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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Freitag, 31. Oktober 2014

Belohnungen anstatt Rechtsansprüche????

https://www.youtube.com/watch?v=GHll61BsrrA

Man hat den ALG2-Empfängern 
Rechtsansprüche zuzubilligen:
 1.) Rechtsanspruch auf Wahrheitsfindung durch Gerichtsurteil.
Keine Leistungskürzung ohne ein Gerichtsurteil.
Nur wenn der Bürger durch ein Gericht,
regelrecht zur Leistungskürzung,
verurteilt wurde,
nachdem zuvor,
das jeweilige Jobcenter/Arge,
eine Eingabe an das Gericht eingereicht hat,
mit der Zielsetzung Leistungskürzung gegen den Bürger,
bereiben zu können
und von dem Gericht,
Recht bekommen hat,
darf erst ein Kürzen der Leistung legitim sein.
Alles andere kann man
mit rechtstaatlichen
Grundsätzen und Prinzipien
nicht vereinbaren!!!!
2.)Rechtsanspruch auf Kostenübernahme zertifizierte Qualifikation,
durch ein Bundesbildungssubventionsgesetz!
3.)Rechtsanspruch auf kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit,
für die Dauer in der der ALG2-Empfänger 
keine reguläre Arbeit in einem regulärem Betrieb findet
und für die Zeit,
in der durch das Arge/Jobcenter,
keine andere Maßnahme angesetz wird,
oder der Bürger,
zum Beispiel keine Weiterbildung,
druch das Bundesbildungssubventionsgesetz ableistet.
Hierzu hat die Bundesgesetzgebung,
alle öffentlichen Haushalte,
Bundesweit in die Pflicht zu nehmen,
allen anfallenden Bedarf,
der, 
vom Grad,
der verantwortlichen Tätigkeit her,
für die gemeinnützige Tätigkeit,
geeignet ist,
weitestgehend
und maximalst,
auch durch gemeinnützige Tätigkeit,
zu decken.

Anstatt den ALG2-Empfängern,
aus einem Bundesbildungssubventionsgesetz heraus,
Kostenübernahme für zertifizerte Qualifikation zuzubilligen,
damit die Arbeitslosen,
mit der Qualifikation,
bis zum Renteneintrittsalter,
mit einem moderatem Stundenlohn,
zum Bruttosozialprodukt etwas beitragen zu können,
schickt man diese mit den Bildungsgutscheinen,
die eigentlich für sinnvolle
und vernünftige Weiterbildung,
die die Arbeitslosen in ihren Fachbereichen weiter bringt,
gedacht gewesen ist,
zu Praktikas,
die sie vier Monate bei einem Arbeitgeber ableisten,
wo nur einzig und allein,
dieser Arbeitgeber etwas davon hat,
weil er die Arbeitskraft des arbeitslosen Bundesbürgers,
kostenlos und umsonst,
über diese vier Monate hinweg ausnutzen kann,
der arbeitslose Bundesbürger aber wird dadurch,
regelrecht strafrechtlich[§263STGB-Betrug(Versuch)] relevant,
um seine Weiterbildung gebracht,
die ihm durch den Bundesgesetzgeber zugedacht gewesen ist!!
Und nun will man die nächsten Milliarden von Steuergeldern,
für etwas zum Fenster hinaus werfen,
obwohl die Arbeitslosen ohnehin jede Arbeit,
die ihnen durch einen Arebeitgeber angeboten wird,
annehmen müssen, weil ihnen sonst eine Leistungskürzung droht???
Diese Milliarden von Steuergelder sollten lieber in ein
Bundesbildungssubventionsgesetz investiert werden,
sodaß die arbeitslosen Bürger auch wirklich Weiterbildung
machen können,
die sie auch wirklich weiter bringt
und nicht mit den Bildungsgutscheinen,
von den Fallmanagern zu Praktikas geschickt werden.
Milliarden von Steuermitteln,
die für Praktikas zum Fenster hinaus geworfen werden,
anstatt für sinnvolle Weiterbildung genutzt zu werden!!!!!
 In den Betrieben brauchen die Arbeitgeber qualifizierte
und fachkompetente Leute
und da nutzen auch irgendwelche,
debil-infantilen Belohnungen nichts,
mit denen nur wieder die nächsten Steuermilliarden,
zum Fenster hinaus geworfen werden!!!
Was die Arbeitslosen brauchen sind Rechtsansprüche,
auf Kostenübernahme für zertifizierte Weiterbildung,
damit sie vom Fallmanagement vor Ort,
mit den Bildungsgutscheinen
nicht zu Praktikas geschickt werden können
und auf dem Wege regelrecht strafrechtlich relevant,
um ihr Weiterbildung betrogen werden,
die sie dringend brauchen,
um bei den Arbeitgebern arbeiten zu können
und mit einem moderatem Stundenlohn,
im optimalsten Fall,
bis zum Renteneintrittsalter
zum Bruttosozialprodukt etwas beitragen zu können!!!
Nur bei den Bildungsveranstaltern,
kann der arbeitslose Bundesbürger,
fundierte Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten,
erwerben,
die er bei einem zukünftigen Arbeitgeber nutzen kann.
Desweiteren würde man auch mit einem derartigem,
Bundesbildungssubventionsgesetzt den wünschenswerten Effekt erzielen,
daß es im Einzugsgebiet vor Ort,
bei wesentlich mehr Bildungsveranstaltern,
wesentlich mehr Arbeit für Dozenten usw. geben wird.
Man würde im Bildungswesen
für ein wesentliches Mehr,
an Arbeitsplätzen , Sorge tragen
und die arbeitslosen Bundesbürger
würden bis zum Renteneintrittsalter,
zum Bruttosozialprodukt etwas beitragen können.
Milliarden von Steuermitteln,
die in die Mittelschicht
und die Oberschicht investiert werden,
mit dem Argument "Arbeitsplätze",
die dann in irgendwelchen dunklen Kanälen versickern,
oder auf irgendwelche Schweizer-Konten verschleppt werden!!!
Anstatt ein Bundesbildungssubventionsgesetz,
das die Basis der Gesellschaftspyramide nicht ausklammert
und das Arbeitsplätze,
bei wesentlich mehr Bildungsveranstaltern schaffen würde,
den Bürgern zuzubilligen,
werden die nächsten Steuermilliarden zum Fenster hinaus geworfen,
obwohl die ALG2-Empfänger so,
oder so jede Arbeit aufnehmen müssen,
die sie von einem Arbeitgeber angeboten bekommen!
Die ALG2-Empfänger die Qualifizierungsunwillig sind,
werden auch keine Kostenübernahme beantragen
somit wird das Steuergeld auch nicht für "Pseudobildung" verschwendet,
obwohl der ALG2-Empfänger gar kein Interesse an Weiterbildung hat.
Hier sollte eine generelle Pflicht zur kontinuierlichen,
gemeinnützigen Täteigkeit eingeführt werden,
aus denen die ALG2-Empfänger,
im optimalsten Fall,
vom ersten Tag,
bsi zum letzten Tag,
Alg2-Empfang,
so lange wie sie keine reguläre Arbeit,
in einem regulärem Betrieb finden,
mit einer 120 Stunden-Auflage,
in die Pflicht genommen werden,
sich, zugunsten der öffentlichen Haushalte
eingetragenen Vereine
und karitativen Organisationen,
bei einem Betreiber der gemeinnützigen Tätigkeit,
den sich der ALG2-Empfänger selber sucht,
zu gunsten der Allgemeinheit
und dem Gemeinwesen,
 nützlich zu machen!
Gegen den körperlichen
und geistigen Verfall,
um körperlich
und geistig Fit,
für die reguläre Arbeit,
in einem regulärem Betrieb,
bei einem zukünftigem,
regulärem Arbeitgeber,
gehalten zu werden.
Im Gegenzug,
müßte der ALG2-Empfänger,
Mehraufwandsentschädigung(1,50€/h),
Fahrgeld(0,75€/h),
erhalten,
daß dem Alg2-Empfänger,
durch den Betreiber
der gemeinnützigen Tätigkeit,
direkt ausgezahlt wird
und für einen
Qualifizierungsbaustein(0,75€/h),
auf den ein Rechtsanspruch,
alle drei Monate,
zugebilligt werden muß,
sollte das Geld ,
durch das Jobcenter,
in Treuhand,
verwaltet werden
und in Absprache mit dem fachbezogen,
agierendem Fallmanagement,
alle drei Monate,
für Qualifizierung,
die über 1-2 Wochen,
statt finden sollte,
verwendet werden soll.
Sollte der ALG2-Empfänger,
zwischenzeitlich Arbeit gefunden haben,
sollte der bis dahin erwirtschaftete Betrag,
in Form eines Gutscheins,
der bei einem Bildungsveranstalter,
freier Wahl eingelöst werden kann,
 ausgehändigt werden.