Wahrheitsfindung muß ein Bürger-,
Freiheits- und Menschenrecht sein!
Wahrheitsfindung legitimiert keine Bürger-,
Freiheits- und Menschenrechtsverletzungen!
Wer ein Problem mit der Wahrheitsfindung hat,
hat sich bereits nachhaltig disqualifiziert!
Es grenzt schon an eine Art "Realitätsverlust",
wenn man die Beweismittelsicherung durch Vorratsdatenspeicherung
als eine Überwachung der Bundesbürger darstellt!!
Es werden keinerlei Inhalte,
sondern lediglich die Verbindungs-
und Logindaten,
durch die Dienstanbieter festgehalten!
Wenn ein Gewerbebetreibender für das Finanzamt,
die geschäftsrelevanten Kundeninformationen,
für welchen Kunden, wann welche Leistung,
wie entlohnt wurde, über, ich nehme an,
5 Jahre aufbewahren muß,
dann müßte hier ja eigentlich auch,
nach der Logik der Gegner
der Beweismittelsicherung
durch Vorratsdatenspeicherung,
eine Überwachung der Bundesbürger stattfinden???
Die Gegner leiden an einem Realitätsverlust,
wenn sie die Behauptung aufstellen,
daß durch das Aufbewahren
einer beweismittelrelevanten Dateien,
eine Art der Überwachung der Bundesbürger gegenüber stattfindet!
Man hat zu regulieren,
wer bei den Dienstanbietern,
wann und aus welchem Zusammenhang heraus,
Zugang zu den Dateien hat.
Das ist mit Sicherheit eine nicht zu unterschätzende,
datenschutzrelevante Angelegenheit.
Das die beweismittelrelevanten Dateien,
über 5 Jahre hinweg aufbewahrt werden sollten,
müßte eigentlich eine Selbstverständlichkeit für alle sein,
die ein Interesse an der Wahrheitsfindung haben.
Das die Gegner der Beweismittelsicherung durch Vorratsdatenspeicherung,
kein Interesse an Wahrheitsfindung haben,
ist ein Offenbarungseid der hier abgeleistet wird,
dessen Tragweite von den Gegnern der Beweismittelsicherung
warscheinlich nicht überblickt werden wird.
Rechtssicherheit im Internet garantiert,
zum Beispiel die Möglichkeit der Ausübung,
des Rechts auf freie Meinungsäußerumng im Internet!
Warscheinlich haben die Gegner der Beweismittelsicherung
durch Vorratsdatenspeicherung ein Problem damit,
daß die Bevölkerung weltweit von ihrem Recht
auf freie Meinungsäußerung im Internet gebrauch machen!!
Warscheinlich geschieht dies im Zuge des reaktionären Revisionismus,
der zugunsten der Täter und Tatbeteiligten,
Rechtsaußen,Linksaußen
und den elitären Minderheiten
in den oberen Zehntausenden
betrieben wird, um die Täter
und Tatbeteiligten davor zu schützen,
daß sich die Opfer mit Fakten
und Tatsachen,
Namen und Personen,
im Zuge ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung ihrer Interessen,
in Form von Tatsachenberichten,
seitenweise im Internet,
an die Öffentlichkeit wenden können!!!
Warscheinlich haben die Gegner der Beweismittelsicherung
hier im Sinn,
den Freiraum dafür zu schaffen,
damit z.B. durch Nachstellung,
durch z.B. Adressmisbrauch,
all jene kritischen Zeitgenossen,
aus dem Internet regelrecht rausgemobbt werden können,
da ja die Strafverfolgungsbehörden die Täter
und Tatbeteiligten der z.B. Nachstellungen,
durch z.B. Adressmisbrauch und so weiter,
nicht überführen können,
weil ja angeblich das Aufbewahren von beweismittelrelevanten Daten,
über 5 Jahre hinweg,
bei einem Gewerbebetreibenden,
für das Finanzamt keine Überwachung,
bei einem Dienstanbieter im Internet aber sehrwohl
eine Überwachung darstellen soll???
Das Aufbewahren an sich kann keine Überwachung sein,
wenn klar und deutlich geregelt ist,
wer, wann Zugang zu den beweismittelrelevanten Daten hat!
Wer wird dadurch überwacht,
wenn eine Datei 5 Jahre lang aufbewahrt wird
und nur im Falle eines Falles,
wenn es zu einer Straftat,
zu einem Delikt,
oder einem Vergehen gekommen ist,
darauf zurückgegriffen werden kann???
Niemand!!!
Warum soll ich ein Problem damit haben,
wenn die Strafverfolgungsbehörden,
im Falle eines Falles,
im Nachhinnein,
feststellen können,
welche IP-Adresse ich zu welcher Zeit,
über die letzten 5 Jahre hinweg hatte,
oder welche Telefonnummer ich in den letzten 5 Jahren,
wann angerufen hatte, oder wann mich wer angerufen hatte??
Daran kann sich nur stören,
wer sich etwas vor zu werfen hat!!
Wenn jemand in dieser Minute,
ohne eine amtsrichterliche Genehmigung
und ohne ein konkretes Ermittlungsverfahren,
überwacht welche IP-Adresse ich habe
und auf welchen Internetseiten ich jetzt gerade surfe,
resp. wen ich jetzt gerade anrufe,
oder von wem ich jetzt gerade angerufen werde
und was da an Gesprächsinhalt stattfindet,
dann kann man von einer regelrechten Überwachung sprechen!!
Aber mit Sicherheit nicht wenn eine Datei über 5 Jahre hinweg aufbewahrt wird
und nur im konkreten Falle eines Falles darauf zuzrückgegriffen wird,
damit im Zuge einer konkreten Ermnittlung,
Wahrheitsfindung stattfinden kann!
Typischerweise sind es immer die gleichen,
rechtsaußen,linksaußen und in den oberen Zehntausenden,
die mit der Wahrheitsfindung
und dem Recht auf freie Meinungsäußerung,
Probleme haben!
Wer kein Dreck am Stecken hat,
braucht auch die Wahrheitsfindung nicht zu fürchten!
Die freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung der Interessen,
seitenweise im Internet,
Namen,Personen,Fakten
und Tatsachen,
von Jedermann,
für Jedermann,
über Jedermann.
Viva la libertad!!
No paseran!!!
Nehmt eure Freiheitsrechte wahr,
solange ihr noch welche habt!!!
Mit allem was Recht und Gesetz hergibt!
Alle Rechtsansprüche maximalst
und weitestgehend ausschöpfen!
Nichts scheut das Ungeziefer(außer den Beamten!) mehr,
als das Licht der Öffentlichkeit!!!
Asozial sind hier definitiv einzig und allein,Täter,
die anderen den Mund verbieten wollen!!
Keinen Fußbreit den Faschisten,Rassisten
und Linkstotalitaristen!!
All set to go!!!
http://expression38259.byto.de/zensur-findet-nicht-statt.html