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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Donnerstag, 12. Februar 2015

Missoula:Selbstverteidigung und 70 Jahre unschuldig im Gefängnis!!!




















https://www.youtube.com/watch?v=HVGg_5grOTg








  Ihr Sohn wurde erschossen,
weil er ein Verbrecher war,
der auf frischer Tat erwischt wurde!!!
Ist Ihnen das nicht peinlich???




Das ist das Gleiche,
wie mit unseren Schuhmacher-Rennfahrer,
der sich,
pädagogisch "besonders wertvoll",
beim Skifahren,
tollkühn und verwegen,
das Genick gebrochen hat
und alle anderen sind Schuld daran,
der Hersteller des Helms,
der Hersteller der Skibindung,
die Piste war falsch präpariert,
usw.,usw.,usw.......
Manchen Leuten ist nichts peinlich
und haben auch noch das Talent dazu,
es immer noch peinlicher 
und peinlicher zu machen!!!

Wenn Draufgänger nicht draufgehen,......

"The crime of the right-guard-perpetrators,
can not longer help you here!!!"
"Brace yourself, my dear!!!"


Putativnotwehrlage:
http://dejure.org/gesetze/StGB/33.html
Aufgrund der vier abgegebenen Schüsse,
kann man noch nicht
von einem Putativnotwehrexzess reden!
Erst wenn der Schütze trotzdem 
noch weiter schießt,
trotzdem, daß ihm klar sein mußte,
daß der Täter schon wehrlos gewesen ist!
Das muß bei vier abgegebenen Schüssen,
noch nicht zwangsläufig der Fall sein!
Ist der Täter nach einem Schuß,
oder dem zweitem,
oder dem dritten,
 schon unschädlich gemacht?
Haben die abgegebenen Schüsse 
den Täter überhaupt getroffen?
Hat der Schütze immer noch 
auf den Täter geschossen,
trotzdem, 
daß der Täter schon unschädlich 
durch die ersten Schüsse,
am Boden lag, 
oder hat der Täter,
beim abgeben der vier Schüsse,
durch den Schützen,
noch auf seinen eigenen Beinen gestanden???
Erst wenn bewiesen ist,
daß der Schütze,
immer noch weiter geschossen hat,
trotzdem, 
daß er hätte sehen müssen,
daß der Täter schon unschädlich,
durch die ersten Schüsse,
gemacht war,
kann man von einem 
Putativnotwehrexzess reden!
Das ist hier nicht zwangsläufig der Fall!!!
Hier hat man also zugunsten des Schützen,
von der Unschuldsvermutung aus zu gehen!!! 
Das Motiv für den fingierten
und konstruierten,
faktisch und tatsächlich,
aber nicht nachweisbaren,
 Putativnotwehrexzess,
ist das Interesse daran,
den 3-4-5 in die Straftaten,
gegen den Schützten,
verwickelten Jugendlichen,
rechtswidrig
und tatbestandsmäßig,
Straffreiheit zu gewähren!!!


 Das Recht,
zum Zwecke der Selbstverteidigung,
von seiner Schußwaffe 
gebrauch machen zu können!!!
Von diesem Recht hat dieser Bewohner gebrauch gemacht!!!
Und weiter nichts!!!
Was hat der Anwohner denn im Vorfeld angekündigt???
Hat er den Diren beim Namen genannt 
und gesagt:
"Den Diren bring ich um!!"
Nein!!!
Er hat lediglich angekündigt,
daß er von seinem Recht gebrauch machen werde,
zum Zwecke der Selbstverteidigung,
von seiner Schußwaffe gebrauch zu machen,
wenn der Terror,
den diese Jugendlichen,
gegen diesen Anwohner,
betrieben haben,
kein Ende nimmt!!!
Und weiter ist auch nichts anderes geschehen!!!
Oder hat der Anwohner,
den Diren etwa in seine Garage eingeladen
und den dann erschossen???
Nein!
Er hat den Täter auf frischer Tat erwischt,
konnte nicht wissen,
ob er allein ist,
oder ob da noch mehrere Täter sind,
die durchaus auch bewaffnet,
hätten sein können!!!
Hätte er nicht geschossen,
wäre er selbst erschossen wurden,
damit es keinen Zeugen gibt!!!
Und wenn es nur das "Überschreiten der Notwehr" ist,
so hat dieser Anwohner in jedem Fall straffrei zu bleiben,
weil er von seinem Recht gebrauch gemacht hat
sich verteidigen zu können!
Hier wird es wohl euch darum gehen,
Kopf und Kragen,
der Kinder
 der Gasteltern 
zu retten,
die ja zwangsläufig
Täter und Tatbeteiligte,
an dem Terror,
gegen diesen Anwohner sein müssen!!!
Damit die reiche Eltern-Kinder,
keine strafrechtlichen Konsequenzen
für ihr Tun
und Handeln
zu spüren kriegen
und studieren gehen können
und später Rechtschaffenheit heucheln können,
muß das Opfer der Straftaten,
dieser reiche Eltern-Kinder,
nun mindestens 20 Jahre lang,
unschuldig im Gefängnis sitzen!!!!
Damit die reiche Eltern-Kinder,
immer weiter
und weiter
Straftaten verüben können,
die der "Normalverbraucher",
auf sich sitzen lassen soll!!! 
Hier geht es nur darum 3-4-5 reiche Eltern-Kindern,
Kopf und Kragen zu retten,
damit sie,
für den Terror,
den sie gegen den Anwohner betrieben haben,
nicht zur Verantwortung gezogen werden
und sich verantworten müssen!!!
Das ist der einzigste Grund,
aus dem heraus
dieser Anwohner jetzt mindestens 20 Jahre lang,
unschuldig im Gefängnis sitzen muß!!!
Haben diese Gasteltern
irgendeinen elitären Einfluß(!!!)
auf diese Jury genommen,
um den Kopf und den Kragen
ihrer eigenen Kinder zu retten???
Das ist hier doch offensichtlich!!!
Oder etwa nicht????
Wie heißt denn die Gastfamilie,
und deren Sohn, 
 bei denen der Austauschschüler zu Gast war?
Und mit welchen anderen Jugendlichen,
sind die denn da in Missoula unterwegs gewesen???
Und sind diese Jugendlichen,
 nicht auch straffällig,
aufgrund des Terrors
und der Straftaten,
gegen diesen Anwohner???
Also ist dieses Urteil ein Offenbarungseid
und ein eindeutiges "politisches Urteil",
bei dem es klar 
und deutlich,
um die eindeutige "Entrechtung",
der breiten Masse der Bevölkerung,
zugunsten elitärer Minderheiten geht!!!
Das sind auch genau die Mentalitäten
und Charaktäre,
die ein angebliches "Recht auf Vergessen",
gegen den Rest der Welt durchsetzen wollen,
damit auch für die Zukunft sicher gestellt ist,
daß die Tatsache,
das dieser Anwohner
jetzt mindestens 20 Jahre lang
unschuldig im Gefängnis sitzen muß,
auch in aller Zukunft,
keine Konsequenzen nach sich ziehen werden wird,
damit die reiche Eltern-Kindern,
weiter und weiter und weiter,
Straftataen verüben können,
ohne,
daß es Konsequenzen nach sich
ziehen werden wird!!!
 Angebliches "Recht auf Vergessen"
Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil 
Angebliches "Recht auf Vergessen" ist Verfassungswidrig!!!!   
Warum wird denn,
der Polizeibeamte der in Ferguson,
den Afroamerikaner erschossen hat,
nicht zu 70 Jahren Freiheitsentzug verurteilt??? 
Beamte können willkürlich erschießen wen sie wollen
und kommen ohne jede Konsequenz davon,
während der Bürger sich nicht mehr verteidigen darf
und systematisch entrechtet wird!!!
Typisch für den realexistierenden-reaktionärem Revisionismus,
ist das systematische Entrechten,
der breiten Masse der Bevölkerung,
zugunsten der Willkür,
der elitären Minderheiten,
in den oberen Zehntausenden
 und der Willkür
der reaktionär-totalitaristischen Minderheiten,
rechtsaußen
und linksaußen!
Es ist die immer gleiche Willkür,
der immer gleichen Mentalitäten
und Charaktäre,
in den immer gleichen Minderheiten,
weltweit,
7-8-9%-rechtsaußen,
7-8-9%-linksaußen
und
7-8-9% in den oberen Zehntausenden,
die sich der ganze Rest,
der Bevölkerung weltweit,
75% der Weltbevölkerung,
auf sich sitzen lassen soll
und ständig hinnehmen soll, 
daß diese Täter
und Tatbeteiligte,
ohne Konsequenzen
davon kommen können
und immer weiter
und weiter
und weiter
und weiter
machen können!!!

 The poison in the jar???

Die verfassungswidrige Funktionsmigration und die vorläufige Staatsbürgerschaft(unter Vorbehalt), durch Asylantrag, aufgrund Unschuldsvermutung!!!

Die Funktionsmigration,
hat man,
am Besten europaweit,
als Verfassungswidrig darzustellen.
Stattdessen hat man,
aus dem Grundsatz,
der "internationalen Solidarität",
heraus,
von der Unschuldsvermutung auszugehen
und ersteinmal davon auszugehen,
daß der Asylantrag,
bis innerhalb einer fünf Jahresfrist,
das Gegenteil bewiesen ist.
Manb hat über ein europaweites Asylgesetz,
klar zu umreißen,
wann ein Antragssteller asylberechtigt ist
und wann nicht,
sodaß nicht von den gewählten Delegierten,
immer wieder aufs Neue,
darüber entschieden werden muß,
aus welchem Einzugsgebiet,
wieviel über welchen Zeitraum hinweg,
asylberechtigt sind!
Man hat,
 wenn man Fachkräfte braucht,
diese,
durch ein Gesetz zur Bildungssubvention,
am Besten europaweit,
hier vor Ort auszubilden
und nicht Fachkräfte,
aus dem nichteuropäischem Ausland,
in Form dieser,
verfassungswidrigen Funktionsmigration,
anzuwerben!
Durch ein Gesetz zur Bildungssubvention,
wird es 3-4-5 Mal mehr,
Bildungsveranstalter
und damit auch 3-4-5 Mal mehr,
Arbeitsplätze bei den Bildungsveranstaltern geben. 
Jeder Euro der in die Bildungssubvention hineingesteckt wird,
ist also allein schon durch die Arbeoitsplätze,
die im Bildungswesen geschaffen werden,
kein verlorenens Geld!!
Wenn Steuermilliarden,
unter dem Vorwand,
angeblich
"Arbeitsplätze schaffen"
zu wollen,
in die Mittel- 
und die  Oberschicht,
hinein-subventioniert werden,
die dann nicht durch die Unterschicht fließen,
sondern direkt
und ohne Umwege,
in irgendein Ausland verschleppt werden,
stört sich da ja auch niemand daran!!!
Subvention,
die nicht durch die Unterschicht fließt,
bei der die Unterschicht außen vor bleibt,
ist auch im volkswirtschaftlichem Sinne
und nicht nur im strafrechtlichem Sinne,
nichts als Kriminell!!!
Einen Menschen auf seine Funtion zu reduzieren,
ist entwürdigend
und die Würde des Menschen ist unantastbar(!!!)
und damit ist die Funktionsmigration verfassungswidrig!!!
Die Migration hat eurpopaweit in Zukunft,
zu 75,80,85%,
oder mehr,
einzig,
durch eine Staatsbürgerschaft,
durch Asylantrag stattzufinden
und nicht durch Funktionsmigration!
Nachdem die sozialen Sicherungssysteme,
europaweit vereinheitlicht wurden sind
und die öffentlichen Haushalte,
europaweit,
in die Pflicht genommen werden,
auch den regulär,
anfallenden Bedarf,
der öffentlichen Haushalte,
eingetragenen Vereine 
und karitativen Organisationen,
der vom Grad,
der verantwortlichen Tätigkeit her,
in Frage kommt,
durch eine 120 Stunden/Monat Auflage,
für die ALG2-Empfänger,
die am Längsten 
arbeitslos sind,
  zu decken,
haben die öffentlichen Haushalte,
europaweit,
auch wesentlich mehr,
finanzielle Freiräume 
und Möglichkeiten!
Alle kommunalen Träger,
die weniger als sagen wir,
10% Arbeitslose haben,
bekommen die neuen Staatsbürger zugewiesen.
Es wird ein bißchen dauern,
bis alle kommunalen Träger,
europaweit,
mehr als 10% Arbeotslose haben!
danach kann man den Prozentsatz dann,
auf 11%,12%,13%,usw.,
für alle geleich,
erhöhen!
Der neue Staatsbürger bekommt 
einen kommunalen Träger zugeordnet,
der weniger als,
sagen wir,
10% Arbeitslose hat,
in dessen Einzugsgebiet er,
über diese fünf Jahresfrist hinweg,
wohnen bleiben muß.
Er/Sie wird von Anfang an,
mit allen Rechten und Pflichten,
die alle anderen,
"Eingeborenen" auch haben,
 voll integriert!
Ist also nicht nur Nutznießer,
der vorläufige Staatsbürgerschaft(unter Vorbehalt),
durch Asylantrag,
 aufgrund Unschuldsvermutung,
sondern dadurch auch,
der Bildungssubvention!
Wird innerhalb dieser fünf Jahre,
nicht nachgewiesen,
daß er falsche Angaben gemacht hat,
wird die vorläufige Staatsbürgerschaft(unter Vorbehalt),
in eine unanfechtbare Staatsangehörigkeit umgewandelt
und er kann,
wie jeder Andere auch,
seinen Wohnsitz frei wählen.
Der Bedarf an Fachkräften,
darf nicht durch verfassungswidrige Funktionsmigration,
gedeckt werden,
sondern muß durch Rechtsansprüche,
die insbesondere den arbeitslosen Bürgern,
europaweit,
zugebilligt werden müssen,
auf Kostenübernahme,
für Weiterbildung 
und Qualifikation,
durch den Staat,
gedeckt werden!!!