www.pinterest.de-stbauer38259
de.pinterest.com-stbauer38259-pins
instagram.com-stbauer38259
www.youtube.com
facebook.com-stbauer38259
twitter.com-stbauer38259
myspace.com-308731774
Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Donnerstag, 21. März 2019

Der Überbau in Brüssel hat die britische Regierung dazu anzuhalten,...

...ein zweites Brexitreverendum
noch vor 
der EU-Wahl,
also schnellstmöglichst abzuhalten.
Wenn die Mehrheit 
der Wahlbeteiligten 
immer noch 
auf einen 
EU-Austritt besteht
und nicht 
die Mehrheit 
der Wahlbeteiligten
ein Exit
vom Brexit wollen,
dann bleibt 
der Britischen Regierung 
nur der 
ungeregelte Brexit,
oder das Annehmen
 der ausgehandelten Vertragsbedingungen!
  Wenn das
zweite Referendum
bis Ostersonntag
abgehalten wurden ist
und es kommt
zu einem Exit
 vom Brexit,
dann haben
die Wahlberechtigten
 in Großbritannien
 noch die Möglichkeit
 an der EU-Wahl
teil zu nehmen!
Die Brexitpopulisten
haben ihre Bauernfängerei
zu einem Großteil
mit dem
Argument betrieben,
daß der Einfluß
der Basis
der Gesellschaft
 auf den Überbau
in Brüssel
nicht ausreichend stattfindet.
Dies wäre
bei einem
dualem Willensbildungsprozeß
nicht der Fall!
Dann hätten
 die Wahlberechtigten
 in allen
 28 Eu-Staaten
einen nicht
unerheblichen Einfluß
 auf die Entscheidungsgewalt
 der gewählten Volksvertreter
 in Brüssel!

Die Beweismittelsicherung durch Vorratsdatenspeicherung, die Peer to Peer-Börsen und das verfassungswidrige EU-Uploadgesetz, unter dem fadenscheinigem Vorwand des angeblichem Urheberrechtschutzes!

Das es
bei dem 
verfassungswidrigem Uploadgesetz
nicht um 
Urheberrechte geht
ist schon allein 
durch die 
Tatsache bewiesen,
daß die 
meisten Urheberrechtsverletzungen 
gar nicht
über solche Plattformen 
wie zum Beispiel
Youtube,usw. stattfinden,
sondern über
die sog. 
"peer to
peer Börsen"!
Auch allein schon
die Tatsache
der Existenz
 dieses Whistleblowergesetz
ist hier schon
 Beweis mehr
 als genug,
daß es
hier nicht
um Urheberrechtsschutz geht!
Wozu bräuchte man
 ansonsten dieses Whistleblowergesetz,
wenn man nicht
mit Hilfe
dieser Uploadfilter
allen Bürgern
das heraufladen
 von Schriftstücken,
die der
private Bürger,
 der zu keinerlei
Geheimhaltung verpflichtet ist,
aus Ämtern,
Behörden
und Dienststellen
erhalten hat!!!
Der totalitaristische Polizeistaat
und die
totalitaristische polizeistaatliche Willkür
und Willfährlichkeit,
derer der Bürger
 damit vor Ort
 ausgeliefert ist,
sind damit
mit Hilfe
und unter Mißbrauch
des Überbau
in Brüssel
gegen den
ganzen Rest
der 75%
der Bevölkerung
hier in Europa
verwirklicht wurden!
In einem
demokratischem System,
in dem es
keinen monoistischen
Willensbildungsprozeß gibt,
der sich nur
auf den
Lobbyismus reduzieret,
 sondern einen
dualen Willensbildungsprozeß
 geben würde,
hätten diese pseudodemokratischen,
 feudal-föderalistischen,
elitär-bourgeoisen Minderheiten
 keine Chance
 derart verfassungswidrige Gesetzeslage
gegen die
breite Massse,
den ganzen Rest
 der 75%
 der Bevölkerung,
durch zu setzen,
zugunsten der
immer gleichen  
Charaktäre und Mentalitäten
den immer
gleichen Tätern
und Tatbeteiligten,
in den
immer gleichen Tätergruppierungen
7-8-9% der Bevölkerung
in den
oberen Zehntausenden,
 7-8-9% der
Bevölkerung rechtsaußen
7-8-9% der
Bevölkerung linksaußen
und 2-3-4%
der Bevölkerung,
den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften!!!
denn das sind
 die Einzigsten
die sich
 darüber freuen,
daß sich
die Restlichen
75% der Bevölkerung
 gegen Willkür
und Willfährlichkeit
 derer sie
 vor Ort
ausgeliefert sind
 nicht mehr
 zur Wehr
setzen können,
da sie
 keine Tatsachenberichte
mehr zur Wahrung
ihrer Interessen
veröffentlichen können,
in denen
sie auf
das aufmerksam
machen können,
was sie
aus den Ämtern,
Behörden und Dienststellen
an Schreiben erhalten
und das
 obwohl sie
keinerlei Geheimnisträger sind
und die Schrieben
keinerlei Geheimhaltungsstatus haben!
Ein klarer Angriff
 auf ganz rudimentäre
und fundamentale,
verfassungsmäßig garantierte Rechte
und Rechtsansprüche!
es kann
nicht sein,
 daß ein vollkommener,
 juristischer Laie,
 der für
 einen Hilfsarbeterlohn,
 bei den Dienstanbietern
 gesagt bekommt
was er löschen
 und abloadfiltern soll
und auf
dem Wege 
darüber bestimmt,
 ob der Bürger
seinen Inhalt
der durchaus
 juristisch und rechtlich
 einwandfrei ist,
zur Wahrung
seiner Interessen,
im Zuge
 seines Rechts
 auf feeie Meinungsäußerung 
veröffentlichen kann,
oder nicht!
Das geht weit
 über eine
 strafrechtliche Beleidigung hinaus,
wenn willkürlich
 ein Inhalt
der juristisch
und rechtlich
einwandfrei ist,
im Zuge
eines Uploadfilters
 nicht veröffentlicht
 werden kann,
oder gelöscht wird,
obwohl er
 gegen keinerlei
 Recht verstößt
und juristisch
einwnadfrei ist,
oder Accounds
geschlossen werden
unter irgendwelchen
  fadenscheinigen Vorwänden,
oder der Bürger
daran gehindert wird
 einen Account
an zu legen!
Es wäre genauso
 als würde
 der Vermieter
 eine Wohnung
 den Mieter
 bevor er
seine gemietete
Wohnung bertritt druchsucht
 damit er nichts
angeblich Verbotenes
mit in die
Wohnung nimmt!
Eine anmaßende Arroganz!
Hier unterbindet man
dem Bürger
eine die Möglichkeit
eine Gegendartsellung
 veröffentlichen zu können
und macht
 den Bürger
 auf dem Wege
 absolut wehrlos
 gegen Willkür
und Willfährlichkeit
 derer er
aus dem Klüngelchen
 vor Ort
heraus betrieben,
 ausgeliefert ist!
Der Schaden
der hier
dem Bürger
 zugefügt wird
ist wesentlich kapitaler,
 als der,
der durch
die Beleidigungsparagraphen
abgedeckt werden kann!
Wird ein
Account geschlossen,
unter irgendeinem
fadenschinigem Vorwand,
obwohl der Bürger
 sich nichts
vor zu
werfen hat,
wird ein
Inhalt gelöscht,
oder uploadgefiltert,
obwohl er
gegen keinerlei
Gesetz verstößt
und juristisch
und rechtlich
 einwandfrei ist,
dann geht
der Schaden
der dem Bürger
hierdurch zugefügt wird
weit über eine
strafrechtlich relevante
Beleidigung hinaus 
und darum
müssen die Bürger
hier auch
mit einem Schutzrecht
 durch einen §
des STGB
ausgestattet werden
dessen Strafmaß,
im mindesten
den Gerichtstand
eines Landgerichts
erforderlich macht!