www.pinterest.de-stbauer38259
de.pinterest.com-stbauer38259-pins
instagram.com-stbauer38259
www.youtube.com
facebook.com-stbauer38259
twitter.com-stbauer38259
myspace.com-308731774
Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Dienstag, 10. September 2013

Das Favoritisieren von Problemlösungen und der duale Willensbildungsprozess

Die freiheitsliebenden Zeitgenossen,
sehen sich nicht nur weltweit,
dem rechts-und linkstotalitaristischem,
reaktionärem Revisionismus ausgesetzt,
sondern hier kommt auch der
religiös-reaktionäre Revisionismus,
der ganz gezielt, durch die reaktionären,
elitären Minderheiten in den oberen Zehntausend,
die sich den Freiraum,
zur reaktionär-elitären Willkür sichern wollen,
genutzt und instrumentalisiert wird,hinzu!
Der Einfluß dieser reaktionärer Zeitgenossen,
auf den jeweiligen Überbau,
der sich ja optimaler Weise,
aus dem kollektivem Bewußtsein,
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet legitimieren sollte,
kann sich um so mehr durchsetzen,
jeweniger Zeitgenossen politisch interessiert sind
und wird auch noch durch die elitär-bourgeoise,
feudal-föderalistische, lobbyistengersteuerte,
parlamentaristische, Pseudodemokratie gefördert.
Hier ist eine weitere Demokratisierung dieser
elitär-bourgeoisen, feudal-föderalistischen,
lobbyistengersteuerten, parlamentaristischen,
Pseudodemokratie zwingend erforderlich!
Ein dualer Willensbildungsprozess,
in dem die jeweiligen Wahlberechtigten,
des jeweiligen Einzugsgebiets,
gleich zu Beginn des Willensbildungsprozess,
durch Befragungen, die durch die Verfassung,
den gewählten delegierten Volksvertretern
zwingend vorgeschrieben werden,
mit eingebunden werden,
kann hier den Freiraum
zur elitär-reaktionären Willkür
der elitären Minderheiten,
in den oberen Zehntausend,
im Sinne des kollektiven Bewußtseins,
der jeweiligen Wahlberechtigten,
im jeweiligem Einzugsgebietes, einschränken!
Der im Status Quo praktizierte Willensbildungsprozess,
der sich einzig und allein,
durch den Lobbyismus legitimieren soll,
bietet viel zu viel Freiraum, zur elitären Willkür.

Durch das Favoritisieren von Problemlösungsvorschlägen,
zu Beginn des Willensbildungsprozesses,
wird den gewählten, delegierten Volksvertretern,
durch das Ergebnis der Befragung,
eine Richtung durch die Wahlberechtigten,
des Einzugsgebietes,vorgegeben.
Die im Ergebnis der Befragung,
durch die Wahlberechtigten,
in der Befragung,
favoritiserten Problemlösungsvorschläge,
werden in der zweiten Stufe,
durch die gewählten, delegierten Volksvertreter,
verifiziert und auf Machbarkeit,
z.B. durch Finanzierbarkeit
und Verfassungskonformität,überprüft.
Im Gegensatz zum direkten Zurückdelegieren der Entscheidungsgewalt,
an die Wahlberechtigten, durch direkte Volks- und Bürgerentscheide, behalten, 

bei den Befragungen 
zu Beginn des Willensbildungsprozess,
die gewählten, delegierten Volksvertreter,
im zweiten,lobbyistischen Teil,
des dualen Willensbildungsprozess,
das letzte Wort
und können im Zweifelsfall regulierend eingreifen.

Die Schizophrenie des linksreaktionärem Totalitarismus,
mal abgesehen von den Menschenrechtsverletzungen
und Freiheitsberaubungen,
die (nicht nur!!!) dort betrieben werden,
ist allein schon durch die Tatsache bewiesen,
daß man keine Trennung von Staat
und Kapital verwirklichen kann,
wenn man den Kapitalfluß
und die Kapitalzirkulation,
verhindert und unterbindet!
Ein weiterer, ethisch-moralisch,
idealistisch und ideologisch,
einwandfreier Schritt, zur Trennung,
von Staat und Kapital,
besteht darin den Einfluß des Kapitals
auf die gesetzgebende Gewallt,
durch den dualen Willensbildungsprozess,
weiter einzuschränken!


Viva la libertad!!
No paseran!!!
Nehmt eure Freiheitsrechte wahr,
solange ihr noch welche habt!!!
Mit allem was Recht und Gesetz hergibt!
Nichts scheut das Ungeziefer

[(außer den Beamten!)-beleidigung!!] mehr,
als das Licht der Öffentlichkeit!!!
Asozial sind hier definitiv einzig und allein,Täter,
die anderen den Mund verbieten wollen!!
Keinen Fußbreit den Faschisten,
Rassisten und Linkstotalitaristen!!
All set to go!!!

http://expression38259.byto.de/duale-willensbildung.html