Schocktherapie = Straftaten im Amt!!!
Das kommt davon,
daß man
solch Mentalitäten
und Charaktäre,
die auch
im Naziregim
und im SED-Regim,
beim Terror
gegen die Bevökerung,
vorne weg
mit dabei
gewesen sind,
nach dem Naziregim
und nach
dem SED-Regim,
ohne jedwede Konsequenz
ihres Tun
und Handelns,
der Fakten
und Tatsachen
die sie
in ihrer Funktion
als Angestellte
im öffentlichem Dienst,
Beamte,
Polizeibeamte,
Kriminalbeamte,
Staatsanwälte,
Richter,
Ärzte,
Massenmedien,
usw., usw.,
geschaffen haben,
davon kommen
lassen hat!
Darum werden
bis hier
und heute
solche Übergriffe,
die starfrechtlich
relevant sind
und normalerweise
zur sofortigen Suspendierung
dieses Beamten
hätten führen müssen,
als Kavaliersdelikt behandelt!!!
Irgendwann sind Sie
einmal zu oft,
vorne weg
mit dabei gewesen
und einmal
zu oft
ohne jedwede Konsequenzen,
oder mit nur
lächerlichen Konsequenzen
davon gekommen
und dann werden
die restlichen 75%
der Bevölkerung,
kein Problem
damit haben,
wenn Sie sich
ganz getrost
aufhängen können!!!
Der totalitaristisch-polizeistaatliche Revisionismus,
der von
und aus
und zugunsten
der Täter
und Tatbeteiligten
nichtnur in
den Tätergruppierungen
7-8-9% der Bevölkerung,
der elitären Minderheiten
in den
oberen Zehntausenden,
7-8-9% der Bevölkerung
rechtsaußen,
7-8-9% der Bevölkerung
linksaußen
und den
2-3-4% der Bevölkerung,
religiösen Extremisten,
gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung
betrieben wird,
dient einzig dazu
den Bürger
vor Ort wehrlos
und mondtod
zu machen!
Es soll offensichtlich,
wie in einem
totalitaristsich-polizeistaatlichem Regim,
nur den Massenmedien
vorbehalten bleiben
zu verbreiten
was angeblich
und vermeindlich
Tatsache ist???
Die Bürger,
die sich solche
Straftaten im Amt
gefallen lassen müssen,
sollten umgehend
diese Beamten
und auch Angestellte
im öffentlichem Dienst,
und so weiter,
zur Strafanzeige bringen
und Tatsachenberichte
im Internet
zur Wahrung
ihrer Interessen,
im Zuge
ihres Rechts
auf freie
Meinungsäußerung veröffentlichen
und Tatsachen
und Fakten
und insbesonderen Namen
und Personen nennen!
Man hat rigoros
sämtliche Angestellte,
im öffentlichem Dienst,
Beamte,
Polizeibeamte,
Kriminalbeamte,
Staatsanwälte
und Richtern
strafrechtlich relevant
zu entfernen
und unschädlich
zu machen,
wenn sie sich
nicht beherschen können
und mit
dem Rückenwind
aus den Massenmedien
in den Segeln,
anfangen über
zu schnappen!!!
Die gleichen
Charaktäre und Mentalitäten
sind im Naziregim,
gegen die Naziregimopfer
und im SED-Regim,
gegen die SED-Regimopfer,
vorne weg
mit dabei gewesen
und ohne
jedwede Konsequenzen
für derartige Amts-
und Machtmißbräuche
gegen den Bürger
und seine Freiheits-
und Bürger-
und Menschenrechte,
davon gekommen!!!
Polizeibeamte verüben
Straftaten im Amt,
weil sie von
solchen Massenmedien,
wie zum
Beispiel RTL
und Anderen,
die auch in
anderen Zusammenghängen,
schon mehr
als zur Genüge
den Beweis dafür
angetreten haben,
wie weit es,
um deren
vermeindliche Rechtschaffenheit
bestellt ist,
dazu angestiftet
und angestachelt werden
und haben unverzüglich
aus dem Polizeidienst
entfernt zu werden,
wenn sie die
bornierte und impertinente,
anmaßende Arroganz
an den
Tag legen
und dem Bürger
das verfassungsmäßig
garantierte Recht,
auf das foto-
und filmdokumentarischem Festhalten
von Fakten
und Tatsachen
in der Öffentlichkeit,
ausserhalb der Intims-
und Privatsphäre
dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich
der fotografierten
und gefilmten Person
untersagen, verbieten,
oder unterbinden
und dann
am Besten
auch noch
das Handy einziehen,
obwohl keinerlei Behinderung
irgendeiner Amtshandlung
der Rettungsdienste,
oder der Polizei
durch das fotografieren
und filmen
an sich stattfindet!!!
Die faktische Gesetzeslage,
berechtigt den
Polizeibeamten nicht dazu,
das foto-
und filmdokumentarische Festhalten
von Fakten
und Tatsachen
in der Öffentlichkeit,
zu unterbinden
und schon
gar nicht
das Handy
ein zu ziehen!!!
Nur wenn
eine tatsächliche Behinderung,
unabhängig vom Filmen,
oder Fotigrafieren,
tatsächlich auch stattfindet,
hat der Beamte
die Pficht
diese Behinderung
zu unterbinden!
Diese Behidnerung findet
dann aber nicht
durch das Filmen
und Fotografieren
an sich statt,
sondern durch
zum Beispiel
zu langsames Fahren,
obwohl der
fließende Verkehr
ein schnelleres Fahren
zu lassen würde,
oder die Gesetzeslage
auf der
Autobahn 60km/h vorschreibt!
Dann muß aber
das zu langsame
Fahren an sich
zur ordnungswidirgkeitsrelevanten,
oder strafrechtlichen
Konsequenz führen,
nicht aber
die Tatsache
des Filmens
und Fotigrafierens!!!
Denn das ist
das Bürger-,
Freiheits-
und Menschenrecht
auf freie Meinungsäußerung!
Ausfluß aus
dem Persönlichkeitsrecht
ist der Schutz
der Intims-
und Privatsphäre,
des persönlichem Lebens-
und Geheimbereich
und der ist
in aller Öffentlichkeit
nicht vorhanden!
Die Gesetzeslage
so wie sie ist,
gibt dem Bürger
das Recht
alles was sich
ausserhalb der Intims-
und Privatsphäre,
dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich
und damit
in aller
Öffentlichkeit abspielt
auch zu filmen
und zu fotografieren!
Sie haben sich
als Beamter
nicht daran
zu stören
und es ist
nicht ihr Recht!
einen Rechtsanspruch
heraus nehmen
den Sie faktisch
und tatsächlich
nicht haben!
Auch Angestellte
im öffentlichem Dienst,
Beamte,
Polizeibamte,
Kriminalbeamte,
Staatsanwälte,
oder Richter,
haben sich
an die
geltende Gesetzeslage
zu halten!
Zum Beispiel:
Ein Fahrzeug fährt,
in einer Geschwindigkeit,
die vom
fließendem Verkehr
vorgegeben wird,
an einer
Unfallstelle vorbei.
Man kann
dem Fahrer
nichts vor werfen,
da er ja so,
oder so
nicht schneller
fahren kann.
Wenn nun
vom Beifahrersitz
ein Beifahrer
das geschehen
am Unfallort filmt,
wo behindert
dieser dann
die Dienst-
und Amtshandlung???
Nirgends!!!
Sie wollen
Behindern gleich
setzen mit
Filmen, Fotografieren
und Gaffen!!!
Sie haben
ausschließlich nur
das Recht
nicht behindert
zu werden!
Nicht aber
das Recht
das Filmen,
Fotografieren
und Gaffen
zu unterbinden!
Filmen, Fotografieren
und Gaffen,
ist nicht
gleich Behindern!!!
Können Sie
nicht nachwesien,
daß es faktisch
und tatsächlich
zu einer Behinderung
gekommen ist,
haben Sie
eine Straftat
im Amt
gegen den
jeweiligen Bürger begangen!
Wenn Sie
sich nicht
an die
geltende Gesetzeslage
halten können,
hat man Sie
aus dem Dienst
nachhaltig zu entfernen!!!
Werden die Beamten,
die hier
allmählich anfangen
immer mehr
und mehr
über zu schnappen
nicht diszipliniert
und in ihre
Schranken verwiesen,
brauchen sich
die Angestellten,
im öffentlichem Dienst,
Beamte,
Polizeibeamte,
Kriminalbeamte,
Staatsanwälte
und Richter,
die Selben,
die auch
im Naziregim,
beim Terror,
gegen die Naziregimopfer
und die Selben,
beim Terror,
gegen die SED-Regimopfer
vorne weg
mit dabei wahren
und ohne
jedwede Konsequenzen
davon gekommen sind,
nicht wundern,
wenn immer mehr
und mehr Bürger
in diesem Land,
die sich
immer mehr
und mehr Straftaten
von übergeschnappten Angestellten,
im öffentlichem Dienst,
Beamte,
Polizeibeamte,
Kriminalbeamte,
Staatsanwälte
und Richtern
gefallen und bieten
lassen müssen
immer weniger
und weniger
ein Problem
damit haben werden,
wenn sich
diese vermeindlich
ach so rechtschaffenden,
immer mehr
und mehr
auch mal
ganz getrost aufhängen
und sich
den ganzen Rest
schenken können,
wenn sie sich
auf ihrem
hohem Roß
nicht mehr
halten können
und runter
kommen müssen,
auf den Boden
der Fakten
und Tatsachen
aus den Massenmedien,
den sie
im Zuge
des realexistierendem,
totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus,
in den
Segeln haben,
plötzlich wegbricht
und sie mal
von einem Tag
auf den Anderen,
mit massivem Gegenwind
leben müssen!!!
Sie wollen sich
den verfassungswidrigen
Freiraum verschaffen,
Straftaten im Amt
verüben zu können,
zugunsten der Täter
und Tatbeteiligten
nicht nur
in den Tätergruppierungen,
7-8-9% der Bevölkerung,
in den
oberen Zehntausenden,
7-8-9% der Bevölkerung,
rechtsaußen,
7-8-9% der Bevölkerung,
linksaußen
und 2-3-4%
der Bevölkerung,
den religiösen Extremisten,
ohne fürchten
zu müssen,
daß der Bürger
vor Ort
sich zur Wehr
setzen kann,
in dem
er nicht nur
film- und fotodokumentarisch
festhalten kann,
was Tatsache
und Faktum ist,
sondern sich auch
damit mit Hilfe
der Internetdienstanbieter,
an die Öffentlichkeit
und beim Verüben
von Straftaten
im Amt gefilmt,
oder fotografiert
werden zu können!!!
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Die Konsequenz
die gezogen
werden muß:
Anstatt solche Mentalitäten
und Charaktäre
auch noch
zu puschen,
wäre eine disziplinar-
und noch besser
strafrechtliche Konsquenz
und ein rigoroses
und nachhaltiges Entfernen
aus dem Polizeidienst,
degressive und damit
deeskalierende Konsequenzen,
der sinnvollere Umgang!!!
Wenn Sie
damit überfordert sind
Ihren Dienst-
und Amtspflichten
auch unter
den Argusaugen
der Allgemeinheit,
die sehr wohl
das Recht hat
zu Gaffen,
zu Filmen
und zu Fotografieren,
in der Öffentlichkeit
nach zu kommen,
dann müssen
Sie sich einen
anderen Beruf suchen!!!
Neben einem
massivem Verschärfen
des Disziplinarrechts
und dem Abschnitt
der "Straftaten im Amt",
im STGB,
hat man auch
ein Europäisches-,
ein Bundes-,
16 Landesministerien
und in
den Bezirksregierungseinzugsgebieten,
Dezernate,
für Bürger-,
Menschen-
und Freiheitsrechte
zu installieren,
an die
der Bürger
wenden kann
und aus
denen heraus
die jeweilige Amts-,
Behörden-
und Dienststellenleitung
in die Pflicht
genommen werden,
das Disziplinarrecht
gegen den/die
jeweiligen Beamten
an zu wenden!
Rettungsleitstellen müssen halt,
bei den Einsetzen,
regelmäßig Mannschaftstransportwagen,
mit zwei-drei
Mann-Besatzung
mit zum
Einsatz schicken,
die dann für
die Sichtschutzabschirmung
des Unfallorts
Sorge tragen.
Alles Andere
ist verfassungs-
und rechtswidrig!!!
Planstellen für die
gemeinnützige Tätigkeit,
für die Arbeitslosen,
die Mitglied
in den
freiwilligen Feuerwehren,
oder DRK,
oder THW sind,
können installiert
und geschaffen werden,
damit diese auch
für geringere
verantwortliche Tätigkeit
mit eingesetzt
werden können.
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