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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Montag, 30. März 2020

Mit einem FFP2-Mundschutzerlaß hätte man sowohl das Eine, die Leute können sich nicht infizieren, als auch das Andere, das öffentliche Leben kann sich weitestgehendst normalisieren!!!

https://www.instagram.com/p/B-WqAMmAaD5/
Hätte es 
von Anfang an,
seit Januar 2020,
 einen FFP2-Mundschutzerlaß gegeben
hätte es nur 
einen Bruchteil 
der Covid19 Infizierten 
und Toten gegeben!!!   
Aber da 
hatten ja
 die Offiziellen
 nur die Interessen 
 der elitären Arbeitgeberschaft,
den oberen Zehntausenden,
 im Sinn,
damit die sich 
ihre Covid19 Ausfälle,
im Zuge der 
"großen Corona Sause"
aufs Üppigste
mit 600 Mrd €,
"Erstatten" lassen,
während auf 
der anderen 
Seite aber 
angeblich kein Geld 
dafür da ist 
für jeden 
der 80 Mio Bürger
ausreichend FFP2-Mundschutz
zu besorgen!!! 
Aber dann hätten
 sie ja nicht
 die große 
"Covid19 Sause"
 veranstalten können
und sich nicht 
600 Mrd € genehmigen können,
denn dann 
wäre es
 bei 6 Mrd € geblieben,
die man 
in die Basis
 der Bevölkerung
 investiert hätte
und jeder Bürger
 hätte ausreichend
 Mundschutz gehabt 
und das
 normale Leben
 hätte mit Mundschutz
 normal weiter
 gehen können
und es hätte 
nur einen Bruchteil 
der Infizierten 
und Toten gegeben!!!
Aus dem verfassungsmäßig
garantiertem Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit,  
hat Person1
den Rechtsanspruch darauf,
daß Person2
FFP2-Mundschutz trägt
und genauso
hat auch Person2,
genau den
gleichen Rechtsanspruch darauf,
daß Person1
FFP2-Mundschutz trägt!
Trägt Person1
FFP-2 Mundschutz
kann Person2
nicht infiziert werden
und genauso
kann auch Person1
nicht infiziert werden,
wenn Person2
FFP2-Mundschutz trägt!
Person1 und Person2
können nicht wissen,
ob sie
infiziert sind!
Selbst wenn
eine Person
zeitnah getestet
 wurden ist,
kann sich
diese Person
zwischenzeitlich infiziert haben!
Erste Symptome
zeigen sich
erst Wochen
nach der Infektion!
Personen die
FFP2-Mundschutz tragen,
brauchen dann
auch nicht
1,5-2 Meter Abstand halten
und man kann
eine Normalisierung
der Lebenssituation
in Angriff nahmen!
Es muß nur
diszipliniert der FFP2 Mundschutz
getragen werden
und das ganz
normal Leben,
kann ganz
normal weiter gehen,
nur halt
mit FFP2-Mundschutz!
Aus dem verfassungsmäßig
garantiertem Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit,
insbesondere wenn Personen
in der Herstellung,
Produktion, Verarbeitung, Vertrieb
und Verkauf
von Lebensmitteln
beschäftigt sind,
hat man ihnen
per Gesetz
das Tragen
von FFP2-Mundschutz
auf zu diktieren!
Virenkonterminierte Lebensmittel verbreiten
das Virus genauso,
wie direkt
von Person
 zu Person!
Genauso hat
man auch
mit den
neuen Testmöglichkeiten,
bei denen man
innerhelb weniger Studnen,
resp. zumindest
 am selben
Tag noch,
das Testergebnis
 zur Verfügung hat,
das tägliche Testen
der Personen
die mit
unverpackten Lebensmitteln umgehen,
oder an
der Produktion
 von Lebensmitteln
beteiligt sind!!!  
----------------------------------
https://youtu.be/oOZnmFWVTIc
Kein Mundschutzerlaß
=
Mord durch Unterlassen
und Betrug

am Steuerzahler!!!
Es ist offensichtlich, 
daß die 
verantwortlichen Offiziellen
 in diesem Land 
vorsätzlich, mutwillig 
und wider 
besseren Wissens handeln 
und hier 
mehr Schaden anrichten 
als eigentlich
 sein müßte!
Wollen sie 
einen verdeckten 
antidemokratischen Staatsstreich vorbereiten,
in dem sie 
den Karren 
wider besseren Wissens 
gezielt an die
 Wand fahren,
um ein Regim 
wie in China 
zu installieren??? 
Oder einen 
"Pseudoputsch" inszenieren,
wie der Erdogan 
in der Türkei???
Die Person
https://youtu.be/61B2oN5tV3M
die einen 
FFP2-Mundschutz trägt,
kann niemanden infizieren
und damit geht 
von dieser Person
keine Gefahr aus, 
selbst wenn 
sie selbst 
unbewußt infizeirt ist!
Also hat man 
dieser Person
 auch nicht
 ihre verfassungsmäßig
 garantierten Rechte
 ein zu schränken! 
Sie haben angeblich
kein Geld dafür
 FFP2-Mundschutzmasken
für 80 Mio
in der Bevölkerung
 zu besorgen,
schieben aber
den elitären Minderheiten
 in den
oberen Zehntausenden 600 Mrd. €
in den Arsch???
Wen wollen Sie
denn hier verscheißern???
----------------------------------
Das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
hat den Bundesgesetzgeber
 in die Pflicht
zu nehmen
einen FFP2-Mundschutzerlaß
bundesweit zu verhängen!

Am Anfang
https://www.instagram.com/p/B-UBe-UApkp/
der Covid19 Kriese
hatte man 12,4 Mrd €
für die elitäre Arbeitgeberschaft
und 1 Mrd €
für den Schutz
der Wahlberechtigten
an der Basis
 der Bevölkerung
übrig gehabt!
Mitlerweile hat
man 600 Mrd. €,
für die
"große Covid19 Sause"
für die
elitären Minderheiten
in den
oberen Zehntausenden
frei gegeben,
https://www.instagram.com/p/B-LoI4Rgrru/
damit diese sich
die Covid19
bedingten Ausfälle
aufs üppigste
"ersetzen" lassen,
während es
für den Bürger
 an der Basis
 der Bevölkerung
 keine FFP2-Mundschutzmasken gibt???
Am Geld
kann es ja
 wohl nicht liegen!!!
Oder???
Sie bräuchten für
die elitären Minderheiten
 in den
oberen Zehntausenden
nicht 600 Mrd. €
an Staatsschulden machen,
wenn es
von Anfang an
https://www.instagram.com/p/Buzbn-AnF2J/
einen FFP2-Mundschutzerlaß
 gegeben hätte,
 hätte das ganz
normale Leben
 ganz genauso
 weiter gehen können,
nur halt
mit FFP2-Mundschutz,
der natürlich diszipliniert
 getragen werden muß,
ohne den Schaden,
den man hier
 nun den öffentlichen,
den gewerblichen
und auch den
privaten Haushalten
zugefügt hatt!!!
Anstatt 600 Mrd. €,
in den Sand
 zu setzen,
hätte man 6 Mrd. €,
 für FFP2-Mundschutz,Testmöglichkeiten
und Desinfektion
investieren können
und der
massive Schaden 
wäre den
öffentlichen, gewerblichen
und privaten Haushalten
erspart gebleiben
und die verfassungsmäßig
garantierten Freiheitsrechte hätten,
bis auf
den FFP2-Mundschutzerlaß!!!
Ein kontinuierliches Ansteigen
 der Virenbelastung 
der Bevölkerung,
resultierend aus
 der Überbevölkerung,
zieht die Konsequenz 
nach sich 
das man 
lernen muß,
trotz der Virenbelastung 
das normale Leben
 weitestgehendst aufrecht
 zu halten! 
Es ist 
mit Sicherhiet
 keine einmalige Sache!
Das Verfassungsgericht 
hat den Irrsinn
 zu stoppen!
-----------
In Ermangelung
ist dieser Mißstand,
im Sinne
des kollektivem Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
bis hier
und heute
immer noch  
nicht abgestellt!
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Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Gleichberechtigungsgrundsatz und Gleichberechtigungsrecht für alle ALG2-Regelsatzempfänger! Vermögensprüfung und Regelsatzhöhe müssen für alle gleich sein, egal Covid19 bedingt, oder nicht!!!

Die Regelsatzempfänger 
die nicht 
Covid19 bedingt  
in den 
ALG2-Regelsatzbezug 
geraten sind
haben sich 
genausowenig vor 
zu werfen
und sind den 
gleichen Umgebungsvariablen ausgeliefert,
wie diejenigen 
die Covid19 bedingt,
in den 
ALG2-Regelsatzbezug geraten sind!!!
Die Regelsatzempfänger
die nicht
Covid19 bedingt
 in den ALG2-Regelsatzbezug
 geraten sind mußten,
was sie sich
von ihrem
sauer verdientem Geld
zusammengespart hatten,
 ihr teures Auto,
ihre Eigentumswohnung,
oder gar
ihr Haus verkaufen
und haben sich
genausowenig vor
zu werfen
und sind
den gleichen
Umgebungsvariablen ausgeliefert,
wie die Regelsatzempfänger,
die jetzt
Covid19 bedingt
in den
ALG2-Regelsatzbezug geraten!!!
Die Leute
die jetzt
Covid19 bedingt
 in den
ALG2-Regelsatzbezug geraten,
haben sich vorher
 an der Hetzerei
 gegen ALG2-Regelsatzempfänger,
die sich
genausowenig etwas
vor zu
werfen haben,
 beteiligt und darum
haben sie nun
 auch unter
 den gleichen Bedingungen
den ALG2-Regelsatz
 zu beziehen!!! 
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In Ermangelung
ist dieser Mißstand,
im Sinne
des kollektivem Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
bis hier
und heute
immer noch  
nicht abgestellt!
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