,
die per EU-Konsolidierungsgesetz,
die Masse der Gelder 
die sie zum Zwecke 
der Konsolidierung erhalten,
 von den EU-Ländern erhalten,
die nichts 
gegen ihre Aussenhandelsüberschüsse tun;
  es kann auch 
eine einheitliche EU-Staatsbürgerschaft,
 ein einheitliches EU-Asylgesetz,
das zwingend
durch die verfassungswidrige 
Funktionsmigration,
die ein Ende haben wird,
erforderlich sein wird,
verwirklicht werden.
Eine europaweit vereinheitlichte 
soziale Absicherung,
sollte eine 120-Stundenauflage 
für die ALG2 Empfänger,
beeinhalten, 
die am längsten
arbeitslos sind.
Sodaß, je nach dem
wie viele Planstellen,
die Betreiber
der gemeinnützigen Tätigkeit,
in ihren Projektgruppen
und Fachabteilungen anbieten,
im jeweiligem Einzugsgebiet 
des kommunalen Trägers,
mehr oder weniger
ALG2-Empfänger,
mit Hilfe
dieser 120-Stundenauflage 
in die Pflicht genommen werden,
sich nützlich zu machen 
und es wird sicher gestellt,
daß die ALG2-Empfänger 
körperlich und geistig 
nicht weiter zurückfallen,
sondern für die reguläre Arbeit,
im regulärem Betrieb
fit gehalten werden.
Aus dem gleichen Ansatz heraus
hat man auch
Endgeldvarianten und ABM,
den öffentlichen Haushalten,
gesetzlich zu unterbinden.
 So hätte man
auch hier vor Ort,
was die Sanierung 
des Marktplatzes angeht,
ein Favoritisieren 
von Problemlösungsvorschlägen,
betreiben müssen,
aus dem heraus,
die Wahlberechtigten,
hier in Salzgitter,
in sehr hoher Warscheinlichkeit,
einem Problemlösungsvorschlag,
den Vorrang
gegeben hätten,
aus dem heraus,
zur Sanierung,
eine Projektgruppe,
zur gemeinnützige Tätigkeit,
betrieben worden wäre,
aus der heraus,
die Arbeitslosen,
vorrangig
die Arbeiten verrichtet hätten,
die vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit her,
in Frage gekommen wären
und nur das von Firmen,
gemacht worden wäre,
was unbedingt notwendig ist
und vom Grad 
der verantwortlichen Tätigkeit her,
für die gemeinnützige Tätigkeit,
durch Arbeitslose umgesetzt,
ungeeignet ist.
Dann hätte diese Sanierung 
nur die Hälfte
des Geldes gekostet,
was sie hier
und heute kostet
und die Arbeitslosen,
die zu denen gehören,
die am längsten im ALG2 sind,
hätten ihre 120-Stundenauflage,
mit dieser 10-20 Planstellen,
über mehrere Monate hinweg,
erfüllen können.
Mit den eingesparten Mitteln,
könnte man
weitere Planstellen schaffen,
auf denen die ALG2-Empfänger,
ihre 120-Stundenauflage
erfüllen können,
die in der 120-Stundenauflage sind,
weil sie zu den ALG2-Empfängern 
im Einzugsgebiet
des kommunalen Trägers zählen,
die am längsten
 arbeitslos sind!
Hier hat man 
die öffentlichen Haushalte 
generell in die Pflicht zu nehmen,
allen Bedarf, 
der von dem Grad 
der verantwortlichen Tätigkeit her,
dafür in Frage kommt,
auch mit Hilfe
der ALG2-Empfänger,
die im Einzugsgebiet 
des jeweiligen 
kommunalen Trähers,
am längsten arbeitslos sind,
zu decken.
Nur der Bedarf,
der für die gemeinnützige Tätigkeit,
quantitativ und/oder qualitativ,
nicht in Frage kommt,
da er vom Grad 
der verantwortlichen 
Tätigkeit her,
für die gemeinnützigeTätigkeit 
nicht geeignet ist,
darf durch Auftragsvergabe 
gedeckt werden.
Das sollte europaweit 
vereinheitlicht werden,
damit auch 
die Konsolidierungsnehmerländer,
nicht mehr 
zur Deckung 
des anfallenden Bedarfs,
ausgeben,
als unbedingt nötig.
Aber auch 
in den Konsolidierungsmittelgeberländern,
hat man
aus der prophylaxe heraus,
die 120-Stundenauflage
zu verwirklichen,
damit die ALG2-Empfänger
fit bleiben,
für die reguläre Arbeit
im regulärem Betrieb.
Hierzu sollten neben der,
pädagogisch wichtigen 
Mehraufwandsentschädigung,
pro nachgewiesener 
abgeleisteter Stunde,
gemeinnütziger Tätigkeit 
auch der Fahrgeldanteil,
aber auch der Qualifizierungsbausteinanteil,
pro abgeleisteter Stunde 
gemeinnütziger Tätigkeit,
angerechnet werden.
Nichtnur die Tatsache,
daß der ALG2-Empfänger,
durch die 120 Stunden,
die er sich nachweislich 
nützlich gemacht hat,
insbesondere auch 
durch den,
nach drei Monaten,
erworbenen Anspruch,
auf einen Qualifizierungsbeaustein,
der alle drei Monate,
eine, oder zwei Wochen,
stattfinden sollte,
wird der ALG2-Empfänger 
mit der 120 Stundenauflage,
fit für die reguläre Arbeit 
im regulärem Betrieb
gehalten, 
resp. gemacht!

Perpetuum Mobile Autogyro

Wäre es nicht möglich,
rein Elektromotorisch zu betreiben,
sodaß der Rotor,
der zum Antrieb dient,
betrieben durch einen Induktionsspulenmotor,
den Strom erhält,
über einen Generator,
der durch den Rotor angetrieben wird,
der für den Auftrieb sorgt?
Könnte man auf dem Wege,
eventuell ein Fluggerät konstruieren,
daß rein theoretisch,
unendlich in der Luft bleiben kann???