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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Sonntag, 14. November 2021

Ampelkoalitionsverhandlungen: Bürgergeld = Pseudoklientelpolitik?

Da das Verfassungsgericht 

im November 2019,

mit Recht 

und für 

viele Regelsatzempfänger

viel zu spät,

die maximale Sanktionsmöglichkeit 

auf 30% 

gedeckelt hatte,

hat man 

die faktische 

Rechtslage geschaffen,

aus der heraus 

auf der 

einen Seite 

ein nicht weiter 

sanktionierbarer Existenzminimumsatz 

von max. 30% 

unter dem 

regulärem Regelsatz

garantiert wird,

auf der 

anderen Seite aber, 

      das Weigerungsverhalten

der Schadensminderungspflicht 

nach zu kommen, 

weiterhin Sanktionsbewehrt bleibt.

Mit einer 

vulgären Namensänderung

wird die Ampelkoalition 

hier nicht darüber 

hinweg täuschen,

daß dies 

nicht ihre 

Lorbeeren sind!  

Anstatt einer 

ordinären Namensänderung 

müßten sich 

folgende Punkte, 

für die Bürger,

die sich 

in der Lebenssituation,

Regelsatzempfänger ALG2,

befinden, ändern:  

Abschaffen der Beweislastumkehr:

Da viele Regelsatzempfänger 

nicht von 

ihrem Primärrechtschutz 

gebrauch machen 

und selbst 

zu dem 

jeweiligem Sozialgericht schreiben,

nach dem 

sie zuvor,

aus der 

Kanzleihygiene heraus,

bei der einen,

oder der 

anderen Kanzlei

abgewimmelt wurden,

wird dies 

von den 

Jobcentern ausgenutzt 

und Leistungskürzung angesetzt,

im vollem Bewußtsein,

daß sie nicht 

rechtmäßig ist!

Denn was soll 

denn schon passieren,

außer, 

daß im 

schlimmsten Fall,

ein Sozialgericht 

diese Leistungskürzung 

als unzulässig aufhebt!   

Rechtstaatlich einwandfrei 

müßte hier eigentlich 

das Abschalten 

dieser Beweislastumkehr sein,

da der 

Regelsatzempfänger hier 

ja eine Leistung 

gekürzt bekommen soll

 von der er 

existenziell abhängig ist.

Den Rechtsabteilungen 

der Jobcentern gegenüber 

müßte es eigentlich 

zumutbar sein,

daß sie diejenigen 

sein müßten,

die eine Eingabe

 an das 

jeweilige Sozialgericht 

einreichen müßten,

wenn sie 

eine Leistungskürzung 

gegen einen Regelsatzempfänger 

herbeiführen wollen.

Muß das 

jeweilige Jobcenter 

vor Ort,

sich erst 

von dem

 jeweiligem Sozialgericht

 vor Ort,

die Genehmigung einholen,

daß sie Leistungskürzung

 betreiben kann,

ist sicher gestellt,

daß keine Leistungskürzung

 ohne ein Gerichtsurteil

 stattfinden kann!  

Die Glaubwürdigkeit

würde darunter 

nicht leiden

und man könnte 

bei den Sozialgerichten,

genauso wie 

bei den Arbeitsgerichten,

kurze Vorverhandlungen einführen.  

------

Quartalsweise Kompensationszahlung 

für die Teuerung in den letzten drei Vormonaten 

und Angleich an die inflationsbedingte Teuerungsrate!!!

http://stephanbauer38259.blogspot.com/2021/04/verfassungsklage-rechtsanspruch.html

------

Miet- und Mietnebenkostenpauschalisierung:

Mietspiegel-Kaltmiete(38259,

Stand 10/2021) 

= 7,-€ pro m²,

mal den 50m² 

die unterstützt werden

= 350,-€ Kaltmiete,

plus einen 

festzusetzendem Prozentsatz,

für den Miet-

und Mietnebenkostenpauschalsatz,

Warmmiete!

Aus dem verfassungsmäßig 

garantiertem Gleichbehandlungsgrundsatz heraus, 

muß dies,

vollkommen unabhängig 

von der 

faktischen Wohnsituation

des jeweiligen Regelsatzempfängers, 

das Recht 

eines jeden 

Bürgers sein,

der ja 

Morgen auch 

in die Verlegenheit

 kommen kann,

ein Regelsatzempfänger 

zu sein!

-------

Bildungssubventionsgesetz:

Zu jeder Lebenssituation 

in der sich 

ein Bürger 

befinden kann,

hat der Bundesgesetzgeber

Rechtsansprüche fest 

zu schreiben.

Regelsatzempfänger ALG2:

Guthabenkonten, statt Bildungsgutscheine!

0,75€ für jede 

abgeleistete Stunde 

gemeinnützige Tätigkeit,

0,40€ von 

den 0,80€,

die das Jobcenter,

ab der 

100,-€ Freigrenze,

im Zuge 

des Neben-

und Zuverdienstes, 

von jedem 

erwirtschaftetem € einbehält,

fließen genauso wie  

einmal im Jahr 

eine noch 

fest zu 

setzende Summe

 aus der Bundesebene

auf dieses Guthabenkonto 

für Qualifikation 

und Bildung,

die jedes Jobcenter 

für jeden Regelsatzempfänger

zu betreiben hat.

 Würde man 

sich einigen

auf 5000,- €,

pro Regelsatzempfänger,

pro Jahr,

aus der Bundesebene

macht das 

in jedem Jahresetat 

für die Weiterbildung 

und Qualifikation

 der ALG2-Regelsatzempfänger

 13 Milliarden € 

in jedem Jahreshaushalt. 

 Aus dem verfassungsmäßig 

garantiertem Gleichbehandlungsgrundsatz heraus, 

muß dies,

vollkommen unabhängig 

von dem

faktischem Grad

der Qualifikation,

des jeweiligen Regelsatzempfängers, 

das Recht 

eines jeden 

Bürgers sein,

der ja 

Morgen auch 

in die Verlegenheit

 kommen kann,

ein Regelsatzempfänger 

zu sein!

-------

Fachbezogen agierendes Fallmanagement: 

-------

Gesetzt zur gemeinnützigen Tätigkeit:

-------

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 

eingeschränkte Ausweitung

auf den Neben- 

und Zuverdienst:  

------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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