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Bisherige Beiträge
in diesem Blog
zum Thema:
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Länder wie
zum Beispiel:
Ungarn und Polen
in der EU,
oder die Türkei
in der Nato,
können den Mißstand
der notwendigen Einstimmigkeit
in erpresserischer
Absicht nutzen,
um etwas zu
ihrem Vorteil
und zum Nachteil
der Mehrheit
der restlichen
Mitglieder erzwingen
und erpressen,
worauf sie
keinen Rechtsanspruch haben!
Der konsequente Ausschluß
aus der EU
und der Nato
müßten eigentlich
auf den
Fuß folgen!
Diese Länder wollen
im Zuge
eines realexistierenden,
totalitaristischen, polizeistaatlichen,
reaktionären Obrigkeitsstaatsrevisionismus,
etwas gegen
die Mehrheit
der anderen Mitgliedsstaaten
durch setzen,
in dem sie
einen Beschluß
durch Verweigerung
der Zustimmung blockieren.
Sie verweigern
die Zustimmung
nicht in dem
sie in Bezug
auf die Sache
an sich argumentieren,
sondern sie wollen
in einem
anderem Zusammenhang
etwas erzwingen
und erpressen,
worauf sie
normalerweise keinen
Anspruch hätten!
Würden sie
in Bezug
auf die Beschlußsache
an sich
argumentieren würden,
wäre eine
Diskussion möglich.
Das ist aber
nicht der Fall!
Sie verweigern
ihre Zustimmung
und argumentieren nicht
in Bezug
auf die
Beschlußsache an sich!
Hier hat man
die Notwendigkeit
der Einstimmigkeit
aus zu setzen
und die Zustimmungsverweigerer,
als Enthaltung,
da ohne Argument
auf die Beschlußsache
an sich,
zu behandeln!
Die Mehrheit
der Mitglieder
stimmt zu
und wenn
die Zustimmungsverweigerer
nicht in
der Lage
dazu sind
in Bezug
auf die Beschlußsache
an sich
zu argumentieren,
haben die
anderen Mitgliedsländer
nicht den Nachteil
der unbegründeten Blockadehaltung
einer Sperrminorität
von 1/5
auf sich
sitzen zu lassen!
Wenn von 30
24 Zustimmen
und 6 nicht
in Bezug
auf die Beschlußsache
an sich
plausibel argumentieren können,
hat die Mehrheit
von 24
auch die unbegründete
und destruktive,
wenn nicht sogar
kriminelle Blockade,
nicht zu erdulden!
Da nicht
in Bezug
auf die Beschlußsache
an sich
argumentiert wird,
kann man hier
auch nicht
von konstruktivem
gutem Willen
aus gehen,
sondern von vulgärer
und ordinärer,
krimineller Erpressung!
Länder wie Finnland
und Schweden
verhalten sich reell
wenn sie
sich weigern
Personen an das
verbrecherische Erdogan-Regime
aus zu liefern,
wenn das
verbrecherische Erdogan-Regime
nicht in
der Lage
dazu ist
zum Einen
der Bringschuld
der Beweislast
nach zu kommen
und zum Anderen
eine faire Verhandlung
zu garantieren!
Gegen das
verbrecherische Erdogan-Regime
hätte es schon
zu einem
Nato-Ausschlußverfahren
als die Opposition
in der Türkei,
das verbrecherische Erdogan-Regime
auf die Unterstützuing
des IS-Terrors
in Syrien
festgenagelt hatte!
Zumindest ein
temporäres Aussetzen
der Natomitgliedschaft
der Türkei
solange wie
in der Türkei
das verbrecherische Erdogan-Regime
sein Unwesen treibt,
sollte,
wenn die
anderen Länder
sich einig sind
schnellstmöglichst erfolgen!
Und genauso
ist es
mit dem Ausschluß
Ungarns aus
der EU!
Wenn sie argumentieren
mit der Energieabhängigkeit
mit der Pipelineanbindung
und so,
dann ist das
noch relevant
in Bezug
auf die Beschlußsache
an sich!
Was hat aber
ein Kirchenoberhaupt,
mit einem
Energieboykott zu tun???
Gar nichts!
Sind die anderen
EU-Länder
sich einig,
hat man Ungarn
raus zu schmeißen
aus der EU!!!
Bei einer Sperrminorität
von 1/5
müßten mehr als
5 von 27
nein sagen
um einen Bechluß
zu blockieren
und nach bessern
zu lassen!
Aber auch nur
wenn sie
in Bezug
auf die Beschlußsache
an sich argumentieren!
Kriegen sie nicht
mehr als 5
von 27 zusammen
müssen sie entweder
mit dem
Beschluß leben,
oder aus
der EU
aus treten!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
und hat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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