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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Dienstag, 27. April 2021

27. April 2014 - US-MT-Missoula - Der Anwohner sitzt bis hier und heute unschuldig im Gefängnis, weil er sich zur Wehr gesetzt hatte, gegen übergeschnappte (jugendliche)Täter, die ihn Wochen und Monatelang terrorisiert hatten!


Dieser Anwohner 

muß bis 

einschließlich  hier 

und heute

den Sündenbock spielen 

und unschuldig 

im Gefängnis sitzen,

 damit die Kinder 

der reichen Eltern 

studieren gehen können!

 Selbstverständlich ist es 

für den Vater, 

der Mutter 

und den

 anderen Angehörigen 

des Diren 

eine herbe Angelegenheit,

 wenn sie 

ihren Sohn,

 Bruder, Angehörigen 

unter die Erde 

bringen müssen!

Nichts desto Trotz, 

sitzt dieser Anwohner 

unschuldig bis hier 

und heute 

im Gefängnis 

und hat sich 

bei den Fakten 

und Tatsachen, 

 die er geschaffen hat 

nicht im Geringsten 

etwas vor zu werfen 

und hat 

in allen Belangen 

rechtlich und juristisch 

einwandfrei gehandelt!

 Wenn sich 

der Vater 

des Diren, 

seine Mutter, 

seine Geschwister, 

seine Angehörigen,

bei irgendjemandem 

beschweren wollen,

für die Tatsache,

 daß der Diren 

tod ist, 

dann sollten 

sie bei 

sich selbst anfangen

und sich fragen 

was sie 

bei der Erziehung

falsch genmacht haben,

daß sich ihr Sohn

 dazu hat

 hinreißen lassen,

anstiften, animieren 

und anstacheln lassn,

 sich an einem Terror 

gegen diesen Annwohner

 zu beteiligen,

 den diese Kinder 

dieser Gasteltern 

seit Wochen 

und Monaten

 gegen diesen Anwohner

 betrieben hatten!

 Außerdem können 

sie sich 

bei den Kindern 

der Gasteltern bedanken, 

die den Diren 

mit Sicherheit nicht 

vorher gesagt hatten,

daß sie 

diesen Anwohner 

schon Wochen 

und Monatelang  

vorsätzlich, mutwillig 

und wider

 bessern Wissens

systematisch terrorisiert 

und zur Weißglut 

gebracht haben,

bevor sie den Diren 

zur "Mutprobe" 

aufgefordert hatten,

ob er sich 

das trauen würde,

ein Bier 

aus der Garage 

zu stehlen!

Wenn sie ihm 

das im Vorfeld 

mitgeteilt hätten, 

hätte er sich daran 

warscheinlich nicht beteiligt!

 Sie haben ganz gezielt 

darauf spekuliert

und warscheinlich auch 

schon Wochen 

und Monatelang 

im Vorfeld 

darauf hingearbeitet,

daß es knallt,

wenn der Austauschschüler 

aus Hamburg kommt

und sie den  

ins offene Messer 

rennen lassen können! 
Genau auf das Ereignis,
das ja auch 
stattgefunden hatte,
hatten diese Kinder(Jugendlichen),
dieser Gasteltern
es abgesehen! 
Würde man sich 
auf die Suche
nach Zeugenaussagen
zu diesen Kindern
 dieser Gasteltern
 in Missula 
vor Ort begeben,
würde sich dieser Verdacht 
ganz schnell bestätigen!
 Da dieser Anwohner
auch schon
 mindestens zweimal
in dieser Angelegenheit
 bei der Kriminal-/Polizeidienst
 vor Ort 
gewesen ist
und die sich auch
 zu fein dazu 
waren ihren Verpflichtungen
 ihm gegenüber nachzukommen
und den Anwohner 
mit der fauklen Ausrede
abgewimmelt haben:
"Das sind bestimmt 
nur irgendwelche Kinder 
und die hören von allein 
irgendwann auf damit...",
hat auch 
aus diesem Zusammenhang heraus
dieser Anwohner 
nichts vor zu werfen!
Denn, es hat 
sich zwar 
im Nachhienein herausgestellt 
und bestätigt,
 daß es tatsächlich 
"nur" Jugebndliche 
gewesen sind,
sie hätten
 aber auch
in einem Land 
in dem es 
ein liberales Waffenrecht gibt,
bewaffnet sein können
und unmittelbar,
ohne jedwede Vorwarnung
das Feuer 
auf den Anwohner 
eröffnen können,
damit dieser 
die einzelnen Täter
 in dieser Tätergruppierung nicht
 im einzelnen hätte 
identifizieren können! 
Es konnte 
diesen Anwohner 
niemand garantieren,
daß es wirklich nur 
unbewaffnete Jugendliche sind!
Diese Täter 
in dieser Tätergruppierung 
haben allerdings
 auch nicht 
von allein 
aufgehört damit
diesen Anwohner
 zu terrorisieren!
Hätte der 
Anwohner nicht
aus der beweisbar 
und nachweisbar vorhandenen 
Putativnotwehrsitualtion heraus,
von seinem Recht 
gebrauch gemacht 
seine Waffe
 zu benutzen,
würde diese Tätergruppierung,
die diesen 
Anwohner unmißverständlich
 über mehrere Wochen 
und Monate hinweg
zu verstehen
 gegeben hat,
daß diese Tätergruppioerung 
latent und notorisch 
darauf fixiert ist 
diesen Anwohner 
zu terroriseieren,
 bis er sich
 zur Wehr
 setzen wird, 
diesen Anwohner warscheinlich
 bis hier
und heute
 immr noch 
weiter terrorisieren!   
Es war Nacht 
und es war dunkel
der Anwohner konnte sich 
auf die Behauptung,
daß es nur 
unbewaffnete Jugendliche sind 
nicht verlassen  
und hätte selbst 
erschossen werden können!
Hätte er dem Diren 
in den Rücken geschossen 
wäre es ein Überschreiten
 der Putativnotwehr gewesen!
Das ist aber 
nicht geschehen!
Es ist auch 
vollkommen unerheblich,
 ob es 
in dem Bundesstaat
 ein "Stand your ground" 
Gesetz gibt,
 oder nicht!
Da der Anwohner 
nachweisbar zweimal 
beim Kriminal-/Polizeidienst
 vor Ort 
gewesen ist
und zweimal
 abgewimmelt wurde
 spielt das 
keinerlei Rolle mehr!
Sie sind 
dem Anwohner gegenüber 
ihren Dienst- 
und Amtspflichten
 nicht nachgekommen,
also blieb 
diesen Anwohner 
keine andere Wahl mehr!
Es hätte ja auch
 eine Tätergruppierung 
sein können,
die diesen Anwohner gezielt
 zum Beispiel
 von diesem Grundstück 
vertreiben wollte!
Also mußte 
er selbstverständlich 
wenn der 
Bewegungsmelder anschlägt
 nach dem 
Rechten sehen.
 Diese Tätergruppierung 
hätte ja 
diesem Anwohner
zum Beilspiel
auch einen 
sog. "Molotow-Cocktail" 
in die Garage
werfen können
und er hätte Frau 
und Kind 
in Sicherheit 
bringen müssen!
Der Kriminal-/Polizeidienst 
vor Ort 
hätte ganz einfach
einen Ermittlungsdruck 
erzeugen können,
in dem sie 
in der Wohngegend 
des Anwohners 
regelmäßiger Streife
 gefahren wären 
und hätten Jugendliche
wenn sie dort 
in der Wohngegend 
aufgegriffen worden wären 
nach Personalienfeststellung 
mit dem Tatvorwurf 
konfrontieren können.
Die in Kenntnis 
gesetzten Eltern 
dieser Jugendlichen,
hätten auch 
ihren Teil 
dazu beigetragen. 
Dieser Ermitlungsdruck,
selbst wenn man 
den aufgegriffenen Jugendlichen,
 die direkte Tat 
nicht hätte 
nachweisen können, 
hätte dafür 
Sorge getragen, 
daß sich das 
unter den Jugendlichen 
vor Ort 
schnell herumspricht
und damit hätte 
der Anwohner dann 
seine Ruhe gehabt
die Angelegenheit 
wäre nicht eskaliert
und der Diren 
wäre noch 
am Leben!

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

undhat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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