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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Manczak, Karsten

Schweigt der Täter,

um die Frau

 des Opfers

 nicht zu belasten?

-----------

Täter die 

einen Mord planen,

planen auch minutiös,

im Detail 

und überlassen

garantiert nichts

dem Zufall!

Insbesondere auch 

den Verbleib 

der Leiche!

Zeugenaussagen für 

das Bewegungsprofil 

des Täters 

vor der Tat.

Ungewöhnliche Orte 

die der Täter

 vor der Tat 

aufgesucht hatte?

Eventuelle Verbringungsorte 

der Leiche,

die vom Täter  

vor der Tat

 aufgesucht 

und erkundet wurden. 

-----------------------------------

Vielleicht hat

 die Frau

 die Beziehung 

zum Täter, 

 entgegen 

ihren Angeben, 

nie beendet

und der Täter 

hat routinemäßig 

im Gebüsch 

darauf gewartet, 

daß der Ehemann

 und die Kinder

 aus dem 

Haus sind,

 um dann 

mit der Frau 

ungestört zu sein?

Dann war 

der Mord

nicht geplant!

-------------------

2016:

Hatte das Opfer 

einen Harzfehler?

Sportliche Natur!

Keine Herzinfarktrisikogruppe?

Oder der 

erste Mordversuch?

Medikamente,

oder andere Substanzen,

 die einen 

Herzinfarkt 

herbeiführen können?

Über die Nahrung 

zugeführt?

War die Beziehung 

zwischen der Frau 

des Opfers 

und dem Täter 

auch schon vor 

dem Herzinfarkt

vorhanden? 

------------------------

##-10-2020:

---------------------------

Di-13-04-2021:

Das Opfer wäre

 im wahrsten Sinne

 aller Worte 

spurlos verschwunden,

ohne Blutspuren 

im Garten,

oder im 

Familienfahrzeug, 

 wenn der Täter 

die Tat wirklich 

im Vorfeld 

geplant hätte!

https://de.wikipedia.org/wiki/BFE%2B

War die Frau 

des Opfers

 in einem 

Arbeitsverhältnis

und hätte 

das Haus selbst

 zu einem 

bestimmten Zeitpunkt 

verlassen müssen? 

04-30Uhr -

05-30Uhr-Tatzeitpunkt:

09-30Uhr-Taxiruf:

vom Expogelände

zum Hauptbahnhof Hannover? 

Danach Fahrt

von Ringelheim 

nach Groß Döhren.

Die Leiche 

konnte auch

 in ein 

anderes Fahrzeug,

oder an einen 

anderen Ort 

verbracht wurden sein,

um sie später 

zu entsorgen!

-------------------------

Fr-16-04-2021

Auffinden 

des PKW

in Hannover:

Theoretisch

hätte der Täter 

und die Tatbeteiligten 

das Fahrzeug 

ja auch 

bis zum 

auffinden des Fahrzeuges 

nutzen können

und die Taxifahrt 

von Ringelheim 

nach Groß Döhren 

und der Taxiruf in Hannover 

am 13-04-2026

 stammen aus einem 

anderem Zusammenhang,

oder dienten 

ganz gezielt

 der Ablenkung? 

----------------------

19-04-2021,

bis zum 

23-04-2021:

Weißer IVECO Transporter 

mit Anhänger 

vom Täter ausgeliehen.

Keine DNA-/Blutspuren 

des Opfers 

in dem Fahrzeug 

und dem 

Anhänger gefunden? 

--------------------

Das Opfer 

hat vor dem 

Herzinfarkt 

in der Tischlerei

des Bruders, 

seiner Frau gearbeitet.

Wie auf dem 

Dorf üblich,

werden hier auch

Bestattungen angeboten.

Wurde die Leiche 

im hauseigenem 

Bestattungsunternehmen 

entsorgt?

Zwei in einer 

Kiste-Prinzip?

Oder stellvertretend?

Anstatt des eigentlich 

Verstorbenem?

Egal ob Einäscherung,

oder Erdbestattung?

Gab es 

zu der Zeit

in dem

hauseigenem 

Bestattungsunternehmen 

einen Auftrag 

zur Einäscherung,

oder Erdbestattung?

Ist das 

in der 

Ermittlungsakte 

festgehalten?

Eine Erdbestattung 

könnte man exhumieren 

und anhand 

der DNA 

überprüfen,

bei einer 

Einäscherung

geht das 

natürlich nicht.

Findet man 

Überreste eines Menschen

die ansonsten nicht 

zuordbar sind,

stammen sie vielleicht 

von einem Toten,

der eigentlich eingeäschert,

oder erdbestattet 

werden sollte! 

-------------------------------------------

18-05-2021 

Verhaftung 

des Täters:

Der Täter hatte 

bis zum Tag 

der Inhaftierung

 genug Zeit

 die Leiche mehrfach 

von einem Ort

zu einem Anderen 

 zu verbringen. 

Die Frau 

des Opfers 

hat die Beziehung

zum Täter 

nur eingeräumt,

als sie es 

auf Grund

 der Beweislast

 nicht mehr 

verleugnen konnte!

Es ist nicht 

ausgeschlossen,

daß die Beziehung,

bis zur Verhaftung 

des Täters,

aufrecht erhalten wurde.

In Folge dessen 

liegt es

 im Rahmen 

des Möglichen, 

daß die Frau 

des Opfers

 sich an der 

"Entsorgung" 

des Opfers 

beteiligt hatte,

zumindest weiß, 

was mit dem 

Opfer geschehen ist. 

Auch ein Grund

 für das Schweigen

 des Täters?

Um die Gehilfin,

die Frau 

des Opfers

 nicht zu belasten?

Auch nach 

der Verhaftung

 des Täters 

hätten eventuelle 

Tatbeteiligte/Gehilfen

die Leiche noch 

bewegen können!

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11-06-2021: 

Hätte der Täter 

diese Baumaterialien,

in der Zeit vom 

19-04-2021,

bis zum 

23-04-2021,

vom Täter beschafft, 

 nicht vor 

der Tat

 beschafft,

wenn er

 die Tat 

wirklich

 geplant hätte?

Der Kauf 

dieser Baumaterialien 

kann auch 

dazu dienen 

davon ab 

zu lenken 

auf welchem Wege 

die Leiche

tatsächlich entsorgt 

wurden ist! 

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Beugehaft zur Wahrheitsfindung?

Weiß die eventuell 

tatbeteiligte Frau 

des Opfers, 

ganz genau 

was mit der 

Leiche geschehen ist???

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