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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Dienstag, 30. Mai 2023

Ukraine: Die Ukraine hat kein Interesse an russischem/belarussischem Territorium, hat aber völkerrechtlich alles Recht der Welt, im russischem und belarussischem Hinterland...

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Bisherige Beiträge 

in diesem Blog 

zum Thema:

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...alles was militärstrategisch

und -taktisch 

relevant ist

 zu vernichten!!!

Insbesondere Waffensysteme 

des verbrecherischem 

Putin-Regime, 

bevor sie 

zum Einsatz 

kommen können!!!

Die Nato-Länder

die der Ukraine 

Waffensystem liefern 

können es zwar 

der Ukraine

zur Auflage machen,

daß sie 

diese Waffensysteme

 nur zur Befreiung

der besetzten Gebiete

 auf ukrainischem Territorium

 einsetzen dürfen,

die selbst 

hergestellten Waffensysteme,

oder die, 

die sie nicht

 von der 

Nato erhalten, 

können sie

allerdings sehr wohl,

völkerrechtlich einwandfrei, 

auch tief 

im russischem

und belarussichem 

Hinterland einsetzen,

um sich davor 

zu schützen,

daß sie mit 

den Waffensysteme

 angegriffen werden können,

die sie 

im Vorfeld,

 auf dem Wege 

vernichten können!!! 

Um ein Gleichgewicht

her zu stellen

und den 

gegnerischen Erstschlag

 zu unterbinden, 

hat man ihnen

auch zeitnah,

atomare Gegenschlagwaffen

 zur Verfügung 

zu stellen!!! 

Die Ukraine 

hat bisher

 nicht ein 

einziges Waffensystem,

das sie 

von den Nato-Ländern

 geliefert bekommen haben

 im russischem, 

oder belarussischem 

Hinterland eingesetzt!!!

Man kann ihnen 

also bedenkenlos

 auch Waffensysteme,

 wie zum 

Beispiel den 

Taurus-Marschflugkörper liefern. 

Insbesondere die 

Multiple Warhead-Funktion,

kann die Ukraine 

mit Sicherheit 

gut gebrauchen.

Wenn von 

den 600 Stück,

die die Bundeswehr hat,

100 Stück abgegeben 

werden könnten,

wäre dieses Waffensystem 

für die Befreiung

 der Krim 

und des Donbass

von Vorteil. 

Die ukrainische Artillerie 

braucht dann 

nicht mehr

 im vierstelligen Bereich

Granaten pro Tag,

sondern kann 

mit einem Marschflugkörper,

 bis zu 16 Ziele

mit einem Schlag 

auf den 

Punkt genau 

zeitgleich ausschalten! 

Alle Nato-Waffensysteme,

die man bisher

 den Freunden

 des verbrecherischem 

Putin-Regime 

in Ungarn, 

oder dem verbrecherischem 

Erdogan-Regime 

in der Türkei,

geliefert hatte,

sind so,

oder so 

schon verbrannt 

und haben 

die Russen schon

 auf ihrem Seziertisch! 

All diese Waffensysteme 

kann man auch 

den Ukrainern 

zur Verfügung stellen!!!

Es gibt 

keinen Grund mehr 

ihnen diese Waffensysteme 

zu verweigern!!!

Waffensystem wie,

zum Beispiel

 den Tiger-Kampfhubschrauber

sind bereits 

verbrannte Nato-Waffensysteme,

die die Russen 

längst auf ihrem 

Seziertisch haben,

da man 

das Waffensystem 

ja den Freunden 

des verbrecherischem 

Putin-Regime,

dem verbrecherischem 

Erdogan-Regime 

in der Türkei

 geliefert hat!!!

Unverständlich auch 

das latente 

und notorische Weigerungsverhalten

von den 

825 Fuchs

der Bundeswehr 

und sei es 

auch nur 

einen kleine Anzahl (50?) 

an die Ukraine

 ab zu geben!

Um über 

den Dnepr 

auf die Krim 

übersetzen zu können.

 Tamuz 5:

Wenn die Türkei 

diese Panzerabwehrlenkwaffe 

geliefert bekommen hat,

dann hat das 

verbrecherische Putin-Regime 

diese so,

oder so schon 

auf dem Seziertisch!!!  

Es gibt also 

keinen Grund 

die Lieferung

dieser Waffe 

zu verweigern!!!

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Auch Systeme 

wie zum Beispie

das Mantis-System,

um im Nahbereich 

Drohnen-

und Lenkwaffenangriffe 

abwehren zu können,

hat man ihnen, 

bei Interesse 

zu liefern. 

Granaten sind,

zumindest im 

Zuge des 

Nahbereichsluftabwehrschutz

dauerhaft billiger

als Lenkwaffen!!!

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Angenommen dem 

verbrecherische Putin-Regime 

würde eine Drohne 

500,-€ kosten,

die Ukraine muß 

zur Abwehr

eine Lenkwaffe einsetzen 

die 5000,-€ kostet,

sind die Russen 

immer noch

 mit 4500,-€ 

im Vorteil!!! 

Würde die Ukraine 

diese Lenkwaffe 

nicht einsetzen,

 um die Drohne

 aus zu schalten,

würde sie mehr 

Schaden anrichten,

als die Lenkwaffe 

zur Abwehr kostet!!!

Selbstverständlich kann

und muß 

 die Ukraine 

von 100 Drohnen 

alle Hundert abwehren 

und unschädlich machen,

die Russen bleiben

 aber bei 

100 Drohnen

mit 450000,-€

 im Vorteil!!!

Und so lange 

das so ist,

werden sie 

immer weiter

Drohnen in die 

Ukraine schicken!!! 

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Das Patriot-Luftabwehrsystem

hätte nicht beschädigt

 werden können,

wenn es 

mit einem 

derartigem zusätzlichem 

Nahbereichssystem 

gegen die gegnerischen

radarsuchenden Lenkwaffen 

abgeschirmt wurden wäre.

Genauso auch 

die Hafenanlage,

in Odessa 

in der wohl 

auch ein 

ukrainisches Kriegsschiff

vom verbrecherischem 

Putin-Regime 

 zerstört werden konnte,

weil es keinen 

Nahbereichschutz gab! 

Die ukrainischen Soldaten 

an den

jeweiligen Frontabschnitten

 hätten nur

 die Hälfte

 an Verlusten,

 wenn sie

 einen vernünftigen

 Nahbereichsluftabwehrschutz hätten!

Auch das

zusätzliche Abschirmen 

der gelieferten Luftkampfmittel,

F16 (Block 60+), 

Tornado (Aktualisierung-AMRAAM), 

Eurofighter (Aktualisierung-HARM), 

usw., usw.,

Start- und Landebahnen,

usw.,usw., 

mit diesem Nahbereichsschutz,

zeitgleich und parallel 

zur IRIS-T-SLM 

und dem 

Patriot-Luftabwehrsystem

ist nicht unsinnig.

SMART-SELR

und APAR.

Mit teuren Lenkwaffen 

auf billige Drohnen,

oder gegnerische Lenkwaffen 

zu schießen

 ist damit 

nicht mehr notwendig,

weil man das 

weit im Vorfeld

schon Erfassen

und Priorisieren kann!!!

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"Skyranger-Airdefence-Helikopter"

Ukraine: Solange wie die Ukraine dazu gezwungen ist teure Luftabwehrlenkwaffen gegen billige Drohnen, die nur ein Bruchteil kosten, ein setzen zu müssen, ist das verbrecherische Putin-Regime weiter im Vorteil!!!

##############

Der internationale Strafgerichtshof 

in Den Haag 

hat das

 eingefrorene Auslandsguthaben,

des verbrecherischem 

Putin-Regime,

in Höhe von 

200 Milliarden,

zeitnah den Ukrainern 

und den Moldawiern

zu zu sprechen,

damit sie 

mit Hilfe

 dieser finanziellen Mittel,

das verbrecherische 

Putin-Regime 

aus den besetzten 

moldawischen Gebieten,

von der Krim

und aus 

dem Donbass

 vertreiben können!!!  

   ------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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