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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Samstag, 22. Juni 2019

Antidemokratisches Entziehen der Grundrechte, Bürger-, Menschen- und Freiheitsrechte, als legitimes Mittel gegen Antidemokraten und damit selbst, jedwede Glaubwürdigkeit verlieren???

Bildunterschrift hinzufügen
Als Erstes
müßte man ersteinmal
aufhören damit,
 den Bock
 zum Gärtner
 zu machen!!! 
Wenn man 
gegen die 
antidemokratischen Umtriebe
 von Rechtsextremisten 
vor gehen will
 muß man
 als erstes
 bei denen anfangen
 die eigentlich 
für Recht 
und Ordnung 
Sorge tragen sollten!
Man hat 
als erstes ersteinmal 
die rechtsradikal 
unterwanderten Strafverfolgungsbehörden 
und die rechtsradikal 
unterwanderte Justiz auszumisten
und alles 
aus dem 
öffentlichem Dienst,
den Ämtern 
und Behörden 
und Dienststellen,
an Angestellten 
des öffentlichem Dienst,
an Beamten,
Polizeibeamten,
Kriminalbeamten,
Staatsanwälten 
und Richtern 
raus zu schmeißen,
was sich 
dem Bürger gegenüber
und nicht nur 
zugunsten der Rechtsradikalen, 
nicht reell verhält!
Hierzu muß 
die breite Masse 
der europäischen Bevölkerung,
da diese Extremisnusbekämpfung 
eine europäische 
Angelegenheit ist 
und nicht nur 
eine Sache 
die die BRD angeht,
den Rechtsanspruch haben,
auf ein 
europäisches Ministerium,
dann natürlich auch 
in den 
28 europäischen Ländern,
so auch hier 
bei uns,
 auf der Bundesebene  
ein Bundesministerium
und genauso 
in den 
16 Bundsländern
 jeweils ein Landesministerium
und in 
den Bezirkseinzugsgebieten 
jeweils ein 
Dezernat für Bürger-,
Menschen- und Freiheitsrechte! 
Die Funktion 
des nicht nur 
durch die Dönermorde, 
sondern auch 
in tausenden 
anderen Fällen beweisbar,
rechtsradikal unterwanderte Verfassungsschutz
wird durch 
dieses Ministerium übernommen
womit die Kostenstelle
rechtsradikal unterwanderter
 Verfassungsschutz 
komplett wegfallen kann!
Auch die 
Kostenstelle Stasiaktenbehörde
wird hier komplett 
mit eingegliedert 
und fällt somit weg.
Somit hat man 
schon mal 
die Finanzierung 
dieses Ministeriums 
sicher gestellt.
Da Beamte
ja auch
durch Mehrfachqualifikation
in Mehrfachfunktion
eingesetzt werden können,
können sie
 in den Dezernaten,
wenn sich
kein Bürger meldet
 in der Zwischenzeit
Verfassungsschutzaufgaben,
oder Stasiaktenaufarbeitungsaufgaben erfüllen.
Da von den 
rechtsradikal unterwanderten Verfassungsschutzbediensteten,
garantiert niemand 
ins neue Ministerium 
für Bürger-, Menschen- 
und Freiheitsrechte
mit übernommen
 werden wird,
ist dieses Ministerium
somit auch sauber
 und garantieert in 
keinster Weise,
selbst rechtsradikal unterwandert!   
Nur dieser 
saubere Schnitt,
kann die Glaubwürdigkeit 
wieder herstellen!
Der Bürger
wendet sich
im Falle
einer Schädigung
durch einen Angestellten
 des öffentlichem Dienstes,
einen Beamten,
Polizeibeamten,
Kriminalbeamten,
Staatsanwalt,
oder Richter,
parallel zur
obligatorischen Strafanzeige
Und dem Tatsachenbericht
zur Wahrung
der Interessen
im Internet,
 an dieses Dezernat
und dort wird
der Vorfall geprüft
und im Falle
 eines Fehlverhaltens
die jeweilige Amts-,
Behörden-,
oder Dienstsstellenleitung
in die
Pflicht genommen,
das Disziplinarrecht
 gegen den Beamten
an zu wenden.   
So ist
auf diesem Wege
sicher gestellt,
daß alles
rausfliegen wird
 aus dem
öffentlichem Dienst,
den Ämtern,
Behörden,
Dienststellen
und Justiz,
an Angestellten
 des öffentlichem Dienstes,
Beamten,
Polizeibeamten,
Kriminalbeamten,
Staatsanwalt,
oder Richter,
was den Bürger
auch nur
im Geringsten
irgendeinen Schaden
zu fügt
und sich nicht
 reell verhält!!!
In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der elitären Minderheiten
in den
oberen Zehntausenden
zugunsten der Rechtsextremisten
zugunsten der Linksextremisten
und zugnsten
der Extremisten
 in den Religionsgemeinschaften
gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung,
 ein derartiger
totalitaristisch-polizeistaatlicher Revisionismus
durchgesetzt werden,
aus dem heraus
man den Bürger
vor Ort
wehrlos und mundtod
machen kann,
weil man
einen konsequenten Schnitt
und einen konsequenten
und glaubwürdigen Neuanfang
nicht nur
  was den
Inlandsgeheimdienst angeht
in Form
derartiger Ministerien
und Dezernate
 für Bürger-,
Menschen-
und Freiheitsrechte
gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung unterbinden
und verhindern kann!
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Die SMS-Handy-Freischalt-Zensur-Masche hat nichts mit angeblich-vermeintlicher Sicherheit zu tun!

Hier geht es 
einzig darum 
kritischen Zeitgenossen
die Möglichkeit
 zu unterbinden,
sich mit Tatsachen 
und Fakten
im Zuge
 des verfassungsmäßig
 garantiertem Rechts
 auf freie Meinugsäußerung
 in Form 
von Tatsachenberichten
 zur Wahrung 
der Interessen
 an die Öffentlichkeit
 zu wenden
 und auf Tatsachen,
 Fakten, Namen 
und Personen,
 die relevant sind
 zum Zeitgeschehen
 aufmerksam machen
 zu können!!!
Denn ein Straftäter
 betreibt gegen
das jeweilige Opfer
 ein sog.: "Hijacking,
Spoofing,
 Man in the Middle Attack",
aus dem heraus
 er die IP-Adresse
des jeweiligen Opfers
"Hijackt"
und braucht somit
weder Benutzername
noch Passwort
 für welchen Art
von Account
auch immer!
Wenn das Opfer
sich in
seinen Account einloggt,
mit seinem Benutzernamen,
mit seinem Paßwort
und selbst
 wenn er sich
mit SMS-Handyfreischalt-Unsinn
 noch einmal,
beim Dienstanbieter
 legitieren müßte,
 so wäre
der Täter
 automatisch mit
 in dem Account
 des Opfers,
 da er ja
 im Vorfeld
die IP-Adresse
 auf der
 das Opfer surft
 "gehijackt" hat!!!
Somit ist
diese SMS-Freischalt-Masche
vollkommen zwecklos
 was die Sicherheit
 des Accounts angeht,
 sondern hier
 ist der Beweis
dafür anngetreten,
daß es hier
 einzig und allein
 darum geht,
unerwünschten (Un-)Personen,
rechtswidrig(!) die Möglichkeit
zu unterbinden
Accounts bei den
 Dienstanbeitern an
zu legen!
Warauf sie
nur dann
ein Anrecht hätten,
 wenn der User
 sich ähnlich,
wie bei
 einem Hausverbot,
 wirklich etwas
zu Schulden hat
strafrechtlich relevant(!)
 kommen lassen!
 Alles andere
wäre eine Straftat
 gegen den Bürger,
dem auf
dem Wege
das Anlegen
eines Accounts
unterbunden wird
und das
obwohl er
 sich nichts
 vor zu werfen hat,
 in Form
 einer Beleidigung,
die strafrechtlich
relevant ist!
Hier hat
darüber hinaus
der Gesetzgeber
 auch einen
weiteren Beleidungsparagraphen
 ein zu führen
 der der Qualität
 der Beleidigung,
 Rechnung trägt
 die durch
so ein Verhalten
 dem Bürger
 zu gefügt wird.
Ähnlich wie
bei einem Vermieter
der ohne Räumungsklage
 eine Mieter
nicht einfach so,
 wie es
ihm gerade
so gefällt
 vor die Tür
setzen kann,
so hat auch
ein Internetdienstanbieter
 einen Wahrheitsbeweis
 durch ein Gerichtsurteil
 nach zu weisen,
wenn er
Inhalte löscht,
Inhalte uploadfiltert,
Accounts schließt,
oder den
jeweiligen Bürger
 davon abhalten will
 einen Account
 an zu legen!
Da bei
dieser Form
der Beleidigung,
die auf
dem Wege
gegen den
Bürger betrieben wird,
die Tragweite
der Schädigung,
keinen Account
 anlegen zu können,
obwohl er
gegen keienerlei Rechtsanspruch
irgendeiner Person
verstoßen hat,
um ein Vielfaches höher sit,
als bei den Verletzugen
der Rechtsansprüche
die durch
die bisherigen Beleidigungsparagraphen
abgedeckt werden,
so hat hier
auch der Gesetzgeber,
 dieser Tatsache
Rechnung zu tragen,
im Zweifelsfall
durch das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
dazu gezwungen,
einen weiteren Beleidigungsparagraphen 
      im STGB
zu installieren
der entsprechend ausformuliert,
auch ein
 wesentlich höheres Strafmaß,
im Falle
einer Schutzrechtsverletng
 nach sich
zu ziehen hat!
Ob man
diesen zusätzlichen Beleidigungsparagraphen,
nun als "existenzgefährdende
Beleidigung" bezeichnet,
oder wie
auch immer,
spielt keine Rolle,
der Gesetzgeber
 hat mit
allem Nachdruck
klar zu stellen,
das es
das verfassungsmäßige Recht
des Bürgers ist,
daß seine Inhalte
 im Internet bleiben,
bis es
 zu einem Wahrheitsbeweis
 durch Gerichtsurteil
gekommen ist
und erst dann
darf der Internetbetreiber
 den Inhalt löschen,
den Account löschen,
oder Inhalte uploadfiltern!
Das Erpressen
von personenbezogenen Daten,
wie zum Beispiel
Handynummern,
weil ansonsten
 der Account
 nicht wieder
 frei geschaltet wird
 und gelöscht wird,
 stellt nicht nur
 eine Straftat
 durch Erpressung dar
 sondern ist auch
 ein Angriff
 auf das
verfassungsmäßig garantierte Recht
auf informelle Selbstbestimmung!
Auch diese Praxis
 muß strafrechtliche Konsequenzen
für die Internetdienstanbieter
nach sich ziehen!
 In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der elitären Minderheiten
in den
oberen Zehntausenden
zugunsten der Rechtsextremisten
zugunsten der Linksextremisten
und zugnsten
der Extremisten
 in den Religionsgemeinschaften
gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung,
 ein derartiger
totalitaristisch-polizeistaatlicher Revisionismus
durchgesetzt werden,
aus dem heraus
man den Bürger
vor Ort
wehrlos und mundtod
machen kann,
damit sich
zum Beispiel auch
 die Opfer
von Rassismus
nicht mehr
gegen die Täter
 zur Wehr
setzen können,
weil man ihnen
 unterbinden kann,
sich mit Tatsachen
 und Fakten,
 Namen und Personen,
 die relevant sind
zum Zeitgeschehen,
im Zuge
des verfassungsmäßig
garantiertem Rechts
auf freie Meinugsäußerung
in Form
von Tatsachenberichten
im Internet
zur Wahrung
der Interessen
 an die Öffentlichkeit
 wenden zu können
und darauf aufmerksam
machen zu können,
  um sich
zur Wehr
setzen zu können!
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Ohne einen Wahrheitsbeweis
 durch ein Gerichtsurteil
 findet verfassungswidrige 
Zensur statt!!!   
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Mittwoch, 19. Juni 2019

Es wäre Ihnen kein Dorn im Auge, wenn der Bürger sich, auf Seiten im Internet, an die Öffentlichkeit wenden würde und er würde sich tatsächlich, nicht an Tatsachen und Fakten halten!

https://www.instagram.com/p/By544PBAJGl/
Denn dann 
hätten Sie 
eine rechtliche Handhabe!
Sie aber 
stören sich daran, 
daß Sie
im Zuge 
des verfassungsmäßig garantiertem  Rechts auf 
freie Meinungsäußerung,
der Interessen,
beim Namen 
genannt werden 
mit Tatsachen 
und Fakten,
die Sie 
geschaffen haben
und für die 
https://www.instagram.com/p/Bg7zGhIHYO4/
Sie sich 
nicht verantworten wollen
und die Sie 
nicht vertreten können
und für die 
Sie sich 
von mir aus 
auch ganz getrost 
aufhängen können! 
Hier frei Haus
 eine Anleitung: 
https://www.youtube.com/watch?v=dpRdCXUp0E4

 https://www.youtube.com/watch?v=H0sv7HJWXO8


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