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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Donnerstag, 2. Juni 2022

Obrigkeitsstaatsrevisionismus: Die Notwendigkeit zur Einstimmigkeit macht den EU-Überbau und die Nato, zum Vorteil einiger weniger und zum Nachteil der Mehrheit, illegitim-erpressbar!

 

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Bisherige Beiträge 

in diesem Blog 

zum Thema:

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Länder wie 

zum Beispiel:

Ungarn und Polen

in der EU,

oder die Türkei 

in der Nato,

können den Mißstand 

der notwendigen Einstimmigkeit

 in erpresserischer 

Absicht nutzen,

um etwas zu 

ihrem Vorteil 

und zum Nachteil 

der Mehrheit 

der restlichen 

Mitglieder erzwingen 

und erpressen,

 worauf sie

 keinen Rechtsanspruch haben!

Der konsequente Ausschluß

 aus der EU

und der Nato 

müßten eigentlich 

auf den 

Fuß folgen!  

Diese Länder wollen 

im Zuge 

eines realexistierenden,

totalitaristischen, polizeistaatlichen,

reaktionären Obrigkeitsstaatsrevisionismus,

etwas gegen 

die Mehrheit 

der anderen Mitgliedsstaaten 

durch setzen,

in dem sie 

einen Beschluß 

durch Verweigerung 

der Zustimmung blockieren.

Sie verweigern 

die Zustimmung

 nicht in dem 

sie in Bezug

 auf die Sache 

an sich argumentieren,

sondern sie wollen 

in einem 

anderem Zusammenhang 

etwas erzwingen 

und erpressen,

 worauf sie

 normalerweise keinen 

Anspruch hätten!

 Würden sie 

in Bezug 

auf die Beschlußsache

 an sich 

argumentieren würden,

wäre eine 

Diskussion möglich.

Das ist aber 

nicht der Fall!

Sie verweigern 

ihre Zustimmung

und argumentieren nicht

 in Bezug 

auf die 

Beschlußsache an sich! 

Hier hat man 

die Notwendigkeit 

der Einstimmigkeit 

aus zu setzen 

und die Zustimmungsverweigerer, 

als Enthaltung,

da ohne Argument 

auf die Beschlußsache

 an sich,

 zu behandeln!

Die Mehrheit 

der Mitglieder

stimmt zu

und wenn 

die Zustimmungsverweigerer

nicht in 

der Lage 

dazu sind 

in Bezug

 auf die Beschlußsache 

an sich

 zu argumentieren,

haben die 

anderen Mitgliedsländer 

nicht den Nachteil

 der unbegründeten Blockadehaltung 

einer Sperrminorität 

von 1/5 

auf sich 

sitzen zu lassen!   

Wenn von 30

24 Zustimmen

und 6 nicht 

in Bezug 

auf die Beschlußsache 

an sich

 plausibel argumentieren können,

hat die Mehrheit 

von 24 

auch die unbegründete 

und destruktive,

wenn nicht sogar 

kriminelle Blockade, 

nicht zu erdulden!

 Da nicht 

in Bezug

auf die Beschlußsache

 an sich

 argumentiert wird,

 kann man hier

 auch nicht 

von konstruktivem 

gutem Willen 

aus gehen, 

sondern von vulgärer

 und ordinärer, 

krimineller Erpressung! 

Länder wie Finnland 

und Schweden 

verhalten sich reell

 wenn sie 

sich weigern 

Personen an das

 verbrecherische Erdogan-Regime 

aus zu liefern, 

wenn das

 verbrecherische Erdogan-Regime 

nicht in

der Lage 

dazu ist 

zum Einen

 der Bringschuld

 der Beweislast 

nach zu kommen

und zum Anderen 

eine faire Verhandlung 

zu garantieren!

Gegen das 

verbrecherische Erdogan-Regime

hätte es schon 

zu einem 

Nato-Ausschlußverfahren

 kommen müssen,

als die Opposition

in der Türkei,

das verbrecherische Erdogan-Regime

auf die Unterstützuing 

des IS-Terrors 

in Syrien   

  festgenagelt hatte!

Zumindest ein 

temporäres Aussetzen 

der Natomitgliedschaft

der Türkei

solange wie 

in der Türkei

 das verbrecherische Erdogan-Regime 

sein Unwesen treibt,

 sollte, 

wenn die 

anderen Länder

 sich einig sind

schnellstmöglichst erfolgen!  

Und genauso 

ist es 

mit dem Ausschluß

Ungarns aus 

der EU!

Wenn sie argumentieren

mit der Energieabhängigkeit

mit der Pipelineanbindung 

und so,

dann ist das 

noch relevant

 in Bezug 

auf die Beschlußsache 

an sich!

Was hat aber

ein Kirchenoberhaupt,

mit einem 

Energieboykott zu tun???

Gar nichts!

Sind die anderen 

EU-Länder

 sich einig,

 hat man Ungarn

 raus zu schmeißen 

aus der EU!!!

Bei einer Sperrminorität 

von 1/5 

müßten mehr als 

5 von 27

nein sagen

um einen Bechluß 

zu blockieren 

und nach bessern

 zu lassen!

Aber auch nur

wenn sie 

in Bezug 

auf die Beschlußsache

 an sich argumentieren!

Kriegen sie nicht 

mehr als 5

von 27 zusammen 

müssen sie entweder

 mit dem 

Beschluß leben,

oder aus 

der EU 

aus treten! 

--------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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