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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Freitag, 3. April 2020

Covid19:Den Bedarf der öffentlichen Haushalte, karitativen Organisationen, eingetragenen Vereine, gGmbH`s und gUG`s, auch mit Hilfe von Planstellen zur gemeinnützigen Tätigkeit decken!

https://www.instagram.com/p/B_IuLlkgukv/
 Das Verfassungsgericht 
in Karlsruhe 
hat die Verantwortlichen 
in die Pflicht 
zu nehmen 
dem Bevölkerungsschutz 
der aus 
dem Recht
 auf Leben 
und körperlicher 
Unversehrtheit resultiert
 Rechnung zu tragen 
und eine Massenproduktion
 von medizinischen Mundschutzmasken
 vor Ort 
zu betreiben, 
damit jeder Bürger
 seine 10 Stück 
medizinische Mundschutzmasken
 pro KW erhält 
und daraus resultierend
 auch per Erlaß 
dazu angehalten wird 
diese auch zu tragen.  
Nur mit Hilfe 
dieser medizinschen Mundschutzmasken 
kann ein 
hermetischer Riegel 
vor die Verbreitung 
des Covid19 Virus 
davor geschoben werden 
und eine Rückführung 
zur Normalität
 verwirklicht werden.
 Die Verantwortlichen 
und Offiziellen 
verstecken sich
 hinter der 
faulen Ausrede,
 daß sie 
auf dem 
internationalem Markt nicht
 ausreichend medizinische 
Mundschutzmasken auftreiben können 
und nehmen unnötig viele,
 tausende Covid19 Tote 
und das Ruinieren
 der öffentlichen, gewerblichen 
und privater Haushalte
 in Kauf 
anstatt eine Massenproduktion 
dieser Masken
 die sie nicht
 auf dem 
internationalem Markt bekommen 
hier vor Ort 
in Angriff zu nehmen 
und man hätte 
hier und heute
 nur ein paar
 hundert Tote
 und die öffentlichen, gewerblichen
 und privaten Haushalte 
hätte man nicht
 ruinieren brauchen!   
Haben die Täter 
des verbrecherischem 
Chinesischem Regims,
denen wir
 diese Covid19 Scheiße 
überhaupt erst
 zu verdanken haben,
Bildunterschrift hinzufügen
das Weltmonopol
für die Herstellung 
medizinischer Mundschutzmasken?
Es hätte 
keinerlei "Lockdown"
geben müssen 
und trotzdem 
hätten wir 
hier und heute
anstatt mehr 
als 7000 Tote,
nur ein 
paar Hundert! 
Person 1
und Person 2
haben ein verfassungsmäßig
garantiertes Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit!
Person 1
und Person 2
können unbewußt
infiziert sein.
Medizinische Mundschutzmasken
Bildunterschrift hinzufügen
tragen dafür Sorge,
daß kein Virus,
für den Fall,
daß der Träger
unbewußt inviziert ist,
nach außen
dringen kann.
Somit hat Person 1
gegenüber Person 2
und Person 2
gegenüber Person 1,
den Rechtsanspruch darauf,
daß eine
medizinische Mundschutzmaske,
in der Qualität,
wie  sie auch
von den Ärzten
in den Krankenhäuser
 verwendet werden, 
getragen wird,
wenn der Abstand
von 1,5 Metern
nicht eingehalten
werden kann.
Tragen beide Personen
medizinische Mundschutzmasken
brauchen auch 
keine 1,5 Meter Abstand
 gehalten werden!
 Die Verpflichtung 
zur Massenproduktion 
medizinischer Mundschtzmasken,
 hier vor Ort, 
da der internationale Markt
 nicht ausreichende 
Anzahl hergibt,
 in der Qualität 
wie sie
 die Ärzte
 in den Kliniken tragen,
 damit sichergestellt ist,
 daß kein Virus 
nach außen 
dringen kann, 
für den Fall, 
daß der Maskenträger
 unbewußt infiziert ist,
 die sich aus 
dem Bevölkerungsschutz ergibt,
 der aus dem 
 verfassungsmäßig garantiertem Recht 
auf Leben 
und körperlicher Unversehrtheit
 ein Rechtsanspruch 
eines jeden  Bürgers
 gegenüber dem Staat ist, 
muß vom Verfassungsgericht 
in Karlsruhe 
bestätigt werden
 und die Offiziellen
 müssen in die Pflicht
 genommen werden 
jedem Bürger 
10 medizinische Mundschutzmasken
 pro KW
 aus zu händigen
 und zur Verfügung 
zu stellen! 
Nur mit Hilfe
 dieser medizinischen Mundschutzmasken
 kann eine Verbreitung 
des Virus 
hermetisch unterbunden werden
 und eine 
sicherre Rückkehr 
zur Normalität  erfolgen.    
Im Januar 2020
hätten die  Verantwortlichen,
 gewählten Volksvertreter
 und Offiziellen,
in diesem Land
schon bereits
dem Bevölkerungsschutz,
 Rechnung tragen müssen,
 der sich
aus dem verfassungsmäßig
garantiertem Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit
 heraus für jeden
 einzelnen Bürger ergibt
 und 6 Mrd €
in die Produktion
 von medizinischen Mundschutzmasken,
vor Ort
investieren müssen.
 Man hätte mit
 dieser Summe
für jeden
der 80 Mio Bundesbürger
 für das
 gesamte Jahr 2020,
pro Kalenderwoche
10 medizinische
Mundschtzmasken herstellen
und aushändigen können.
 Man hätte dadurch
nur einen Bruchteil
der Infektionen
und nur
einen Bruchteil
der Toten gehabt.
80 Mio Bürger
 x 10 Masken
x 52 KW,
bei einem Stückpreis
 von 0,10€,
macht zusammen 4,16 Mrd €
 für 12 Monate!
Man hätte den öffentlichen-,
den gewerblichen-
und den
privaten Haushalten
 nicht einen
derartigen Schaden
zufügen brauchen,
da das
 ganz normale Leben,
wie sonst auch,
 ganz normal
 weiter gegangen wäre,
nur halt konsequent
und disziplineirt
mit dem Tragen
der medizinischen Mundschutzmaske!
 Zur Produktion
dieser Masken
hätte man Planstellen
für die gemeinnützige Tätigkeit
schaffen können,
damit Regelsatzempfänger
 sich nützlich hätten
 machen können,
um den
anfallenden Bedarf
 der öffentlichen Haushalte,
 karitativen Organisationen,
 eingetragenen Vereinen,
 gGmbH´s und gUG´s
zu decken.
Bei 2,-€ Mehraufwandsentschädigung,
0,50€ für den Qualifizierungsbaustein
 und das was
eine Monatskarte
 für die
öffentlichen Verkehrsmittel,
vor Ort kostet,
geteilt durch 120 Stunden,
 an Fahrkostenpauschale,
  pro Stunde
kommt eine Summe
von 3,- bis 3,50 €
pro Arbeitsstunde,
pro Regelsatzempfänger zusammen.
 Zur Herstellung
des dreilagigem Fließ
 benötigten Produktionsmittel
 hätte man Bundeszentral einen,
 oder zusätzlich
auch Landeszentral,
in den jeweiligen
16 Ländern,
einen Produktionsstandort
installieren können,
von wo aus dann,
 das vorgvertigte,
dreilagige Fließ
 an die Endfertigungsstandorte
in den jeweiligen Bzirken,
 oder kommunalen Trägern
 verteilt worden wäre,
 wo dann auch
die Endfertigung
für den Bedarf
vor Ort,
 auch mit Hilfe
von Planstellen
 zur gemeinnützigen Tätigkeit
 mit Hilfe
von Regelsatzempfängern
 hergestellt hätte
werden können.
 Für 100000 Einwohner
 in SZ,
 hätte man also
 in der
jeweiligen Projektgruppe,
 oder Fachabteilung
aus dem angeliefertem,
 vorgefertigtem Fließ,
 aus der landes-,
oder bundeszentralen Produktion,
 10Stck x 100000 Einwohner,
pro Woche 1 Mio
medizinische Mundschutzmasken,
 in der gleichen Qualität,
wie sie auch
von den Ärzten
in den Kliniken
verwendet werden,
 für den Bedarf,
nur dem Bürgern
gegenüber allein,
herstellen können.
Dazu natürlich
noch der Bedarf
an diesen Masken
für die öffentlichen Haushalte,
 karitativen Organisationen,
eingetragenen Vereinen,
gGmbH´s und gUG´s.
6 Mrd €
geteilt durch
80 Mio Einwohner
 ergibt 75,-€
 pro Bürger,
 für 10
medizinische Mundschutzmasken

pro KW
mal 52
ergibt 520 Masken
pro 12 Monate,
 in der Qualität,
 wie sie
 die Ärzte
 in den
Krankenhäusern tragen.
 Im Januar 2020
hätte SZ
aus der Bundesebene
 7,5 Mio € für
 den Bevölkerungsschutz
 erhalten müssen.
 75,-€ pro Bürger
mal 100000 Einwohner
 ergibt 7,5 Mio €,
zur Gründung
einer gGmbH,
 oder gUG,
 die mit Hilfe
Planstellen für
 die gemeinnützige Tätigkeit
 den Bedarf
an medizinischen Mundschutzmaksen,
der öffentlichen Haushalte,
 karitativen Organisationen,
 eingetragenen Vereine,
 gGmbH´s
und gUG`s,
  im Einzugsgebiet
 des kommunalen Trägers,
 gedeckt hätte!
 Nach der
Sars1 Epedemie,
die Gott sei Dank
 weitestgehendst in Asien
 geblieben ist,
 wurde ein Gutachten
 in Auftrag gegeben
 aus dem hervorgeht,
 daß es genau
 zu den Versorgungsengpässen
Bildunterschrift hinzufügen
 im internationalem Markt
 kommen werden wird!
 Die Offiziellen, Verantwortlichen
und gewählten Volksvertreter
und Massenmedien,
sprechen aber lieber
von "Durchseuchung"
und "Herdenimmunität",
 damit sie nicht
 einen Cent
in den Bevölkerungsschutz
 investieren müssen!
Auch nach
dem Covid19 Virus,
wenn man
das Ganze medizinisch
 in den Griff
bekommen hat,
sollten diese Produktionsstätten
weiter betrieben werden,
denn mit Hilfe
der Planstellen
für die gemeinnützige Tätigkeit,
ist die Produkltion
an sich
auch nicht
sehr viel teurer
 als das
was man
auf dem
internationalem Markt bekommt
und man ist
komplett unabhängig
vom internationalem Markt,
 für den Fall,
 daß das nächste Virus,
verursacht durch
die Überbevölkerung,
irgendwann mit Sicherheit
wieder auf die Bevölkerung
drauf zu kommt! 
  Der internationale Markt
wird entlastet
durch die
massenweise Eigenproduktion
 vor Ort,
so daß auch
die kommerziellen Verbraucher,
die ihren Bedarf
 nicht durch
 die Produktion
durch gGmbH`s
und gUG`s
vor Ort
decken können/dürfen,
 indirekt durch
diese Entlastung
 des internationalen Marktes,
auch Nutznießer
 durch die
massenweise Eigenproduktion
vor Ort sind!   
Nach der Maximalproduktionskapazität
von mind. 6000 Stück
 pro Stunde,
damit jeder
der 100000 Einwohner
, einmal pro KW
10 Stück
medizinische Mundschutzmasken erhalten
  in einer
24 Stunden/7 Tage Produktion,
 wird der Produktionsstandort
 der errichtet wurde,
 um die Covid19 Krise
 zu bewältigen
und den Bedarf
der öffentlichen Haushalte
(z.B.:Bürger, Universitätskliniken,
Ämter, Behörden,
Dienststellen, Feuerwehr,
 DRK, THW, usw.),
 kariitative Organisationen
(z.B.: Altenheime, usw.)
eingetragene Vereine,
gGmbH`s und gUG`s
zu decken,
am Ende der Covid19 Krise,
wenn man
einen Impfstoff
 für diejenigen,
die noch nicht
infiziert sind
und Wirkstoffe
für diejenigen,
die infiziert sind,
 entwickelt hat,
auf eine Minimalproduktionskapazität reduziert
und die
errichteten Betriebs-
und Produktionsmittel
betriebsbetreit gehalten,
damit beim nächsten Virus,
 das bei
der Überbevölkerung
die es
auf dieser Erde gibt,
 mit Sicherheit
irgendwann kommen wird,
aus dem Stand,
dem Bevölkerungsschutz,
 der sich
aus dem verfassungsmäßig garantiertem Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit,
einem jedem Bürger zusteht,
Rechnung getragen
werden kann.         
------------
So wie
dieser Apotheker
in Bottrop
Mord durch Unterlassen
 begangen hat
in dem er
 den Patienten
die Wirkstoffe
in den Krebsmedikamenten
Bildunterschrift hinzufügen
vor enthalten hatte,
so betreiben auch
die Offiziellen
und Verantwortlichen,
 im Zuge
der Covid19-Virenbelastung
der Bevölkerung,
einen Mord
durch Unterlassen,
in dem sie
sich notorisch
und latent weigern
dem Bevölkerungsschutz
Folge zu leisten 
und sich weigern
vor Ort
 medizinische Mundschutzmasken
 produzieren zu lassen
 und an die
Bevölkerung verteilen!!!
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Die 6000 
Covid19 Toten(April2020)
 sind Opfer 
eines Mordes
 durch Unterlassen 
und die Täter
 sitzen in 
den Parlamenten, 
in den Massenmedien 
und im RKI!!!  
--------------------
In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
ist dieser Mißstand,
im Sinne
des kollektivem Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
bis hier
und heute
immer noch  
nicht abgestellt!
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