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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Donnerstag, 2. April 2020

The virologicalwarfare...

...against the rest
of the 75%
of mankind
is  a fakt,
to benefit
the perpetratorgroups!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
ist dieser Mißstand,
im Sinne
des kollektivem Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
bis hier
und heute
immer noch  
nicht abgestellt!
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Produzentenhaftung gegenüber dem/der Vertrags-, Geschäftspartner/in.

Ganz egal,
ob es
das Outfit ist,
oder die Auswahl
des Materials.
das veröffentlicht wird.
Der Produzent,
das Produzententeam
ist in
der Verantwortung/Haftung
und nicht
die/der Vertrags-, Geschäftspartner/in!








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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
ist dieser Mißstand,
im Sinne
des kollektivem Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
bis hier
und heute
immer noch  
nicht abgestellt!
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Covid19: Rechtsanspruch: Bevölkerungsschutz durch Investition in die Schutzmaskenproduktion

Hauptsache sie haben 
ihren 600 Mrd € "Rettungsschirm" 
für die 
oberen Zehntausenden!
Es ist billiger
die "Anderen" 
sich Infizieren 
und daran verrecken
zu lassen!!!
Die Offiziellen/Verantwortlichen
haben nicht nur
 einen "Rettungsschirm"
für die
 elitäre Arbeitgeberschaft
 zu schaffen,
sondern  hätten hier
als erstes
erst einmal
der Verpflichtung
 zum Bevölkerungsschutz
folge leisten müssen
und in die Herstellung
 und Produktion
 von ausreichend Schutzmaterial,
 wie zum Beispiel:
 Schuttzmasken, die sowohl
 die Funktion einer
FFP2-Schutzmaske erfüllen,
damit die Person
nicht mit Viren
infiziert werden kann,
aber auch
mit der Funktion
 einer sog. OP-Maske,
 die dafür
 Sorge trägt,
daß die unbewußt,
infizierte Person
nicht andere
infizieren kann!
Sie waren
ganz schnell dabei
und haben
für die
elitäre Arbeitgeberschaft
einen sog. "Rettungsschirm"
von bisher
600 Mrd € bereit gestellt,
haben aber
nicht einmal
 einen Bruchteil
 dieser Summe unverzüglich
im Januar 2020,
als jedem
 schon Sonnenklar war,
das dieses Virus
 nicht in China
 bleiben wird,
zum Schutz
der Bevölkerung investiert,
durch ausreichend Testmöglichkeiten,
Schutzmasken, Desinfektionsmittel, Impfmittel
und Mittel
zur Rettung
der schon Infizierten,
pharmazeutisch und technisch!
6 Mrd € wären
1% dessen,
was sie
als sog. "Rettungsschirm"
für  die
oberen Zentausenden bezeichnen!
Kann die
Bundesregierung nachweisen
was sie bisher
 in den Schutz
der Wahlberechtigten
an der Basis
 der Bevölkerung
 investiert hat?
Man kann den Bedarf
der öffentlichen Haushalte,
karitativen Organisationen,
 eingetragenen Vereine,
 gGmbH`s und gUG`s,
auch mit Hilfe
von Planstellen
zur gemeinnützigen
Tätigkeit decken.








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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
ist dieser Mißstand,
im Sinne
des kollektivem Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
bis hier
und heute
immer noch  
nicht abgestellt!
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Covid19: Verbreitung des Virus durch Lebensmittel?





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Covid19: FFP2-Mundschutzerlaß: Jeder Covid19 Tote ist ein Opfer eines Mordes durch Unterlassen!!!




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der Wahlberechtigten,
bis hier
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Covid19: FFP2-Mundschutzerlaß: Weigerungsverhalten der Offiziellen mit der Zielsetzung der Durchseuchung der Bevölkerung in Tötungsabsicht, um selektiv, die Andersdenkenden an der Infektion sterben lassen zu können???















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der Wahlberechtigten,
bis hier
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immer noch  
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