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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Sonntag, 22. November 2020

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: 160 Fertigungslinien für den nichtkommerziellen Bedarf der Bevölkerung bundesweit, an medizinischen Schutzmasken, aus dem Rechtsanspruch auf Bevölkerungsschutz!

Bildunterschrift hinzufügen
 

 Aus dem verfassungsmäßig 

garantiertem Recht 

auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit 

resultiert der Rechtsanspruch 

auf Bevölkerungsschutz 

eines jeden 

der 80 Mio Bürger.

Bei einem 

angenommenem Worstcaseszenario

bei dem 

in allen 

öffentlichen Haushalten 

eine Virenbelastung

 von mehr 

als 30 Infizierten

 pro 100000 Einwohner 

erfasst werden

und man 

10 medizinische Schutzmasken

 pro Bürger 

und Woche

 in der 

Bevölkerung verteilt,

ergibt sich 

ein bundesweiter Bedarf 

von 800 Mio Masken 

pro Woche. 

Moderne Fertigungsanlagen 

müßten eigentlich 

in der Lage 

dazu sein

 eine Fertigungskapazität

 und einen 

Teileausstoß von

10x50Stück 

pro Minute 

zu produzieren. 

Somit müßte es 

möglich sein 

den gesamten 

bundesweiten Bedarf

 im Falle

 eines Worstcaseszenarios

 mit Hilfe 

von 160 

dieser Anlagen 

in einer 24/7 Maximalproduktion

zu decken.

Das Verfassungsgericht 

in Karlsruhe 

hat den Bundesgesetzgeber

 dazu zu verurteilen,

diese 160 Fertigungslinien

 an zu schaffen 

und in 

den Bezirksregierungsebenen

 zu installieren

 und mit Hilfe

 gGmbH´s oder gUG´s,

zur Deckung 

des nichtkommerziellen Bedarfs,

unter Zuhilfenahme 

von Planstellen

 zur gemeinnützigen Tätigkeit 

 auch in aller Zukunft 

 auch wenn 

keine Virenbelastung

 der Bevölkerung

 mehr vorhanden ist

weiterhin zu betreiben. 

  Der nichtkommerzielle Bedarf

im Einzugsgebiet

kann dann auch 

ohne Virenbelastung

 in Minimalproduktion 

weiterhin gedeckt werden,

um den Produktionsstandort

auch weiterhin

 aufrecht zu erhalten.

 Für den Fall 

einer erneuten Virenbelastung 

der Bevölkerung 

im Einzugsgebiet

kann man dann

 relativ schnell wieder

 in 24/7 Maximalproduktion 

dem nichtkommerziellen Bedarf 

im Einzugsgebiet 

gerecht werden.

-----------------

Nur mit Hilfe 

dieser medizinischen Schutzmasken,

so wie 

sie auch

 von den Ärzten

 in den Krankenhäusern 

getragen werden,

die auf Grund 

des dreifachem Vlies,

die amtliche schutzfunktion besitzen,

daß kein Virus

 nach aussen 

gelangen kann, 

selbst wenn 

der Maskenträger

 unbewußt infiziert 

sein sollte 

und somit

 auch keine Fremdgefährdung

 für Andere darstellt,

 trotzdem, daß kein

 1,5-2m Sicherheitsabstand

 eingehalten wird, 

kann trotz Virenbelastung 

der Bevölkerung,

weitestgehendst Normalität 

aufrecht erhalten werden.   

Hätte man 

diese Eigenproduktion

gleich im Januar 2020

in Angriff genommen,

hätte man 

von den 14000 Toten

mindestens 10000 

das Leben 

retten können

und den 

öffentlichen, gewerblichen

und privaten Haushalten 

nur einen Bruchteil

 des Schadens zugefügt,

 der bis hier 

und heute 

zugefügt wurden ist.   

Aus dem

 SARS1-Gutachten 

aus dem 

Jahre 2012 

wurde das 

schon prophezeit

und im 

Januar 2020

hatten die Offiziellen

 schon gewußt,

daß das Virus 

garantiert nicht 

in China

 bleiben wird!

Also hätte man 

dem Gutachten

und der Verpflichtung 

zum Bevölkerungsschutz 

Rechnung tragen müssen 

und diese Eigenproduktion

 des nichtkommerziellen Bedarfs 

in Angriff 

nehmen müssen! 

5-max.10Mrd €

an Steuermiteln 

im Januar 2020,

für de 160 

Betriebs- und Produktionsmittel,

um der Verpflichtung 

zum Bevölkerungsschutz 

Folge zu leisten

und diesen 

nichtkommerziellen Bedarf 

in Eigenleistung 

mit Hilfe dieser  

gGmbH´s oder gUG´s 

zu decken,

sind zu viel,

aber auf der 

anderen Seite 

die Staatsverschuldung 

im mehrfachen 

dreistelligen Milliardenbetrag

in die Höhe treiben???

Wenn in 

einem Einzugsgebiet 

die Fallzahlen 

nicht runtergehen,

 trotzdem, 

daß diese 

medizinischen Schutzmasken 

verteilt wurden sind

und wenn man 

dann zusätzlich noch

 weitere Maßnahmen ergreift

 aus denen heraus 

die öffentlichen, gewerblichen

und privaten Haushalte

geschädigt werden, 

weil halt diese Maken 

nicht ausreichend sind,

ist das etwas anderes!

Aber auf der 

einen Seite

 diese Masken nicht

 in der Bevölkerung 

zu verteilen,

obwohl sie 

das optimalste 

Mittel sind 

die Verbreiteung 

des Virus 

ein zu dämmen,

 mit der 

faulen Ausrede, 

weil man sie

 auf dem 

internationalem Markt 

nicht in 

ausreichender Stückzahl bekommt 

und die Bevölkerung

dann damit abspeißt, 

"dann müssen sie halt 

1,5-2m Abstand halten

und diese 

Lockdowns hinnehmen!"

Das ist Mord

 durch Unterlasssen

 in Bezug 

auf die Toten,

 die man hätte

 mit diesen Masken

 vermeiden können 

und Betrug 

an den  

öffentlichen, gewerblichen

und privaten Haushalten

die man 

mit diesen Lockdowns,

 die es mit 

diesen Masken 

nicht hätte 

geben müssen, 

massiv schädigt!!!

------------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

 
In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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