garantierte Recht
auf Leben
und körperliche Unversehrtheit
zieht die Konsequenz
nach sich,
daß die
breite Masse
der Bevölkerung
den Rechtsanspruch
darauf hat,
daß alles
was möglich ist
daran gesetzt
werden wird,
daß sich
das Virus
nicht weiter
verbreiten kann!
Die Impfung
unterbindet nicht
das Verbreiten
des Virus,
sondern trägt
nur dafür Sorge,
daß die Person,
die sich
infiziert hat,
keine Symtome ausbildet!
Das Virus
an sich aber,
wird durch
diese Person
trotzdem weiterhin verbreitet,
auch wenn sie
geimpft ist!
Hier kann
einzig und allein
dauerhaft und nachhaltig
nur das
konsequente Tragen
von medizinischen Schutzmasken,
die die
amtliche Schutzfunktion garantieren,
daß kein Virus
von innen
nach aussen kann,
Abhilfe schaffen.
Selbst wenn
der Träger
der Maske
unbewußt infiziert ist,
geht von ihm/ihr
keinerlei Fremdgefährdung aus,
solange wie konsequent
und diszipliniert
die Maske
getragen wird!
Nur diese
medizinischen Schutzmasken,
die die
amtliche Schutzfunktion garantieren,
daß kein Virus
von innen
nach aussen kann,
ermöglichen es
daß man
keine derart
massiven Lockdowns
mehr braucht
und die Leute
nicht 1,5m Abstand
halten müssen!
Die Ärzte
in den Krankenhäusern
brauchen ja auch
keine 1,5m
Abstand halten!
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Einfache Masken
reichen nicht!
Sie müssen
die garantierte
Schutzfunktion besitzen,
aus der heraus
es garantiert ist,
daß kein Virus
von innen
nach aussen kann!
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Medizinische Schutzmaske
=
keine Fremdgefährdung!!!
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Nicht die Frage
ob eine Person
geimpft ist,
sondern ob
die Person
eine medizinische
Schutzmaske trägt
ist entscheidend
für die Frage,
ob von
der Person
eine Fremdgefährdung ausgeht!!!
-----------------
diese Maske trägt
und wenn Person2
diese Maske trägt
brauchen diese
beiden Personen
keine 1,5m Abstand
zueinander einhalten!
Das brauchen
die Ärzte
in den Krankenhäusern
auch nicht!
Warum dann der Bürger?
Selbst wenn eine
der beiden Personen
das Virus unbewußt
in sich trägt,
kann er
die andere Person
nicht infizieren,
weil das Virus
durch diese Maske
nicht von innen
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Man bräuchte
diese massiven
Lockdowns nicht!
Beispiel Schule/Bildungsveranstalter:
Der/die Lehrer(in)/Dozent(in)
tragen diese Masken ,
die Schüler/Lehrgangsteilnahmer
tragen diese Masken
und man kann
genauso wie vorher
ohne Virus,
bis auf
wenige Ausnahmen,
genasuo weiter betreiben.
Man braucht
die 1,5m Abstand nicht
da ja alle
diese Masken tragen.
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Warum wollen
die Offiziellen
der Bevölkerung gegenüber
mehr Schaden anrichten
als unbedingt notwendig???
Damit die Tatbeteiligten
und Täter
des verbrecherischem
Chinesischem Regims
sich hier
überall einkaufen
und ihre
antidemokratischen Ambitionen
gegen die
breite Masse
der Bevölkerung
durchsetzen zu können
und einen
verdeckten Staatsstreich
zu verüben???
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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