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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Freitag, 10. März 2023

2023-03-09-Anschlag in Hamburg: Da solche Sekten wie Scientology, aber auch die Zeugen Jehovas, dafür bekannt sind, daß sie Aussteiger systematisch terrorisieren, braucht man hier auch nicht aus allen Wolken zu fallen!!!


Wenn diese Sekte 
diesen Aussteiger
nicht auf 
ihrer Feindesliste 
gehabt hätte
und nicht 
terrorisiert hätte,
hätte er 
diesen Anschlag 
nicht verübt!!
Die Ursache 
für diesen Anschlag
 liegt nicht
 in einem 
zu laschem Waffenrecht!
Er hätte auch 
eine Waffe
 auf dem Schwarzmarkt 
erwerben können,
oder einen Sprengsatz
mit irgendwelchen 
handelsüblichen Chemikalien
zusammen basteln können,
um diesen Anschlag 
zu verüben!
Er wäre 
gar nicht 
auf den 
Gedanken gekommen
 einen derartigen Anschlag
 zu verüben, 
wenn er nicht
 von dieser Sekte 
terrorisiert worden wäre! 
Es ist 
vollkommen unsinnig
 zu behaupten
 er hätte sich
umständlich und kostenintensiv 
einen Waffenschein zugelegt,
um sich dann 
in die Kriminalität 
zu begeben 
und einen Anschlag
 zu verüben!
Dieser Aussteiger
hat die 
Konsequenz gezogen,
sich in die 
Kriminalität begeben,
weil diese Sekte
diesen Aussteiger 
ohnehin den Rest 
seiner Tage 
terrorisiert hätte!!!
Diese Sektenmitglieder 
werden systematisch 
dazu animiert:
"Immer gucken 
wo man was 
gegen diese 
"Aussteiger" 
machen kann!!!"
Die breite Masse 
der Bevölkerung 
an der Basis
 der Gesellschaft 
soll sich aber
immer wieder 
aufs Neue,
anstatt die Ursache 
zu bekämpfen,
ihre Bürger-, Menschen-
und Freiheitsrechte 
einschränken lassen!  
Die einzige Konsequenz 
die man hier 
zu ziehen hat
 ist das Verbot
 dieser Sekten 
und nicht 
die Verschärfung 
des Waffenrechts!!!
Man hat vielmehr 
in einem Sektengesetz
zu regeln
ab wann 
eine derartige Sekte
zu verbieten ist!!! 
Zum Beispiel,
wenn Schutzbefohlene
in ihrer Entwicklung
auch nur 
im Geringsten
durch diesen 
schizophrenen Irrsinn
beeinträchtigt werden!!!
Wenn sie Mitglieder,
oder Aussteiger
so lange terrorisieren,
bis sie 
zu solchen 
Anschlägen greifen!!!
Das anonyme Schreiben 
an die Behörde 
aus dieser 
Sekte heraus, 
ist schon Beweis
 mehr als genug!!!
Wenn es keine 
anonyme Strafanzeige 
an eine 
Staatsanwaltschaft ist,
hat man 
auf ein 
anonymes Schreiben 
gar nicht 
zu reagieren!
Insbesondere nicht 
wenn ein Eingriff
 in die Intims-
und Privatsphäre,
dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich
anhänglich wäre!!!
Wer sich hinter 
einer Anonymität 
verstecken muß,
 ist selbst 
nicht ganz sauber
 und steht 
dieser Behörde 
ja auch 
vor der Justiz 
nicht als Zeuge 
zur Verfügung!!!

Wenn sich 

das herausstellt,

daß diese Sekte 

diesen Aussteiger

über eineinhalb Jahre 

oder länger hinweg,

systematisch terrorisiert hat,

der Bruder,

der ja angeblich

in einem 

anonymen Schreiben 

was den Waffenbesitz

 die Zurechnungsfähigkeit angeht,

diffamiert haben soll, 

das Elternhaus,

der Arbeitgeber,

wer weiß wer 

sonst noch alles

mit dieser Sekte 

in Verbindung steht,

oder aus einem 

anderem Tatmotiv heraus, 

 tatbeteiligt ist,

braucht man auch 

nicht aus allen 

Wolken fallen,

wenn es 

zu einem 

derartigen Anschlag kommt!

Zynischer Weise 

will man 

mit Hilfe 

dieser systematischen

 massenmedialen Ablenkung 

auf das 

ohne hin schon 

viel zu stark 

reglementierte Waffenrecht ablenken,

um darüber 

hin weg 

zu täuschen,

daß dieser Anschlag

nicht von ungefähr 

gekommen ist,

sondern in sehr

 hoher Wahrscheinlichkeit

 da her rührt,

daß diese Sekte

 diesen Aussteiger

systematisch terrorisiert hat!  

Anstatt auf 

das Waffenrecht 

ab zu lenken,

das man eher 

im Zuge eines 

EU einheitlichem Waffenrecht 

deregulieren sollte,

sollte man lieber

 dafür Sorge tragen,

daß die Täter

und Tatbeteiligten 

in diesen Sekten

strafrechtliche Konsequenzen 

zu spüren bekommen,

wenn sie 

solche Mitglieder,

oder Aussteiger terrorisieren,

bis sie 

zu Mord 

und Totschlag greifen!

Die Tatbeteiligten 

und Täter 

in diesen Sekten

versenden anonyme Schreiben 

an Ämter, Behörden 

und Dienststellen

mit der Zielsetzung,

diese zu 

ihrem Zwecke,

dem Terror 

gegen Mitglieder,

oder Aussteiger

 systematisch zu instrumentalisieren

und führen damit,

auf diesem Wege 

solche Anschläge 

selbst herbei!!!

Mit diesem 

anonymen Schreiben

ist der 

Beweis angetreten,

daß diese Sekte

und ihre Mitglieder,

darauf fixiert sind 

diesen Aussteiger 

nachhaltig zu terrorisieren! 

Man hat 

hier auch 

über ein Verbot 

solcher Sekten 

nach zu denken,

wenn sie Schutzbefohlene 

durch ihren 

schizophrenen Irrsinn schädigen!!!

Man will 

hier darüber hinwegtäuschen,

in dem man 

hier mit Hilfe

 dieses anonymen Schreibens,

aus dieser Sekte heraus 

eine psychische 

Relevanz fingiert 

und konstruiert, 

daß dieser Anschlag 

in sehr 

hoher Wahrscheinlichkeit

 von einem Opfer 

verübt wurden ist,

daß über einen

 langen Zeitraum hinweg

 terrorisiert wurden ist!!!

Das man sie

damals im 

Nazi-Regime

verfolgt hatte,

ist ein 

Verbrechen gewesen!

Das gibt 

dieser Sekte aber

 nicht das Recht

ihre Mitglieder 

darauf zu fixieren

ehemalige Mitglieder 

zu terrorisieren,

bis sie zu 

so einem derartigem

Anschlag greifen!   

Hinzu kommt noch,

daß diese Täter

in diesen Tätergruppierungen,

sowohl rechtsaußen, 

linksaußen, 

religiöse Extremisten,

als auch 

obere Zehntausende,   

aus den Strafverfolgungsbehörden 

und aus 

der Justiz heraus 

Rückendeckung bekommen,

in dem man 

der breiten Masse 

der Bevölkerung 

an der Basis 

der Gesellschaft 

systematisch, vorsätzlich 

und wider 

besseren Wissens 

das verfassungsmäßig 

garantierte Recht 

auf Wahrheitsfindung, Interessenwahrung 

und freie Meinungsäußerung 

in Abrede stellen 

und unterbinden will!!!

So wollen 

zum Beispiel 

die Strafverfolgungsbehörden

 regelmäßig,

mit der Zielsetzung 

die Wahrheitsfindung 

verfassungswidrig 

zu unterbinden, 

das Nutzen 

der sozialen 

Medien untersagen,

 wenn es zu 

solchen Vorfällen kommt!!!

Jeder Mensch 

auf dieser Erde 

hat das Recht 

alles was sich

 ausserhalb der Intims- 

und Privatsphäre,

dem persönlichem Lebens-

und Geheimbereichs 

eines anderen 

Menschen abspielt,

ton-, foto- 

und filmdokumentarisch

fest zu halten,

auf zu greifen 

im Internet 

zu veröffentlichen, 

zu kommentieren 

und zur 

Diskussion zu stellen!!!

Sie wollen 

dies unterbinden,

damit es nicht 

zu einer Wahrheitsfindung 

kommen kann,

indem sie 

die private Person

mit einem 

kommerziellem Berichterstatter 

gleich setzen wollen,

der dies nicht darf,

weil er nicht

als private Person,

 zur Wahrung

 seiner persönlichen 

Interessen handelt,

sondern sich kommerziell 

bereichern will! 

Zu diesem Anschlag 

wäre es vielleicht 

nicht gekommen,

wenn die Strafverfolgungsbehörden 

und die Justiz

ihren Dienst-

und Amtspflichten 

nachgekommen wären,

oder hätten 

nachkommen müssen,

wenn er sich 

mit Tatsachen 

und Fakten,

Namen und Personen,

 die relevant sind 

zum Zeitgeschehen,

in Form 

von Tatsachenberichten,

im Zuge 

seines verfassungsmäßig 

garantiertem Rechts 

auf Wahrheitsfindung,

freie Meinungsäußerung,   

  zur Wahrung

seiner Interessen,

auch auf 

der Suche

nach Zeugenaussagen,

im Internet 

an die Öffentlichkeit

 gewendet hätte!   

  --------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
 ------------------------

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
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