Das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
hat den Bundesgesetzgeber
in die Pflicht
zu nehmen,
eine klare Unterscheidung
zwischen faktischem Behindern
und dem foto-
und filmdokumentarischen Festhalten,
Aufgreifen, Verwerten
und Verwenden, Veröffentlichen
und Kommentieren
von Fakten
und Tatsachen
außerhalb des
persönlichen Lebens-
und Geheimbereich,
der Intims-
und Privatsphäre
eines anderen Bürgers
in der Öffentlichkeit,
das durch
das verfassungsmäßig
garantierte Recht
auf freie Meinungsäußerung
geschützt ist!!!
Wenn die Rettungsdienste
Sichtschutzabschirmungen aufstellen wollen
können sie
das ja tuen.
Wenn dann
ein Passant sich
über diese Sichtschutzabschirmung
hinweg setzt
kann man das
mit der
entsprechenden Strafe belegen!
Alles andere ist
verfassungswidrige Zensur!!!
Man hat es
in Minneapolis gesehen
was die Massenmedien
mit dieser
Gafferdiffamierungs-Zensurmasche
bezwecken wollen!
Straftaten im Amt
ziehen dann
keinerlei strafrechtliche
Konsequenzen mehr
für Täter
und Tatbeteiligte
nach sich,
wenn man
den Bürger
an der Basis
der Bevölkerung,
Stück für Stück
sämtlicher seiner Bürger-,
Menschen- und Freiheitsrechte
berauben kann!!!
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Sie haben
den Rechtsanspruch darauf
nicht behindert
zu werden,
Sie haben aber
keinen Rechtsanspruch darauf
während eines Einsatzes
nicht gefilmt,
oder fotografiert
zu werden!!!
Sie wollen sich
verfassungswidrig den Rechtsanspruch
heraus nehmen
während eines Einsatzes
nicht gefilmt
und fotografuiert
zu werden,
vollkommen unabhängig
ob behindert wird,
oder nicht!
Es geht Ihnen
nicht darum
nicht behindert
zu werden,
sondern es geht Ihnen
ausschließlich darum
nicht gefilmt,
oder fotigrafiert
zu werden!
Und darauf haben Sie
keinen Rechtsanspruch!!!
Es geht Ihnen
auch nicht
um das vermeindliche Recht
des Verunfallten,
oder verunfallt Verstorbenen
während eines Einsatzes,
sondern es geht
Ihnen einzig
und allein darum,
die Sie,
strafrechtlich relevant beleidigend,
als "Gaffer" diffamieren,
oder sogar strafrechtlich
relevante Nötigung
im Dienst
den Bürgern
gegenüber betreiben,
ihr verfassungsmäßig
garantiertes Recht
auf freie Meinungsäußerung
zu entziehen
und es ihnen
zu unterbindenvon ihren
verfassungsmäßig gaarntierten Rechten
gebrauch machen
zu können
und ihre Interessen
wahren zu können!
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Beamte, Polizeibeamte, Kriminalbeamte,
Staatsanwälte, Richter
und Angestellte
im öffentlichen Dienst,
sind im Naziregim
und im SED-Regim
vorne weg
mit dabei gewesen
und jedesmal
ohne Konsequenzen davongekommen!
Woher soll also
der Respekt
dem Bürger
und seinen Bürger-, Menschen-
und Freiheitsrechten
gegenüber kommen?
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Die Massenmedien
bereichern sich daran
die Opfer
des Holocausts
zu zeigen,
dem Bürger
an der Basis
der Gesellschaft aber,
will man
verbieten Fakten
und Tatsachen aufgreifen,
publik machen
und kommentieren
zu können,
weil es angeblich
entwürdigend sein soll???
Entwürdigend wäre,
wenn dann überhaupt,
das Aufstellen
von Tatsachenbehauptungen,
im Zuge
der ton-, foto-
und filmdokumentarisch festgehaltenden,
veröffentlichten und kommentierten
Tatsachen und Fakten,
die sich
vor der Justiz
als unwahr
beweisen lassen!
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Die Massenmedien
sind Täter
und Tatbeteiligte
im Krieg
gegen die
eigenen Bevölkerung!!!
Sie wollen
sich selbst
als Opfer darstellen
in dem
sie behaupten
es würde
um ihre
Pressefreiheit gehen!
Stattdessen sind sie
in Wirklichkeit aber,
vorne weg
mit dabei
und es geht
ihnen einzig darum,
das systematische Entziehen
sämtlicher Bürger-, Menschen-
und Freiheitsrechte
der Basis
der Bevölkerung gegenüber
mit immer neuen
faulen Einfällen
und Ideen
zu rechtfertigen
und zu legitimieren!
Die systematische Entrechtung
der Basis
und der Krieg
gegen die
eigene Bevölkerung,
findet unter Beihilfe
der Massenmedien statt
und wird von ihnen
systematisch aufgehetzt, angestiftet
und angestachelt!!!
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Zensur findet niemals
zum Schutz
von Opfern,
sondern immer nur
zum Schutz
von Tätern statt!!!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
undhat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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