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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
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dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
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Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Freitag, 25. November 2016

Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse im Zuge meiner Arbeitslosigkeit

Rawhide
#.)Seit 1999
bin ich arbeitslos.
Da in
der Handwerkslehre
zum Tischler,
die ich Mitte / Ende
der 1980er Jahre
absolviert hatte,
die Lerninhalte:
 "Rechnergesteuerte Betriebs-
und Produktionsmittel",
weder Software,
noch Hardwareseitig
  mit abgeklärt
wurden sind,
hatte ich
 seit 1999,
insbesondere auch
aufgrund der Tatsache,
daß ich,
 bedingt durch einen
schweren Verkehrsunfall,
den ich
Mitte 1995 hatte,
die Tatsache
 kompensieren muß,
das das
Fahren eines Fahrzeugs
 im öffentlichem Straßenverkehr,
 nichtnur weil mir
 der Führerschein,
auf Grund
 des schweren Verkehrsunfalls
entzogen wurde,
für mich
nicht in
Frage kommt,
regelmäßig nach
einer Qualifikation
und Weiterbildung gefragt,
um mit Hilfe
der Kenntnisse,
im Bereich:
"Rechnergesteuerte Betriebs-
und Produktionsmittel",
 trotzdem,
daß  das Fahren
im öffentlichem Straßenverkehr,
für mich,
auch ohne
 die Leistungsverdichtung,
 durch den
zukünftigen Arbeitgeber,
mit einem
sehr hohem Streßlevel
verbunden ist,
gute Chancen
bei einem
Arbeitgeber habe.
 -----------------
#.) Seit dem 01-03-2007,
bin ich im Besitz
 eines Gabelstaplerscheins,
den ich
 im Zuge
einer AGH,
mit Mehraufwandsentschädigung,
 Qualifizierungsbaustein
 und Fahrgeld,
erworben hatte.
 ---------------------
#.) Dann hatte ich
im Jahre 2007,
routinemäßig
nach einer Qualifikation
 und Weiterbildung 
"Rechnergesteuerte Betriebs-
 und Produktionsmittel"
gefragt.
Im Vergleich
mit anderen
 ALG2-Empfänger,
die auch schon
nach 2 Jahren,
den ersten Bildungsgutschein
erhalten haben,
hätte man
mir hier schon
einen Bildungsgutschein
aushändigen müssen! 
Von der
damaligen Fallmanagerin
wurde mirgegenüber
 dann zu
verstehen gegeben,
daß das
etwas Positives sei,
die Tatsache,
 daß ich
mich Qualifizieren
und Weiterbilden will,
 als Erstes
aber das Vermittlungshemnis,
"kein PKW-Führerschein",
abgebaut werden müßte
  um dann,
 danach die
"Rechnergesteuerte Betriebs-
und Produktionsmittel",
erneut zu beantragen.
 Im Vertrauen darauf,
daß ich die
"Rechnergesteuerte Betriebs-
 und Produktionsmittel"
bekommen würde,
 nachdem ich
den Führerschein
erworben habe,
 hatte ich dann,
 nach einem
 erneutem Fallmanagerwechsel,
zu einer AGH
mit Führerscheinerwerb zugestimmt. 
 ----------------------------
#.) Nach dem
erneutem Fallmanagerwechsel,
 wurde mir
dann von der
damaligen Fallmanagerin,
 zur Überbrückung
der Zeit bis
zum Starttermin
AGH mit
PKW-Führerscheinerwerb,
eine weitere AGH
mit Mehraufwandsentschädigung,
 Fahrgeld und Qualifizerungsbaustein
im Vorfeld,
bei der  Sport
und Freizeit GmbH,
zugebilligt,
bei der ich,
so wurde das,
mit der damaligen
Fallmanagerin abgesprochen,
im Zuge
des Qualifizierungsbausteins,
für den
 man sich
nach drei Monaten,
 den Rechtsanspruch
erworben hatte,
14 Tage
"Einstieg in
die Logistik, Lager
und Beschaffung",
 vereinbart wurden ist.
Dieser Qualiffizierungsbaustein
 hätte sich,
was die,
 bis zu
diesem Zeitpunkt,
erworbenen Fertigkeiten,
 Fähigkeiten
und Kenntnisse angeht,
 komplimentär mit eingefügt.
Das mir
 dieser Qualifizierungsbaustein
vereitelt wurden ist,
 kann ich
 nicht dem Arge
an lasten,
 die Tatsache
 wird hier,
von mir,
nur der
Vollständigkeit halber,
erwähnt.
 ----------------------------
#.) Aufgrund der AGH
 mit Führerscheinerwerb,
 bei der
ich 900 Stunden
meiner Zeit
und 900.-€
meines Geldes,
in Form
 einer Abtretung
 von 1,00€,
von den 1,30€
, der mir
zustehenden Mehraufwandsentschädigung,
 als Eigenanteil,
mit einbringen mußte,   
bin ich
seit dem 28-08-2009,
im Besitz
eines gültigen
PKW-Führerschein.
 -------------------------
#.) Dann kam
 es im
 Jahre 2010,
zu einem
erneutem Fallmanagerwechsel.
 Hier hatte
sich bestätigt,
was ich
 im Zuge
des PKW-Führerscheinerwerbs,
 befürchtet hatte.
Mir wurde vorgehalten,
 ich hätte ja
 aus dem
 Vermittlungsbudget heraus
schon die
PKW-Führerschein
 AGH bekommen
und da ich nun
im Besitz
des Führerescheins bin,
sollte ich doch,
quasi im Gegenzug(!!!),
den Buldungsgutschein,
 bei einem
der mir vorgeschlagenem 
Pseudobildungsveranstalter einlösen,
hier konkret
 für ein Praktikum
in einem Baumarkt
 über 4 Monate hinweg.
Dies konnte ich nur
durch eine
 Strafanzeige abwenden
und nur
durch diese Strafanzeige
konnte ich dann
 den Bildungsgutschein
zum Abbau
des Vermittlungshemnisses,
 keine Kenntnisse
"Rechnergesteuerte Betriebs
und Produktionsmittel",
resp. im Bildungsgutschein
wurde damals hineingeschrieben,
"HWK-Fachkraft-Holz-
CAD,CAM,CNC",
bei einem Bildungsveranstalter
in Berlin einlösen.
Als wenn es
 noch nicht genug
 damit wäre,
daß ich überhaupt
 eine Anzeige
 erstatten mußte,
um den
existenzbedrohenden Betrug(§263STGB)
 abzuwenden,
zu dem es,
ohne meine Anzeige
 gekommen wäre,
wenn ich hätte
den Bildungsgutschein,
bei einem
 der Pseudobildungsveranstalter
 einlösen müssen,
konnte ich auch
den Ersten
angesetzten Starttermin,
bei dem Bildungsveranstalter
 in Berlin,
am 28-10-2010,
 nicht wahr nehmen
und mußte
den Starttermin
 auf den
03-01-2011 verschieben,
da man mir,
von Seiten
des Jobcenters,
ein Darlehn,
für eine Mietkaution,
für eine
planungssichere Unterkunft,
 in Form
eines Möblierten
Zimmers,
 für die Verweildauer
von 7 Monaten,
verweigert hatte.
Nur der
glückliche Umstand,
daß sich
ein Hostelbetreiber
gefunden hatte,
der mir
 eine planungssichere
Unterkunft für
die Verweildauer
von 7 Monaten
zugesichert hatte,
 hat dafür
 Sorge getragen,
daß ich den
 zweiten Starttermin,
am 03-01-2016
in Berlin überhaupt
wahr nehmen konnte.
Möblierte Zimmer
für die Verweildauer
 von 7 Monaten,
 hatte es in
ausreichender Anzahl gegeben,
 da diese aber
eine Mietkaution
 von drei Monatsmieten,
im Vorraus
verlangt hatten,
war ich auf das
Darlehn angewiesen,
daß mir
vollkommen Grundlos,
 verweigert wurde.
In Ermangelung
einer planungssicheren Unterkunft,
in Form
eines möblierten Zimmers,
auf Grund
 der Tatsache,
daß ich
in einem Hostel
absteigen mußte,
 konnte ich auch
keinen Desktop PC
mit nach
 Berlin nehmen
und für ein
Laptop hatte
und habe,
ich als ALG2-
Empfänger ohnehin
 kein Geld.
Dies hat hier
 nun die Konsequenz
nach sich gezogen,
daß ich,
 mehr noch
als andere Teilnehmer
der Bildungsveranstaltung,
die entweder in Berlin
gewohnt hatten,
 oder aber
sich einen Laptop
 leisten konnten,
 resp. in einer
planungssicheren Unterkunft,
für die Verweildauer
von 7 Monaten,
  in Form eines
möblierten Zimmers,
 sich einen
Desktop-Pc hinstellen
 und nutzen konnten,
 darauf angewiesen
 gewesen bin,
daß ich
die Lerninhalte,
so weit wie
 irgend möglich,
lückenlos,
rekapitulierbar habe,
handschriftlich,
festhalten müssen.
Hätte ich in
 einer planungssicheren Unterkunft,
in Form
eines möblierten Zimmers,
einen Desktop-PC
nutzten können,
hätte ich
 direkt nach
dem Unterricht,
 diesen nutzen können,
um die Inhalte
 des Vormittags,
 die nicht
handschriftlich festgehalten
werden konnten,
mit Hilfe
des Desktop-PC,
zum Beispiel,
in Form
von Ausdrucken,
aus den Hilfedateien
 der Applikationen,
vervollständigen können.
Hier hatte
 also das vorsätzlich,
gegen meine
Person betriebene,
kontraproduktive Verhalten
des Jobcenters,
einen erheblichen
 Anteil daran,
 daß diese
Bildungsveranstaltung in Berlin,
nicht erfolgreich
zu Ende
geführt werden konnte.
Aufgrund der Tatsache,
daß ich
die Inhalte
nicht lückenlos
schriftlich habe
festhalten können
und auch
keinen PC
zur Verfügung hatte,
um diese Tatsache
 ausreichend kompensieren
 zu können,
 hatte ich
den Bildungsveranstalter
zur Anzeige gebracht,
da ich
um die Inhalte,
die ich bei
 einem Bildungsveranstalter während
einer Weiterbildung,
nicht rekapitulierbar
 festhalten kann,
 quasi betrogen werde.
Ein reibungsloser Wechsel
von dem
Einen zu einem
anderen Bildungsveranstalter
 wurde mir
hier auch wieder,
verweigert und das,
obwohl ich
 das Jobcenter
 in Kenntnis
davon gesetzt hatte,
daß ich
diesen Bildungsveranstalter,
 aufgrund der Tatsache,
zur Anzeige gebracht 
hatte,
 daß ich
die Lerninhalte
 nicht lückenlos,
rekapitulierbar festhalten konnte
und ich mich
in so fern,
um diese Lerninhalte
betrogen sehe.
Hätte man
mir diesen Wechsel nicht 
verweigert,
hätte ich im
direkten Anschluß,
reibungslos,
zu einem anderen
Bildungsveranstalter wechseln können.
Das Weigerungsverhalten,
mich nach
14 Tagen, zu
einem anderen Bildungsveranstalter
wechseln zu können,
hatte die Konsequenz
nach sich gezogen,
daß der Bildungsveranstalter
mir den Ausbildungsvertrag
 nach einem Monat
gekündigt hatte.
 Noch nicht genug,
daß ich überhaupt
eine Anzeige
 erstatten mußte,
damit ich
 überhaupt dort
hinfahren konnte
und nicht
 den Bildungsgutschein
 für ein
Praktikum hätte
einlösen müssen!
Noch nicht genug,
 das ich
 kein Darlehen
 für eine
Mietkaution erhalten habe
 und damit allein
schon erheblich,
 ein erfolgreiches Teilnehmen
sabotiert wurde.
Noch nicht genug,
 daß man mir
 einen reibungslosen Wechsel,
nach 14
Tagen zu einem
 anderem Bildungsveranstalter
verweigert hatte
und damit den
unverzüglichem Wechsel
 zu einem
anderem Bildungsveranstalter,
im direktem Anschluß
sabotiert hatte!
Die selbe
Fallmangerin Muska,
setzt auch
noch Leistungskürzung,
die ich erst
einmal bis Mitte 2013
vor dem Sozialgericht
in Braunschweig,
habe abwenden müssen,
aufgrund der Kündigung
 des Bildungsveranstalters
 gegen mich an,
obwohl sie selbst,
 durch das mutwillige
und vorsätzlich,
kontraproduktive Verhalten
 und insbesondere auch
strafrechtlich relevante Verhalten
im Vorfeld,
die unmittelbare
 und direkte
Verursacherin ist!
Mal ganz
von dem
 langem Gesicht,
dieser Fallmanagerin abgesehen,
das sie
gezogen hatte,
als ich sie,
in einem Termin,
 nach dem Sozialgerichtsurteil,
 in Kenntnis davon
gesetzt hatte,
daß ich die
angesetzte Leistungskürzung,
 habe abwenden können!
 Auf Grund dieser
angesetzte Leistungskürzung,
 durch die Verursacherin,
der Tatsache,
 daß diese Weiterbilding
nicht erfolgreich
 zu Ende
geführt werden konnte,
 konnte ich
 auch nicht,
bis zum Abwenden
der Leistungskürzung
 eine längere Weiterbildung
bei einem
 anderem Bildungsveranstalter,
über mehrere Monate,
 bis zu über
ein halbes Jahr,
 außerhalb des Tagespendelsbereichs,
 in Angriff nehmen,
da ich
nicht wußte
 ob ich
die Leistungskürzung,
hätte abwenden können.
Hier hätte
ein Einsetzen
 der Leistungskürzung,
was ja bis
zu 30%
des Regelsatzes
 gewesen wäre,
während ich
 in einer Weiterbilding,
bei einem Bildungsveranstalter,
 über mehrere
Monate hinweg,
insbesondere auch ausserhalb
 des Tagespendelsbereichs,
ein erfolgreiches
Zuendeführen dieser Weiterbildung,
auch wieder sabotiert.
Hier nützt
es dieser
Fallmanagerin also
 überhaupt nichts,
wenn sie sich
 darauf berufen will,
das sie in den
Eingliederungsvereinbarungen,
weiterhin Weiterbildung
mit reingeschrieben hatte!
Sie ist
die direkte
und unmittelbare
Verursacherin nichtnur,
 durch das mehrfache,
vorsätzlich und mutwillig,
kontraproduktive Verhalten mirgegenüber,
 im Vorfeld,
 sondern auch die
Leistungskürzung an sich,
wurde hier
auch wieder,
wider besseren Wissens
angesetzt
und hatte mich,
um weitere Jahre,
 in denen ich
 mich nicht habe,
 ungehindert weiterbilden
können, zurückgeworfen!
-----------------------
#.)Zwischenzeitlich hatte
 ich dann
im November 2012,
mitbekommen,
 daß bei der Teutloff
die 14 Tage
"Einstieg in
die Roboterprogrammierung"
 angeboten wird.
Nachdem ich die
Lehrgangsbescheibung durchgelesen hatte,
 bin ich
zu dem
Entschluß gekommen,
 da ich
davon überzeugt bin,
diese Lerninhalte auch
verarbeiten zu können,
die Kostenübernahme
für diese
 14 Tage
"Einstieg in
die Roboterprogrammierung",
in Form eines
Bildungsgutscheins zu beantragen,
 da ja
der Lehrgang
 im Kursnet
 des Internetportals des
Jobcenter/Arge als zertifizierte,
bildungsgutscheinrelevante Weiterbildung,
 geführt wird und
ich nach Angaben
 des Bildungsveranstalters,
 in der Lehrgangsbeschreibung,
die Zugangsvoraussetzung
 für diese
 14 Tage
"Einstieg in
die Roboterprogrammierung"
mitbringe.
Insbesondere auch
aufgrund des
schweren Verkehrsunfalls,
aus dem
 heraus das
Fahren eines Fahrzeugs
 im öffentlichen Straßenverkehr,
 das ja
im Handwerksbetrieb,
mehr als
in einem Industriebetrieb,
 notwendig ist,
 nicht mehr,
insbesondere auch im
Zusammenhang,
einer Leistungsverdichtung
durch einen Arbeitgeber,
durch die
erhöhte Unfallgefahr,
die sich aus
der Verunsicherung
durch den
schweren Verkehrsunfall ergibt,
uneingeschränkt möglich ist.
Hätte ich damals
den Bildungsgutschein
für diese 14 Tage
"Einstieg in
die Roboterprogrammierung"
bekommen,
 hätte ich
in den 14 Tagen
 ausloten können,
in wie weit
ich diese
Lerninhalte hätte
verarbeiten können,
um dann
 zu entscheiden,
ob ich mit KUKA1
und KUKA2,
weiter gemacht hätte,
 für den Fall,
 daß ich
 die Lerninhalte
relativ leicht,
 hätte verarbeitet,
 oder aber wenn
es mir nicht
so leicht
gefallen wäre diese
Lerninhalte zu verarbeiten,
 ich mich
dann neu
orientiert hätte,
resp. im Anschluß
 nur die 6
Monate Metallverarbeitung,
für die ich
mich sekundär
interessiert hatte,
 um diese
Fertigkeiten, Fähigkeiten
 und Kenntnisse,
einem Arbeitgeber
 auch noch
 zusätzlich anbieten
zu können.
Als wenn der Schaden,
der mir durch
dieses vorsätzlich
und mutwillig,
 gegen meine
Person betriebene,
kontraproduktive Verhalten
 dieser Fallmanagerin,
im Vergleich
mit anderen
ALG2-Empfängern,
die schon nach
zwei Jahren Arbeitslosigkeit,
einen Bildungsgutschein,
ohne jede Einschränkung
und Schikane
ausgehändigt bekommen,
 noch nicht
groß genug wäre,
wurde mir
die Möglichkeit
 an diesen
14 Tagen
"Einstieg in die
Roboterprogrammierung",
teil nehmen
zu können,
 seit meiner schriftlichen
und mündlichen Antragstellung,
im November 2012,
 bis hier
 und heute,
in gerade zu
 kriminellster Art und
Weise verweigert.
Trotzdem,
daß ich über,
mehrere Gesprächstermine hinweg,
dieser Fallmanagerin,
 die Vorzüge
und Vorteile,
 die ich
durch diese Weiterbildung
hätte haben können,
aufs Ausführlichste erklärt
und erläutert hatte,
dies auch schriftlich,
 der damaligen
Geschäftsführung gegenüber,
mehrfach dargelegt hatte,
wurde mir
die Teilnahme ,mit
immer neuen
 faulen Ausreden verweigert.
Zum Beispiel
wurde die
Begründung angeführt,
das es
nicht passgenau
 für Tischler ist!
Das hatte ich
sowohl schriftlich
als auch mündlich
ausführlich erklärt,
daß ich
das Betätigungsfeld
 in Richtung
 Industrie erweitern könnte.
Dann wurde die
Behauptung aufgestellt,
ich hätte plötzlich
überhaupt gar kein
Vermittlungshemnis mehr abzubauen.
Dann wurde
 die Behauptung aufgestellt,
nachdem
mir vor dem
Sozialgericht in Braunschweig ,
während einer Verhandlung,
 nach mehrfachem
telefonierens des Rechtsvertreters
des Jobcenters,
mit dem
Verantwortlichen des Jobcenters,
diese 14 Tage
"Einstieg in
die Roboterprogrammierung"
sogar schon
zugesprochen wurde
und nur weil
 ich beantragt hatte,
 mir zusätzlich
und quasi sekundär,
noch die
 6 Monate
 Metall zuzubilligen,
wurde mir
 dann die
 Teilnahme an
den 14 Tagen
"Einstieg in
die Roboterprogrammierung"
 wieder verweigert,
weil ich
angeblich die
Zugangsvorraussetzung dafür
 nicht mitbringen würde
 und man hatte
sich mirgegenüber auf
eine angebliche Aussage
 des Bildungsveranstalters berufen,
 mit dem man
 telefoniert hatte,
der angeblich
die Behauptung
aufgestellt haben soll,
 daß die Zugangsvoraussetzungen,
 für die
14 Tage
"Einstieg in
die Roboterprogrammierung",
angeblich die
 gleichen wären,
wie sie
auch für
die KUKA1
und KUKA2 Module,
existent gewesen sind
und deshalb
könnte man mir
die Teilnahme
 nicht gewähren!
Dieses hochgradig
 kriminelle Verhalten mirgegenüber,
wirft mich
seit dem
 in Erscheinung treten
dieser Fallmanagerin
im Frühjahr 2010,
bis zum
Wechsel zum
Fallmanager Ziemann
 im Frühjahre 2016,
um ein
 halbes Jahrzehnt,
 berufliches Weiterkommen zurück.
 Hier findet schwerster,
existenzbedrohender Betrug(§263STGB),
durch diese
Verhaltensweisen statt.
Mein berufliches Weiterkommen
wurde mir
 durch diese
Fallmanagerin,
über 5 Jahre hinweg,
systematisch,
vorsätzlich, mutwillig
und wider besseren
Wissens, sabotiert
und zunichte gemacht. 
--------------------------
#.) Dann wurde mir
im Frühjahr 2016
der Fallmanager
 Ziemann zugeteilt,
der nach seinen
 eigenen Angaben,
aus einem
ABC-Projekt heraus,
bis Ende 2016,
für mich zuständig
gewesen ist.
Auch hier
habe ich
 ausführlich erklärt
und erläutert
aus welchem
Zusammenhang heraus
 ich unbedingt
diese 14 Tage
"Einstieg in die
Roboterprogrammierung"
 haben wollte.
Ich hatte
ausführlich erläutert
und erklärt,
 daß ich
Gefahr laufe,
daß ich
die Module
KUKA1
und KUKA2,
ohne im Vorfeld
 die 14 Tage
 "Einstieg in
die Roboterprogrammierung" 
durchlaufen zu haben,
eventuell nicht
 bewältigen könne
 und ich
mir bei
 dem Modul
14 Tage
"Einstieg in
 die Roboterprogrammierung"
sicher bin,
das auch
bewältigen zu können.
Er könne mir
diesen Bildungsgutschein
für diese
14 Tage Einstieg
 in die Roboterprogrammierung
nicht aushändigen,
obwohl dieser
 im Kursnet
 als zertifizierte,
bildungsgutscheinrelevante Weiterbildung
 geführt wurde
und wird.
Die aller
 wenigsten Teilnehmer,
die bei
der Teutloff,
die diese
 14 Tage
"Einstieg in
 die Roboterprogrammierung"
absolviert haben,
mußten sich eine
derartige Schikane
 gefallen lassen
und haben den
 Bildungsgutschein für
dieses 14 Tage
"Einstieg in
die Roboterprogrammierung"
Modul ohne
 jede Schikane
von ihrer Fallmangerin,
oder ihrem Fallmanager,
ausgehändigt bekommen.
 Ausserdem haben auch
die aller wenigsten
im Vorfeld
ein sog.
"Beratungsgespräch" beim
 Bildungsveranstalter führen müssen,
da ja die
Zugangsvorraussetzung klar
 und deutlich,
in der Lehrgangsbeschreibung,
 im Kursnet
beschrieben sind
und dieses Modul
 auch für den
 Bildungsgutschein zertifiziert ist,
 ist dies
 auch aus
keinem Zusammenhang heraus,
in irgendeiner Art
und Weise notwendig.
Hier wurde sich
 aus reiner
Schikane heraus,
mirgegenüber geweigert
mir diesen Bildungsgutschein
für dieses
Modul auszuhändigen
und aus
reiner Schikane heraus,
des Weiteren
auch noch
zur Bedingung gemacht,
ich müsse angeblich
zuvor noch
 ein "Beratungsgespräch"
bei dem
Bildungsveranstalter führen.
Ausserdem bräuchte er
 auch einen Starttermin
 für das
14 Tagemodul
"Einstieg in
die Roboterprogrammierung",
 sonst könne er
mir den Bildungsgutschein
auch aus diesem
Grunde schon allein
nicht aushändigen!
 Im Gespräch
 mit dem Fallmanager
am 03-06-2016,
hatte ich
 dem Fallmanager
gegenüber klar
und deutlich gemacht,
daß ich die
Schikane mit
dem "Beratungsgespräch"
 nicht mit
 machen werde,
da er mir
 den Bildungsgutschein
für diese
14 Tage
 "Einstieg in
die Roboterprogrammierung"
auch ohne
ein Beratungsgespräch
bei dem Bildiungsveranstalter
 aushändigen könne,
 denn es ist
 im Kursnet,
in der
Lehrgangsbeschreibung klar
 und deutlich beschrieben,
 daß ich
die Zugangsvorraussetzung erfülle
und es ist
eine für
einen Bildungsgutschein
 zertifizierte Weiterbildung!
Es hatte also
keinen Grund
für das
Weigerungsverhalten gegeben,
 mir diesen
Bildungsgutschein auszuhändigen.
Nachdem ich dann
 bei dem Bildungsveranstalter,
zweimal schriftlich,
 nach einem Starttermin
für diese
 14 Tage
"Einstieg in
die Roboterprogrammierung"
 gefragt hatte
und zweimal
diesen Starttermin
nicht genannt
bekommen hatte
und dieses
Verhalten dieses
Bildungsveranstalters mirgegenüber
 zur Anzeige
gebracht hatte,
 ist das Vertrauensverhältnis
für die Teilnahme
 an irgendeiner Weiterbildung
bei diesem
Bildungsveranstalter nachhaltig
gestört und für mich
 nichtmehr zumutbar.
Da es im
Tagespendelsbereichs keinen
alternativen Bildungsveranstalter gibt,
bei dem man
 das Hardwareseitig,
am Weitesten
entwickelte Betriebs
und Produktionsmittel,
die Roboter-/Manipulatorprogrammierung,
vermittelt bekommt
 und ich auch
dieses Vermittlungshemnis
 schon längst
in den Jahren
2010/2011/2012,
abgeklärt sehen wollte,
um dann,
 falls sich arbeitgeberseitig
nichts findet,
mit diesem
soliden Fundament,
ins Bafög
wechseln zu können,
hatte ich
dann die
Einzelfallförderung für den
 Betriebswirt-HWK beantragt.
Der Bildungsveranstalter befindet
sich im Tagespendelsbereich
 in Hildesheim
und die
Kosten sind
 im gleichen
 Rahmen wie die
Weiterbildung damals
 bei der Qeu
 in Berlin
 und bei
der Teutloff,
die Chancen mit der
Weiterbildung reguläre Arbeit
 und einem
regulärem Betrieb
 zu finden sind
genauso gut
und falls sich
arbeitgeberseitig nichts findet,
 hat man ein
genauso gutes Fundament,
 für einen
Wechsel ins Bafög.
Um nicht Gefahr
 zu laufen,
 für die 10.000€
Bafög-Schulden,
die man sich
aufhallst,
dann mit leeren
Händen dazustehen
und nur
die Schulden
abtragen kann,
ohne die
anvisierte Zielsetzung,
 in Ermangelung
eines gesunden Fundaments,
verwirklichen zu können,
stellt eine
derartige Weiterbildung,
nicht nur
im Hinblick
 auf eine
zukunftsichere Arbeit,
in einem
 regulärem Betrieb,
bei einem
regulärem Arbeitgeber dar,
 um bis zum
Renteneintritt zum Bruttosozialprodukt,
 etwas beitragen
 zu können,
es ist auch
für die ALG2-
Empfänger nicht zumutbar
sich 10000€
 Bafög-Schulden
 aufhalsen zu sollen,
ohne ein Fundament,
das ihnen eine
 höhere Wahrscheinlichkeit garantiert,
die anvisierte Zielsetzung
auch verwirklichen
zu können.   
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#.) Den Antrag
auf Einzelfallförderung
für den
Betreibswirt HWK,
 hatte ich
dann erneut nach
dem erneutem
Fallmanagerwechsel 10-2016,
zur Fallmanagerin Hackenberg,
erneut eingereicht.
Hier auch erneut
das gleiche Spiel,
 wie mit dem
 "Beratungsgespräch"
für die 14 Tage
"Einstieg in
die Roboterprogrammierung",
man wollte
mir den
 Bildungsgutschein für
die 14 Tage
"Einstieg in
die Roboterprogrammierung"
nicht aushändigen ,
 versucht man
mir hier erneut
 die Weiterbildung,
die ich auf
Einzelfallförderung beantragt hatte,
zu vereiteln,
 zu sabotieren
und zu unterbinden,
 in dem
mir diese Fallmanagerin
in einem Gespräch
 offenbart hat,
 daß ich
diese Einzelfallförderung
nur dann
 bekommen würde,
 wenn ich zuvor
mit dem
 psychosozialen Dienst
sprechen würde,
das wäre angeblich
unbedingt dafür notwendig.
Was soll denn
 bitteschön irrational,
oder unlogisch
daran sein,
wenn ein
ALG2-Empfänger,
seine,
 sich ihm
 bietenden Möglichkeiten
und Chancen
 nutzen will???
Sowohl den
Arbeitgebern gegenüber
 habe ich
mit den
betriebswirtschaftlichen Kenntnissen
 gute Chancen,
 alsauch ein
 solides Fundament
 um den Wechsel
 ins Bafög
 zu wagen,
alsauch,
für den Fall,
 daß sich etwas
ergeben sollte,
die Möglichkeit
in selbstständiger Arbeit,
etwas in Angriff
zu nehmen!   
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Die Konsequenz,
die aus
den nachweisbaren
und beweisbaren,
Tatsachen und Fakten,
resultiert,
die ich mir
bis hier
und heute
gefallen lassen mußte,
besteht doch darin,
daß die Täter
in Ämtern, Behörden
und Dienststellen,
 nichts und niemanden
zu fürchten haben,
Straftaten verüben können,
ohne strafrechtliche Konsequenzen
fürchten zu müssen
und der Bundesbürger
auf  dem
angerichtetem Schaden
 sitzen bleibt,
nur weil
der Gesetzgeber
in Berlin,
nicht in der
Lage dazu ist,
klare Rechtsansprüche
zu garantieren.
Im Vergleich
mit anderen
ALG2-Empfängern,
die schon
nach 2 Jahren
 ALG2-Empfang,
ihren ersten Bildungsgutschein
erhalten haben,
müßte mir
 hier eigentlcih,
gemessen daran,
was hier
an Schädigung
und Benachteiligung,
durch das Jobcenter
mirgegenüber
 begangen wurde,
hier hätte
 ich 2007,
schon den
 ersten Bildungsgutschein 
erhalten müssen(!!!),
müßte mir
hieraus resultierend
eigentlich mitlerweile
der dritte, vierte,
oder gar
der fünfte Bildungsgutschein
zugebilligt werden!!!
Normalerweise müßten mir 
von rechtswegen,
hier eigentlich mitlerweile
3,4,5 Bildungsgutscheine zustehen,
damit dem 
verfassungsmäßig garantiertem Recht 
auf Chancengleichheit,
im Vergleich 
mit anderen 
ALG2-Empfängern,
genüge getaen wird!!!  
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 Psychosozialedienst auf Grund Antrag auf Einzelfallförderung, Kostenübernahme Teil3-Meisterprüfung + Beriebswirt-HWK
Termin beim Jobcenter Salzgitter 06-10-2016_14-45----Agh´s statt Bürgerarbeit!!!
 Jobcenter-Salzgitter/Thema:Antrag auf Einzelfallförderung Betriebswirt HWK 
 Jobcenter Salzgitter-Thema: Vermittlungsvorschläge
 Jobcenter-Salzgitter/Thema:Gemeinnützige Tätigkeit
 Lebenslauf (formlos)
 Praktika`s, Aufstockerlöhne, Leiharbeiterentgelte und das große Wunder, über die leeren Rentenkassen!!!
Was kann der Arbeitslose dafür, daß... 
Jobcenter Salzgitter - Weiterbildung - Antrag auf Kostenübernahme Einzelfallförderung - Antrag auf Kostenübernahme aus dem Vermittlungsbudget
Ladung des Sozialgericht Braunschweig zum Termin am 25-08-2016_10-45 Saal 5 Aktenzeichen:S18AS3833/13, im Zuge des Bildungsgutscheinbetrugs-Teutloff
Schreiben an das Sozialgericht Braunschweig vom 23-08-2016
Tatsachenbericht:Betrug-Qualifikation und Bildung-Termin vom 28-04-2016 und 03-06-2016 beim Jobcenter Salzgitter
Aktualisierung des Tatsachenberichts: ARGE-Betrug-Qualifikation und Bildung vom 15-06-2016
Aktualisierung des Tatsachenberichts: ARGE-Betrug-Qualifikation und Bildung
Termin vom 03-06-2016, beim Jobcenter Salzgitter
Betrug-Bildungsgutschein-2010 
 Das neue Konzept des Jobcenter Salzgitter:ABC = Abhalten, Benachteiligen und Chancen vereiteln!!!
  --------
Wer Interesse
an den
Inhalten hat,
sollte sich
diese gegebenenfalls 
offline-verfügbar machen,
da ich
 nicht weiß,
wie lange
es dauern wird,
bis man
 mir diesen Account
 wieder sperren wird.