https://www.youtube.com/watch?v=GHll61BsrrA |
Man hat den ALG2-Empfängern
Rechtsansprüche zuzubilligen:
1.) Rechtsanspruch auf Wahrheitsfindung durch Gerichtsurteil.
Keine Leistungskürzung ohne ein Gerichtsurteil.
Nur wenn der Bürger durch ein Gericht,
regelrecht zur Leistungskürzung,
verurteilt wurde,
nachdem zuvor,
das jeweilige Jobcenter/Arge,
eine Eingabe an das Gericht eingereicht hat,
mit der Zielsetzung Leistungskürzung gegen den Bürger,
bereiben zu können
und von dem Gericht,
Recht bekommen hat,
darf erst ein Kürzen der Leistung legitim sein.
Alles andere kann man
mit rechtstaatlichen
Grundsätzen und Prinzipien
nicht vereinbaren!!!!
Alles andere kann man
mit rechtstaatlichen
Grundsätzen und Prinzipien
nicht vereinbaren!!!!
2.)Rechtsanspruch auf Kostenübernahme zertifizierte Qualifikation,
durch ein Bundesbildungssubventionsgesetz!
3.)Rechtsanspruch auf kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit,
für die Dauer in der der ALG2-Empfänger
keine reguläre Arbeit in einem regulärem Betrieb findet
und für die Zeit,
in der durch das Arge/Jobcenter,
in der durch das Arge/Jobcenter,
keine andere Maßnahme angesetz wird,
oder der Bürger,
zum Beispiel keine Weiterbildung,
zum Beispiel keine Weiterbildung,
druch das Bundesbildungssubventionsgesetz ableistet.
Hierzu hat die Bundesgesetzgebung,
alle öffentlichen Haushalte,
Bundesweit in die Pflicht zu nehmen,
allen anfallenden Bedarf,
der,
vom Grad,
der verantwortlichen Tätigkeit her,
der verantwortlichen Tätigkeit her,
für die gemeinnützige Tätigkeit,
geeignet ist,
weitestgehend
und maximalst,
auch durch gemeinnützige Tätigkeit,
zu decken.
Anstatt den ALG2-Empfängern,
aus einem Bundesbildungssubventionsgesetz heraus,
Kostenübernahme für zertifizerte Qualifikation zuzubilligen,
damit die Arbeitslosen,
mit der Qualifikation,
bis zum Renteneintrittsalter,
mit einem moderatem Stundenlohn,
zum Bruttosozialprodukt etwas beitragen zu können,
schickt man diese mit den Bildungsgutscheinen,
die eigentlich für sinnvolle
und vernünftige Weiterbildung,
die die Arbeitslosen in ihren Fachbereichen weiter bringt,
gedacht gewesen ist,
zu Praktikas,
die sie vier Monate bei einem Arbeitgeber ableisten,
wo nur einzig und allein,
dieser Arbeitgeber etwas davon hat,
weil er die Arbeitskraft des arbeitslosen Bundesbürgers,
kostenlos und umsonst,
über diese vier Monate hinweg ausnutzen kann,
der arbeitslose Bundesbürger aber wird dadurch,
regelrecht strafrechtlich[§263STGB-Betrug(Versuch)] relevant,
um seine Weiterbildung gebracht,
die ihm durch den Bundesgesetzgeber zugedacht gewesen ist!!
Und nun will man die nächsten Milliarden von Steuergeldern,
für etwas zum Fenster hinaus werfen,
obwohl die Arbeitslosen ohnehin jede Arbeit,
die ihnen durch einen Arebeitgeber angeboten wird,
annehmen müssen, weil ihnen sonst eine Leistungskürzung droht???
Diese Milliarden von Steuergelder sollten lieber in ein
Bundesbildungssubventionsgesetz investiert werden,
sodaß die arbeitslosen Bürger auch wirklich Weiterbildung
machen können,
die sie auch wirklich weiter bringt
und nicht mit den Bildungsgutscheinen,
von den Fallmanagern zu Praktikas geschickt werden.
Milliarden von Steuermitteln,
die für Praktikas zum Fenster hinaus geworfen werden,
anstatt für sinnvolle Weiterbildung genutzt zu werden!!!!!
In den Betrieben brauchen die Arbeitgeber qualifizierte
und fachkompetente Leute
und da nutzen auch irgendwelche,
debil-infantilen Belohnungen nichts,
mit denen nur wieder die nächsten Steuermilliarden,
zum Fenster hinaus geworfen werden!!!
Was die Arbeitslosen brauchen sind Rechtsansprüche,
auf Kostenübernahme für zertifizierte Weiterbildung,
damit sie vom Fallmanagement vor Ort,
mit den Bildungsgutscheinen
nicht zu Praktikas geschickt werden können
und auf dem Wege regelrecht strafrechtlich relevant,
um ihr Weiterbildung betrogen werden,
die sie dringend brauchen,
um bei den Arbeitgebern arbeiten zu können
und mit einem moderatem Stundenlohn,
im optimalsten Fall,
bis zum Renteneintrittsalter
zum Bruttosozialprodukt etwas beitragen zu können!!!
Nur bei den Bildungsveranstaltern,
kann der arbeitslose Bundesbürger,
fundierte Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten,
erwerben,
die er bei einem zukünftigen Arbeitgeber nutzen kann.
Desweiteren würde man auch mit einem derartigem,
Bundesbildungssubventionsgesetzt den wünschenswerten Effekt erzielen,
daß es im Einzugsgebiet vor Ort,
bei wesentlich mehr Bildungsveranstaltern,
wesentlich mehr Arbeit für Dozenten usw. geben wird.
Man würde im Bildungswesen
für ein wesentliches Mehr,
an Arbeitsplätzen , Sorge tragen
und die arbeitslosen Bundesbürger
würden bis zum Renteneintrittsalter,
zum Bruttosozialprodukt etwas beitragen können.
aus einem Bundesbildungssubventionsgesetz heraus,
Kostenübernahme für zertifizerte Qualifikation zuzubilligen,
damit die Arbeitslosen,
mit der Qualifikation,
bis zum Renteneintrittsalter,
mit einem moderatem Stundenlohn,
zum Bruttosozialprodukt etwas beitragen zu können,
schickt man diese mit den Bildungsgutscheinen,
die eigentlich für sinnvolle
und vernünftige Weiterbildung,
die die Arbeitslosen in ihren Fachbereichen weiter bringt,
gedacht gewesen ist,
zu Praktikas,
die sie vier Monate bei einem Arbeitgeber ableisten,
wo nur einzig und allein,
dieser Arbeitgeber etwas davon hat,
weil er die Arbeitskraft des arbeitslosen Bundesbürgers,
kostenlos und umsonst,
über diese vier Monate hinweg ausnutzen kann,
der arbeitslose Bundesbürger aber wird dadurch,
regelrecht strafrechtlich[§263STGB-Betrug(Versuch)] relevant,
um seine Weiterbildung gebracht,
die ihm durch den Bundesgesetzgeber zugedacht gewesen ist!!
Und nun will man die nächsten Milliarden von Steuergeldern,
für etwas zum Fenster hinaus werfen,
obwohl die Arbeitslosen ohnehin jede Arbeit,
die ihnen durch einen Arebeitgeber angeboten wird,
annehmen müssen, weil ihnen sonst eine Leistungskürzung droht???
Diese Milliarden von Steuergelder sollten lieber in ein
Bundesbildungssubventionsgesetz investiert werden,
sodaß die arbeitslosen Bürger auch wirklich Weiterbildung
machen können,
die sie auch wirklich weiter bringt
und nicht mit den Bildungsgutscheinen,
von den Fallmanagern zu Praktikas geschickt werden.
Milliarden von Steuermitteln,
die für Praktikas zum Fenster hinaus geworfen werden,
anstatt für sinnvolle Weiterbildung genutzt zu werden!!!!!
In den Betrieben brauchen die Arbeitgeber qualifizierte
und fachkompetente Leute
und da nutzen auch irgendwelche,
debil-infantilen Belohnungen nichts,
mit denen nur wieder die nächsten Steuermilliarden,
zum Fenster hinaus geworfen werden!!!
Was die Arbeitslosen brauchen sind Rechtsansprüche,
auf Kostenübernahme für zertifizierte Weiterbildung,
damit sie vom Fallmanagement vor Ort,
mit den Bildungsgutscheinen
nicht zu Praktikas geschickt werden können
und auf dem Wege regelrecht strafrechtlich relevant,
um ihr Weiterbildung betrogen werden,
die sie dringend brauchen,
um bei den Arbeitgebern arbeiten zu können
und mit einem moderatem Stundenlohn,
im optimalsten Fall,
bis zum Renteneintrittsalter
zum Bruttosozialprodukt etwas beitragen zu können!!!
Nur bei den Bildungsveranstaltern,
kann der arbeitslose Bundesbürger,
fundierte Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten,
erwerben,
die er bei einem zukünftigen Arbeitgeber nutzen kann.
Desweiteren würde man auch mit einem derartigem,
Bundesbildungssubventionsgesetzt den wünschenswerten Effekt erzielen,
daß es im Einzugsgebiet vor Ort,
bei wesentlich mehr Bildungsveranstaltern,
wesentlich mehr Arbeit für Dozenten usw. geben wird.
Man würde im Bildungswesen
für ein wesentliches Mehr,
an Arbeitsplätzen , Sorge tragen
und die arbeitslosen Bundesbürger
würden bis zum Renteneintrittsalter,
zum Bruttosozialprodukt etwas beitragen können.
Milliarden von Steuermitteln,
die in die Mittelschicht
und die Oberschicht investiert werden,
und die Oberschicht investiert werden,
mit dem Argument "Arbeitsplätze",
die dann in irgendwelchen dunklen Kanälen versickern,
oder auf irgendwelche Schweizer-Konten verschleppt werden!!!
Anstatt ein Bundesbildungssubventionsgesetz,
das die Basis der Gesellschaftspyramide nicht ausklammert
und das Arbeitsplätze,
bei wesentlich mehr Bildungsveranstaltern schaffen würde,
den Bürgern zuzubilligen,
werden die nächsten Steuermilliarden zum Fenster hinaus geworfen,
obwohl die ALG2-Empfänger so,
oder so jede Arbeit aufnehmen müssen,
die sie von einem Arbeitgeber angeboten bekommen!
Die ALG2-Empfänger die Qualifizierungsunwillig sind,
werden auch keine Kostenübernahme beantragen
somit wird das Steuergeld auch nicht für "Pseudobildung" verschwendet,
obwohl der ALG2-Empfänger gar kein Interesse an Weiterbildung hat.
Hier sollte eine generelle Pflicht zur kontinuierlichen,
gemeinnützigen Täteigkeit eingeführt werden,
aus denen die ALG2-Empfänger,
im optimalsten Fall,
vom ersten Tag,
bsi zum letzten Tag,
Alg2-Empfang,
so lange wie sie keine reguläre Arbeit,
in einem regulärem Betrieb finden,
mit einer 120 Stunden-Auflage,
in die Pflicht genommen werden,
sich, zugunsten der öffentlichen Haushalte
eingetragenen Vereine
und karitativen Organisationen,
bei einem Betreiber der gemeinnützigen Tätigkeit,
den sich der ALG2-Empfänger selber sucht,
zu gunsten der Allgemeinheit
und dem Gemeinwesen,
nützlich zu machen!
Gegen den körperlichen
und geistigen Verfall,
um körperlich
und geistig Fit,
für die reguläre Arbeit,
in einem regulärem Betrieb,
bei einem zukünftigem,
regulärem Arbeitgeber,
gehalten zu werden.
Im Gegenzug,
müßte der ALG2-Empfänger,
Mehraufwandsentschädigung(1,50€/h),
Fahrgeld(0,75€/h),
erhalten,
daß dem Alg2-Empfänger,
durch den Betreiber
der gemeinnützigen Tätigkeit,
direkt ausgezahlt wird
und für einen
Qualifizierungsbaustein(0,75€/h),
auf den ein Rechtsanspruch,
alle drei Monate,
zugebilligt werden muß,
sollte das Geld ,
durch das Jobcenter,
in Treuhand,
verwaltet werden
und in Absprache mit dem fachbezogen,
agierendem Fallmanagement,
alle drei Monate,
für Qualifizierung,
die über 1-2 Wochen,
statt finden sollte,
verwendet werden soll.
Sollte der ALG2-Empfänger,
zwischenzeitlich Arbeit gefunden haben,
sollte der bis dahin erwirtschaftete Betrag,
in Form eines Gutscheins,
der bei einem Bildungsveranstalter,
freier Wahl eingelöst werden kann,
ausgehändigt werden.
Die ALG2-Empfänger die Qualifizierungsunwillig sind,
werden auch keine Kostenübernahme beantragen
somit wird das Steuergeld auch nicht für "Pseudobildung" verschwendet,
obwohl der ALG2-Empfänger gar kein Interesse an Weiterbildung hat.
Hier sollte eine generelle Pflicht zur kontinuierlichen,
gemeinnützigen Täteigkeit eingeführt werden,
aus denen die ALG2-Empfänger,
im optimalsten Fall,
vom ersten Tag,
bsi zum letzten Tag,
Alg2-Empfang,
so lange wie sie keine reguläre Arbeit,
in einem regulärem Betrieb finden,
mit einer 120 Stunden-Auflage,
in die Pflicht genommen werden,
sich, zugunsten der öffentlichen Haushalte
eingetragenen Vereine
und karitativen Organisationen,
bei einem Betreiber der gemeinnützigen Tätigkeit,
den sich der ALG2-Empfänger selber sucht,
zu gunsten der Allgemeinheit
und dem Gemeinwesen,
nützlich zu machen!
Gegen den körperlichen
und geistigen Verfall,
um körperlich
und geistig Fit,
für die reguläre Arbeit,
in einem regulärem Betrieb,
bei einem zukünftigem,
regulärem Arbeitgeber,
gehalten zu werden.
Im Gegenzug,
müßte der ALG2-Empfänger,
Mehraufwandsentschädigung(1,50€/h),
Fahrgeld(0,75€/h),
erhalten,
daß dem Alg2-Empfänger,
durch den Betreiber
der gemeinnützigen Tätigkeit,
direkt ausgezahlt wird
und für einen
Qualifizierungsbaustein(0,75€/h),
auf den ein Rechtsanspruch,
alle drei Monate,
zugebilligt werden muß,
sollte das Geld ,
durch das Jobcenter,
in Treuhand,
verwaltet werden
und in Absprache mit dem fachbezogen,
agierendem Fallmanagement,
alle drei Monate,
für Qualifizierung,
die über 1-2 Wochen,
statt finden sollte,
verwendet werden soll.
Sollte der ALG2-Empfänger,
zwischenzeitlich Arbeit gefunden haben,
sollte der bis dahin erwirtschaftete Betrag,
in Form eines Gutscheins,
der bei einem Bildungsveranstalter,
freier Wahl eingelöst werden kann,
ausgehändigt werden.