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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Samstag, 21. September 2013

Das Motiv für die Kampagne,die hier gegen mich geschmiedet wird!

Man versucht sich hier Publicity zu verschaffen,
da es unter den Prominenten große Mode ist,
einen Stalker zu haben,
indem man diese harmlosen Emails aufgreift,
um Nachstellung hinein zu fingieren und zu konstruieren.
Nachdem ich mich mit der Anzeige vom 26-04-2012,
gegen diese falsche Beschuldigung
und Beleidigung durch Verleumdung
zur Wehr gesetzt hatte
und mich mit Hilfe eines Tatsachenberichts,
im Internet, auf der Suche nach Zeugen,
an die Öffentlichkeit gewendet hatte,
hatte man dann angefangen weitere Nachstellungen zu fingieren
und zu konstruieren, da man nun, aufgrund meiner Anzeige,
Gefahr läuft, dass man nicht nur nicht mehr damit durchkommt,
mir Nachstellung §238 STGB in die Schuhe zu schieben,
sondern dass diese falsche Beschuldigung
und Beleidigung durch Verleumdung,
jetzt auch strafrechtlich relevante Konsequenzen,
nach sich ziehen werden wird.

 http://stbauer38259.st.funpic.de/radio_ffn_lea_rosenboom.html#motiv

http://stbauer38259.st.funpic.de/radio_ffn_lea_rosenboom1.html

Aktualisierung der Internetseite zur "angeblichen Nachstellung gegen Fräulein Rosenboom-FFN"!

Begründung aus der heraus nicht nur zur Genüge,
der Beweis dafür angetreten wird,
daß ich mir mit den Fakten und Tatsachen,
die ich in Form dieser 9 harmlosen Emails geschaffen habe,
nichts vor zu werfen habe,
sondern noch weit darüber hinaus,
wird hier der Beweis zur Genüge dafür angetreten,
 daß nicht nur Fräulein Rosenboom und ihr Freund,
 vorsätzlich die Unwahrheit sagen,
 sondern darüber hinaus auch die Firma FFN,
 die Firma Schindhelm und auch die Strafverfolgungsbehörden
 und die Justiz, wider besseren Wissens handeln
 und somit Straftaten gegen mich
 und gegen meine Schutzrechte verwirklichen!!!
1.)
Die Willensbekundung ist nicht vorhanden.
Die Tatsache, daß die Emailadresse auf der Internetseite von FFN nicht zu finden ist,
ersetzt nicht die Notwendigkeit einer Willensbekundung,
um gegen diese handeln zu können.
Die Willensbekundung muß vorhanden sein und kann nicht dadurch ersetzt werden,
indem man sich darauf berufen will,
daß die Emailadresse von Fräulein Rosenboom nicht veröffentlicht wurden ist.
Hier hätte die Firma FFN explizit die Willensbekundiung auf der Internetseite veröffentlichen müssen,
daß Fräulein Rosenboom keinerlei Höreranfragen beantworten will.
Dies ist weder auf der Internetseite geschehen,
noch in den Antwortemails des Arbeitgebers.
Auch in den beiden Antwortemails des Arbeitgebers fehlt es explizit
an der Willensbekundung, daß Fräulein Rosenboom "keinerlei Höreranfragen beantworten möchte
und schon garnicht mit anzüglichen Inhalten!", sondern in den Antwortemails des Arbeitgebers,
reduziert sich die Willensbekundung auf die Anzüglichen Inhalte und es wird suggeriert,
sie hätte gar kein Problem damit, wenn die anzüglichen Inhalte nicht gewesen wären.
Die Notwendigkeit einer Willensbekundung,um gegen diese handeln zu können,
reduziert sich in den Antwortemails lediglich auf die anzüglichen Inhalte
und nicht auf die Tatsache, daß ich sie überhaupt per Emails angeschrieben habe.
Die Fakten und Tatsachen, die ich geschaffen habe, bestehen aus 9 absolut harmlosen Emails,
die weder ausreichend sind um eine Schutzrechtrechtsverletzung durch Nötigung
und schon gar nicht durch Nachstellung begangen zu haben,
Wäre die explizite Willensbekundung auf der Seite im Internet existent gewesen,
hätte erst gar keine Emails an Fräulein Rosenboom versendet.
Wäre die explizite Willensbekundung in den Antwortemails des Arbeitgebers existent gewesen
und hätte sich diese nicht explizit auf die anzüglichen Inhalte reduziert,
hätte ich auch keine weiteren Emails an Fräulein Rosenboom versendet!
2.)
Die Anzahl der Emails:
Hier ist die Rede von 9(!!!) von insgesamt 13 Emails!!!
Im weiteren Verlauf wird hier regelmäßig von Emailangriffen usw. geredet.
Hier ist schon ersichtlich,
dass man sich hier nicht an Fakten und Tatsachen hält
Und nicht die Wahrheitsfindung im Sinn hat,
sondern hier gegen mich eine
angebliche Schutzrechtsverletzung §238 STGB durchsetzen will,
die ich nicht begangen habe,
weder durch die von mir geschaffenen Fakten und Tatsachen,
in Form der  9 von 13 Emails,
noch habe ich irgendwelche räumliche Nähe in Hannover gesucht,
oder gar irgendwelche Sachbeschädigung betrieben.
3.)
Die Emailadresse bei ihrem Arbeitgeber:
Sie liest diese Emails während der Arbeitszeit,
bei ihrem Arbeitgeber.
Die Emailadresse ist eine Emailadresse,
die sie nicht privat nutzt,
sondern von ihrem Arbeitgeber hat
und auch nur dort liest,
zumindest die 9 von 13 E-Mails,
die ich an sie versendet hatte.
4.)
Der Inhalt der Emails:
Nichts an dem Inhalt lässt darauf schließen,
dass ich etwas negatives gegen sie vor habe!
Es wird hier im Gegenteil in aggressiver Art und Weise,
etwas hineinfingiert und hineinkonstruiert.
5.)
Meine Identität:
Ich mache in den Emails aus meiner Identität keinen Hehl!
Das würde ich nicht tun, wenn ich etwas negatives gegen Fräulein Rosenboom vor gehabt hätte!
6.)
Die Antwortemails des Arbeitgebers:
In den Antwortemails des Arbeitgebers wird mir in beiden Emails nicht mit einer Anzeige
und Anwalt usw. gedroht, sondern es werden lediglich die vermeintlich anzüglichen Inhalte,
in den Vordergrund gestellt.
7.)
Die zwei Wochen Lehrgang:
es wurde in der Radiosendung angekündigt,
dass Fräulein Rosenboom in den nächsten zwei Wochen,
nicht an der Sendung teil nehmen würde,
da sie an einem Lehrgang teil nehmen würde.
Es war also klar, dass ich so, oder so keine weiteren Emails
in den nächsten zwei Wochen schreiben würde
und ob ich nach den zwei Wochen nochmals schreiben würde,
darauf konnten sich die Täter dieser Fingierereien
und Konstruierereien, nicht verlassen.
8.)
Das Schreiben der Anwältin:
In dem Schreiben wurden nur die von mir geschaffenen Fakten und Tatsachen,
in Form der 9 von 13 Emails angesprochen,
die keine Schutzrechtsverletzung durch Nachstellung §238 STGB darstellen können.
Das angeblich räumliche Nähe aufgesucht wurden sein soll,
vom 19-04 auf den 20-04 und vom 20-04 auf den 21-04-2012,
davon ist in dem Schreiben vom 23-04-2012,
das ich am 25-04-2012 erhalten hatte nicht die Rede!!
Wenn das so gewesen wäre,
wäre das auch in dem Schreiben mit erwähnt wurden.
Das wurde im Nachhinein fingiert und konstruiert,
nachdem ich mich mit der Anzeige an die Staw- Hannover vom 26-05-2012,
gegen diese falsche Beschuldigung und Beleidigung,
durch diese Verleumdung,
zur Anzeige gebracht hatte.
Als einziger Zeuge wird der nicht unbefangene
und nicht unvoreingenommene Freund genannt,
der zugunsten Fräulein Rosenboom,
die Unwahrheit sagt.
10.)
Die Verleumdungen ich wäre als Stalker bekannt!
Es wird die Bahuptung aufgestellt,
daß ich als Stalker bekannt wäre
und man beruft sich auf angebliche Berichte,
die andere zu miener Person im Internet veröffentlicht haben sollen.
Das diese Behauptung wider besseren Wissens aufgestellt wird
und das es bekannt ist,
daß die Veröffentlichungen von mir selber stammen,
ist durch die Tatsache bewiesen,
daß man sich in dem selben Schreiben,
auf ein und die selbe Serveradresse beruft!
Ich selbst habe Nachstellungen veröffentlicht die gegen mich
durch Adressmisbrauch betrieben wurden!
Dies sind keine Nachstelluzngen die ich begangen habe,
sondern die durch Adressmisbrauch hundertfach gegn mich begangen wurden!
Diese Nachstelluzngen habe ich auch entsprechend hundertfach,
wegen Nachstellung bei der Staw Braunschweig zur Anzeige gebrach;
die allerdings, nicht nachvollziehbarer Weise´,
als unbegründete Anzeige wegen "Betrugs" ad Acta gelegt wurden sind!
11.)
Die Verleumdung ich hätte eine Tätlichkeit begangen!
Ich habe einen Tatsachenbericht im Internet veröffentlicht,
bei dem eine Tätlichkeit gegen mich
und nicht durch mich begangen wurden ist.
Das diese Behauptung wider besseren Wissens aufgestellt wird
und das es bekannt ist,
daß die Veröffentlichungen von mir selber stammen,
ist durch die Tatsache bewiesen,
daß man sich in dem selben Schreiben,
auf ein und die selbe Serveradresse beruft!
Auch hier bin nicht ich der Täter,
sondern der, gegen den diese Tätlichkeit begangen wurden ist!
Auch diesd habe ich bei der Staw Braunschweig zur Anzeige gebracht.
12.)
Die räumliche Nähe, die ich angeblich am 24-05-2012_19-00 gesucht haben soll.
Hier habe ich den Strafverfolgungsbehörden genug Beweismittel ausgehändigt,
aus denen heraus der Beweis erbracht ist,
daß hier durch Fräulein Rosenboom
und ihrem Fräund die Unwahrheit,
explizit "unter Eid" gesagt wurde!
13.)
Die Sachbeschädigung, die ich angeblich vom 24-05 auf den 25-05-2012,
in Hannover begangen haben soll.
Ich habe erst seit dem Schreiben vom Gerichtsvollziehert Hüger,
Kenntnis von ihrer Wohnadresse! 
Auch diese Unterstellung,
ich hätte ihren PKW beschädigt, wird hier meiner Meinung nach,
wider besseren Wissens betrieben.
Da ich schon nachweisen und beweisen kann,
daß ich nicht am 24-05-2012_19-00 in Hannover gewesen sein kann,
ist es auch nicht realistisch,
daß ich ihr Fahrzeug beschädigt habe. 
Hier kann ich unter anderem auch das Entlastungsbeweismittel,
der Ebayanfrage im Internet an dem Abend anführen!
Hier kann ich an dem Abend also nicht in Hannover gewesen sein!
Insbesondere, sollte sich herausstellen, daß in der Nacht,
nicht nur das Fahrzeug von Fräulein Rosenboom beschädigt wurden ist,
sondern auch noch andere Fahrzeuge von anderen Leuten,
die in der Nacht, in der Straße geparkt hatten,
ist hier ein weiteres Mal der Beweis angetreten,
daß man mich hier wider besseren Wissens beschuldigt!
Wer auch immer das Fahrzeug von fräulein Rosenboom beschädigt hat,
ich jedenfalls nicht und solche Leute handeln auch nicht in meinem Sinne!
Nur für den Fall, daß man hier auf die Idee kommen will,
mir zu unterstellen, durch den Tatsachenbericht im Internet,
wprde ich irgendwelche Leute zu irgendetwas anstiften!
Hier veröffentliche ich, seit dem ich die Internetseite betreibe,
auf jeder Seite die ich betreibe, explizit, um zu verhindern,
daß man mir die Tatsachenberichte im Internet auf diesem Wege sabotieren will,
einen entsprechenden Disclaimer,
in dem ich explizit darauf hinweise,
daß ich nichts ,mit irgnedwelchen Leuten zu tun habe
und auch nichts mit solchen Leiuten zu tun haben will!
Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft,
handelt nicht in meinem Sinne
und man muß darüber hinaus auch davon ausgehen,
daß es Leute gibt, die ganz gezielt,
auf diesem Wege die Tatsachenberichte im Internet sabotieren wollen! 
14.)
Die angebliche räumliche Nähe vom 19. auf den 20. und 20. auf den 21.04.2012.
Wer auch immer bei Fräulein Rosenboom geklingelt hatte, ich jedenfalls nicht!
Das ich das gewesen sein soll, falls da überhaupt irgendjemand geklingelt hatte,
wird hier meiner Meinung nach auch, wider besseren Wissens,
frei erfunden und fingiert und konstruiert. 
Ich habe erst seit dem Schreiben vom Gerichtsvollziehert Hüger,
Kenntnis von ihrer Wohnadresse!
15.)
Das Schreiben, das ich angeblich versendet haben soll.
Wer auch immer das war, ich jedenfalls nicht!
Warscheinlich haben die Leute bei FFN,
oder Fräulein Rosenboom und ihr Freund selber,
deises Drohschreiben, das angeblich von mir sta´mmen soll,
fingiert udn konstruiert! Der beweis, daß sie die Unwahrheit,
insbesondere auch "unter Eid" sagen,
ist ja schon mit den Entlastungsbeweismitteln bewiesen,
die ich den Strafverfolgungsbehörden ausgehändigt habe! 
Hier hat man die DNA-Spuren die sich an dem Schrieben finden,
an der Briefmarke, aber auch am Klebestreifen, mit dem man den Brief zuklebt,
sicher zu stellen und mit meiner zu vergleichen.
Auch der Poststempel der Poststelle,
an dem das Schreiben erfasst wurden ist,
16.)
Der 24-05-2012:
Ich war um 17-36Uhr bei der Sparkasse SZ-Bad-Kelsmerplatz,
am Klesmerplatz, Beweismittel: Kontoauszug und Videoaufzeichnung.
Dann war ich, im Anschluß, also zwischen ca.17-35Uhr und 17-45Uhr,
bei der Postfiliale in SZ-Bad eventuelles Beweismittel: Videoaufzeichnungsanlage.
Danach war ich eventuell beim Edeka in SZ-Bad, "an der Erzbahn",
hier auch eventuelles Beweismittel: Videoaufzeichnungsanlage.
Danach war bin ich eventuell auf dem Weg zum Aldi,
durch die Videoaufzeichnungsanlage der Firma Pape erfasst wurden.
Dann war ich um 18-46 Uhr beim Aldi,
hier habe ich den Kassenbeleg als Beweismittel.
Dann war ich den Rest des Tages in meiner Wohnung in der ###########,
hier habe ich ein Beweismittel in Form einer Anfrage,
die ich über das Auktionshaus Ebay,
an ein anderes Ebaymitglied gerichtet hatte.  
17.)
Die Wohnadresse Fräulein Rosenbooms:
Woher sollte ich diese kennen?
Ich kenne ihre Wohnadresse erst seit dem 05-06-2012,
seit dem ich das Schreiben des Obergerichtsvollziehers Hüger,
zugestellt bekommen hatte!
18.)
Der nicht unvoreingenommene, befangene und einzige Zeuge:
Der einzige Zeuge, den sie vorweisen kann,
ist ihr Freund, der zu ihrem gunsten die Unwahrheit sagt!!
19.)
Die Cargohose:
Ich besitze so eine Hose nicht und habe auch noch nie eine bessen.
In keiner Videoaufzeichnungsanlage wird man meine Person,
jemals in so einer Hose erfasst haben.
Und es wird sich auch niemand finden der Bezeugen könnte,
daß ich mit so einerm Hose bekleidet unterwegs gewesen sein soll.
20.)
Das angebliche Wiedererkennen meiner Person anhand eines Fotos aus dem Internet:
Das aktuellste Foto, das man auf meiner Internetseite zu meiner Person findet,
stammt aus dem Jahre 2008 und ist über 4 Jahre alt!
Sie selbst als auch ihr Freund sagen, hier aber unter Eid(!!!) aus,
dass sie sich ganz sicher sind und kein anderer als meine Person,
gesehen zu haben,haben mich noch nie, insbesondere auch nicht zeitnah,
"in natura“ gesehen und hatten mit mir und miener Person,
im Vorfeld noch nie etwas zu tun,
wollen mich aber anhand eines Fotos aus dem Internet zu meiner Person,
das aus dem Jahre 2008 stammt und über 4 Jahre alt ist wieder erkennen!
Bei einer Person,die durch Fräulein Rosenboom unter Eid(!!!) beschuldigt wird,
mit der Fräulein Rosenboom aber,noch nie im Vorfeld etwas zu tun hatte,
ist es rational nicht logisch und stellt schon ein Offenbarungseid dar,
wenn Fräulein Rosenboom kategorisch ausschließt,
daß sie sich auch getäuscht haben könnte,
daß auch eine Verwechslung mit einer anderen,
ähnlich aussehenden Person möglich wäre!
Allein damit ist schon der Beweis angetreten,
daß hier vorsätzlich und mutwillig,
die Unwahrhiet gesagt wird.
21.)
Wenn dies die erste Anzeige ist,
die von Fräulein Rosenboom selbst,
oder in ihrem Auftrag,
wegen Nachstellung erstattet wurden ist,
dann ist die übertriebene
und überzogene Reaktion,
auf 9 harmlose Emails der Beweis dafür,
daß hier wider besseren Wissens gehandelt wird.
Einzig wenn im Vorfeld schon,
durch Fräulein Rosenboom selbst,
oder in ihrem Auftrag,
Nachstellung mehrfach zur Anzeige gebracht wurden ist,
wäre die übertriebene und überzogene Reaktion,
auf diese 9 harmlosen Emails noch nachvollziehbar.
22.)
Ich bin zwar seit dem 28-08-2009 im Besitz eines Führerscheins,
bin aber nicht im Besitz eines Fahrzeugs
und kann mir auch kein Fahrzeug,so ohne weiteres, aus dem Bekannten-,
oder Verwantenkreis heraus leihen.
Das ich mir bei kommerziellen Leihwagenfirmen kein Fahrzeug geliehen habe,
kann man nüberprüfen.
Hier wird man auch niemanden finden,
weder hier in Salzgitter, noch sonstirgendwo,
 bezeugen kann, daß ich seit dem 28-08-2009,
mit einem Fahrzeug unterwegs gewesen bin. 
Hier kann ich auf einen schweren Verkahrsunfall verweisen,
der sich am 09-09-1994 ereignet hatte.
Aus dem Ereignis heraus habe ich ein nicht geringes Problem,
mit dem Fahren im öffentlichen Straßenverkehr.
Amtsgericht Seesen-Geschäftsnummer-Cs-200-Js-40558/94.
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