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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Freitag, 5. August 2016

Thank you for visit my Blog @ ch/thurgau/kreuzlingen

 

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Temin Jobcenter Salzgitter am 04-08-2016

  Rawhide

In diesem Gespräch 
wurde mirgegenüber 
folgendes offenbart:
#.) Von mir
 beantragte Bewerbungskostenerstattung
konnte nicht
stattgegeben werden,
weil der Orginalantrag,
den ich zuvor 
per Fax 
und Email 
in Kopie 
zugesandt hatte,
trotzdem,
daß ich diesen 
eigenhändig am 
Fr-29-07-2016,
vor dem Termin 
bei der Tafel
 hier in Salzgitter,
in den Briefkasten 
des Jobcenters 
eingewurfen hatte
beim Fallmanager
nicht angekommen ist!!!
-----
#.) Mir wurde mitgeteilt,
daß ich wohl 
wieder ins 
reguläre Fallmanagement 
wechseln würde,
da wohl diese 
ABC-Eskapade
nur zeitlich begrenzt
sein soll!!!
Soll mir 
egal sein,
hauptsache ich bekomme,
dann endlich
in der Zeit
in der ich
keine reguläre Arbeit
in einem
regulärem Betrieb finde,
die Möglichkeit
mich endlich weiterbilden
zu können
und ich bekomme 
dann endlich 
die von mir 
beantragte Weiterbildung
und kann
dann auch endlich
 zur Überbrückung
der Zeit,
in der ich
weder Arbeit,
 bei einem
regulärem Arbeitgeber finde
und mich
auch nicht
weiterbilden kann,
die Möglichkeit
gemeinnützige Tätigkeit
machen zu können,
im Zuge
der gemeinnützigen Tätigkeit
durch AGH`s
 mit Mehraufwandsentschädigung,
Fahrgeld und Qualifizierungsbaustein,
die mir
seit über
einem halben Jahrzehnt
 vollkommen unbegründet
durch das Fallmanagement
verweigert wird,
da man ja
 diese AGH´s
von einem Tag
auf den Anderen
 abbrechen kann,
wenn sich entweder
 bei einem Arbeitgeber
 etwas ergeben sollte,
oder man
eine Weiterbildung
bei einem Bildungsveranstalter
 in Angriff
nehmen kann!!!!  
-----
#.) Die von mir 
im Vorfeld 
eingesendeten Schreiben,
Weiterbilung: 
 







--------------------------
Antrag auf Kostenübernahme 
im Zuge 
einer Einzelfallförderung:

  




----------------
Kostenübernahme aus 
dem Vermittlungsbudget: 



 ---------------------------------------

Die bisherige Stellungnahme
des Jobcenters hierzu:
Die beantragte Einzelfallförderung
als auch die
beantragte Kostenübernahme 
aus dem Vermittlungsbudget 
wird vorerst
 nicht übernommen,
da ich die Anzeige 
gegen die Teutloff 
erstattet habe 
und das Ergebnis 
dieser Anzeige 
noch offen ist!!!
Hierzu würde ich 
auch noch schriftlich 
einen Bescheid erhalten! 
Was hat denn
 das eine 
mit dem 
anderen zu tun???
Meiner Meinung nach 
findet hier 
Nötigung, Erpressung 
und Betrug statt!!!
Hier werde ich
 durch dieses 
latente und notoriche
und gerade zu 
kriminelle  Weigerungsverhalten 
erneut um Monate,
wenn nicht sogar
 wieder um 
Jahre zurückgeworfen!!!!
Was hat denn 
der eine Bildungsveranstalter 
mit den
 anderen Bildungsveranstaltern 
zu tun???
Gar nichts!!!
Vollkommen unabhängig 
von dem 
was bei der Anzeige 
gegen die Teutloff 
dabei herauskommt,
kann mich 
das Jobcente so,
oder so nicht 
zu einer Teilnahme
 an einer Bildungsveranstaltung
bei diesem Bildungsveranstalterzwingen 
für die ich 
auf Grund 
des Verhaltens 
des Bildngsveranstalters mirgegenüber 
nicht mehr 
offen bin!!!
Als ich 
mit allem Nachdruck 
diese Weiterbildung 
bei diesem Bildungsveranstalter
haben wollte,
 hat sich 
das Jobcenter 
in gerade zu 
krimmineller Manier geweigert 
mir diesen Bildingsgutschein 
für dieses erste,
von mir 
beantragte Modul 
"Einstieg in die
 Roboterprogrammierung",
das ich 
seit November 2012 
beantragt hatte, 
auszuhändigen!!!
Da ich mir
 bei diesem 
erstenm Modul 
sicher war,
das es
 realistisch istr,
das ich 
diese Lerninhalte 
die dort 
vermittelt werden,
auch schaffen kann,
hatte ich 
seit über 3,5 Jahren,
mit Nachdruck 
das Aushändigen 
eines Bildungsgutscheins
 für dieses
 Modul gefordert,
um dann
, sollte ich
dieses Modul 
erfolgreich absolviert haben 
noch die KRC
und VKRC,
im Zuge 
der KUKA1
und die KRL,
im Zuge 
der KUKA2,
Modul in Angriff 
zu nehmen,
um mir 
die Möglichkeit 
zu verschaffen
mich zusätzlich noch 
zur HWK 
und IHK 
relevanten Holz-
und Kunststoffverarbeitung,
auch noch 
in Industriebetrieben 
bewerben zu können,
die darüber hinaus
 auf solche Betriebs- 
und Produktionsmittel zurückgreifen  
um dann 
wenn mir
 das Jobcenter
 das auch noch
 gegönnt hätte,  
mit dem 
5/6 Monate 
andauerndem Modul-Metallverarbeitung,
meine Fähigkeiten,
Fertigkeiten und Kenntnisse,
in die Richtung 
erweitern zu können,
um mich hier
 auch in Betrieben 
bewerben zu können,
die hier 
relevant sind!  
Da sich 
der Bildungsveranstalter aber 
mirgegenüber nicht 
kooperativ verhalten hat 
und sich 
was die Lerninhalte angeht,
 alsauch was das 
Nennen eines Startermins 
für dieses
 erste Modul angeht,
quer gestellt hat,
ist hier 
das Vertrauensverhältnis
diesem Bildungsveranstalter gegenüber
 nachhaltig gestört 
und eine Teilnahme 
an einer Weiterbildung
 bei diesem Bildiungsveranstalter
 auch in aller Zukunft
 nicht mehr 
zumutbar ist!
Seit dem ich 
im Jahre 1999 
in die Arbeitslosigkeit
 geraten bin 
rede ich davon,
daß ich 
die rechnergesteurten 
Betriebs- und Produktionsmittel
beherschen muß,
damit ich 
mit den 
anderen Mitbewerbern,
um die 
angebotenen Arbeitsplätze 
mithalten kann!!!
Ich habe 
in all den
 17 Jahren Arbeitslosgkeit
 aus den Bundesmitteln
 für Qualifikation 
und Bildung
erst einmal 
eine Weiterbildung
 finanziert bekommen,
wozu ich 
aber die Verantwortlichen 
des Arge 
ersteinmal zur Anzeige
 bringen mußte,
da ich ansonsten 
mit dem Bildungsgutschein
 ein Praktikum,
vermittelt über einen
 dieser Pseudobildungsveranbstalter,
bei einem Arbeitgeber 
hätte machen müssen!
Diese Weiterbildung 
die man mir 
dann genehmigt hatte,
da ich
 eine Anzeige
 erstattet hatte,
war bereits
nach einem Monat
 wieder zu ende 
da es zu Meinungsverschiedenheiten
mit dem Bildungsveranstalter 
gekommen ist,
ob ein Teilnehmer 
das Recht hat,
sich Notizen 
machen zu können
und Lerninhalte 
und sei es 
auch nur stichpunktartig 
handschriftich festhalten 
zu können,
da während 
der Weiterbildung 
vom Bilduingsveranstalter 
für gerade mal 
ein Drittel 
der Lerninhalte 
Din A 4 Ausdrucke 
ausgehändigt wurden sind!!!
Wenn ich 
eine Gleichgültigkeit 
an den Tag 
gelegt hätte 
und wäre 
die vollen 
7 Monate 
da hingefahren 
und das 
dann erfolglos,
dann hätte 
ich mir 
hier etwas 
vor zu werfen!!!  
Nach 17 Jahren 
Arbeitslosigkeit 
müßte ein Arbeitsloser,
wenn die Gesetzgebung
 rell sein soll,
eigentlich die Zeit,
in der er 
keine reguläre Arbeit 
in einem 
regulärem Betrieb findet,
für Weiterbildung 
nutzen müssen,
was auch 
geschehen wäre,
wen man nicht 
vom Wohlwollen 
des Enztscheidungsträgers
 vor Ort 
abhängig wäre!
 Wäre die Gesetzgebung 
reell ausgelegt
und man 
wäre nicht 
der Willkür 
der Entscheidungsträger 
hier vor Ort 
ausgeliefert,
müßte ein 
Bundesbürger eigentlich 
in 17 Jahren 
Arbeitslosigkeit 
einen akademischen Grad 
erreicht haben!
------------------------------ 
Auf einen 
gemeldeten Arbeitsplatz
 kommen 10 Arbeitslose!!! 
Warum können sich 
die Arbeitslosen,
während der Zeit
 in der sie 
keine reguläre Arbeit
 in einem regulärem 
Betrieb finden,
sich nicht
 regelmäßig weiterbilden
 um ihre Chancen
 eine Arbeit 
zu bekommen 
verbessern zu können,
oder sich sogar,
falls sich trotzdem
 kein Arbeitbgeber findet,
das Fundament
 für den Wechsel 
ins BAFÖG 
verschaffen zu können?
Und auch 
durch kontinuierliche 
gemeinnützige Tätigkeit
wird sicher gestellt,
daß der 
arbeitslose Bundesbürger
 weder körperlich 
noch Geistig 
weiter zurückfällt!
Es gibt
 keinen Grund 
der gegen diese
   kontinuierliche gemeinnützige 
Tätigkeit spricht,
denn diese kann
 von einem Tag 
auf den Anderen 
abgebrochen werden,
für den Fall,
daß sich Arbeit 
in einem 
regulärem Betrieb,
bei einem 
regulärem Arbeitgeber
 ergeben würde,
oder aber
 eine Weiterbildung 
bei einem Bildungsveranstalter
 genehmigt wird 
und durch den 
Arbeitslosen in  Angriff 
genommen werden kann!!!
Auch kann 
der Gesetzgeber 
die öffentlichen Haushalte,
durch alle Ebenen hinweg,
in die Pflicht nehmen,
allen anfallenden Bedarf,
der vom Grad 
der verantwortlichen Tätigkeit 
für die 
gemeinnützioge Tätigkeit
 in Frage kommt,
auch durch diese 
gedeckt zu 
werden hat!!!
Nichts spricht dagegen,
daß der Bundesbürger
 der arbeitslos ist 
sich in den 
eingetragenen Vereinen
 und den 
karitativen Organisationen 
und den 
öffentlichen Haushalten 
nützlich macht!!!  
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Wer Interesse 
an den 
Inhalten hat,
sollte sich diese 
gegebennenfalls offline,
verfügbar machen,
da ich
 nicht weiß,
wie lange es 
dauern wird,
bis man mir 
diesen Account 
wieder sperren wird.