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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Freitag, 19. Februar 2021

Frankreich/Macron: Pressefreiheit??? Die Massenmedien sind nicht nur europaweit, Täter und Tatbeteiligte des realexistierendem, antidemokratischem, totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus!!!


  Da die Massenmedien,
propagandistischer Arm 
der pseudodemokratischen, 
feudal-föderalistischen, 
elitär-bourgeoisen Minderheiten,
 im Krieg gegen 
den ganzen Rest 
der 75% Bevölkerung,
zu den Tatbeteiligten 
und Tätern 
des realexistierendem, 
antidemokratischem, 
totalitaristisch-polizeistaatlichem 

Revisionismus gehören,
geht es 
hier nicht 
um die 
vermeindliche Pressefreiheit,
sondern um 
eine systematische Entrechtung 
der Basis 
der breiten Massse 
der Bevölkerung 
europa- und weltweit!

Zugunsten der
immer gleichen Tatbeteiligten
und Täter,
Charaktäre und Mentalitäten
nicht nur
in den
immr gleichen Tätergruppierungen,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit
in den
oberen Zehntausenden,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit rechtsaußen,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit linksaußen

und 6-7-8%
der Bevölkerung weltweit,
den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften,


will man 
jedem einzelnem Bürger
 an der Basis
 der Bevölkerung 
die Wahrung 
seiner berechtigten 
Interessen unterbinden 
und die 
Möglichkeit entziehen, 
sich gegen Willkür 
und Willfährlichkeit 
derer er 
vor Ort 
ausgeliefert ist,
zur Wehr setzen 
zu können!
Man nimmt 
hier nicht
den Massenmedien

 die Pressefreiheit,
 sondern der
 breiten Masse
 der Bevölkerung,
schleichend und kontinuierlich,
sämtliche ihrer Bürger-, 
Menschen- und Freiheitsrechte!

 Zensur findet niemals 

zum Schutz 

von Opfern,

sondern immer nur 

zum Schutz 

von Tätern statt!!!

Der immer gleiche 

Teufelskreislauf!

Damit das 

begangene Unrecht

 keinerlei Konsequenzen

 nach sich zieht,

wird das nächste 

und das nächste 

und das nächste  

und das nächste 

Unrecht geschaffen!!!


Ein konkretes Praxisbeispiel

ist hier 

der Verkehrspolizist,

der sich 

in Bayern

 von den Massenmedien

 vor Ort,

 dazu hat anstiften


und anstacheln lassen,

seine Dienst- 

und Amtsbefugnisse 

massiv zu überschreiten 

und die Passanten,

 die von 

den Massenmedien bundesweit,

 im Zuge

 des realexistierendem, 

antidemokratischem,

 totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus,

 systematisch als "Gaffer",

 diffamiert werden,

massiv anzugreifen

und ihnen 

ihr verfassungsmäßig 

garantiertes Recht

 zu unterbinden,

uneingeschränkt 

und restlos alles,

 was sich 

ausserhalb des 

persönlichen Lebens- 

und Geheimbereichs,

der Intims- 

und Privatsphäre

und damit 

ausserhalb des Schutzrechtsbereichs,

einer anderen Person,

in der 

Öffentlichkeit abspielt,

im Zuge 

des verfassungsmäßig

 garantiertem Recht

 auf freie Meinungsäußerung,

 foto-, film- 

und tondokumentarisch 

mit den 

technischen Mitteln

 die zur 

Verfügung stehen,

zur Wahrung 

der Interessen,

verwerten und verwenden,

festhalten, dokumentieren,

veröffentlichen und kommentieren,

zu können!

Anstatt daß hier 

nun der Innenminister

 in Bayern,

 in dessen Verantwortungsbereich

das Ganze 

sich zugetragen hat,

die Konsequenzen zieht

 und sich für 

das Verhalten 

des Verkehrspolzisten 

bei den 

angegriffenen Passanten entschuldigt,

stellt sich dieser 

schützend vor 

diesen Täter 

und macht 

sich damit selbst

zum Tatbeteiligten!  

Und als wenn 

das alles 

noch nicht kriminell

genug wäre,

läßt man sich 

in der Bundesebene,

um dem Ganzen 

noch die Krone 

auf zu setzen,

die verfassungswidirge 

Rechtslage einfallen,

 STGB-201a

es würde 

gegen die Ehre

 von Verstorbenen gehen,

wenn die Passanten

 von ihren verfassungsmäßig 

garantierten Rechten

 gebrauch machen würden!

Die Rechtslage 

im Vorfeld 

war ausreichend 

und hat ausreichend 

Schutzrechte garantiert!

Wäre das Gleiche 

vor 1989/`90,

vor der 

Wiedervereinigung geschehen,

hätte man sich 

von offizieller 

Seite her,

bei den angegriffenen Passanten 

dafür entschuldigt.

der Verkehrspolizist 

hätte disziplinarrechtliche Konsequenzen 

zu spüren bekommen

und das Ganze 

wäre erledigt gewesen! 

Hier geht es,

bei dieser 

verfassungswidirigen Rechtslage,

die hier,

im Zuge 

des realexistierendem, 

antidemokratischem,

 totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus,

geaschaffen wurden ist

ausschießlich um 

das systematische Entrechten 

der Basis 

der Bevölkerung

und das 

systematische Entziehen

 der verfassungsmäßig

 garantierten Bürger-, 

Menschen- und Freihetsrechte! 

    Damit der Bürger 

an der Basis 

der Bevölkerung 

sich gegen Willfährlichkeit 

uns Willkür,

derer er 

vor Ort 

ausgeliefert ist,

nicht mehr 

zur Wehr setzen 

und seine Interessen 

nicht mehr 

wahren kann!

 Sie wollen 

sich hier verfassungs- 

und rechtswidrige 

Freiräume verschaffen,

um ungestört 

Straftaten im Amt,

verüben zu können,

ohne daß 

der Bürger sich 

gegen die Willfährlichkeit 

und Willkür,

derer er 

vor Ort

 ausgeliefert ist

zur Wehr 

setzen kann!

 Dem Bürger 

geht es

um die Wahrung 

seiner berechtigten Interessen

und seinem Rechtanspruch

auf Wahrheitsfindung,

den Massenmedien 

geht es 

ausschließlich darum, 

sich im Zuge

 ihrer kommerziellen Berichterstattung

bereichern zu können!!!

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
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