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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Dienstag, 2. Juli 2019

Der Seawatch-Offenbarungseid:Asoziale, entwürdigende und damit verfassungswidrige Funktionsmigration, damit die elitäre Arbeitgeberschaft sich bereichern und ausbeuten kann,...

https://www.instagram.com/p/BzbHx6zgEoj/
...anstatt Soldidarität 
mit denjenigen 
zu üben,
die keine 
Chance hatten 
sich Qualifikation 
und Bildung 
an zu eignen,
da sie 
in Umgebungsvariablen 
aufwachsen mußten,
in denen 
kein Europäer 
leben will!
Die Selektion
bei derVergabe
 einer Staatsabürgerschaft
 auf Grund
der Leistungsfähigkeit
des Antragstellers,
ist entwürdigend
für diejenigen,
mit denen
man sich
wesentlich mehr
 solidarisieren kann,
weil sie keine 
Chance hatten 
sich Qualifikation 
und Bildung 
an zu eignen,
da sie 
in Umgebungsvariablen 
aufwachsen mußten,
in denen 
kein Europäer 
leben will!
Die Bevölkerung
an der Basis
der Gesellschaft wird
in diesen
Ländern systematisch
aus den
Wirtschaftskreisläufen ausgegrenzt
und verhungern regelrecht
auf der Straße,
weil das Kapital
nur in
der Mittel-
und der
Oberschicht zirkuliert! 
 Man hat
diese Länder
also nichtnur
in die Weltwirtschaftskreisläufe
mit ein
zu binden,
damit die Menschen
 in diesen Ländern
 nicht mehr
 an der Basis
 der Gesellschaft
 auf der
Straße verhungern,
sondern man hat
zuvor sicher
 zu stellen,
 daß die Regierungen
in diesen Ländern
 dazu gezwungen werden,
die Basis
 der Gesellschaft
 in die Wirtschaftskreisläufe
 mit ein
zu binden
 und sicher
zu stellen,
daß das Kapital
nicht nur
in der Mittel-
und der
Oberschicht zirkuliert
und die Mesnchen
an der Basis
der Gesellschaft
 in diesen Ländern
trotzdem weiter
auf der
Straße verhungern!
Wer in
Umgebungsvariblen aufgewachsen ist,
aus denen heraus
sich Qualifikation
und Bildung
angeeignet werden konnte,
die für
die elitäre Arbeiteberschaft
interessant ist,
gehört in
seinem Herkunftsland
mit Sicherheit nicht
 zu der Unterschicht
zu der Basis
der Bevölkerung,
sondern eher
zu der Mittel-,
oder Oberschicht!     
Und die
können sich
bei der Frage
nach welchen Kriterien
 eine europäische Staatsbürgerschaft
 vergeben werden wird, 
ganz hinten anstellen,
in der
Reihe derer
die eine
europäische Staatsbürgerschaft beantragen!
Priorität muß generell
die soziale
Bedürftigkeit haben
nicht nur
wenn man Facharbeitermangel
und  geburtenschwache Jahrgänge 
kompensieren will!
 Die Vergabe
einer Staatsbürgerschaft
an einen Antragsteller
 hat man
einzig und allein
 an der
sozialen Bedürftigkeit
fest zu machen
und nicht
an der Frage
wie gut
der Antragsteller
durch die
elitäre Arbeitgeberschaft
 ausgebeutet werden kann!
Das teilen
und herrschen Prinzip,
damit die Einen
gegen die Anderen
gegeneinander ausgespielt
werden können!
So wie man
 auch ein Europa
zweier Geschwindigkeiten propagiert,
 anstatt ein Europa
einer gleich
hohen Lebensqualität
an der Basis
der Gesellschaft
  in allen
europäischen Ländern,
durch ein
europäisches Konsolidierungsgesetz,
das die Rechte
und die Pflichten
der Konsolidierungsgeberregionen
 und die Rechte
und die Pflichten
 der Konsolidieruungsnehmerregionen festschreibt,
sicher zu stellen!
So hat
man auch,
im Zeweifelsfall
mit Hilfe
des Verfassungsgerichts
in Karlsruhe, 
 sicher zu stellen,
daß der Bedarf
an qualifizierten Fachkräften 
im Zuge
eines Facharbeitermangels
ausschließlich mit Hilfe
eines Bildfungssubventionsgesetzes
zu decken ist
und explizit nicht,
 mit Hilfe dieser
asozialen Funktionsmigration.
Wer eine
europäische Staatsbürgerschaft
bekommen hat,
weil er
die Kriterien
 eines generalisiertem
europäische Asylrechts erfüllt,
oder darüber hinaus,
selbst wenn er
diese katalogisiert
aufgelisteten Kriterien
nicht erfüllen sollte,
soziale Bedürftigkeit
nachweisen kann
und darum
eine europäische
Staatsbürgerschaft erhält,
ist wie
jeder andere Europäer
 dann auch Nutznießer
 eines europäischen Bildungssubventionsgesetzes
 und kann sich
 wie jeder
Andere auch
 Weiterbilden und Qualifizieren!
 Damit hat sich
 das Problem
 mit einem Facharbeitermangel
 ein für
 alle Mal erledigt,
 da es immer mehr
als genug
qualifizierte Facharbeiter
 geben wird,
die sich
bei den Arbeitgebern
auf die
angebotenen Arbetsplätze
bewerben werden!
Entwürdigend ist
die Funktionsmigration
und damit verfassungswidrig
weil der
eine Antragsteller
eine Staatsbürgerschaft bekommt,
weil er
in seinem Herkunftsland
in positiven
Umgebungsvariablen aufwachsen
und leben konnte,
aus denen heraus
 er sich Qualifikation
und Bildung
aneignen konnte,
die für
die Arbeitgeber
in Europa
 interessant ist,
während auf der
 anderen Seite,
aber der Antragsteller
 der dieses Glück
 nicht gehabt hatte
und in
seinem Herkunftsland
nicht in derartig
positiven Umgebungsvariablen
 aufwachsen konnte
die beantragte
europäische Staatsbürgerschaft
verweigert bekommt,
obwohl man sich
 mit diesem Antragsteller
auf Grund
der höheren
sozialen Priorität
 wesentlich mehr
solidarisieren kann,
da man
ja selbst
 auch nicht
 in derartig
 negativen Umgebungsvariablen
leben will! 
Es muß
im Zuge
der Funktionsmigration 
zudem trotzdem
in den Antragsteller
Weiterbildung hinein
investiert werden,
da er
die europäischen,
resp. bundesdeutschen Standards
ohnhin nicht
beherscht,mitbringt
und erfüllen!
Also kann man
auch denjenigen
eine Staatsbürgerschaft
und damit Bildung
und Qualifikation gewähren
die aus einem
wesentlich höheren
sozialem Bedarf heraus
einen Antrag
auf europäische
Staatsbürgerschaft stellen!  
Diese asoziale Funktionsmigration
 kann einzig
und allein,
in Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
zugunsten elitäre Minderheiten,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderlistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert, 
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
durchgesetzt werden!




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