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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Montag, 22. Juni 2015

Rechtsanspruch auf Qualifikation! Bundesbildungssubventionsgesetz!!!



Statistik.arbeitsagentur.de-Salzgitter

Wenn man 
"lebenslanges Lernen" 
propagiert,
dann hat man 
der Bevölkerung auch 
in einem 
gewissem Umfang,
gleiches Recht 
für alle gleich,
die entsprechende 
Kostenübernahme,
durch den Staat,
zu garantieren 
und in einem Gesetz 
zu regeln! 

Man hat den Überbau 
in Brüssel,
dazu zu nutzen 
im Sinne 
des kollektiven Bewußtseins 
der Wahlberechtigten,
die soziale Absicherung,
die Qualifikation 
und Bildung,
europaweit 
zu vereinheitlichen!
 
Trennung von Ministerium 
für Forschung 
und Entwicklung,
vom Ministerium für 
Qualifikation und Bildung
Hier hat man 
das Ministerium
Forschung und Bildung
in zwei Ministerien,
Forschung 
und Entwicklung
 und
Qualifikation und Bildung,
 zu trennen
um sicher zu stellen,
daß die Steuermittel 
auch da ankommen,
wo sie hingehören!!!
An die Basis 
der Gesellschaft.
Während 75%
der Bevölkerung
gar nicht
die Kondition
für Universitäten
und Hochschulen,
mit bringen,
wandern aber
75% der Gelder
 in Hochschulen
und Universitäten!!!
Für die Forschungsbereiche
und Sonderforschungsbereiche,
würden die Universitäten,
100% der Mittel
aus dem Etat,
des Ministeriums
für Forschung 
und Entwicklung,
und Hochschulen 
und Universitäten,
25% der Mittel,
aus dem Etat,
  Qualifikation 
und Bildung.



Wegfall der Verfassungswidrigen
Hauptschul-Realschul-Gymnasium Selektion
Hier hat man die Selektion
in Hauptschule,
Realschule und Gymnasium,
als Verfassungswidrig
zu definieren,
um Chancengleichheit
zu garantieren
und den Rechtsanspruch
auf Chancengleichheit
zu verwirklichen,
in dem man alle Schüler,
mit den gleichen Inhalten
konfrontiert
und ein Ausscheiden
der Schüler,
lediglich auf der Zeitachse,
nach der 9.
und der 10. Klasse stattfindet.
Damit die
negativen Umgebungsvariablen,
denen manche Heranwachsende,
mit unter
ausgeliefert sind,
kompensiert werden kann,
darf es keine Selektion
im Vorfeld geben.
Man kann
durch Ganztagesgesamtschulsysteme
den Umstand kompensieren,
das manche Schüler
langsamer sind
und Inhalte
und Zusammenhänge
 nicht auf Anhieb
realisieren.
In diesen Ganztagesgesamtschulsystemen
werden die Hauptfächer
in den Vormittagsstunden
 und die Nebenfächer
in den Nachmittagsstunden
abgehalten.
In dem die Schüler,
die die Inhalte
und Zusammenhänge
auf  Anhieb realisiert haben,
in den Nachmittagsstunden,
mehr Nebenfächer
belegen können,
werden die Schüler,
die die Inhalte
und Zusammenhänge,
nicht auf Anhieb realisieren,
in den Nachmittagsstunden
 weniger Nebenfächer belegen
und stattdessen
die Inhalte
der Hauptfächer
erneut durchkauen.
So brauchen die "Schnelleren"
 nicht auf die "Langsameren" warten
und es werden alle Schüler
mit allen Inhalten konfrontiert.
Wer es
trotz intensiver Nachhilfe
in den Nachmittagsstunden
nicht begreift,
und die Mindestpunktzahl,
die für die Versetzung
erforderlich ist,
am Schuljahresabschluß
nicht erreicht
muß dann halt
wie bisher auch,
das Schuljahr wiederholen,
oder nach der 9.Klasse,
entweder ohne Abschluß,
oder mit Hauptschulabschluß,
oder mit qualifiziertem Hauptschulabschluß,
ausscheiden,
resp. nach der 10.Klasse,
mit Realschulabschluß,
oder qualifiziertem Realschulabschluß.
  In so einem
Ganztagesgesamtschulsystem,
macht es mehr Sinn,
das Eine,
oder Andere Jahr
zu wiederholen,
da nicht mehr,
wie hier
und heute,
in der Hauptschule
2/3 der Lerninhalte,
ohnehin vorenthalten werden!
 Man hat erst
den Beweis
dafür anzutreten,
daß die Schüler
es nicht schaffen,
bevor sie nach der 9.,
oder 10. Klasse
die Schule verlassen.
Das alles auch
um sicher zu stellen,
daß so wenig Schulabgänger
als irgend möglich,
die Dauerarbeitslosen
von Morgen
sein werden. 

BAFÖG-Rückzahlungserlaß 
für ALG2-Empfänger
Es kann doch nicht sein,
daß ein
ALG2-Empfänger,
der zwei Jahre 
auf BAFÖG,
zum Beispiel
einen Facharbeiterbrief nachholt,
also das tut,
was Volkswirtschaftlich 
wünschenswert ist,
dann auch noch 
mit der Rückzahlung
 von 10000€-BAFÖG 
bestraft wird!
Wie will man denn,
auf diesem Wege 
die ALG2-Empfänger,
dazu animieren,
daß sie etwas 
sinnvolles tun? 
Je nach Lebenssituation,
verursacht ein ALG2-Empfänger,
bei einem Jahr 
ALG2-Empfang 
mit unter ca. 10000€
volkswirtschaftlichen Schaden.
Wechselt er ins BAFÖG,
für die Dauer 
von einem Jahr,
spart er der Volkswirtschaft 
also,
mit unter,
bis zu 10000€
und mehr! 
Will man 
so viele ALG2-Empfänger 
wie irgend möglich 
im BAFÖG sehen,
dann sollte man 
den ALG2-Empfängern 
die Möglichkeit geben,
zumindest beim 
Erstantrag auf BAFÖG,
einen Rückzahlungserlaß 
für ALG2-Empfänger,
die erstmalig BAFÖG beantragen
,beantragen zu können,
damit sie 
einen risikofreien Einstieg 
in den Ausstieg 
aus der Arbeitslosigkeit 
haben können.
Sie werden 
das Risiko nicht eingehen,
weil sie nicht wissen
 ob sie 
die BAFÖG relevante 
Qualifikation 
überhaupt schaffen
und egal 
ob sie es schaffen 
oder nicht,
nicht wissen 
ob sie Arbeit 
finden werden,
oder trotzdem 
wieder im ALG2 
landen werden
 und dann vom Regelsatz,
nach 6 Jahren Karenzzeit 
die 10000€ 
abstottern müssen,
resp. durch Gerichtsvollzug,
der ja auch 
Kosten verursacht, 
dann auch noch 
mit Sachwertpfändung 
rechnen müssen.
Es ist für ALG2-Empfänger,
nicht besonderst attraktiv,
ins BAFÖG zu wechseln,
insbesondere,
wenn sie verunsichert sind,
ob sie die Qualifikation 
auch schaffen werden,
resp. ob sie 
vielleicht sogar,
trotz geschafften Qualifikation 
auch Arbeit finden.
Diejenigen,
die nicht qualifizierungswillig sind,
werden ohnehin,
kein BAFÖG beantragen!
Es werden 
heute aber diejenigen, 
die es durchaus 
versuchen würden,
wenn diese Hemmnisse 
nicht wären,
dadurch 
davon abgehalten!!!!
Ist das 
volkswirtschaftlich sinnvoll????
Warum kann man 
zum Beispiel,
nicht direkt 
beim Antrag 
auf Bafög,
 vorsorglich,
eine Abtretungserklärung,
über eine gewisse Summe 
vom ALG2-Regelsatz,
für den Fall,
daß man 
die Qualifikation,
entweder nicht schafft,
oder trotz 
geschaffter Qualifikation,
keine Arbeit hat,
dem Bafög-Amt 
gegenüber abgeben,
sodaß der Gerichtsvollzug
und die damit verbundenen,
nicht unerheblichen Kosten,
in dem Fall,
daß man 
nicht in der Lage ist,
die über 100.-€ 
monatlich 
an Bafögrückzahlung 
zu leisten,
sodaß der Betrag,
der in der Abtretungserklärung,
festgesetzt wurde,
ohne Gerichtsvollzugskosten,
vom ALG2-Regelsatz,
direkt ans Bafög-Amt 
abgetreten wird.
 Man wird 
für den guten Willen,
sich qualifizieren zu wollen 
auch noch bestraft,
mit Gerichtsvollzugskosten
und bis hin 
zur Sachwertpfändung,
für den Fall,
daß man nicht 
in der Lage dazu ist,
nach der Karenzzeit 
von maximal 6 Jahren,
über 100.-€ monatlich 
zurück zu zahlen.
Da ja der Überbau 
in Brüssel,
aus dem kollektivem Bewußtsein heraus,
sich zu legitimieren hat
und die Lebensverhältnisse
 in ganz Europa,
sich maximalstmöglichst 
vereinheitlichen sollen,
stellt sich die Bafög 
relevante Frage 
nach der vereinheitluchten Regelung,
im Zusammenhang,
mit der Tatsache,
daß die Studenten 
in Frankreich,
kein Bafög 
zurückzahlen brauchen!!!
Können sich 
die zukünftigen Studenten 
in den Ländern 
in denen sie hier 
und heute Bafög 
zurückzahlen müssen 
freuen darauf,
daß sie in Zukunft 
kein Bafög 
zurückzahlen brauchen,
oder müssen die 
zukünftigen Studenten,
in Frankfreich 
damit rechnen,
daß sie in Zukunft 
auch Bafög zurückzahlen müssen?
 Bildungssubventionskonsolidierung,
mit Hilfe des Überbaus 
in Brüssel,
damit auch 
die europäischen Länder,
denen es wirtschaftlich
nicht so gut geht,
es sich leisten können,
auf die Bafögrückzahlung 
zu verzichten???

Kostenübernahme zertifizierte Qualifikation 
für ALG2-Empfänger

Bildungsgutschein:
 Würde man
den ALG2-Empfängern
in diesem Land
und am Besten,
genauso wie die 
soziale Absicherung,
auch die Weiterbildung,
mit Hilfe des Überbaus
in Brüssel
in ganz Europa
vereinheitlichen,
und einen Rechtsanspruch
auf Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation,
aus dem Überbau,
der sich
aus dem kollektivem Bewußtsein
heraus legitimieren soll,
zubilligen,
dann würde man nicht nur
dafür Sorge tragen,
daß die Arbeitslosen
nicht weiter zurückfallen,
man würde auch
für wesentlich mehr Arbeitsplätze
 im Bildungswesen,
Sorge tragen
und die Steuermilliarden
würden nicht in die Mittel-,
oder Oberschicht
direkt investiert
und würden somit
auch nicht mehr
in irgendwelchen
dunklen Kanälen
versickern!
Aus der Not
der Arbeitslosigkeit heraus,
die Zeit zu nutzen,
in der man
keine reguläre Arbeit,
in einem
regulärem Betrieb findet,
und sich Weiterbildet
und Qualifiziert,
um dann,
dadurch
mit einem
moderatem Stundenlohn,
zum Bruttosozialprodukt,
 beitragen zu können,
vielleicht sogar,
bis zum Renteneintrittsalter,
kann doch nicht
falsch sein???
Hätten die ALG2-Empfänger,
einen Rechtsanspruch
auf Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation,
wenn sie in den letzten 4-5Jahren
keinen Bildungsgutschein
erhalten haben,
dann würde das
den Bundeshaushalt
nicht sprengen
und die ALG2-Empfänger
bräuchten vor Ort
nicht gegen die Willkür
des Fallmanagement
gegen an
arbeiten müssen!
Die Mittel,
die aus dem Bundeshaushalt stammen,
müßten auch Bundeszentral
beantragt werden,
sodaß das persönliche Interesse,
die persönliche Vorliebe
und Abneigung
des Fallmanagement vor Ort
keine Weiterbildung mehr
verhindern
und unterbinden kann!
5 Millionen ALG2-Empfänger,
erhalten durchschnittlich
alle 4 Jahre
eine Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation
von durchschnittlich 5000.-€,
macht für den Bundeshaushalt
eine jährliche Mehrbelastung von,
5Mio x 5000.-€ : 4 = 6,25 Milliarden €!!!
Gemessen an der Tatsache,
daß der potentielle,
zukünftige Arbeitgeber,
mit dem potentiellen,
zukünftigen Arbeitnehmer,
wenn der Arbeitslose
sich weitestmöglichst
qualifiziert hat,
 mit dem potentiellen,
zukünftigen Arbeitnehmer,
besser Geld verdienen kann,
diese 6,25 Milliarden €,
 jährlich,
für wesentlich mehr Arbeitsplätze,
im Bildungswesen,
Sorge tragen werden
und sicher
gestellt ist,
da dieses Geld
in die Basis,
der Gesellschaftspyramide
 investiert wird,
dieses auch nicht
in dunkle Kanäle
versickern kann,
so wie es geschehen würde,
wenn man das Geld direkt,
in die Mittel-
und/oder Oberschicht
durch Subvention,
investieren würde,
kann diese Summe
von 6,25 Milliarden €
jährlich,
mit Sicherheit auch
in den zukünftigen Bundeshaushalten
mit getragen
und legitimiert werden!!!! 
Der Mehrfachnutzen,den die Volkswirtschaft,
daraus hat,
wenn 
das Geld,
 in die Basis,
der Gesellschaftspyramide,
investiert wird,
wie zum Beispiel,
bei der Bildungssubvention,
    legitimiert diesen Rechtsanspruch
für ALG2-Empfänger,
zusätzlich.

Bürgschaftsregelung 
für Bildungskredit:
Da ein Bildungskredit
altersobergrenzrelevant ist,
sollte es möglich sein,
daß Bildungskredite
von jenen ALG2-Empfängern
trotzdem in Anspruch
genommen werden können,
die in den letzten 4-5Jahren
 schon eine Bildungsgutschein,
für die Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation
erhalten haben,
in dem der
kommunale Träger
als eine Art,
"Bürge",
 in Form einer Bürgschaft
 gegenüber der bildungskreditgebenden Bank
fungiert. 
Der ALG2-Empfänger
unterschreibt
dem kommunalem Träger,
dem Bürgen,
 gegenüber,
eine Abtretungserklärung
vom Regelsatzt,
für den Fall,.
daß er den Bildungskredit
nicht an die Bank zurückzahlt,
oder nicht zurückzahlen kann,
für den Fall
daß er
 trotz Weiterbildung,
keine Arbeit findet.
Sodaß der kommunale Träger,
der hier als Bürge fungiert
sich gegen Zahlungsausfall
abgesichert hat.
Mit dem Bürgschaftsschreiben
des kommunalen Trägers,
kann der ALG2-Empfänger
trotz eigentlich
zu hohem Alters,
ein Bildungskredit
bei einer Bank erhalten
und trotzdem,
daß er in den letzten 4-5Jahren
schon einen Bildungsgutschein
erhalten hat,
eine weitere
zertifizierte Weiterbildung
in Angriff nehmen!

Neben und Zuverdienstvermittlung,
durch den Bildungsveranstalter:
Wenn ein Bildungsveranstalter.
in ein Praktikum
vermitteln kann,
warum kann er dann
nicht auch
den qualifizierungswilligen ALG2-Empfänger,
in eine Neben-
und Zuverdienstrelevante,
Finanzierungsmöglichkeit
bei einem Arbeitgbeber
vermitteln,
um dort,
über die Neben-
und Zuverdienstmöglichkeit
im ALG2,
die Lehrgangskosten
erwirtschaften zu können?
Der qualifizierungswillige ALG2-Empfänger
unterschreibt beim Bildungsveranstalter,
einen Neben-
und Zuverdienstvertrag,
über
zum Beispiel
120 Stunden pro Monat,
zu jeweils 5€ die Stunde.
Der Bildungsveranstalter
vermittelt in einen Betrieb,
bei dem der ALG2 Empfänger,
so lange die Neben-
und Zuverdienstmöglichkeit nutzt,
bis die Lehregangskosten
erwirtschaftet sind!
der ALG2 Empfänger
erwirtschaftet damit
pro Monat 600.-€,
von denen er 100.-€,
Anrechnungsfrei erhält
und die anderen 500.-€
pro Monat
werden gesammelt,
bis die Summe
für die Weiterbildung
zusammen ist.
So kann der
qualifizierungswillige ALG2-Empfänger
trotzdem,
daß er in den letzten 4-5 Jahren
schon einen Bildungsgutschein
erhalten hat
und auch schon
einen Bildiungskredit
abbezahlt,
eine weitere Weiterbilding
in Angriff nehmen!


------------------------------------------------
Der Gesetzgeber
hat dem Bundesbürger gegenüber,
zu garantieren,
daß derjenige,
der sich qualifizieren
und sich weiterbilden will,
auch immer eine Finanzierungsmöglichkeit
dafür finden wird!!!
Qualifizierungsunwillige
werden ohnehin
keinen gebrauch
davon machen!
Wer will,
der kann
und wer nicht will,
brauch nicht!

 

Auf vier ALG2-Empfänger,
kommt in Durchschnitt,
eine gemeldete Stelle,
eines Arbeitgebers!!!
Es werden 
durch diese 
Bildungssubvention,
auch Arbeitsplätze 
bei den Bildungsveranstaltern 
geschaffen!
Wer qualifiziert ist 
hat auch die Selbstsicherheit 
auf seiner Seite,
ein Risiko einzugehen,
was die eigenverantwortliche
und selbstständige 
Tätigkeit angeht,
oder vielleicht auch 
weiterführende,
 Bafög relevante 
Qualifizierung,
in Angriff 
zu nehmen.!!!