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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Freitag, 13. Dezember 2013

Rechtssicherheit durch Beweismittelsicherung durch Vorratsdatenspeicherung

Wahrheitsfindung muß ein Bürger-,
Freiheits- und Menschenrecht sein!
Wahrheitsfindung legitimiert keine Bürger-,
Freiheits- und Menschenrechtsverletzungen!

Wer ein Problem mit der Wahrheitsfindung hat,
hat sich bereits nachhaltig disqualifiziert!

Es grenzt schon an eine Art "Realitätsverlust",
wenn man die Beweismittelsicherung durch Vorratsdatenspeicherung
als eine Überwachung der Bundesbürger darstellt!!
Es werden keinerlei Inhalte,
sondern lediglich die Verbindungs-
und Logindaten,
durch die Dienstanbieter festgehalten!

Wenn ein Gewerbebetreibender für das Finanzamt,
die geschäftsrelevanten Kundeninformationen,
für welchen Kunden, wann welche Leistung,
wie entlohnt wurde, über, ich nehme an,
5 Jahre aufbewahren muß,
dann müßte hier ja eigentlich auch,
nach der Logik der Gegner
der Beweismittelsicherung
durch Vorratsdatenspeicherung,
eine Überwachung der Bundesbürger stattfinden???
Die Gegner leiden an einem Realitätsverlust,
wenn sie die Behauptung aufstellen,
daß durch das Aufbewahren
einer beweismittelrelevanten Dateien,
eine Art der Überwachung der Bundesbürger gegenüber stattfindet!
Man hat zu regulieren,
wer bei den Dienstanbietern,
wann und aus welchem Zusammenhang heraus,
 Zugang zu den Dateien hat.
Das ist mit Sicherheit eine nicht zu unterschätzende,
datenschutzrelevante Angelegenheit.
Das die beweismittelrelevanten Dateien,
über 5 Jahre hinweg aufbewahrt werden sollten,
müßte eigentlich eine Selbstverständlichkeit für alle sein,
die ein Interesse an der Wahrheitsfindung haben.
Das die Gegner der Beweismittelsicherung durch Vorratsdatenspeicherung,
kein Interesse an Wahrheitsfindung haben,
ist ein Offenbarungseid der hier abgeleistet wird,
dessen Tragweite von den Gegnern der Beweismittelsicherung
warscheinlich nicht überblickt werden wird.
Rechtssicherheit im Internet garantiert,
zum Beispiel die Möglichkeit der Ausübung,
des Rechts auf freie Meinungsäußerumng im Internet!
Warscheinlich haben die Gegner der Beweismittelsicherung
durch Vorratsdatenspeicherung ein Problem damit,
daß die Bevölkerung weltweit von ihrem Recht
auf freie Meinungsäußerung im Internet gebrauch machen!!
Warscheinlich geschieht dies im Zuge des reaktionären Revisionismus,
der zugunsten der Täter und Tatbeteiligten,
Rechtsaußen,Linksaußen
und den elitären Minderheiten
in den oberen Zehntausenden
betrieben wird, um die Täter
und Tatbeteiligten davor zu schützen,
daß sich die Opfer mit Fakten
und Tatsachen,
Namen und Personen,
im Zuge ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung ihrer Interessen,
in Form von Tatsachenberichten,
seitenweise im Internet,
 an die Öffentlichkeit wenden können!!!  
Warscheinlich haben die Gegner der Beweismittelsicherung
hier im Sinn,
den Freiraum dafür zu schaffen,
damit z.B. durch Nachstellung,
durch z.B. Adressmisbrauch,
all jene kritischen Zeitgenossen,
aus dem Internet regelrecht rausgemobbt werden können,
da ja die Strafverfolgungsbehörden die Täter
und Tatbeteiligten der z.B. Nachstellungen,
durch z.B. Adressmisbrauch und so weiter,
nicht überführen können,
weil ja angeblich das Aufbewahren von beweismittelrelevanten Daten,
über 5 Jahre hinweg,
bei einem Gewerbebetreibenden,
für das Finanzamt keine Überwachung,
bei einem Dienstanbieter im Internet aber sehrwohl
eine Überwachung darstellen soll???
Das Aufbewahren an sich kann keine Überwachung sein,
wenn klar und deutlich geregelt ist,
wer, wann Zugang zu den beweismittelrelevanten Daten hat!
Wer wird dadurch überwacht,
wenn eine Datei 5 Jahre lang aufbewahrt wird
und nur im Falle eines Falles,
wenn es zu einer Straftat,
zu einem Delikt,
oder einem Vergehen gekommen ist,
darauf zurückgegriffen werden kann???
Niemand!!!
Warum soll ich ein Problem damit haben,
wenn die Strafverfolgungsbehörden,
im Falle eines Falles,
im Nachhinnein,
feststellen können,
welche IP-Adresse ich zu welcher Zeit,
über die letzten 5 Jahre hinweg hatte,
oder welche Telefonnummer ich in den letzten 5 Jahren,
wann angerufen hatte, oder wann mich wer angerufen hatte??
Daran kann sich nur stören,
wer sich etwas vor zu werfen hat!!
Wenn jemand in dieser Minute,
ohne eine amtsrichterliche Genehmigung
und ohne ein konkretes Ermittlungsverfahren,
überwacht welche IP-Adresse ich habe
und auf welchen Internetseiten ich jetzt gerade surfe,
resp. wen ich jetzt gerade anrufe,
oder von wem ich jetzt gerade angerufen werde
und was da an Gesprächsinhalt stattfindet,
dann kann man von einer regelrechten Überwachung sprechen!!
Aber mit Sicherheit nicht wenn eine Datei über 5 Jahre hinweg aufbewahrt wird
und nur im konkreten Falle eines Falles darauf zuzrückgegriffen wird,
damit im Zuge einer konkreten Ermnittlung,
Wahrheitsfindung stattfinden kann!
Typischerweise sind es immer die gleichen,
rechtsaußen,linksaußen und in den oberen Zehntausenden,
die mit der Wahrheitsfindung
und dem Recht auf freie Meinungsäußerung,
Probleme haben!
Wer kein Dreck am Stecken hat,
braucht auch die Wahrheitsfindung nicht zu fürchten!

Die freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung der Interessen,
seitenweise im Internet,
Namen,Personen,Fakten
und Tatsachen,
von Jedermann,
für Jedermann,
über Jedermann.


Viva la libertad!!
No paseran!!!
Nehmt eure Freiheitsrechte wahr,
solange ihr noch welche habt!!!
Mit allem was Recht und Gesetz hergibt!
Alle Rechtsansprüche maximalst
und weitestgehend ausschöpfen!
Nichts scheut das Ungeziefer(außer den Beamten!) mehr,
als das Licht der Öffentlichkeit!!!
Asozial sind hier definitiv einzig und allein,Täter,
die anderen den Mund verbieten wollen!!
Keinen Fußbreit den Faschisten,Rassisten
und Linkstotalitaristen!!
All set to go!!!



http://expression38259.byto.de/zensur-findet-nicht-statt.html

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