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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Dienstag, 28. Dezember 2021

Covid19: Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Triagegesetz ist zwangsläufig verfassungswidrig! Jede virusbedingte Triage ist ein Angriff auf das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit!


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Covid19: "Das Coronadrama geht weiter"(???) Systematische Durchseuchung und Kontaminierung der Bevölkerung = Mord durch Unterlassen!

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Covid19: Das vorsätzliche und mutwillige Durchseuchen und Kontaminieren der Bevölkerung und damit insbesondere auch das systematische Infizieren der Ungeimpften ist Mord!!!

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Covid19: Der Massenmord an den Ungeimpften in der Bevölkerung...

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Covid19: Geimpfte(egal wie oft geboostert), nehmen Viren auf, geben Viren ab, die nicht in der geimpften und geboosterten Person abgetötet werden! Solange noch nicht die gesamte Bevölkerung geimpft ist, geht also auch von geboosterten Geimpften eine Fremdgefährdung aus!

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Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: Triage ist ein Angriff auf das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit!

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Das Verfassungsgericht 

in Karlsruhe

 hat den Bundesgesetzgeber

 in die Pflicht

 zu nehmen,

das verfassungsmäßig 

garantierte Recht 

auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit

eines jeden 

einzelnen Bürgers 

zu wahren!

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Disclaimer,
zur Klarstellung:
Ich bin 
kein Querdenker
und habe 
auch nichts
 mit den Straftaten
und kriminellen Machenschaften
dieser Gruppierungen 
zu tun! 
Ich bin 
kein Coronaleugner, Masken-,
oder Impfverweigerer!

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Allein die Tatsache,

daß es überhaupt 

zum Thema

der virenbedingten Triage 

eine Diskussion gibt,

ist schon 

ein Offenbarungseid! 

Realitätsverlust? 

In einem Triagegesetz 

kann man 

bestenfalls verfassungskonform 

das Zustandekommen

 einer Triagesituation 

und das 

was daraus resultierend, 

an Triagehandlungen 

vorgenommen werden muß,

regeln,

wenn diese nicht 

durch ein Virus,

das ja nicht 

von einer Sekunde 

auf die nächste,

wie dies 

zum Beispiel 

bei einer Naturkatastrophe,

wie zum Beispiel

 einem Erdbeben 

der Fall ist,

über die Bevölkerung hereinbricht!    

Eine Triagesituation 

legitimiert sich ausschließlich,

wenn ein Zustandekommen 

nicht mit allen 

zur Verfügung 

stehenden Mitteln

abwendbar gewesen 

und unvorhersehbar 

gewesen wäre!

Zum Beispiel 

bei einem Erdbeben!

Die virusbedingte Triage

 schließt sich jedoch 

kategorisch aus,

 da die Verantwortlichen

 mehr als 

genug Zeit 

und Mittel 

zur Verfügung haben

 um die sich 

anbahnende Triagesituation 

mit allen Mitteln 

ab zu wenden.

Was man 

bei einem,

 zum Beispiel:

Erdbeben,

oder anderen Naturkatastrophen 

nicht kann!

Wird wie hier 

und heute jedoch

die Triagesituation 

herbeigeführt vorsätzlich,

so ist das Mord

durch Unterlassen!

Da es schon 

im Jahr 2012

 ein Gutachten

 zum Thema 

gegeben hat,

muß man hier 

zwangsläufig von

 vorsätzlichen Handeln

 wider besseren 

Wissens reden 

und somit Tötungsabsicht,

die dadurch 

bewiesen ist!

Sie brauchen 

das Triagegesetz nur,

um das Töten

 der Bevölkerung 

durch unterlassen

zu legitimieren!

Weil es billiger ist 

die Bevölkerung 

an dem Virus 

verrecken zu lassen,

anstatt zum Beispiel,

Zeit und Mittel

 hätten sie 

mehr als 

genug dafür,

provisorische Notfallintensivstationen,

zum Beispiel in 

leer stehenden Zweckbauten

zu errichten!

Es sind ja 

nur Ungeimpfte.

die ja 

kein Recht 

auf Leben 

und körperliche 

Unversehrtheit haben

und darum 

kann man 

sie ja 

verrecken lassen!

Sowohl der Personalmangel 

als auch 

die Anzahl 

der Intensivbetten

sind keine Faktoren 

die erst 

in den letzten 

paar Minuten

realisiert wurden sind!

Den Verantwortlichen 

ist das 

seit langem klar!

Und trotzdem 

lassen sie es,

Pharmalobbyisten gesteuert,

 vorsätzlich und mutwillig 

und damit beweisbar 

in Tötungsabsicht

gegen Ungeimpfte,

 auf eine Triagesituation hinauslaufen,

 die man sehr wohl 

auch hier 

und heute noch 

abwenden könnte!

Sie brauchen 

das Gesetz,

um das Töten 

der Ungeimpften 

zu legitimieren!

Wenn ein Bürger 

sich nicht Impfen

 lassen will,

kann man ihn auch 

mutwillig, vorsätzlich 

und damit in

 vollster Tötungsabsicht,

verrecken lassen! 

Ich bin zwar 

an sich 

kein Impfgegner,

aber was hier abläuft,

nicht nur 

was die 

Triage angeht,

sondern auch 

der Umgang 

mit den PCR-Tests,

hat nichts mehr 

mit gutem Willen

 zu tun! 

Aus welchem 

Motiv heraus 

auch immer 

ein Bürger 

sich nicht Impfen 

lassen will,

diese Tatasache allein,

gibt den Verantwortlichen 

nicht das Recht 

gegen die Ungeimpften 

in beweisbarer Tötungsabsicht 

zu handeln!  

Wenn die 

Leute schon 

auf die 

Straße gehen,

um zu demonstrieren,

dann doch bitte 

für etwas sinnvolles!

Zum Beispiel dafür,

daß Steuermittel 

eingesetzt werden müssen,

um genug 

provisorische Notfallintensivplätze 

zu schaffen,

was auf 

der Stelle,

heute und sofort,

 dringend notwendig ist,

da eine 

virenbedingte Triage,

zwangsläufig immer,

weil genug Zeit 

und Mittel

 zur Verfügung

 stehen würden,

wenn man 

sie denn

 einsetzen würde, 

ein Mord 

durch Unterlassen ist! 

 ------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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