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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse
Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!
Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht
auf freie Meinungsäußerung,
zu jedem Namen und jeder Person
und geschaffennen Fakten
und Tatsachen gebrauch,
daß mir durch den Artikel 5
des Grundgesetztes garantiert wird!!!!
Hiermit distaniere ich mich
von Nachstellung(§238STGB).
und allen anderen,
insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten,
Einfällen und Ideen,
auf die, die Leute kommen,
die nichts anderes im Sinne haben,
als mir die freie Meinungsäußerung,
in Form dieser Tatsachenberichte,
hier im Internet zu sabotieren!!!
Wer derartige Fakten
und Tatsachen schafft,
handelt nicht in meinem Sinne!
Ich habe hier viel mehr zu fürchten,
daß man mir hier ganz gezielt
und auf diesem Wege,
damit es nicht
zur Wahrheitsfindung kommt,
die Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
sabotieren, verhindern
und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten
beim Namen genannt!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Es findet keine Bereicherung statt,
am Nennen des Namens der Person,
oder dem Veröffentlichen
von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden
Fakten und Tatsachen,
in der Öffentlichkeit,
ausserhalb der Intims-
und Privatsphäre,
dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich der Person,
wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern,
Radiosendern und Zeitungen
der Fall ist,
die aus diesem Grunde
die Namen durch die Redaktion ändern,
die Filme und Fotos verpixeln müssen!
Als private Person,
die sich nicht bereichert,
sondern von ihrem Recht
auf freie Meinungsäußerung
gebrauch macht
braucht man das nicht!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Es fnden keine Offenlegungen
aus dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich,
der Intims-
und Privatsphäre,
der Person statt
und die Information
wird auch nicht
auf illegalem Wege beschafft
und aufgegriffen, verwertet und verwendet!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!!
Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden!
Als private Person, im privaten Interesse,
greife ich in den Tatsachenberichten,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
Informationen auf,
Fakten, Tatsachen, Namen und Personen,
die relvant sind zum Zeitgeschehen,
die datenschutzrechtlich einwandfrei,
verwert- und verwendbar sind,
da ich die Informationen weder
als Gewerbebetreibender,
noch als kommerzieller Datenverarbeiter,
erfaßt habe!
Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!
"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)
dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/
Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat,
sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen,
da ich nicht weiß,
wie lange es dauern wird,
bis man mir diesen Account wieder sperren wird.
Montag, 12. Februar 2018
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Sonntag, 11. Februar 2018
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Mittwoch, 7. Februar 2018
Der (@)soziale Arbeitsmarkt???
![]() |
Rawhide |
Statistik-Arbeitslosenzahlen-Salzgitter
Auf 10 Arbeitslose
kommt 1 Arbeitsplatz!!!
Beantragte Weiterbildung
wird entweder notorisch
und latent verweigert,
oder wie im Fall,
bei der QEU
in Berlin,
wird die erfolgreiche Teilnahme
durch das Verweigern
eines Mehrbedarfs,
für eine Mietkaution,
für eine planungssichere Unterkunft,
nachdem ich erst
Strafanzeige erstatten mußte,
um überhaupt
dort hin fahren
zu können,
vorsätzlich und mutwillig sabotiert!
Auch verweigert
man mir
seit 2010
bis hier
und heute,
von mir
beantragte AGH´s(Eineurojobs),
mit Mehraufwandsentschädigung,
Fahrgeld
und Qualifizierungsbaustein,
für die Dauer
und zur Überbrückung
der Zeit,
in der ich
keine reguläre Arbeit,
in einem
regulärem Betrieb,
bei einem
regulärem Arbeitgeber finde
und ich
auf der
anderen Seite auch,
um das mir
verfassungsmäßig garantierte Recht
auf Chancengleichheit
in Form
eines existensgefährdenden
Betrugs (§263STGB),
betrogen werde,
in dem
man mir
die von mir
beantragte Qualifikation
und Weiterbildung verweigert,
obwohl die Rechtslage
diese eindeutig
hergeben würde!!!
---------------------------
![]() |
Das Lied vom Klassenfeind |
Heißt das,
daß die
elitäre Arbeitgeberschaft
wieder einmal
wieder einmal
die Milliarden
an Steuergeldern,
in ihren gierigen Schlund
gesteckt bekommen,
weil sie
für die Arbeitskraft
die sie
in Anspruch nehmen
keinen moderaten Lohn
mehr bezahlen müssen
und nur die Hälfte
der Lohnkosten
bezahlen müssen,
oder am Besten noch,
gar nichts mehr
bezahlen müssen
und auf der anderen Seite
die Arbeitnehmer
die einen
moderaten Stundenlohn erhalten
in die Arbeitslosigkeit
entlassen werden ???
Die Steuermilliarden,
die eigentlich
notwendig wären,
damit die
ALG2-Empfänger
endlich mal
einen Rechtsanspruch
auf Kostenübernahme
für zertifizierte Weiterbildung
und Qualifikation,
aufgrund des Verfassungsmäßig
garantiertem Recht
auf Chancengleichheit erhalten,
sodaß die Fallmanager/innen
keine Chance
mehr haben,
strafrechtlich relevant
die Weiterbildung
und Qualifizierung
die vom ALG2-Empfänger
anvisiert wird,
damit er
reguläre Arbeit
in einem
regulärem Betrieb
regulärem Betrieb
finden kann
und mit einem
moderatem Stundenlohn,
bis zum Renteneintritt
zum Bruttosozialprodukt
beitragen kann,
unterbinden und verhindern
zu können???
Warun wird nicht
die kontinuierliche,
gemeinnützige Tätigkeit
in den Mittelpunkt gestellt,
um den Begriff
der "Vollbeschäftigung"
durch kontinuierliche,
gemeinnützige Tätigkeit,
zu verwirklichen,
an der sich nicht,
illegitim,
die elitäre Arbeitgeberschaft
bereichern kann,
sondern von der
die Allgemeinheit
und das Gemeinwesen
einen Vorteil hat,
weil die ALG2-Empfänger
die nicht
das Glück haben,
den einen Arbeitsplatz
zu erhalten,
der auf Zehn,
vorhanden ist,
solange wie sie
keine reguläre Arbeit
in einem
regulärem Betrieb finden
und sich zugunsten
der öffentlichen Haushalte,
karitativen Organisationen
und den
eingetragenen Vereinen,
nützlich machen,
in Form einer
120 Stunden-Auflage,
die sie
zu erfüllen haben.
zu erfüllen haben.
Somit bleiben sie
solange wie sie
keine reguläre Arbeit
in einem
regulärem Betrieb finden
in der Vermittlung,
während sie
zum Einen
die Möglichkeiten,
die sich
aus dem
Bildungssubventionsgesetz ergeben würden,
ausschöpfen und zum Anderen,
wenn die Möglichkeiten
die das Bildungssubventionsgesetzt hergeben
ausgeschöpft sind,
120 Stunden
gemeinnützige Tätigkeit,
mit Mehraufwandsentschädigung,
Fahrgeld und Qualifizierungsbaustein machen,
worauf sie
einen Rechtsanspruch
aus dem verfassungsmäßig,
garantiertem Recht
auf Chancengleichheit haben!
Arbeitnehmerpolitik
und damit SPD-Politik
und damit SPD-Politik
müßte eigentlich sein,
ein Gesetz
zur kontinuierlichen,
gemeinnützigen Tätigkeit
und parallel
ein Bildungssubventionsgesetz,
aus dem heraus
klare Rechtsansprüche
auf Kostenübernahme,
in der sich
ein Bürger
befinden kann,
garantiert wird!
Es bleibt nur
zu hoffen,
daß die
SPD Mitglieder
SPD Mitglieder
dieser Politik
eine klare Absage
erteilen werden!!!
---------------
"Die Würde
des Menschen
ist unantastbar!!!"
Das der Arbeitgeber
keinen reellen
und legitimen Stundenlohn
zu zahlen braucht,
für die Zeit
die der arbeitslose Bürger
dem Arbeitgeber
zur Verfügung steht
und in dem
jeweiligem Betrieb,
der @soziale Arbeit(nehmer),
daheraus nur Arbeiter
zweiter Klasse ist,
ist entwürdigend
und damit ist,
diese Praxis,
somit verfassungswidrig!
Wohingegen die kontinuierliche,
gemeinnützige Tätigkeit,
nicht enwürdigend ist!
In Form
einer 120 Stundenauflage,
für die
ALG2-Empfänger,
die, unabhängig
vom Geburtsdatum,
am längsten
zu den ALG2-Regelsatzempfängern
im Einzugsgebiet
des jeweiligem
kommunalem Träger zählt,
der Allgemeineit
und dem Gemeinwesen
zugute kommt,
der ALG2-Empfänger
der in die Auflage
genommen wird,
sich dazu auch,
den Betreiber
der gemeinnützigen Tätigkeit,
die Fachabteilung,
oder Projektgruppe
sich selbst sucht,
in der er/sie
seine 120 Stunden
sich nützlich macht,
in der Zeit
in der er/sie
keine reguläre Arbeit
in einem
regulärem Betrieb findet.
-----------
Die Allgemeinheit
und das Gemeinwesen
hat nur Vorteile
wenn Planstellen
für die gemeinnützige Tätigkeit,
aus den
öffentlichen Haushalten,
karitativen Organisationen
und eingetragenen Vereinen,
oder auch gUG`s
und gGmbH`s heraus
geschaffen werden,
aus denen heraus
der anfallende Bedarf
der vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für die gemeinnützige Tätigkeit,
in Frage kommt,
durch kontinuierliche,
gemeinnützige Tätigkeit
gedeckt wird.
Selbst in der
Verdingungsordnung für Bauleistungen(VOB),
die für die Betriebe,
die Angebote abgeben,
oder sich an
Ausschreibungen beteiligen,
für die Auftragsvergabe,
aus den öffentlichen Haushalten,
bindend und verpflichtend ist,
sollte darauf abgestimmt werden,
sodaß die Firmen
nur die Arbeit verrichten,
die vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit,
für die gemeinnützige Tätigkeit
nicht geeignet ist.
Auch sollte der Energiebedarf
der öffentlichen Haushalte,
karitativen Organisationen
und eingetragenen Vereinen
mit Hilf von Planstellen
für die gemeinnützige Tätigkeit
gedeckt werden
und dies auch
vorgeschrieben werden.
Sodaß, z.B.,
zum Zwecke
der Energiegewinnung
in Eigenleistung
auch ein Gesetz
zur Einspeiseberechtigung,
zur Kompensation
des Eigenbedarfs,
für öffentliche,
gewerbliche und private Haushalte,
in die Energienetze,
als Fundament
verabschiedet werden müßte.
Sodaß die Energie
die in Eigenleistung
erzeugt werden kann
mit der
die Verbraucht wird
gegengerechnet werden kann
und somit
eine Verbrauchs-
und Entnahmeerfassung
mit der erfassten Energie
die eingespeißt wurde
und dies auch dezentral,
verrechnet werden kann.
Auch der soziale Wohnungsbau
könnte betrieben werden,
da ja die freie Wirtschaft
diesen Bedarf nicht deckt,
mit Hilfe
von gGmbH´s,
oder gUG`s,
die Planstellen
für die gemeinnützige Tätigkeit schaffen
und die Steuermittel
für den sozialen Wohnungsbau
aus dem Bund erhalten.
Auch im Pflegebereich
könnten Planstellen
geschaffen werden
für die gemeinnützige Tätigkeit.
Auch direkt,
oder auch indirekt,
im Zuge
der Flüchtlingshilfe,
können Planstellen
für die
gemeinnützige Tätigkeit
geschaffen werden.
Somit werden
in den Einzugsgebieten
der kommunalen Träger
recht schnell
sehr viele Betreiber
der gemeinnützigen Tätigkeit,
im Register
der Betreiber
der gemeinnützgen Tätigkeit ansammeln
und sehr viele Planstellen
sich entwickeln,
sodaß das Fernziel,
je nach dem
wie viele ALG2-Empfänger
es im Einzugsgebiet
des jeweiligen
kommunalem Träger gibt,
wenn sich genug Planstellen
angesammelt haben,
die ALG2-Empfänger
vom ersten Tag
des ALG2-Regelsatzbezugs,
durch den kommunalen Träger
in die Pflicht
genommen werden,
sich 120 Stunden
nützlich zu machen,
in der Zeit
in der sie
keine reguläre Arbeit
in einem regulärem Betrieb finden!
Der ALG2-Empfänger
der durch den
kommunalen Trägere
in die Pflicht
genommen wird
sich 120 Stunden
nützlich zu machen,
sucht sich
aus dem Register
der gemeinnützigen Tätigkeit
des kommunalem Träger
den Betreiber
und die Fachabteilung,
oder die Projektgruppe heraus,
bei der er sich bewirbt,
um dort
die 120 Stundenauflage
zu erfüllen,
falls der Betreiber,
resp. die Projekt-,
oder Fachabteilungsleitung
damit einverstanden ist.
Somit ist sicher gestellt,
daß die gemeinnützige Tätigkeit
auch wesentlich fruchtbarer
betrieben werden kann,
als das bisher
der Fall gewesen ist.
-----------
"Die Würde
des Menschen
ist unantastbar!!!"
Das der Arbeitgeber
keinen reellen
und legitimen Stundenlohn
zu zahlen braucht,
für die Zeit
die der arbeitslose Bürger
dem Arbeitgeber
zur Verfügung steht
und in dem
jeweiligem Betrieb,
der @soziale Arbeit(nehmer),
daheraus nur Arbeiter
zweiter Klasse ist,
ist entwürdigend
und damit ist,
diese Praxis,
somit verfassungswidrig!
Wohingegen die kontinuierliche,
gemeinnützige Tätigkeit,
nicht enwürdigend ist!
In Form
einer 120 Stundenauflage,
für die
ALG2-Empfänger,
die, unabhängig
vom Geburtsdatum,
am längsten
zu den ALG2-Regelsatzempfängern
im Einzugsgebiet
des jeweiligem
kommunalem Träger zählt,
der Allgemeineit
und dem Gemeinwesen
zugute kommt,
der ALG2-Empfänger
der in die Auflage
genommen wird,
sich dazu auch,
den Betreiber
der gemeinnützigen Tätigkeit,
die Fachabteilung,
oder Projektgruppe
sich selbst sucht,
in der er/sie
seine 120 Stunden
sich nützlich macht,
in der Zeit
in der er/sie
keine reguläre Arbeit
in einem
regulärem Betrieb findet.
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Die Allgemeinheit
und das Gemeinwesen
hat nur Vorteile
wenn Planstellen
für die gemeinnützige Tätigkeit,
aus den
öffentlichen Haushalten,
karitativen Organisationen
und eingetragenen Vereinen,
oder auch gUG`s
und gGmbH`s heraus
geschaffen werden,
aus denen heraus
der anfallende Bedarf
der vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für die gemeinnützige Tätigkeit,
in Frage kommt,
durch kontinuierliche,
gemeinnützige Tätigkeit
gedeckt wird.
Selbst in der
Verdingungsordnung für Bauleistungen(VOB),
die für die Betriebe,
die Angebote abgeben,
oder sich an
Ausschreibungen beteiligen,
für die Auftragsvergabe,
aus den öffentlichen Haushalten,
bindend und verpflichtend ist,
sollte darauf abgestimmt werden,
sodaß die Firmen
nur die Arbeit verrichten,
die vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit,
für die gemeinnützige Tätigkeit
nicht geeignet ist.
Auch sollte der Energiebedarf
der öffentlichen Haushalte,
karitativen Organisationen
und eingetragenen Vereinen
mit Hilf von Planstellen
für die gemeinnützige Tätigkeit
gedeckt werden
und dies auch
vorgeschrieben werden.
Sodaß, z.B.,
zum Zwecke
der Energiegewinnung
in Eigenleistung
auch ein Gesetz
zur Einspeiseberechtigung,
zur Kompensation
des Eigenbedarfs,
für öffentliche,
gewerbliche und private Haushalte,
in die Energienetze,
als Fundament
verabschiedet werden müßte.
Sodaß die Energie
die in Eigenleistung
erzeugt werden kann
mit der
die Verbraucht wird
gegengerechnet werden kann
und somit
eine Verbrauchs-
und Entnahmeerfassung
mit der erfassten Energie
die eingespeißt wurde
und dies auch dezentral,
verrechnet werden kann.
Auch der soziale Wohnungsbau
könnte betrieben werden,
da ja die freie Wirtschaft
diesen Bedarf nicht deckt,
mit Hilfe
von gGmbH´s,
oder gUG`s,
die Planstellen
für die gemeinnützige Tätigkeit schaffen
und die Steuermittel
für den sozialen Wohnungsbau
aus dem Bund erhalten.
Auch im Pflegebereich
könnten Planstellen
geschaffen werden
für die gemeinnützige Tätigkeit.
Auch direkt,
oder auch indirekt,
im Zuge
der Flüchtlingshilfe,
können Planstellen
für die
gemeinnützige Tätigkeit
geschaffen werden.
Somit werden
in den Einzugsgebieten
der kommunalen Träger
recht schnell
sehr viele Betreiber
der gemeinnützigen Tätigkeit,
im Register
der Betreiber
der gemeinnützgen Tätigkeit ansammeln
und sehr viele Planstellen
sich entwickeln,
sodaß das Fernziel,
je nach dem
wie viele ALG2-Empfänger
es im Einzugsgebiet
des jeweiligen
kommunalem Träger gibt,
wenn sich genug Planstellen
angesammelt haben,
die ALG2-Empfänger
vom ersten Tag
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den Betreiber
und die Fachabteilung,
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bei der er sich bewirbt,
um dort
die 120 Stundenauflage
zu erfüllen,
falls der Betreiber,
resp. die Projekt-,
oder Fachabteilungsleitung
damit einverstanden ist.
Somit ist sicher gestellt,
daß die gemeinnützige Tätigkeit
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betrieben werden kann,
als das bisher
der Fall gewesen ist.
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Das neue Konzept des Jobcenter Salzgitter:ABC = Abhalten, Benachteiligen und Chancen vereiteln!!!
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Montag, 5. Februar 2018
Freitag, 2. Februar 2018
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