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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Sonntag, 13. Juni 2021

Maskenpflicht ist verhältnismäßig, weil von jeder(!!!) Person die keine Maske trägt, eine Fremdgefährdung ausgeht!!!

Auch bei einer getesteten Person 

ist ein Fremdgefährdungspotential 

nicht ausgeschossen:

 Das Testen ist wichtig, 

richtig und notwendig,

um die Zeit 

zwischen zwei Testergebnissen

 so kurz wie irgend möglich 

zu halten,

damit bei einer Positivtestung,

der Zeitraum, der rekapituliert

werden muß,

so kurz wie irgend möglich 

zu halten!  

Befindet sich 

die getestete Person 

nicht während des Testens

und nach dem Testen

in Quarantäne,

ist es nicht ausgeschlossen,

daß sich die getestete Person 

während des Testens 

und nach dem Testen infiziert hat 

und somit ach das Virus 

an Andere 

weiter geben 

und zur Durchseuchung 

und Kontaminierung 

der Bevölkerung 

beitragen kann!  

 Also geht von einer Person 

die getestet ist,

das gleiche 

Fremdgefährdungspotential aus,

wie von 

einer ungetesteten Person!

Auf Grund 

des verfassungsmäßig 

garantiertem Recht 

auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit,

hat das Verfassungsgericht dies 

dem Bundesgesetzgeber

 auf zu diktieren,

um einen 

unnötige Durchseuchung 

und Kontaminierung 

und damit Fremdgefährdung 

aus zu schließen!

------------------------------------------

Auch bei einer geimpften Person 

ist ein Fremdgefährdungspotential 

nicht ausgeschossen:

Der Astrazeneca-Impfstoff

hat in Bezug 

auf die 

ursprüngliche Virusvariante 

nur eine Wirksamkeit 

von 60% gehabt!

Bei den Mutationen 

muß man hier 

also davon ausgehen,

daß dieser Prozentsatz 

nochmal nach unten 

korrigiert werden muß!

Selbst die Personen

bei denen denen 

die Impfung wirkt,

ist zwar ausgeschlossen,

daß sich 

das Virus 

in dem Organismus

 der Person 

vermehren kann,

weil es keine Möglichkeit

 mehr findet 

irgendwo an

 zu docken 

und die Person 

wird auch 

nicht mehr 

durch das Virus krank,

allerdings nimmt 

die Person

 sehr wohl 

in einer 

kontaminierten Umgebungsvariable

 ein gewisses Kontingent 

an Viren auf 

und gibt diese 

dadurch dann auch

 in einer

 bis dahin

 noch nicht 

kontaminierten Umgebungsvariable 

wieder ab, 

da ja 

das Virus

 in der 

geimpften Person 

nicht abstirbt 

und weiter lebt,

 sich halt nur 

nicht mahr 

vermehren kann. 

Hier geht also 

von einer 

geimpften Person 

sehr wohl 

eine Fremdgefährdung aus!

Also müßten

 geimpfte Personen eigentlich,

genauso wie 

ungeimpfte Personen 

eine Maske tragen 

und getestet werden!

  Auf Grund 

des verfassungsmäßig 

garantiertem Recht 

auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit,

hat das 

Verfassungsgericht dies 

dem Bundesgesetzgeber

 auf zu diktieren,

um einen

 unnötige Durchseuchung 

und Kontaminierung 

und damit Fremdgefährdung 

aus zu schließen!

Würde der Impfwirkstoff 

nicht nur 

dafür Sorge tragen,

daß sich das Virus 

nicht mehr

 in dem Organismus

 der geimpften Person 

irgendwo andocken 

und vermehren kann,

sondern auch

 darüber hinaus,

ein aktives Abtöten 

der aufgenommenen Viren,

die die geimpfte Person 

in einer 

kontaminierten Umgebungsvariable 

aufgenommen hat, 

in dem Organismus 

der geimpften Person

sicher stellen

und garantieren,

wäre dem Recht 

auf Schutz 

vor Fremdgefährdung 

dadurch genüge getaen 

und die geimpfte Person

 könnte dann 

auch Sonderrechte

 in Anspruch nehmen!    

Bis dahin stellt

 das Impfen einzig 

und allein 

eine Selbstschutzmaßnahme dar,

die kenerlei

 garantierten Schutz 

vor Fremdgefährdung,

durch die 

geimpfte Person 

darstellt!  

------------------------------------------

Auch bei einer genesenen Person 

ist ein Fremdgefährdungspotential 

nicht ausgeschossen:

 Hier gilt 

das Gleiche

wie für 

geimpfte Personen!

Eine Fremdgefährdung 

für andere Personen 

ist nicht automatisch 

dadurch ausgeschlossen,

weil sich 

das Virus 

nicht mehr im Organismus 

der genesenen Person 

vermehren kann!  

Selbst wenn 

eine genesene Person

an einem 

Quantum an Viren,

das diese

 genesene Person

in einer kontaminierten 

Umgebungsvariable aufnimmt,

selbst nicht mehr

 erkranken kann

und sich diese 

aufgenommenen Viren

 in dem Organismus 

der genesenen Person 

nicht mehr 

vermehren können,

 weil sie sich

 nirgendwo mehr

 andocken können

 und die

 genesene Person

 gegen dieses Virus 

immun sein sollte,

so verbringt 

diese Person dennoch

 das aufgenommene Quantum

 an Viren,

 das ja 

in der Person 

weiter überlebt

 und in 

der Person

 nicht abgetötet wird,

in eine 

bis dahin 

noch nicht 

kontaminierte Unmgebungsvariable 

und trägt

 auf dem Wege 

dafür Sorge,

daß eine Kontaminierung

 und Durchseuchung 

der Bevölkerung,

die ein verfassungsmäßig

 garantiertes Recht 

auf Leben 

und körperlicher 

Unversehrtheit hat,

 weiterhin forciert wird!!!

----------------

Das Covid19-Virus 

mit der 

nromalen Grippe

 zu vergleichen 

legitimiert sich 

nur dann,

 wenn auch Medikamente

 vorhanden sind,

die sicher stellen, 

daß niemand mehr,

 trotz Infektion

  an dem Virus 

versterben werden wird!  

Solange es 

diese Medikamente 

nicht gibt

und eiterhin Infizierte

 an der

 Infektion versterben,

hat man

 das verfassungsmäßig 

garantierte Recht 

auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit 

und das

 daraus resultierende Recht 

eines jeden 

der 80 Mio Bürger 

auf Schutz 

vor Fremdgefährdung vorrangig 

in den Mittelpunkt 

und den Vordergrund

 zu stellen 

und eine Kontaminierung 

und Durchseuchung

 der Bevölkerung weitestgehendst 

und maximalst 

zu unterbinden!!!

Erst wenn Medikamente 

vorhanden sind

die dafür Sorge tragen,

daß niemand mehr 

an einer Covid19-Infektion stirbt,

kann der Schutz 

vor Kontaminierung

und Durchseuchung 

der Bevölkerung 

vernachlässigt werden

und erst dann

ist das Virus besiegt!

------------------

Da 99%

 aller Infektionen 

in den 

Innenräumen stattfinden,

 hat man 

in Innenräumen,

egal ob 

getestet, geimpft,

oder genesen

eine Maske 

zu tragen!

----------------

In abfallender Priorität:

1.) Masken

(Auch Getestete, Genesene 

und Geimpfte!)

2.) Testen

 (Auch Genesene 

und Geimpfte!)

3.) Medikamente für bereits Infizierte

4.) Impfen 

------------

 Im Frühjahr 2020 

hatten die Verantwortlichen 

die Wahl,

entweder dem Gutachten

 aus dem Jahr 2012 

Rechnung zu targen 

und in Lizenzfertigung

für den 

nichtkommerziellen Bedarf 

 10 Masken/Bürger/KW,

in den Einzugsgebieten 

in denen es 

entsprechend hohe 

Fallzahlen gibt,

 zu produzieren,

oder den 

anderen Weg 

zu gehen,

der für 

wesentlich mehr Tote, 

intensivmedizinische Fälle,

Infektionen, betriebs-

und volkswirtschaftlichen Schaden,

Sorge getragen hat!  

 Hätten die Verantwortlichen 

die richtige 

Entscheidung getroffen 

und jeder Büerger 

hätte seine 

10 Masken,

 pro Woche, 

erhalten,

in den Einzugsgebieten

in denen es 

entsprechend hohe 

Fallzahlen gibt,

hätte es durch 

diese Masken

die die Fremdschutzfunktion,

kein Virus kann 

von innen 

nach aussen glangen,

sichergestellt hätten,

 massiv weniger Infektionen,

schwere Verläufe 

und Tote gegeben

und das trotzdem,

daß man 

diese ganzen Geschäftsschließungen

 nicht gebraucht hätte 

und den 

dadurch angerichtet

 volkswirtaschaftlichen Schaden

hätte vermeiden können!

Die im Bezirksregierungseinzugsgebiet  

installierten Betriebs-

und Produktionsmittel

 für die Lizenzproduktion 

der Fremdschutzmasken,

hätten in der Zeit

 in der es 

keine Virenbeklastung 

mehr gibt,

weil man 

das Covid19 Virus 

in den Griff

 bekommen hat,

weiterhin in Minimalproduktion,

 den nichtkommerziellen Bedarf,

der öffentlichen Haushalte,

karritativen Organisationen,

eingetragenen Vereine, GgmbH`s 

und GuG`s decken können,

um dann,

für den Fall 

einer erneuten Virenbelastung

 der Bevölkerung 

in 24/7 Maximalprodultion,

wieder jedem Bürger,

10 Fremdschutzmasken,

pro Woche 

zu garantieren!    

 ------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
 ------------------------

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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