zu können!!!
Denn ein Straftäter
betreibt gegen
das jeweilige Opfer
ein sog.: "Hijacking,
Spoofing,
Man in the Middle Attack",
aus dem heraus
er die IP-Adresse
des jeweiligen Opfers
"Hijackt"
und braucht somit
weder Benutzername
noch Passwort
für welchen Art
von Account
auch immer!
Wenn das Opfer
sich in
seinen Account einloggt,
mit seinem Benutzernamen,
mit seinem Paßwort
und selbst
wenn er sich
mit SMS-Handyfreischalt-Unsinn
noch einmal,
beim Dienstanbieter
legitieren müßte,
so wäre
der Täter
automatisch mit
in dem Account
des Opfers,
da er ja
im Vorfeld
die IP-Adresse
auf der
das Opfer surft
"gehijackt" hat!!!
Somit ist
diese SMS-Freischalt-Masche
vollkommen zwecklos
was die Sicherheit
des Accounts angeht,
sondern hier
ist der Beweis
dafür anngetreten,
daß es hier
einzig und allein
darum geht,
unerwünschten (Un-)Personen,
rechtswidrig(!) die Möglichkeit
zu unterbinden
Accounts bei den
Dienstanbeitern an
zu legen!
Warauf sie
nur dann
ein Anrecht hätten,
wenn der User
sich ähnlich,
wie bei
einem Hausverbot,
wirklich etwas
zu Schulden hat
strafrechtlich relevant(!)
kommen lassen!
Alles andere
wäre eine Straftat
gegen den Bürger,
dem auf
dem Wege
das Anlegen
eines Accounts
unterbunden wird
und das
obwohl er
sich nichts
vor zu werfen hat,
in Form
einer Beleidigung,
die strafrechtlich
relevant ist!
Hier hat
darüber hinaus
der Gesetzgeber
auch einen
weiteren Beleidungsparagraphen
ein zu führen
der der Qualität
der Beleidigung,
Rechnung trägt
die durch
so ein Verhalten
dem Bürger
zu gefügt wird.
Ähnlich wie
bei einem Vermieter
der ohne Räumungsklage
eine Mieter
nicht einfach so,
wie es
ihm gerade
so gefällt
vor die Tür
setzen kann,
so hat auch
ein Internetdienstanbieter
einen Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil
nach zu weisen,
wenn er
Inhalte löscht,
Inhalte uploadfiltert,
Accounts schließt,
oder den
jeweiligen Bürger
davon abhalten will
einen Account
an zu legen!
Da bei
dieser Form
der Beleidigung,
die auf
dem Wege
gegen den
Bürger betrieben wird,
die Tragweite
der Schädigung,
keinen Account
anlegen zu können,
obwohl er
gegen keienerlei Rechtsanspruch
irgendeiner Person
verstoßen hat,
um ein Vielfaches höher sit,
als bei den Verletzugen
der Rechtsansprüche
die durch
die bisherigen Beleidigungsparagraphen
abgedeckt werden,
so hat hier
auch der Gesetzgeber,
dieser Tatsache
Rechnung zu tragen,
im Zweifelsfall
durch das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
dazu gezwungen,
einen weiteren Beleidigungsparagraphen
im STGB
zu installieren
der entsprechend ausformuliert,
auch ein
wesentlich höheres Strafmaß,
im Falle
einer Schutzrechtsverletng
nach sich
zu ziehen hat!
Ob man
diesen zusätzlichen Beleidigungsparagraphen,
nun als "existenzgefährdende
Beleidigung" bezeichnet,
oder wie
auch immer,
spielt keine Rolle,
der Gesetzgeber
hat mit
allem Nachdruck
klar zu stellen,
das es
das verfassungsmäßige Recht
des Bürgers ist,
daß seine Inhalte
im Internet bleiben,
bis es
zu einem Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil
gekommen ist
und erst dann
darf der Internetbetreiber
den Inhalt löschen,
den Account löschen,
oder Inhalte uploadfiltern!
Das Erpressen
von personenbezogenen Daten,
wie zum Beispiel
Handynummern,
weil ansonsten
der Account
nicht wieder
frei geschaltet wird
und gelöscht wird,
stellt nicht nur
eine Straftat
durch Erpressung dar
sondern ist auch
ein Angriff
auf das
verfassungsmäßig garantierte Recht
auf informelle Selbstbestimmung!
Auch diese Praxis
muß strafrechtliche Konsequenzen
für die Internetdienstanbieter
nach sich ziehen!
In Ermangelung
eines
dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der elitären Minderheiten
in den
oberen Zehntausenden
zugunsten der Rechtsextremisten
zugunsten der Linksextremisten
und zugnsten
der Extremisten
in den Religionsgemeinschaften
gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung,
ein derartiger
totalitaristisch-polizeistaatlicher Revisionismus
durchgesetzt werden,
aus dem heraus
man den Bürger
vor Ort
wehrlos und mundtod
machen kann,
damit sich
zum Beispiel auch
die Opfer
von Rassismus
nicht mehr
gegen die Täter
zur Wehr
setzen können,
weil man ihnen
unterbinden kann,
sich mit Tatsachen
und Fakten,
Namen und Personen,
die relevant sind
zum Zeitgeschehen,
im Zuge
des verfassungsmäßig
garantiertem Rechts
auf freie Meinugsäußerung
in Form
von Tatsachenberichten
im Internet
zur Wahrung
der Interessen
an die Öffentlichkeit
wenden zu können
und darauf aufmerksam
machen zu können,
um sich
zur Wehr
setzen zu können!
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Ohne einen Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil
findet verfassungswidrige
Zensur statt!!!