zu einer
Kanzlei geht,
wo er
gesagt bekommt,
er hätte die
Strafanzeigen zurückzuziehen,
die er
zur Wahrung
seiner Interessen,
erstattet hat
und die Inhalte
zu nehmen
die er
zur Wahrung
seiner Interessen,
juristisch und rechtlich
einwandfrei veröffentlicht hat,
warscheinlich damit
der Freiraum
zur Willkür
nicht abhanden kommt
und sich
die Strafverfolgungsbehörden
und die Justiz
nicht an Fakten
und Tatsachen
halten müssen(???)!!!
Wenn er dann,
damit er einen
zweiten Beratungskostenhilfeschein erhält,
diese Anwaltin,
diesen Anwalt
zur Anzeige bringt
wegen Parteiverrat,
antwortet die Staatsanwaltschaft,
daß Aussage
gegen Aussage steht
und damit
die Anwältin,
der Anwalt
nicht wegen Parteiverrat
vor die Justiz
gebracht werden kann!
Wenn man aber,
um diese Zeitgenossinnen,
diese Zeitgenossen,
auf das,
was sie
einem sagen,
ausserhalb ihrer Intims-
und Privatsphäre,
ihrem persönlichem Lebens-
und Geheimbereichs,
festnageln will
und zu
diesem Zwecke
ein Diktiergerät
mitlaufen läßt,
damit sie dann
wegen Parteiverrat
auch vor die
Justiz gebracht
und auch
verurteilt werden
und der
zweite Beratungskostenhilfeschein
ausgehändigt wird,
damit man
zu seinem
Recht kommt,
dann läßt sich
die Fakultät einfallen,
sie würden sich
in ihrem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich,
ihrer Intims-
und Privatsphäre befinden,
denn das
ist ja
das schützenswerte Rechtsgut,
Ausfluß aus den
verfassungsmäßig garantierten Persönlichkeitsrechten,
das der §201STGB
schützen soll
und legitimieren sich
das mit dem
angeblich "roboterhaftem" Verhalten,
daß ansonsten
an den Tag
gelegt werden müßte!
Und das
obwohl sich
dies doch nur
auf die Situation
beziehen kann,
aus der
heraus man
mit der
aufgezeichneten Person
auch persönlich
eng bekannt
und vertraut ist
und in
derem Intims-
und Privatsphäre
und persönlichem Lebens-
und Geheimbereich ein-
und ausgehen müßte,
da ja auch
ansonsten keinerlei
schützenswertes Rechtsgut,
das ja
der §201STGB
schützen soll,
vorhanden sein würde!
Der Bürger
bekommt nur dann
erneut einen
weiteren Beratungskostenhilfeschein,
damit er
zu einem
anderem Anwalt
gehen kann,
der sich dann
hoffentlich reell verhält,
wenn er
nachweisen kann,
daß sich
der erste Anwalt
nicht reell
verhalten hat!
Muß man dann
immer in Begeleitung
zu Ämtern,
Behörden,
Dienststellen
und Kanzleien,
usw. gehen,
um einen Zeugen
dabei zu haben?
Deren Glaubwürdigkeit
dann warscheinlich
auch noch
angezweifelt wird?
Nein!
Hier in
diesem Land
fehlt es einzig
und allein
an einer Gewalt,
die dafür
Sorge trägt,
daß Beamte,
Polizeibeamte,
Kriminalbeamte,
Staatsanwälte
und Richter,
stehenden Fußes,
im hohen
Bogen rausfliegen,
wenn sie sich
selbst nicht
an geltendes Recht
und Gesetz halten!
Ein Bundes-,
16 Landesministerien
und in
den Bezirksregierngseinzugsgebieten,
Dezernate für Bürger-,
Menschen- und Freiheitsrechte,
an die sich,
neben der
obligatorischen Strafanzeige,
mit der,
der Bürger
die Verhaltensweisen,
zur Anzeige bringt,
der Bürger wendet,
damit dann auch
durch diese Dezernate
die Behörden,
Amts- und Dienststellenleitung,
in die Pflicht
genommen wird,
sich nachhaltig,
von dem
entsprechendem Beamten,
Polizeibeamten,
Krminalbeamten,
Staatsanwalt,
oder Richter
zu trennen!
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"The arguseys
of the collective mind
are blind
if you don´t
let them see
what is happend
to be!!!"
right-guard-perpetrators,
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"There is something in their face, they can´t grab it"
--------------------------------
"...´til the day is dawning,
and the real live started,
of the suicidal candidat! "
Strafverfolgungsbehörden,
Charaktäre
gleichen Tätergruppierungen,
7-8-9% der Bevölkerung rechtsaußen,
7-8-9% der Bevölkerung linksaußen
7-8-9% der Bevölkerung,
in den oberen Zehntausenden,
mit den Fakte
auf freie Meinungsäußerung,
die sie geschaffen haben,
Wahrheitsfindung muß
ein Bürger-,
Freiheits-
und Menschenrecht sein!
Wahrheitsfindung legitimiert
keinerlei Bürger-,
Freiheits-
und Menschenrechtsverletzungen!
Die freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung
der Interessen,
ohne Komsequenzen bleibt,
und das nächste Unrecht!!!!!
reaktionäre Teufelskreislauf,
die immer gleiche
als verwerflich
angesehen wird,
Alle Rechtsansprüche maximalst
und weitestgehend ausschöpfen!
(außer den Beamten!) mehr,
und Linkstotalitaristen!!
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Disclaimer:Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung,
zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen,
gebrauch,daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!!
Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB).
und allen anderen,
insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten,
Einfällen und Ideen,
auf die, die Leute kommen,
die nichts anderes im Sinne haben,
als mir die freie Meinungsäußerung,
in Form dieser Tatsachenberichte,
hier im Internet zu sabotieren!!!
Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft,
handelt nicht in meinem Sinne!
Ich habe hier viel mehr zu fürchten,
daß man mir hier ganz gezielt
und auf diesem Wege,
damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt,
die Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung,
sabotieren,verhindern und unterbinden will.